Sammelthread Diskussionen rund um den Rundfunkbeitrag

WhiteShark schrieb:
Wenn ich ins Ausland ziehen würde, würde ich mich vorher abmelden, sowohl beim Meldeamt, als auch bei der Krankenkasse.
Denn aus dem Ausland ist das schwierig.
Und komplett ohne Krankenkasse leben? Meldeamt ist kein Problem. Man muss bei Amt etwas Nachdruck geben, das die Bescheinigung geschickt wird, aber es geht Problemlos.

Und die Abmeldebescheinigung schickt man an die GEZ und meldet sich auch von der GEZ ab.
Dem Internetprovider muss ich dies ebenfalls schicken, um früher aus dem Vertrag kommen zu können.
Geht doch nicht, selbst wenn man pünktlich eine Woche vorher extra fürs Amt Urlaub nimmt, innerhalb einer Woche bekommst du den Bescheid nicht zur GEZ UND ZURÜCK. Mal ganz verwegen, vllt. hat man auch mit dem Umzug zu tun, soll es ja auch geben. Die GEZ ist NICHT Priorität Nummer 1.

Antworten müssen sie nicht innerhalb einer Woche. Man kann der GEZ auch gleich die neue Adresse mitteilen, dann kommt die Bestätigung dort hin. Oder man macht einen Nachsendeauftrag.
Falsch, der offizielle Bescheid zum Abmelden ist Ausland sieht keine Zusendung ausserhalb Deutschlands vor. Link steht schon weiter oben. Darum schreiben wir doch miteinander. Wenn die GEZ das vorsehen würde, wären auch Monate kein Problem, zahlt man halt 100€ für nichts, was solls. Aber diese arglistige Vereitelung ist etwas zu viel, wenn man sich Service nennt.

Warum sollten sie das tun?
Ist ja nicht deren Problem, wenn jemand vergisst sich abzumelden. Ich frag mich eher, wie man auf die Idee kommt, automatisch von der GEZ abgemeldet zu werden. Strom, Internet, Krankenkasse, usw muss man ja auch alles selbst kündigen, warum sollte das bei der GEZ anders sein?
Weil man sich Beitragsservice nennt.

Darum nennen wir den Laden GEZ, nicht Beitragsservice, den Service gibts offenbar nicht.

Es stellt sich noch die Frage, ob man GEZ und dem freiwilligen Telefonvertrag auf die selbe Stufe stellt. Der Telefonvertrag ist freiwillig. Die GEZ ist mehr etwas wie das Finanzamt, wer seinen Wohnsitz verlegt ist auch aus der Steuer ausgestiegen, ganz ohne weitere Abmeldung.
 
Unyu schrieb:
Und komplett ohne Krankenkasse leben? Meldeamt ist kein Problem. Man muss bei Amt etwas Nachdruck geben, das die Bescheinigung geschickt wird, aber es geht Problemlos.
Wenn man ins Ausland zieht, hilft einem eine deutsche Krankenkasse nicht unbedingt weiter. Folglich kündigt man dort.

Geht doch nicht, selbst wenn man pünktlich eine Woche vorher extra fürs Amt Urlaub nimmt, innerhalb einer Woche bekommst du den Bescheid nicht zur GEZ UND ZURÜCK. Mal ganz verwegen, vllt. hat man auch mit dem Umzug zu tun, soll es ja auch geben. Die GEZ ist NICHT Priorität Nummer 1.
Den Bescheid bekommt man direkt vom Amt ausgehändigt. Und nochmal: Ob die Antwort innerhalb einer Woche zurückkommt ist irrelevant.

Falsch, der offizielle Bescheid zum Abmelden ist Ausland sieht keine Zusendung ausserhalb Deutschlands vor. Link steht schon weiter oben. Darum schreiben wir doch miteinander. Wenn die GEZ das vorsehen würde, wären auch Monate kein Problem, zahlt man halt 100€ für nichts, was solls. Aber diese arglistige Vereitelung ist etwas zu viel, wenn man sich Service nennt.
Wie gesagt, Nachsendeauftrag gibt es auch. Alles kein Problem.

Weil man sich Beitragsservice nennt.

Darum nennen wir den Laden GEZ, nicht Beitragsservice, den Service gibts offenbar nicht.
Nur weil Service im Namen steht, heißt das nicht, das die automatisch für dich die Dienstleistung kündigen.

Es stellt sich noch die Frage, ob man GEZ und dem freiwilligen Telefonvertrag auf die selbe Stufe stellt. Der Telefonvertrag ist freiwillig. Die GEZ ist mehr etwas wie das Finanzamt, wer seinen Wohnsitz verlegt ist auch aus der Steuer ausgestiegen, ganz ohne weitere Abmeldung.
Das Finanzamt ist aber eine Behörde. Die GEZ nicht, die hat nur ein paar Zusatzrechte.
Wer ins Ausland zieht, sollte sich ja auch informiert haben, was dazu alles notwendig ist. Wenn man es da versäumt was zu kündigen, ist man selbst Schuld.
 
WhiteShark schrieb:
Den Bescheid bekommt man direkt vom Amt ausgehändigt. Und nochmal: Ob die Antwort innerhalb einer Woche zurückkommt ist irrelevant.
Die Antwort ist wichtig für die Rechtssicherheit. Wenns hinterher um Tausende Euros geht, ist das kein Witz mehr.

Es bleibt bei der Woche. Jeder freiwillige Telefonvertrag bietet mehr Spielraum. Manch einen jucken die paar Euros im Monat nicht. Aber irgendwann will man den Mist dann doch los werden und hier wird kräftig blockiert. Eine andere Bezeichnung als arglist fällt mir dazu nicht ein.

Wenn man ins Ausland zieht, hilft einem eine deutsche Krankenkasse nicht unbedingt weiter. Folglich kündigt man dort.
Spielt keine Rolle, die Kündigung ist auch nachträglich möglich.

Wie gesagt, Nachsendeauftrag gibt es auch. Alles kein Problem.
Ich vergass: Beitrags"Service".
Der Bürger muss strampeln, damit das Amt maximal dumm sein kann.

Nur weil Service im Namen steht, heißt das nicht, das die automatisch für dich die Dienstleistung kündigen.
Nein wäre auch unerhört die unerhöhrte "Dienstleistung" zu kündigen. Nur weil die Steuer das kann, kann das die GEZ noch lange nicht!

Das Finanzamt ist aber eine Behörde. Die GEZ nicht, die hat nur ein paar Zusatzrechte.
Wer ins Ausland zieht, sollte sich ja auch informiert haben, was dazu alles notwendig ist. Wenn man es da versäumt was zu kündigen, ist man selbst Schuld.
Problem sind nicht die Rechte, sondern der Wille. Wegfallende Einnahmen sieht der Verein ungerne. Andere Institutionen müssen sich da den Gesetzen beugen und eine Kündigung ermöglichen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die gesellschaftliche Mitte besteht nicht zu 12/72 aus Politikern.

Das sieht das Bundesverfassungsgericht nun mal anders.

Wenn dem so wäre, sollte es dir frei stehen dies zu bezahlen. Freiwillig. Gerne auch 60€ im Monat. Dafür werden andere frei gestellt, die keine freie Berichterstattung aka Tatort, Olympia und Lanz brauchen.

"Abgesichert wird die unabhängige Berichterstattung durch das Prinzip der solidarischen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dieses Prinzip garantiert allen Bürgern, unter Berücksichtigung ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit, den freien und unverschlüsselten Zugang zu den Programmangeboten von ARD, ZDF und Deutschlandradio."

Ich werde jetzt sicher nicht wieder mit dir über das solidarische Prinzip streiten. Aber das ist der Grund warum du deinen Beitrag zum ÖRR leisten musst.

Es gab genug klagen dagegen in denen Gerichte entschieden haben das die Erhebung des Rundfunkbeitrags rechtens ist.

Genauso wie der Umfang der Berichterstattung, Unterhaltungsshows und Sportveranstaltung vom Grundgesetz legitimiert ist.

Eine Beschränkung oder Reduzierung dieses Programmauftrags oder eine Fokussierung nur auf Bildung und Information ist verfassungsrechtlich unzulässig.

Aber alle dies wüsstest du hättest du meine Links gelesen. Diese Diskussionen wurden nämlich irgendwo schon einmal geführt und viele deiner Fragen wurden durch das Bundesverfassungsgericht geklärt.

Deswegen steige ich aus diesem Thread auch an dieser Stelle aus. Deine Unbelehrbarkeit und Ignoranz für Argumente ist einzigartig.
 
Weiß jemand, bis wann ich doppelt gezahlte Beträge zurückfordern kann?
Habe seit März bis August 2016 gezahlt, allerdings hat mich meine Vermieterin abgemeldet, das steht auch so beim Einwohnermeldeamt.
Trotzdem wollte der Rundfunk Geld haben für den Zeitraum für die Wohnung in der schon längst eine Nachmieter war.
Gezahlt habe ich natürlich, aufgrund der Mahnkosten.
Ich befürchte nur das Geld nie wieder zu sehen. Auf schreiben von mir hat man bis jetzt nicht reagiert,,vier Wochen bereits vergangen.
 
Julz2k schrieb:
Weiß jemand, bis wann ich doppelt gezahlte Beträge zurückfordern kann?
Habe seit März bis August 2016 gezahlt, allerdings hat mich meine Vermieterin abgemeldet, das steht auch so beim Einwohnermeldeamt.
Trotzdem wollte der Rundfunk Geld haben für den Zeitraum für die Wohnung in der schon längst eine Nachmieter war.
Gezahlt habe ich natürlich, aufgrund der Mahnkosten.
Ich befürchte nur das Geld nie wieder zu sehen. Auf schreiben von mir hat man bis jetzt nicht reagiert,,vier Wochen bereits vergangen.

Anrufen, auch wenn fast nie jemand zu erreichen ist. Ich habe innerhalb von 2 Tagen einen Scheck in der Post gehabt mit dem Betrag der zuviel gezahlten Gebühren :) Der Mitarbeiter war super freundlich und kompetent. Wie gesagt, wenn man dann mal jemanden erreicht.
 
Du hast also, anstatt beim bestehenden GEZ Konto die Adresse zu ändern, ein neues Konto erstellt und darum doppelt bezahlt?
Hast du das alte Konto selbst bei der GEZ gekündigt? Denn der Vermieter kann das nicht für dich übernehmen.
Wenn nicht, dann bekommst du nichts zurück.

Kurz & knapp via Smartphone
 
Unyu schrieb:
http://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/wohnsitz_meldung_d115.php

"Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Bundesgebiet bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abzumelden.

Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Das Melderegister wird in diesem Fall erst zum Datum des Auszugs fortgeschrieben."

Selbst wenn es in anderen Städten anders ist, das Vorgehen der arglistigen Zustellungsvereitelung seitens der GEZ ist nicht schön zu reden.

Nein, da hast Du recht. Vor allem wäre das mindestens für Bürger in Dresden ungerecht und damit eine nicht hinnehmbare Ungleichbehandlung.

Unyu schrieb:
Richtig, im Inland meldet man sich nur um. Aber mir gings ums Ausland. ...

Strom, Telefon usw. sind an die Wohnung geknüpft. Ausserdem gibts Sonderkündigungsrecht.

Strom ja, Telefon nicht. Und bei Telefon nur, wenn der Dienstleister am neuen Wohnort den Vertrag nicht erfüllen kann. Dennoch ist auch ein Sonderkündigungsrecht kein Recht, von Automatismus bei Umzug auszugehen. Aktiv (und im Voraus) musst Du auch bei einem Sonderkündigungsrecht eines machen: kündigen.
 
Gez gibt es doch nicht mehr.
Nein ich habe gar nichts gekündigt, da es doch je Wohnung abgebucht wird?!
Wenn ich nicht mehr in der Wohnung wohne und der Rundfunk seine Daten auch beim Einwohnermeldeamt abholt, gehe ich auch davon aus, das sie wissen das nicht bezahlt werden muss.
Und wenn nicht, dann sollte ich mein Geld doch wieder bekommen?
 
WhiteShark schrieb:
Du hast also, anstatt beim bestehenden GEZ Konto die Adresse zu ändern, ein neues Konto erstellt und darum doppelt bezahlt?

Ganz wichtig: Adresse ändern geht nicht. Du musst dich ab- und neu anmelden. So wurde mir das erklärt.
 
Julz2k schrieb:
Gez gibt es doch nicht mehr.
Doch, hat nur einen neuen Namen. Der alte Name ist aber so etabliert, dass jeder weiß was damit gemeint ist.

Nein ich habe gar nichts gekündigt, da es doch je Wohnung abgebucht wird?!
Wenn ich nicht mehr in der Wohnung wohne und der Rundfunk seine Daten auch beim Einwohnermeldeamt abholt, gehe ich auch davon aus, das sie wissen das nicht bezahlt werden muss.
Und wenn nicht, dann sollte ich mein Geld doch wieder bekommen?
Wie schon erwähnt, auch deinen Strom und Telefon musst du gesondert kündigen. Die GEZ erhält zwar Daten vom Meldeamt, aber schaut nur ob dort neue Zahlungspflichtige sind. Und selbst da wird man nicht automatisch angemeldet. Da kommt erstmal ein Brief und es wird gefragt, ob schon jemand im Haushalt bezahlt.

Das Geld wirst du wohl nicht bekommen, da eine nachträgliche Kündigung nicht geht.


Nein, da hast Du recht. Vor allem wäre das mindestens für Bürger in Dresden ungerecht und damit eine nicht hinnehmbare Ungleichbehandlung.
Das ist durchaus hinnehmbar, da ja sogar selbst eine Woche reicht. Die Rückantwort kann auch zwei Monate dauern, dass ist egal, dafür gibt es ja Nachsendeaufträge.

Man kann auch schon paar Monate vorher bei der GEZ kündigen und die Meldebescheinigung nachreichen. Dann hat man schon mal die Bestätigung des Eingangs der Kündigung.
 
Oder aber eine Ablehnung, da die erforderlichen Dokumente fehlen. ;)

Die Frau in dem Link, der die Diskussion um Abmeldungen bei Umzug ins Ausland gestartet hat, hatte übrigens auch einen Nachsendeantrag. Alleine, gebracht hat es nichts.
 
Nein, so meinte ich das nicht. Das ging eher in die Richtung, dass der Beitragsservice sicher in der Zeit mal reagiert und einen Brief geschrieben hat, dass seit mehreren Quartalen keine Zahlung mehr einging. Und diese Kommunikation ist trotz Nachsendeantrag wohl nicht angekommen, sonst wäre die Frau ja nicht so verdattert gewesen, als sie nach Deutschland zurückzog und diese Horrorrechnung ins Haus flatterte.
 
Da fragt man sich wielange der Nachsendeauftrag gelaufen ist. Man kann den für 3 Monate oder auch ein Jahr buchen.
Und bei 3 Monaten ist es halt zu knapp um ne Zahlungsaufforderung zu erhalten.

Das Zahlungsaufforderungen immer verschickt werden, darüber braucht man sich wohl nicht streiten :-)
 
Das mit der Länge des Nachsendeauftrags ist natürlich ein guter Punkt! Das geht aus dem Artikel meines Wissens gar nicht vor.
 
Interessant, hätte niemals geglaubt, das ich zu viel bezahlte Beträge nicht zurück bekomme.
Das man hier einen Stromvertrag mit dem Rundfunk gleichsetzt sehe ich auch nicht ein.
Wenn in der Wohnung niemand wohnt, fällt auch kein Strom an.

Kann ich denn das Geld von der Nachmieterin bekommen?
Sie hat ja anscheinend auf meine Kosten Rundfunk genossen falls die Aussagen so von euch stimmen.
 
Julz2k schrieb:
Wenn in der Wohnung niemand wohnt, fällt auch kein Strom an.

Naja, so ganz richtig ist das ja nicht. Ein Stromlieferungsvertrag besteht ja immer aus einem Grundpreis und einem Verbrauchspreis. Der Grundpreis fällt damit immer an, sollte jetzt aber auch bei mehreren Jahren Nachlaufzeit nicht arm machen. Wenn ich mich recht entsinne, dann hat unser Vermieter uns beim Einzug aber ohnehin beim Netzbetreiber angemeldet. Wenn dann trotz konkludentem Verhalten unsererseits innerhalb von sechs Wochen nach Einzug kein Stromanbieter gewählt wurde, wird automatisch über den Netzbetreiber abgerechnet. Da das Zählerbezogen ist, dürfte der Vormieter (gab es bei uns jetzt nicht, aber grundsätzlich) automatisch entlastet sein.

Julz2k schrieb:
Kann ich denn das Geld von der Nachmieterin bekommen?
Sie hat ja anscheinend auf meine Kosten Rundfunk genossen falls die Aussagen so von euch stimmen.

Naja, es ist Deine Aufgabe, Dich an- und abzumelden. Insofern sehe ich hier keine guten Chancen, das Geld von der Nachmieterin zu bekommen, wenn Du weiterhin für Deine alte Wohnung bezahlt hast, weil Du Dich nicht abgemeldet hast.
 
Julz2k schrieb:
Kann ich denn das Geld von der Nachmieterin bekommen?
Sie hat ja anscheinend auf meine Kosten Rundfunk genossen falls die Aussagen so von euch stimmen.

Vermutlich hat sie ebenso dafür bezahlt. Also nein, du kannst von der Nachmieterin natürlich nix bekommen.
 
Dann muss der Rundfunk doch aber wissen, das für die gleiche Wohnung zwei mal bezahlt wird.

Versteht mich nicht falsch, zahle ja gerne aber das verstehe ich wiederum nicht.
 
Zurück
Oben