Überraschende Erkenntnis: Beim USK-ähnlichen Logo auf Sony-Guthabenkarten handelt es sich um eine Sony-Eigenkreation. Das Logo stammt also nicht von der USK, entfaltet aber die gleiche Wirkung.
Und das kommt so: Spielehersteller, Plattformbetreiber und Streaming-Dienste müssen in ihren Online-Stores dafür sorgen, dass für Kinder und Jugendliche „ungeeignete Inhalte üblicherweise nicht wahrgenommen“ werden, wie USK-Geschäftsführerin Elisabeth Secker erklärt. Dabei kommt es weniger auf die konkrete Umsetzung an, sondern auf das Ergebnis. So gibt es Anbieter, die software-seitige Maßnahmen einsetzen, etwa Vorsperren oder Jugendschutzprogramme.