Bärenmarke
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Lipovitan schrieb:http://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/intendanten-gehaelter-was-die-chefs-von-ard-und-zdf-einstreichen/8594176.html
Wenn ich mir Gehälter von allen Intendanten im Vergleich anschaue dann sehe ich nicht, dass Herr Wilhelm überdurchschnittlich viel mehr verdient als die anderen Intendanten. Die verdienen also alle mehr als der Bayerische Ministerpräsident. Und ich denke nicht, dass alleine Frau Stamm das Gehalt verhandelt oder ihn zum Intendanten ernennt. Er wurde immerhin 2010 mit 40 von 44 Stimmen gewählt und 2015 mit 33 Stimmen wiedergewählt.
In welcher Welt lebst du eigentlich wo 325 000€ nicht überdurchschnittlich viel ist? :O
Und von seinen Qualifikationen die du aufgezählt hast, sehe ich auch keine die das auch nur im Ansatz gerechtfertigen würde (übrigens bei keinem der vielen Intendanten).
Vor allem sollten diese neutral sein und keiner Partei angehören!
Aber da sind wir doch auch an dem Punkt den viele stören, man wird verpflichtet diesen Quatsch zu bezahlen, hat aber keinerlei Mitsprache recht was die Verdienste betrifft und muss zusehen wie die sich bedienen so wie sie Bock haben O_O
Auf der einen Seite möchte man Managergehalter beschränken, kriegt aber den Arsch bei so einem öffentlich rechtlichen Selbstbedienungsladen nicht hoch.
Und auch das aktuelle Urteil finde ich sehr fragwürdig, wieso müssen Hotels nochmal extra dafür bezahlen? Weil die den Hals nicht voll genug bekommen? In der Regel geht man nicht ins Hotel um GEZ Fernsehen zu konsumieren, jeder deutsche bezahlt eh schon dafür und ob die ausländischen Gäste überhaupt deutsche Sender schauen? Auch eher weniger, da ich mal denke, dass auch die Schweizer und Österreicher nicht dafür Urlaub machen.
Da gehört mal ordentlich einen Riegel vorgeschoben! Noch unverschämter finde ich ja, wenn sie etwas von dir wollen und man soll dann auch noch das Porto etc. für bezahlen. Da sollte man eigentlich den zeitlichen Aufwand dem Saftladen auch mal in Rechnung stellen, schließlich wollen sie ja etwas und nicht man selbst.