Finger weg von Mainboards bei MF

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Es gibt ja einige Produkte die mit 36 Monaten und sogar 60 Monaten Herstellergarantie kommen.
Das ist ok, solange der Hersteller selbst einen Endkundensupport in Deutschland anbietet, dann kannst die Garantie auch direkt in Anspruch nehmen.
Aber sowas sollte man dann am Besten nicht bei MF kaufen, denn die Mauern nach 24 Monaten konsequent.
Wenn der Hersteller keinen Endkundensupport bietet, steht man vor einem Problem.
In meinem Fall hatte ich Glück, das ich einen ASRock Mitarbeiter seit Jahren kenne, der hat mir dann auf dem Kulanzwege direkt mit einem B2C Support geholfen, obwohl das offiziell von ASRock nicht angeboten wird.

Bei Alternate, Galaxis, Cyberport, NBB, und ARLT , kenne ich derartige Probleme nicht, die leisten Support, solange eine Herstellergarantie vorliegt.
 
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M4ttX schrieb:
Leider nicht bei Mainboards.
Doch, das gilt allgemein. Ich sehe hier also weiterhin den Hersteller in der Pflicht. Wenn die Bedingungen von ihm so gewählt sind, dass es über den Händler laufen muss, dann hat man beim Kauf halt nicht aufgepasst. Dann ist es aber immer noch eine Sache des Herstellers und nicht des Händlers.
 
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Man muss hier auch unterscheiden, Mindfactory fungiert nicht nur als Händler, so fern auch als Distributor, also direkt Einkäufer/ Importeur, daher muss dieser eigentlich auch für die Herstellergarantie den den Support anbieten, so verlangen es viele Hersteller in ihren Distributionsverträgen.
 
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DigitalBlizzard schrieb:
daher muss dieser eigentlich auch für die Herstellergarantie den den Support anbieten.
Wirbt Mindfactory den an irgendeiner Stelle mit der Herstellergarantie. Vielleicht werden die Angebote bei Mindfactory ohne Garantie vertrieben.
 
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computerfouler schrieb:
Der Händler hat immer was mit der Garantie(Abwicklung) zu tun, weil er dein Vertragspartner ist und nicht der Hersteller.
du verwechselst wie so viele Leute:
a) gesetzlich geregelte (EU) Gewährleistung
b) freiwillige (Hersteller) Garantie

das sind zwei völlig verschiedene Dinge!
 
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Rechtlich ist die Sache klar, Gewährleistung ist MF Sache , erweiterte Herstellergarantie ist Sache des Herstellers, aber da beginnt das Problem, denn dazu muss man an den Hersteller rankommen.
MF müsste in seinen Artikeln nicht schreiben 36 Monate Herstellergarantie ( Abwicklung über Händler ) sondern 24 Monate gesetzliche Gewährleistung, bei Herstellergarantie wenden sie sich nach den 24 Monaten direkt an den Hersteller.
 
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Mickey Mouse schrieb:
b) freiwillige (Hersteller) Garantie
Ne, verwechselt er nicht.
Dein Vertragspartner für den Kauf ist immer der Händler. Die Vertragpartner für die Herstellergarantie sind Händler und Hersteller (nicht du!). Der Hersteller kann eine direkte Abwicklung B2C anbieten, muss aber nicht. Eine Herstellergarantie ist wie du schreibst freiwillig und kann deshalb zu den Bedingungen des Herstellers erfolgen. Das schließt ausdrücklich eine Abwicklung über den Händler ein. In dem Fall (also wie hier) ist der Kunde dann der Depp, wenn der Händler keine Lust hat.

DigitalBlizzard schrieb:
bei Herstellergarantie wenden sie sich nach den 24 Monaten direkt an den Hersteller.
Wenn das in den Garantiebedingungen des Herstellers so vorgesehen ist?! ;) Eine Herstellergarantie muss nicht zwingend direkt für den Endkunden gedacht sein, der Hersteller kann ausdrücklich die Abwicklung über den Händler vorsehen.
 
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Ich kenn das so, daß man sich für erweitere Herstellergarantien immer beim Hersteller direkt mit dem Gerät incl. Seriennummer registrieren muß oder kann. Und dann kann man sich auch direkt an den Hersteller wenden, und muß eben nicht mehr über den Händler nach den 24 Monaten gehen.
 
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Hier wird ein Halbwissen durcheinandergeworfen, das ist schon toll.

Also:

Gewährleistung = gesetzliche Vorgabe, 2 Jahre, nach einem Jahr beginnt die Beweislastumkehr

Garantie= freiwillige Leistung. Diese kann an jede Menge Bedingungen geknüpft sein (Versand im Originalkarton, Abwicklung über Timbuktu, Versandkosten trägt der Kunde usw.) Und darauf gibt es keinen Rechtsanspruch.
 
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Ja, das stimmt generell, aber einige Hersteller wie z.B. ASRock haben Distributionsverträge, in denen ist geregelt, das der Hersteller zwar die Garantie und Kosten über die Gesetzliche Gewährleistung hinaus übernimmt, aber der Distributor für die Abwicklung zuständig ist .
Andere Hersteller nutzen Supportpartner wie Ingram Micro in Flensburg, um ihren Support und Garantie in Deutschland zu gewährleisten.
Laut ASRock ist MF verpflichtet, die Annahme und den Support innerhalb der Herstellergarantie von ASRock anzunehmen, weil es der Distributionsvertrag so verlangt, kosten entstehen MF dadurch nicht, die Trägt der Hersteller im Falle von Herstellergarantie.
Aber MF spart sich den Aufwand gänzlich, wohlwissend, das ASRock auch nichts unternimmt, weil man ja den Abnehmer und Distributor nicht verlieren will.
Der Dumme ist der Kunde.
 
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Und man sucht sich auch lieber Hersteller raus, die eine direkte Garantieabwicklung anbieten. EVGA z.b. macht das ganz vorbildhaft. Hatte schon 3 defekte GPUs, alle wurden anstandslos getauscht, bei Corsair hab ich mal auf Kulanz ein neues Seitenteil bekommen, weil das gelieferte am Acrylglas zerkratzt war.

Erfahrungswerte, ASRock will Geld verdienen, die Teile sind meist recht günstig und da ist ein B2C Support eben nicht drin.

P.S.: Mindfactory hat meine 2,5 Jahre alte EVGA GPU damals auch als Garantiefall mit EVGA USA abgewickelt, da wusste ich noch nichts vom direkten Support. Hat zwar ewig gedauert, schlussendlich hab ich aber ein neues gleichwertiges Modell bekommen, weil die alte Serie nicht mehr lieferbar war.
 
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DigitalBlizzard schrieb:
Rechtlich ist die Sache klar, Gewährleistung ist MF Sache , erweiterte Herstellergarantie ist Sache des Herstellers, aber da beginnt das Problem, denn dazu muss man an den Hersteller rankommen.
MF müsste in seinen Artikeln nicht schreiben 36 Monate Herstellergarantie ( Abwicklung über Händler ) sondern 24 Monate gesetzliche Gewährleistung, bei Herstellergarantie wenden sie sich nach den 24 Monaten direkt an den Hersteller.
ich habe eben mal ein Asrock bei MF in den Warenkorb gelegt.
dort wird mir eine 1, 2 oder 3 Jahre "Extra" Garantie angeboten (die Bedingungen dafür werden an anderer Stelle erläutert).

es steht AN KEINER STELLE etwas von 36 Monaten Herstellergarantie!
 
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Es geht auch nur darum, das Mindfactory hier den Service verweigert, den andere wie Galaxis, Alternate JZ Electronic usw. gemäß dem Distributionsvertrag ordentlich erfüllen, und dem Kunden beim Kauf eines solchen Produktes bei MF Nachteile entstehen.
Solche Produkte sollte man schlicht nicht bei MF kaufen, sondern bei Händlern, die ihren Distributionsvertrag mit dem Hersteller auch erfüllen.
Ging nicht um die rechtliche Grundlage, die ist klar, nach der Gewährleistung ist der Hersteller haftbar, aber wie gesagt, dafür muss man an den rankommen, was eigentlich vertraglich geregelt ist, also das MF als Distributor ebenfalls als Supportpartner für das RMA Fullfillment fungiert. Was MF aber gekonnt verweigert.
Also bei mehr als 24 Monaten Garantie vom Hersteller, nicht bei MF kaufen
 
Ist eine juristisch spannende Frage:
  • Vertragspartner des Käufers ist der Händler (Mindfactory)
  • Mindfactory ist zu 24 Monate Gewährleistung verpflichtet (6 Monate davon Beweislastumkehr)
  • ASRock bietet eine freiwillige Herstellergarantie von 3 bzw. 5 Jahren und sieht eine Abwicklung über den Händler vor
  • Ist Mindfactory als Verkäufer dieses Produktes nun verpflichtet, die Herstellergarantie umzusetzen?
    • Wenn Mindfactory mit den 3 bzw. 5 Jahren werben oder es in der Artikelbeschreibung (ohne Ausschluss bzw. Verweis auf die Zuständigkeit des Herstellers) angeben würde, würde ich vermuten: ja
    • Wenn Mindfactory dieses Artikelmerkmal nicht angibt, würde ich vermuten: nein, denn sonst könnte jeder Hersteller durch freiwillige Garantien dem Händler zusätzliche
      • Ausnahme: Händler von ASRock verpflichten sich ggü. ASRock zur Umsetzung der zusätzlichen Garantie. Dann wäre es aber etwas, das ASRock einklagen müsste.
Wäre evtl. mal ein Fall für c't Vorsicht Kunde. Ich werde heute Nachmittag mal schauen, ob es da nicht sowas gab - meine mich vage zu erinnern.

Treffen meine Vermutungen oben zu, würde das für den Käufer bedeuten: Vor dem Kauf beim Händler anfragen, ob er die freiwillige Herstellergarantie, wie vom Hersteller vorgesehen, umsetzt.
 
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Tzk schrieb:
Ne, verwechselt er nicht.
Dein Vertragspartner für den Kauf ist immer der Händler. Die Vertragpartner für die Herstellergarantie sind Händler und Hersteller (nicht du!).
das siehst du falsch, bzw. sehe ich es anders, bin da aber kein Experte.
ich hatte es schon mehrfach (z.B. bei Yamaha AVR), dass ICH mich nach dem Kauf für die Garantie beim HERSTELLER registrieren musste.
i.d.R. ist dann ein Kaufbeleg erforderlich um nachzuweisen, dass das Gerät "ordentlich" erworben wurde.
 
Wurstfach schrieb:
Das hat Mindfactory wirklich so geschrieben?
könnte man ja auch mal einem anwalt für handelsrecht zeigen ... ich würde mich wundern wenn man das nicht durchsetzen könnte.

lohnt sich oftmals wenn man connections zu solchen experten hat, und die fürs drüberschauen nicht gleich was abrechnen ;)
 
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Mickey Mouse schrieb:
ich habe eben mal ein Asrock bei MF in den Warenkorb gelegt.
dort wird mir eine 1, 2 oder 3 Jahre "Extra" Garantie angeboten (die Bedingungen dafür werden an anderer Stelle erläutert).

es steht AN KEINER STELLE etwas von 36 Monaten Herstellergarantie!
Das ist klar, kommt auch aufs Produkt an .
Bei MF wird die Herstellergarantie gar nicht erwähnt, stattdessen wird eine zusätzliche Garantieversicherung über die Allianz verkauft.

Aber jedes Produkt hat eine vom Hersteller angegebene Garantie, diese verschweigt MF und verkauft lieber eine eigene.

Hier ein Beispiel
https://geizhals.de/asrock-z690m-pg-riptide-d5-a2722159.html?hloc=de

Das Board wird von ASRock mit drei Jahren Garantie, Abwicklung über Händler vertrieben, MF bietet dieses aber nicht, sondern nur die 24 Monate Gewährleistung, oder du zahlst extra eine Versicherung für 36 Monate, obwohl das Board vom Hersteller 36 Monate hat.
Das ist Kundenverarsche .

Galaxus z.B weißt explizit auf die 24 gesetzliche Gewährleistung hin, übernimmt aber trotzdem auch die RMA im falle der Herstellergarantie. JZ Electronic genauso.
 
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bei eigenverschulden des defekts wie zb ausserhalb der spezifikation betrieben gibts eh keine garantie.
 
Mickey Mouse schrieb:
ich hatte es schon mehrfach (z.B. bei Yamaha AVR), dass ICH mich nach dem Kauf für die Garantie beim HERSTELLER registrieren musste.
i.d.R. ist dann ein Kaufbeleg erforderlich um nachzuweisen, dass das Gerät "ordentlich" erworben wurde.
Ja, wenn der Hersteller das in der Herstellergarantie explizit so vorsieht. Ist bei meiner Zotac GPU oder bei EVGA ja ebenfalls so. Aber dennoch hat der TE erstmal keinen Vertrag mit dem Hersteller geschlossen, wenn er bei MF ein Mainboard kauft. Der Hersteller verkauft das Board an den Distri oder Händler (-> B2B Vertrag) und der Distri verkauft wiederrum an den Händler (-> B2B), während dieser an den Endkunden verkauft (B2C). Zu keiner Zeit schließt du dabei einen direkten Vertrag mit dem Hersteller. Das Vertragsrecht ist echt kompliziert und kniffelig an dieser Stelle.
Ich vermute, das du mit der Registrierung des Geräts beim Hersteller einen Vertrag mit diesem eingehst über den die direkte Herstellergarantie dann abgewickelt wird. Bin aber ebenfalls kein Vertragsexperte oder Rechtsverdreher.

DigitalBlizzard schrieb:
Das Board wird von ASRock mit drei Jahren Garantie, Abwicklung über Händler vertrieben,
Ich habe dazu auf AsRock.de übrigens keinerlei Info finden können... Auch lustig.
 
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Also ich sags mal so, moralisch ist es verwerflich von MF.

In der Regel bewerben Händler wie MF die längere Garantiephase des Herstellers. Daher sollte man dann auch so kulant sein und diese RMA ohne zu Murren durchführen.

Dazu kommt das viele Hersteller halt auch einfach keinen B2C haben und grundsätzlich die Produkte dafür günstiger an die Händler geben, damit diese eben durch den "Bonus beim Rabatt" die RMA über den Garantiezeitraum durchführen.
 
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