Frage zu einem Verkehrsunfall und der Versicherung

Nur, um das hier nochmal ganz deutlich festzuhalten:

Hier im Thread sind drei Versicherungsexperten und selbst die kommen bei dem Thema auf keinen grünen Zweig.

Und da wird dann behauptet, der Laie soll das nicht für Abzocke und Verarsche halten, weil er 80% gar nicht verstehen kann, da die Versicherungsgesellschaften und deren abhängige und unabhängige Vertreter das Verständnis und Wissen der Laien/Versicherungsnehmer nicht wollen.
Was @Borderland555 ja auch selbst hier indirekt zugegeben hat!
 
DuckDuckStop schrieb:
warum er einen Anteil der Reparaturkosten zahlen soll.

Weil sie das Blech berührt haben.
Das ist ein Grundsatz der gilt.

Idon schrieb:
Hier im Thread sind drei Versicherungsexperten und selbst die kommen bei dem Thema auf keinen grünen Zweig.

Wer ist den der Dritte?

Idon schrieb:
Und da wird dann behauptet, der Laie soll das nicht für Abzocke und Verarsche halten, weil er 80% gar nicht verstehen kann, da die Versicherungsgesellschaften und deren abhängige und unabhängige Vertreter das Verständnis und Wissen der Laien/Versicherungsnehmer nicht wollen.
Was @Borderland555 ja auch selbst hier indirekt zugegeben hat!

In Deutschland ist einfach alles genau geregelt.
Das Problem ist jetzt, dass in den letzten Jahren auf einmal jeder Versicherunglaie meint, er habe genug wissen, um sich selber um seine Versicherungen kümmern zu können.

Im Schadensfall passiert dann nur genau dass, was die Versicherung mit ihm vereinbart hat bzw. was der Gesetzgeber vorgegeben hat.
Der Laie macht viel falsch, weil er einfach doch von Tuten und Blasen keine Ahnung hat und meint, die Versicherung sei Schuld.

Keiner kommt auf die Idee, sich irgendwelche Medikamente im Internet zu bestellen, die er nicht versteht um sich dann zu wundern, dass ihm die Einnahme nicht gut bekommt.

Du bist doch irgendein Rechtsgehilfe oder sowas Idon.
Du weißt doch auch, dass ein Rechtslaie keine Chance hat, das BGB selber in- und auswendig zu kennen und zu verstehen. Das verstehen die Leute selber und nehmen sich oft einen Anwalt.

Nur bei den Versicherungen meinen die Leute, sie würden schon verstehen, was in den 40 Seiten Kfz AKB steht und schließen die Verträge selber ab.

Für mich ist es vollkommen klar, dass dies im Schadensfall nicht gut gehen kann.
 
Borderland555 schrieb:
sie das Blech berührt haben.
Das ist ein Grundsatz der gilt.
Das ist schon in der Quote von 20% berücksichtigt, hat aber mit Quotenvorrecht nichts zu tun.

Du kannst auch keine Mietwagenkosten nach quotenvorrecht geltend machen.

Und doch, ich bin sehr wohl der Meinung man kann sich als Laie um seine Versicherung kümmern. Im Vertrieb sind so viele hochgradig kriminelle Gestalten unterwegs, die dir alles erzählen würden nur um zu verkaufen (im Schadenfall ist es ja auch nicht deren Problem, einfach sagen "hab ich so nie gesagt", in der Nachweispflicht ist dann ja der Kunde), es teilweise aber auch selber nicht verstanden haben (ich erinnere an deinen Screenshot @borderland 555, daraus hast du ja auch etwas anderes gelesen als dort stand), da kann man es genau so gut selber erledigen wenn man sich ein wenig damit beschäftigt. Versicherungen sind nichts was man studieren muss um es zu verstehen.
 
Habe jetzt nicht alles genau durchgelesen, aber: sind Dash-Cam bei uns als Beweismittel zugelassen?
Einfach alles ohne Genehmigung filmen und dann veröffentlichen ist es jedenfalls nicht...
 
Kommt darauf an. In der Regel ja.

Es ist aber immer besser eine Aufnahme zu haben, als keine Aufnahme zu haben.
 
Ok, besser ist es wohl immer.
War ja eigentlich auch OT, die Frage. Sorry.
 
[IMG]https://s12.directupload.net/images/210117/okeui79x.jpg[/IMG]

Hier nochmals der Screenshot
Ich musste ihn dir privat schicken, da ein Mod hier vorrübergehen zu gemacht hatte.

Wäre der TE gut versichert, so würde dieser Text in seinen AKBs stehen.
Wäre er bei mir Kunde, so hätte er mich am Schadenstag angerufen und ich hätte alles für ihn organisiert.

Auto ist noch Fahrbereit, soviel ich weiß.
Somit hätten wir vermutlich den Leihwagen zur Werkstatt liefern lassen.
Dort hätte er dann sein Auto hingebracht und wäre mit dem Leihwagen wieder nach Hause gefahren.
Somit wäre er über die Feiertage mit dem Leihwagen gefahren.
Reparatur wäre inzwischen schon abgeschlossen und er hätte den Leihwagen wieder gegen sein Auto getauscht.

Wie man sieht, steht die Kostenübernahme unter Punkt c schriftlich in seinem Vertrag.
Gibts also keine Diskussion. Hab ich in der Praxis bestimmt 20 bis 30 mal pro Jahr. Gab noch nie Probleme.

DuckDuckStop schrieb:
Und doch, ich bin sehr wohl der Meinung man kann sich als Laie um seine Versicherung kümmern.

Sieht man ja schön, wie gut der TE zurrecht kommt.
Er ist seit inzwischen fast 4 Wochen ohne Auto.
Weiß noch nicht mal selber, ob er einen Schutzbrief versichert hat.
Hat noch nie was von einem Quotenvorrecht gehört.

Zahlt den Schaden vielleicht zum Teil selber, weil er nicht weiß, was die AKBs so alles hergeben, das zu vermeiden.

Klar, kriegt man das auch irgendwie selber hin.
Aber mit viel Aufwand und vermutlich einiges an unnötigen Kosten.
 
Borderland555 schrieb:
[IMG]https://s12.directupload.net/images/210117/okeui79x.jpg[/IMG]

Hier nochmals der Screenshot
Ich musste ihn dir privat schicken, da ein Mod hier vorrübergehen zu gemacht hatte.

Wäre der TE gut versichert, so würde dieser Text in seinen AKBs stehen.
Wäre er bei mir Kunde, so hätte er mich am Schadenstag angerufen und ich hätte alles für ihn organisiert.
Ich habe meinen Kundenberater am gleichen Tag angerufen und die Antwort erhalten ich soll mich direkt mit der gegnerischen Versicherung unterhalten da diese ja laut meiner Schilderung des Unfallhergangs Ansprechpartner ist. Von Hilfe und Beratung für mich keine Spur! Daher ziehe ich auch hier Konsequenzen.
Ich habe aktiv (wie du auch immer als Beispiel nennst) die "Fachkräfte" meiner Versicherung um Unterstützung gebeten - mit allen Fragen. Schriftlich und telefonisch. Genau deshalb, weil sie ja die "Fachleute" sind und mir mein Vertragswerk mit den vielen kleingedruckten Seiten erklären können. Dass eben nicht ich als Laie da rumwerkeln muss. Aber Fehlanzeige: ich soll die andere Versicherung selber kontaktieren hieß es.
Borderland555 schrieb:
Auto ist noch Fahrbereit, soviel ich weiß.
Laut Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht mehr fahrbereit da Teile weghängen und der Radkasten + evtl. Achse beschädigt sein könnten
Borderland555 schrieb:
überlanges Zitat entfernt
der TE kommt nicht gut zurecht, weil der von seiner Versicherung keinerlei Unterstützung erhält. Trotz der Bitte danach. Schön wenn du es anders machen würdest als Vertreter - meine Versicherung handelt halt nicht wie du. Da ist der Sachbearbeiter der gegnerischen Versicherung hilfreicher.

Am Ende des Tages hätte ich sicherlich manches anders machen können und werde dies zukünftig auch tun. Aber aufgrund mangelnder Unterstützung der Versicherung, wurde ich geradezu in das "laienhafte" handeln gedrängt. Schön, wenn du es als Vertreter so gemacht hättest wie ich es mir eigentlich von meiner Versicherung gewünscht hätte. Meine machte das halt letztlich nicht so
 
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Die Fachkräfte die du bei Versicherungen erreichst sind Fachkräfte im Bereich Verkauf, Geld eintreiben und Leute abwimmeln. Zu deren Rechtsabteilung kommst du als normaler Kunde gar nicht durch. Das sind auch die einzigen, die etwas Plan und Ahnung haben.
 
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Ich verstehe nicht, inwiefern du von deiner Versicherung Unterstützung erwartet hast. Du scheinst ja kommuniziert zu haben, dass du die KH des Unfallgegners in Anspruch nehmen willst, inwiefern soll deine Versicherung dich dann unterstützen wenn sie nichts damit zu tun haben?
 
Sehr geehrter Herr xy, vorliegend nehmen wir Bezug auf die bisherigen Telefonate sowie den geführten Schriftwechsel. Nach jetziger Aktenlage sind wir ohne Präjudiz und Anerkenntnis einer Rechtspflicht bereit, Ihnen gegenüber in eine Regulierung einzutreten .Wir behalten uns aber ausdrücklich das Recht vor, unsere Entscheidung nach Einsicht in die noch ausstehende amtliche Ermittlungsakte noch einmal zu prüfen und ggf. zu korrigieren, sofern sich aus der Ermittlungsakte Anhaltspunkte ergeben, die zu einer anderen Haftungsbeurteilung führen. Bitte beziffern und belegen Sie uns Ihre Ersatzansprüche. Bei Rückfragen hierzu rufen Sie uns bitte an.

kam von der generischen Versicherung
Ergänzung ()

DuckDuckStop schrieb:
Ich verstehe nicht, inwiefern du von deiner Versicherung Unterstützung erwartet hast. Du scheinst ja kommuniziert zu haben, dass du die KH des Unfallgegners in Anspruch nehmen willst, inwiefern soll deine Versicherung dich dann unterstützen wenn sie nichts damit zu tun haben?
war wohl eine naive Fehlannahme von mir aufgrund der zugesicherten Begleitung und Unterstützung auch in jeglichem Dialog mit der gegnerischen Versicherung. Hatte mich da nur auf die Aussagen zweier Schadenbegleiter meiner Versicherung verlassen. Mein Fehler - wird nicht mehr passieren
 
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Sofern die Schilderung stimmt, gibt es keinen Grund für eine Quote:

A fuhr eine Hauptstraße entlang und ist blinkend links in eine Industriestr. eingefahren. B fuhr aus dieser Industriestr. raus und wollte selber links abbiegen. Als A noch nicht komplett abgebogen war, fuhr B los

Rechts vor Links ist doch eindeutig geregelt. Ich gehe einfach mal davon aus, dass es keine weiteren Verkehrszeichen gab.

Da die Kfz-Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung gesetzlich geregelt ist, hast Du einen Direktanspruch gegenüber dem Verursacher. Daher wirst Du Dich ja direkt an den zuständigen Versicherer gewandt haben.

Dein Versicherer ist aber erst mal aus diesem Thema raus. Warum auch, der Anspruch besteht doch gegenüber dem anderen Versicherer.

Wenn Du weiterhin Unterstützung im Rechtsbereich brauchst, nimm Dir einen Anwalt. Du hast bisher allerdings alles richtig gemacht.
 
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nobodo schrieb:
Sofern die Schilderung stimmt, gibt es keinen Grund für eine Quote:

Problem ist einfach, dass sein Unfallgegner was anderes sagt.

Daher muss man das Gutachten und die Polizeiakte abwarten.

Aber selbst wenn die dann vorliegen heißt das nicht, dass man 100% Recht bekommt.
Recht haben und Recht bekommen können ja zwei verschiedene Dinge sein.

Und dann gibt es auch immer noch § 7 Abs. 1 StVG, sprich die reine Betriebsgefahr vom Kfz.
Allein dadurch ist es gut möglich, das es hier zu einer 80/20 Quotelung kommen kann.
 
Guten morgen in die Runde und danke für jeden Beitrag zur Sache :)

Gestern telefonierte ich mit meiner Berater meiner Versicherung und dann dem Schadenbegleiter bei meiner Versicherung. Hier die Aussagen von beiden zusammengefasst: wir können ihnen da leider nicht weiterhelfen - auch mit keinem Leihwagen. Leider gibt es ihr Vertrag nicht her. Da keiner den Haftungsausgang kennt, weiß man ja auch nicht wer dann zahlt. In ihre Stammwerkstatt zu gehen ist auch noch nicht empfehlenswert, da sie ja bei uns eine Werkstattbindung haben. Falls wir dann über die Vollkasko zahlen dann müsste das Fahrzeug ja wieder in eine andere Werkstatt. Wir haben auch mit der gegnerischen Versicherung telefoniert. Die meinten sie warten seit 3 Wochen schon auf die Polizeiakte. Dies kann immer mal bis zu 2 Monaten dauern bis man die hat....... wir können also leider nicht weiterhelfen. Für weitere Fragen sind wir aber immer an ihrer Seite

Gestern bekam ich ja von der gegnerischen Versicherung dies:
Sehr geehrter Herr xy, vorliegend nehmen wir Bezug auf die bisherigen Telefonate sowie den geführten Schriftwechsel. Nach jetziger Aktenlage sind wir ohne Präjudiz und Anerkenntnis einer Rechtspflicht bereit, Ihnen gegenüber in eine Regulierung einzutreten .Wir behalten uns aber ausdrücklich das Recht vor, unsere Entscheidung nach Einsicht in die noch ausstehende amtliche Ermittlungsakte noch einmal zu prüfen und ggf. zu korrigieren, sofern sich aus der Ermittlungsakte Anhaltspunkte ergeben, die zu einer anderen Haftungsbeurteilung führen. Bitte beziffern und belegen Sie uns Ihre Ersatzansprüche. Bei Rückfragen hierzu rufen Sie uns bitte an.

Ich rief dann auch dort den Sachbearbeiter an (der mir erneut telefonisch zusicherte dass mein Hergang des Unfalls seines Erachtens der "Richtige" ist) er wartet quasi nur noch auf das Telefonat mit seinem Gutachter und will mir bis spätestens heute Abend Info geben.

Ihr seht, ich kann aktuell nichts machen als zu warten. Überlege mir aber aktuell nachher bei meinem Anwalt anzurufen (keine Ahnung ob das was beschleunigt oder bringt) Was meint ihr denn bei der jetzigen Sachlage?

Habe auch die Tage bei meiner Rechtschutz das OK eingeholt, einen Anwalt einzuschalten wenn ich möchte. Bin gerade bei 99% das zu wollen:rolleyes:

@nobodo danke für deinen Beitrag, welcher alles zusammenfasst wie es war.
 
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Doch, du kannst was machen, deine Aufwendungen beziffern und belegen, so wie es dir mitgeteilt wurde, sofern noch nicht geschehen.
 
DuckDuckStop schrieb:
Doch, du kannst was machen, deine Aufwendungen beziffern und belegen, so wie es dir mitgeteilt wurde, sofern noch nicht geschehen.
diese liegen doch der gegnerischen Versicherung anhand des Gutachtens vor? war doch der Hauptgrund des Gutachtens :D


Also nun doch das Fahrzeug in meine Werkstatt schleppen lassen und einen finalen KV machen lassen?
Wenn dann die gegnerische Versicherung aber NO sagt wieder in eine andere schleppen lassen?
 
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Ganz ehrlich, wieso man hier nicht die Vollkakso nutzen will versteh ich nicht. Klar stufen die einen womöglich höher, aber dann kündige ich den Vertrag - nach einer Schadensregulierung hat man ja ein Sonderkündigungsrecht (dieses nutzt meist die Versicherung wenn es zu viele Schäden gibt, aber das kann man auch umgekehrt nutzen).

Und damit erspar ich mir den ganzen Stress und das Auto wird sofort repariert.
Hab ich da einen Denkfehler?
 
ja. Sofern du wieder VK haben willst, wird die Rückstufung dem neuen Versicherer mitgeteilt.

Das funktioniert so nur, wenn du danach erstmal keine VK mehr haben möchtest.
 
Hatte nicht mehr im Kopf, dass es das Gutachten gibt. Theoretisch kannst du dein Fahrzeug reparieren lassen.

@hallo7 Und was hast du durch die Kündigung gewonnen? Den schlechteren SFR hast du auch bei deinem nächsten Versicherer.
 
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