Durchsuchungen bei Lizengo

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Ich frage mich ja schon länger, woher die Lizenzen denn kommen. Klar gibt es Volumenlizenzpakete, die nicht komplett in einer Firma genutzt werden und es gibt das Urteil des EuGH zu Gebrauchtsoftware.

Aber wie sieht das dann in der Realität aus? Eine Firma nutzt nur 70 von 100 verfügbaren Lizenzen und die verkaufen sie dann weiter an Firmen wie Lizengo? Wenn Lizengo für Win10 Prof. 40€ inkl. MWSt. verlangt, was zahlen sie dann wohl im Einkauf? 5-10€ vielleicht?

Warum sollte dann eine Firma ihre 30 überschüssigen Lizenzen für 150-300€ an einen Händler verkaufen, wenn die Rechtslage zumindest nicht ganz klar ist und ihr Lieferant Microsoft (von dem sie vermutlich ziemlich abhängig sind aufgrund der Softwarelandschaft im Unternehmen) das bestimmt nicht gerne sieht. Das lohnt sich doch vorne und hinten nicht und je größer die Lizenzanzahl bzw. das Unternehmen, desto eher wird aktives Lizenzmanagement betrieben, dann kommen solche Überlizenzierungen erst gar nicht vor.
 
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Chillaholic schrieb:
Bin selber kein Jurist
Macht ja nix ^^. Ich habe mich wohl wie @Abe81 in Post #15 schrieb durch die etwas "holprige" Formulierung verwirren lassen.
 
Abe81 schrieb:
D.h. Für Gesetze ist Internet „Neuland“
Das ist so nicht richtig. Deutsche Gesetze sind meistens so formuliert, dass sie auch bei einer Besiedlung des Mars' noch funktionieren würden. Sie sind eben eher offen formuliert und damit auch auf digitales anwendbar. Ggf muss man da nur so manches "nachdefinieren".
Nur hab ich manchmal das Gefühl, dass ein paar Richter wie einige Lehrer sind: Bloß nicht mit der Zeit gehen :D
Gilt natürlich nicht für die Mehrheit.

mrdeephouse schrieb:
Ich habe Richter im Freundeskreis...

Und die können lesen?

SCNR :D
 
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yxcvb schrieb:
Lassen wir doch mal klarstellen: Der Verkauf solcher Keys aus Volumenlizenzen an sich ist absolut legal und daher nicht zu beanstanden.
Kenne ich auch so, dass war ja eben gerade die Sache, dass das in höchster Instanz (ich glaube sowohl erst BGH und dann nochmal EuGH) bereits seit diversen Jahren so bestätigt wurde.
 
Cardhu schrieb:
Das ist so nicht richtig. Deutsche Gesetze sind meistens so formuliert, dass sie auch bei einer Besiedlung des Mars' noch funktionieren würden. Sie sind eben eher offen formuliert und damit auch auf digitales anwendbar. Ggf muss man da nur so manches "nachdefinieren".

Woher genau nimmst du eigentlich diese Kenntnisse, die mir etwas pauschal wirken?

Soweit mich meine Kenntnisse tragen, enthält eine Rechtsnorm immer einen umschriebenen Geltungsbereich. Der ist insofern offen gehalten, als dass alles Digitale auch eine materielle Basis hat (also z.B. Server mit einem geographischen Standort). Nichts desto trotz unterliegt jedes Gesetz einer Auslegung, die erst nach vielen Präzedenzen von verschiedenen Instanzen zur Norm wird.

Falsch ist hingegen die Aussage, dass Richter einfach so irgendwelche Sachen unterschreiben.

Das kann alleine deswegen nicht einfach durchgewunken sein, weil Richter auch den Umfang der Durchsuchung im Beschluss festhalten müssen... also z.B. welche Räume werden durchsucht, welche Gegenstände dürfen beschlagnahmt werden etc. Alleine die formellen Erfordernisse eines solchen Beschlusses machen es unmöglich, dass einfach 'durchzuwinken'.
 
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schiz0 schrieb:
Die Lizengo GmbH & Co. KG ist in diesem Zusammenhang als Zeugin durchsucht worden".
Ich hoffe, dass eine weibliche Beamtin anwesend war.
 
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Chillaholic schrieb:
Das ist richtig, es bedeutet aber, dass ein Richter dem zugestimmt hat nach Sichtung der vorliegenden Indizen.
Es scheint also nen begründeten Anfangsverdacht zu geben dem man jetzt nach geht.
Unschuldig bis zum Urteil bleiben sie aber trotzdem.
Richter winken alles durch. Da braucht niemand glauben das da was geprüft wird. Die bekommen eine Akte. Da steht drin bla bla drin. Seitenweise. Ließt keiner das würde viel zu lange dauern. Dann hast du den Durchsuchungsbefehl da steht eine Zusammenfassung drin wieso usw. Wenn der Richter befindet das es okay ist unterschreibt er. Da steht über denn Fall meist nichts drin sonder bla bla wegen Verdacht auf Betrug verkauft von Software ect wird das beantragt. Der Richter prüft da nicht ob das überhaupt notwendig wäre oder ob es angemessen ist. Die Unterschreiben Dutzende davon am Tag. Die Zeit das umfassend zu prüfen nimmt sich niemand.

Später wenn dann das weiter verfolgt wird dann wird sich umfassend damit auseinander gesetzt. Da sind dann aber auch mehr Leute beteiligt.

Durchsuchungen werden meist von jungen Richtern abgearbeitet. Ganz selten wird eine Durchsuchung abgelehnt. (Meist wenn da irgendwas formal nicht stimmt totaler Quatsch ist oder das ein wirklich brisanter Fall ist) ansonsten haken drunter. Für den Richter hat das sowieso keine Konsequenzen was er da unterzeichnet. Er muss es nur tun des Gesetzes wegens.

Meine beiden Nachbarn arbeiten am Gericht. Was die so erzählen würde viele vom Glauben abfallen lassen wie das da abläuft :D
 
@Abe81 Dass Richter einfach irgendwas unterschreiben, hab ich auch nicht gesagt. Das war jemand anderes ;)

Woher ich diese Erkenntnis nehme? Im Grunde aus der Rechtssprechung, die ich ganz gerne verfolge und dort vieles eben auch auf das Digitale übertragen werden kann. Dass das nicht immer (gut) klappt, mag zwar sein, bei den meisten Fällen funktioniert es aber.
 
blackbirdone schrieb:
Richter winken alles durch. Die bekommen eine Akte. Da steht [] bla bla drin. Seitenweise. Lie(s)t keiner[,] das würde viel zu lange dauern. Dann hast du den Durchsuchungsbefehl[,] da steht eine Zusammenfassung drin[,] wieso usw. Wenn der Richter befindet das es okay ist[,] unterschreibt er.

[...]

Meine beiden Nachbarn arbeiten am Gericht. Was die so erzählen würde viele vom Glauben abfallen lassen[,] wie das da abläuft :D

Ah ja, wenn es deine Nachbarn sagen, dann muss es natürlich stimmen.

Einen wahren Kern mag die Behauptung haben, dass nicht alles en detail geprüft wird, sondern eine Zusammenfassung. So ist es mit Gutachten: Es gibt ein sog. Langgutachten und ein Kurzgutachten. Kein Richter hat bisher meine Langgutachten gelesen, sondern lediglich die Kurzgutachten. Nichts desto trotz muss man alleine für die Formulierung des Beschlusses einen sachkundigen Überblick haben.


@Cardhu, was sind denn da so deine Quellen? Deine Aussagen - nichts für ungut, ist nicht böse gemeint - lesen sich etwas pauschal.
 
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