Frage zu einem Verkehrsunfall und der Versicherung

@TE wenn es eine neue Entwicklung gibt, dann melde dich bitte per PN bei mir und ich mache das Thema wieder auf. Bis dahin closed.
 
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Hallo zusammen

Ich hätte gerne mal einige Infos von euch und dazu einige Fragen. Grundsätzlich interessieren mich diese Fragen unabhängig vom Ausgang meines Falls. Natürlich kann ich das auch meinen Fachberater der Versicherung fragen oder ober mein komplettes Vertragswerk durcharbeiten, aber mir scheint hier ist einiges fundiertes Versicherungsfachpersonal unterwegs und kann mir da helfen. Würde mich freuen

mein Fall mit möglichem Beispiel:
Fallbeispiel: Auto Schadenssumme: 8.000€ - Wertverlust 800€
meine Versicherung: Kasko 150€ SB, Vollkasko 500€ - Werkstatt nach Vorgabe der Versicherung (kein Werkstatt Plus)

Wenn der Fall nun entschieden wird, dass die Quotenregelung 20:80 ist (aus meiner Sicht) würde dies was genau bedeuten?

1.) ich zahle 20% des Schadens von 8.000€ über meine Kasko?
2.) wären dies dann bereits die vorab erhöhten 8% meines Kaskos oder erhöht sich da noch mehr?
2.) ich zahle dann auch die 150€ oder aber die 500€ SB?
2.) wie ist dann der Wertverlust geregelt?
3.) welche Werkstatt darf ich dann wählen? Frei oder aber die vorgeschlagene meiner Versicherung?
4.) wer zahlt dann ein Leihfahrzeug während der Reparatur?

Würde mich freuen wenn mir da jemand was dazu sagen kann.

Vielen Dank
 
1. Deine Kasko übernimmt aus deiner Sicht alles. Sie regelt dass dann selber mit der gegnerischen Haftpflicht.
2. Es kommt zu den 8% nichts mehr hinzu. Allerdings hat sich deine Kaskoprämie nicht um 8%, sondern um 36% durch den Unfall erhöht. Dein Unfallgegner hat dann aber auch noch das Recht von deiner Versicherung 20% zu fordern. Kann also noch zu einer Höherstufung in der Haftpflicht kommen. Schadenrückkauf kann man dann in beiden Fällen natürlich auch noch prüfen.
2. Selbstbeteiligung von 500,- € und Wertminderung werden zu 100% dann von der gegnerischen Haftpflicht bezahlt. (Quotenvorrecht)
3. Ich bin mir nicht sicher ob es da eindeutige Urteile dazu gibt. Problem wird sein, dass wenn du das Auto in einer frei von dir gewählten Werkstatt reparieren lässt, deine Kasko nur vermutlich 85% bezahlen wird. Es könnte gut sein, dass die restlichen 15% dann auch im Rahmen vom Quotenvorrecht von der gegnerischen Haftpflicht bezahlt werden müssen.
4. Leihauto (wenn kein Schutzbrief vorhanden ist) wird nach Quotelung aufgeteilt. Hier zählt nicht das Quotenvorrecht.
 
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Danke für die hilfreichen Antworten

noch einige Anmerkungen:
1.) hab ich verstanden und ist mir klar
2.) ok - ich kam auf die 8% mehr, da ich ja aktuell von 22% auf 30% erhöht wurde laut meiner Versicherung.
3.) ok - danke - dann muss ich diese nicht zahlen (auch nicht anteilig)
4.) da frage ich dann meine Versicherung oder die gegnerische wo ich reparieren lassen kann? Gegnerische sagte mir schon die freie Wahl zu, meine noch nicht
5.) das bedeutet dies regelt auch meine Versicherung?

6.) Wenn ich je eine 80/20 Quote der gegnerischen Versicherung erhalte, melde ich dies meiner Versicherung und alles weitere regeln dann die? (natürlich kann ich die dann ja auch noch fragen zwecks Leihauto etc.)
Aber dies wäre mein Vorgehen?
 
Womöglich auch durchrechnen (lassen), ob es sich lohnt, den eigenen Schadensanteil selbst zu übernehmen, damit keine Hochstufung stattfindet.
 
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Natürlich fragst du deine Versicherung wo das Fahrzeug repariert werden muss, mit dieser hast du ja schließlich die Werkstattbindung vereinbart.

Und nein, deine Versicherung regelt gar nichts (bezüglich deiner Ansprüche an den anderen Versicherer) die holt sich hinterher nur nach Quote einen Teil des Geldes zurück.
 
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DuckDuckStop schrieb:
Natürlich fragst du deine Versicherung wo das Fahrzeug repariert werden muss, mit dieser hast du ja schließlich die Werkstattbindung vereinbart.

Dazu ist er aber nicht verpflichtet und mit Quotenvorrecht entsteht ihm auch kein Nachteil, wenn er sie nicht nutzt.

DuckDuckStop schrieb:
Und nein, deine Versicherung regelt gar nichts (bezüglich deiner Ansprüche an den anderen Versicherer) die holt sich hinterher nur nach Quote einen Teil des Geldes zurück.

Damit ist der Kaskoschaden aber vollständig erledigt.
Einzig SB und Wertminderung muss er sich selber holen.


Idon schrieb:
Womöglich auch durchrechnen (lassen), ob es sich lohnt, den eigenen Schadensanteil selbst zu übernehmen, damit keine Hochstufung stattfindet.

würde ich nicht machen.
Gibt clevere Lösungen, das zu regeln.
 
Borderland555 schrieb:
Dazu ist er aber nicht verpflichtet und mit Quotenvorrecht entsteht ihm auch kein Nachteil, wenn er sie nicht nutzt.
Er hat mit seinem Versicherer vereinbart in einer Werkstatt der Wahl des Versicherers zu reparieren, doch, er ist dazu verpflichtet wenn er seine Kasko in Anspruch nehmen will. Anders ist es nur, wenn er den Schaden über die haftpflicht des Unfallgegners abrechnet und seine Kasko dann nach Differenztheorie.

Und ich bin mir ziemlich sicher, aus quotenvorrecht wird er die gekürzten Reparaturkosten nicht vom gegnerischen haftpflichtveesicherer bekommen.
 
Danke euch
Werde mich melden wenn die Antwort der gegnerischen Versicherung da ist.
 
DuckDuckStop schrieb:
Er hat mit seinem Versicherer vereinbart in einer Werkstatt der Wahl des Versicherers zu reparieren, doch, er ist dazu verpflichtet wenn er seine Kasko in Anspruch nehmen will. Anders ist es nur, wenn er den Schaden über die haftpflicht des Unfallgegners abrechnet und seine Kasko dann nach Differenztheorie.

In jedem Kaskovertrag ist geregelt, was passiert, wenn er die Werkstattbindung mißachtet.
Ich kenne keinen Versicherer, der dann die Leistung verweigert.
Wäre rechtlich auch nicht haltbar.
In der Regel werden dann einfach nur 85% bezahlt.

DuckDuckStop schrieb:
Und ich bin mir ziemlich sicher, aus quotenvorrecht wird er die gekürzten Reparaturkosten nicht vom gegnerischen haftpflichtveesicherer bekommen.

http://www.kfz-experte.de/quotenbevorrechtigung

Kfz Experte ist ja immer eine gute Seite bei Kfz Schäden.
Da ich selber nichts von einer Werkstattbindung halte, weil im Schadensfall dann oft die Probleme vorprogramiert sind, habe ich die fast nicht im Bestand.
Ich kann dazu also nichts sagen. Urteil dazu habe ich allerdings auch nicht gefunden.
Aber ich gehe davon aus, dass es Kfz Experte richtig sieht. Es wäre zumindest so logisch und es spricht nichts dagegen, es so zu machen. Entscheidend ist ja immer nur, dass der Haftpflichtversicherer nicht schlechter gestellt wird. Hätte der Kunde z.B. 2.500 Euro SB in der Kasko, so müsste der Haftpflichtversicherer sie in diesem Falle ja auch zahlen.

Idon schrieb:
Die scheinen aber dein großes Geheimnis zu sein.

Das ist Profiwissen.
Damit verdiene ich mein Geld.
 
Borderland555 schrieb:
Das ist Profiwissen.
Damit verdiene ich mein Geld.
Wenn wir nun anfangen mit "NäNäNäNä ich weiß was was ihr nicht weißt" ist keiner Diskussion würdig und wird sanktioniert.
 
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Stimmt, die Leistung wird nicht verweigert (habe ich auch mit keiner Silbe erwähnt), aber die Leistung um 15% gekürzt und eventuell der Vertrag gekündigt (bzw. man bekommt eine Änderungskündigung).

Die Positionen die nach quotenvorrecht geltend machbar sind ist fest geregelt:
  • Selbstbeteiligung
  • Sachverständigenkosten
  • Wertminderung
  • Abschlepp-, an- und abmeldekosten sowie umrüstkosten.

Reparaturkosten nicht, einfach weil die kasko die kompletten Reparaturkosten übernimmt. Das bewusste missachten einer Werkstattbindung sehe ich auch als ganz klaren Verstoß der Schadenminderungspflicht, das wird der KH-Versicherer mit Sicherheit nicht freudestrahlend zahlen.

Und was soll denn bitte besser sein, als sich auszurechnen ob es sich lohnt den Schaden selber zu übernehmen? Ich meine, das ist kein hexenwerk sondern einfacher Dreisatz, das kann jeder 8. Klässler.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Eines noch. Wenn ich den Schaden bei solch einer Regelung selber zahle und meine Versicherung außen vor wäre, dann könnte ich ja eine Werkstatt frei wählen und würde ja weder hochgestuft noch sonst etwas. Liege ich da richtig?

Unabhängig davon würde ich gerne nach Info der gegnerischen Versicherung morgen oder Dienstag euch nochmal um Rat fragen
 
Du wirst dann nicht hochgestuft und musst auch keine Selbstbeteiligung zahlen, dafür musst du dann aber 80% der Reparaturkosten selber zahlen und bekommst nur 20% von den Sachverständigenkosten, der Wertminderung etc. erstattet.
 
DuckDuckStop schrieb:
Du wirst dann nicht hochgestuft und musst auch keine Selbstbeteiligung zahlen, dafür musst du dann aber 80% der Reparaturkosten selber zahlen und bekommst nur 20% von den Sachverständigenkosten, der Wertminderung etc. erstattet.
Danke. Warum aber muss ich dann 80% der Rep. Kosten zahlen wenn die QUOTE wie in meinem Beispiel wäre, dass die gegnerische 80% zahlt und ich 20%?

Ich melde mich einfach wenn ich Fakten habe. Euch nen schönen Abend
 
Borderland555 schrieb:
[...]
Das ist Profiwissen.
Damit verdiene ich mein Geld.

Dann verpiss dich doch einfach mit deinem Geheimwissen aus einem öffentlichen Forum bzw. der dortigen öffentlichen Diskussion..


Ich gebe hier im Forum auch mein "Profiwissen" preis, mit dem ich mein Geld verdiene - so, wie sich das gehört. Das Coole ist: Mich kann man alleine damit trotzdem nicht ersetzen.
 
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@garfunkel74 Mein Fehler, hatte es so verstanden, dass wir das Szenario durch gehen, dass du 80% Schuld bekommst. Dann einfach die 80 durch ne 20 ersetzen, dann passt es.
 
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DuckDuckStop schrieb:
Die Positionen die nach quotenvorrecht geltend machbar sind ist fest geregelt:
  • Selbstbeteiligung
  • Sachverständigenkosten
  • Wertminderung
  • Abschlepp-, an- und abmeldekosten sowie umrüstkosten.

Wo steht denn das geschrieben?

DuckDuckStop schrieb:
Reparaturkosten nicht, einfach weil die kasko die kompletten Reparaturkosten übernimmt. Das bewusste missachten einer Werkstattbindung sehe ich auch als ganz klaren Verstoß der Schadenminderungspflicht, das wird der KH-Versicherer mit Sicherheit nicht freudestrahlend zahlen.

Schadenminderungspflicht ist was ganz anderes.
Da geht es darum, dass aus den 8.000 Euro Schaden nicht 10.000 werden.
Es gibt ja nicht mal die Pflicht den Schaden seiner Kasko zu melden.
Von daher darf die gegnerische Haftpflicht sogar dankbar sein, wenn er überhaupt einen Teil über seine Kasko machen lässt.

DuckDuckStop schrieb:
Und was soll denn bitte besser sein, als sich auszurechnen ob es sich lohnt den Schaden selber zu übernehmen? Ich meine, das ist kein hexenwerk sondern einfacher Dreisatz, das kann jeder 8. Klässler.

Ich sage, dass kann man niemals exakt ausrechnen.
Spätestens beim nächsten Auto ist alles obsolent.
 
In unterschiedlichsten Gerichtsurteile zu dem Thema.

Natürlich gibt es nicht die Pflicht den Schaden der Kasko zu melden, ohne den Schaden der kasko zu melden aber auch keine Abrechnung nach quotenvorrecht. Und wenn du die Kosten, die dann der KH Versicherer zahlen soll (unterstellen wir mal, repkosten wären quotenbevorrechtigt) nach oben treibst, wird er schon stutzig werden und fragen, warum er einen Anteil der Reparaturkosten zahlen soll.

Muss man auch nicht exakt ausrechnen, pi mal Daumen reicht, einen fahrzeugwechsel kannst du auch mit deinen spezialen geheimtaktiken nicht berücksichtigen.
 
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