K
knoxxi
Gast
@TE wenn es eine neue Entwicklung gibt, dann melde dich bitte per PN bei mir und ich mache das Thema wieder auf. Bis dahin closed.
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
DuckDuckStop schrieb:Natürlich fragst du deine Versicherung wo das Fahrzeug repariert werden muss, mit dieser hast du ja schließlich die Werkstattbindung vereinbart.
DuckDuckStop schrieb:Und nein, deine Versicherung regelt gar nichts (bezüglich deiner Ansprüche an den anderen Versicherer) die holt sich hinterher nur nach Quote einen Teil des Geldes zurück.
Idon schrieb:Womöglich auch durchrechnen (lassen), ob es sich lohnt, den eigenen Schadensanteil selbst zu übernehmen, damit keine Hochstufung stattfindet.
Er hat mit seinem Versicherer vereinbart in einer Werkstatt der Wahl des Versicherers zu reparieren, doch, er ist dazu verpflichtet wenn er seine Kasko in Anspruch nehmen will. Anders ist es nur, wenn er den Schaden über die haftpflicht des Unfallgegners abrechnet und seine Kasko dann nach Differenztheorie.Borderland555 schrieb:Dazu ist er aber nicht verpflichtet und mit Quotenvorrecht entsteht ihm auch kein Nachteil, wenn er sie nicht nutzt.
Borderland555 schrieb:[...]
würde ich nicht machen.
Gibt clevere Lösungen, das zu regeln.
DuckDuckStop schrieb:Er hat mit seinem Versicherer vereinbart in einer Werkstatt der Wahl des Versicherers zu reparieren, doch, er ist dazu verpflichtet wenn er seine Kasko in Anspruch nehmen will. Anders ist es nur, wenn er den Schaden über die haftpflicht des Unfallgegners abrechnet und seine Kasko dann nach Differenztheorie.
DuckDuckStop schrieb:Und ich bin mir ziemlich sicher, aus quotenvorrecht wird er die gekürzten Reparaturkosten nicht vom gegnerischen haftpflichtveesicherer bekommen.
Idon schrieb:Die scheinen aber dein großes Geheimnis zu sein.
Wenn wir nun anfangen mit "NäNäNäNä ich weiß was was ihr nicht weißt" ist keiner Diskussion würdig und wird sanktioniert.Borderland555 schrieb:Das ist Profiwissen.
Damit verdiene ich mein Geld.
Danke. Warum aber muss ich dann 80% der Rep. Kosten zahlen wenn die QUOTE wie in meinem Beispiel wäre, dass die gegnerische 80% zahlt und ich 20%?DuckDuckStop schrieb:Du wirst dann nicht hochgestuft und musst auch keine Selbstbeteiligung zahlen, dafür musst du dann aber 80% der Reparaturkosten selber zahlen und bekommst nur 20% von den Sachverständigenkosten, der Wertminderung etc. erstattet.
Borderland555 schrieb:[...]
Das ist Profiwissen.
Damit verdiene ich mein Geld.
DuckDuckStop schrieb:Die Positionen die nach quotenvorrecht geltend machbar sind ist fest geregelt:
- Selbstbeteiligung
- Sachverständigenkosten
- Wertminderung
- Abschlepp-, an- und abmeldekosten sowie umrüstkosten.
DuckDuckStop schrieb:Reparaturkosten nicht, einfach weil die kasko die kompletten Reparaturkosten übernimmt. Das bewusste missachten einer Werkstattbindung sehe ich auch als ganz klaren Verstoß der Schadenminderungspflicht, das wird der KH-Versicherer mit Sicherheit nicht freudestrahlend zahlen.
DuckDuckStop schrieb:Und was soll denn bitte besser sein, als sich auszurechnen ob es sich lohnt den Schaden selber zu übernehmen? Ich meine, das ist kein hexenwerk sondern einfacher Dreisatz, das kann jeder 8. Klässler.