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Captain
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Doom Squirrel schrieb:Dieses Beispiel ist schlecht gewählt, denn meiner unmaßgeblichen Informationen nach, bezahlen die Schulen für die Musiknoten etc. So hats mir mal mein Musiklehrer anno in dern 90ern erklärt. Glaube kaum, dass sich dieser Umstand heute geändert hat.
Weniger schlecht gewählt als abermals aufzeigend, wie komplex es ist: bei kommerziell erwerbbaren Notenheften bin ich mir sicher, dass entsprechende Abgaben geleistet worden sind, was aber, wenn ich es rein nach Gehör reverse engineere? Was aber, wenn ich alte Midi-Tracks durch eine Software in Noten umsetzen lasse? Was, wenn ich durch eigene Software alte Programme, etwa Spiele auf eine neue Plattformen kompatibel mache?
Wie begründet sich in Österreich etwa die Speichermedienvergütung? Sind das nicht genau jene Fälle, die damit kompensiert werden?
Die Speichermedienvergütung (früher Leerkassettenvergütung, auch Urheberrechtsabgabe) ist die in Österreich gesetzlich verordnete Abgabe auf Speichermedien, die zur Aufzeichnung urheberrechtlich geschützter Werke genutzt werden können. Das eingehobene Geld wird an die unterschiedlichen österreichischen Verwertungsgesellschaften verteilt und als finanzieller Ausgleich für die durch Privatkopien entgangenen Gewinne an die Urheber verteilt.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Speichermedienvergütung
Die Welt ist bunt wie vielfältig, das Urheberrecht ist mitnichten für alle Fälle ausreichend sondern ziemlich restriktiv, was das anbelangt (Deutschland, Österreich). Ich stoße mich eben persönlich, dass letzten Endes ein Stück Kultur verloren geht, weil der Rechteinhaber nicht gewillt ist, das Spiel weiter anzubieten bzw. freizugeben. Er behält sich die Möglichkeit vor, es je nach technischer Lage wieder gewinnbringend in Umlauf zu bringen. Ist das sein gutes Recht oder nicht? Ich bin kein Jurist ... sind nur meine Gedanken hierzu ... Der Denkmalschutz von Gebäuden etwa, das ist auch eine Materie, die über die Abschätzung von individuellem zu kollektivem Interesse entstanden ist und letztlich den Eigentümer massiv ua in seiner Wirtschaftlichkeit beschneidet. Dennoch existiert es ...
Der Begriff der Privatkopie ist zumindest in Österreich kein unumstrittener (siehe Link oben).
Du möchtest ihm also die Kompetenz dazu einräumen, selbst darüber zu entscheiden? Gut freilich ... hat er jetzt aber auch die Kompetenz über die Kompetenz dieser Änderung zu entscheiden oder liegt diese eben beim Volk zu sagen, es gibt kein unendlich sondern maximal befristet zB 30 Jahre für solche Werke?Doom Squirrel schrieb:Das hast Du nicht so richtig interpretiert. Nicht über das Gesetz soll der Erschaffer entscheiden, sondern über die nachfolgende Nutzungsmöglichkeiten seiner geistlichen Wertschöpfung.
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