Frage zum 14 Tägigen Umtauschrecht für Gebrauchte Ware (K&M Elektronik)

Eben-ich habe nichts gefunden, was mir einen genauen Hinweis hätte geben sollen, dass ich das Gerät nicht zurückbringen kann bzw Notebooks ausschließt...
 
Wo liegt das Problem? Ausdruck von deren Widerrufsbelehrung und ab damit zur KM.
 
Deswegen sollte man auch das Notebook erstmal in der Filiale ausprobieren (einschalten geht nicht) um gerade sowas zu vermeiden, wegen Tastenanordnung etc. Das habe ich gemacht und ging ohne Probleme...

Ich finde es immer enttäuschend, wenn Leute ein Notebook kaufen und dann nach ein paar Tagen meinen, ist ned so das wahre.... und dann ihr ganzes Geld wiederhaben wollen.
Ich bezweifle das K&M eine Gebrauchtwarenhändler ist.

Das Problem ist wieder einmal der Käufer.
 
Du weißt schon, dass hierfür das Widerrufsrecht gedacht ist, um die Ware auszuprobieren und beim Nichtgefallen zurückschicken?!
 
Das ist mir schon klar, nur konnte man sich in diesem Fall selbstverständlich VORHER informieren, welches Layout die Tastatur besitzt und nicht mal blindlings ein Notebook kaufen.

Und was glaubst du, was mit den Notebooks gemacht wird, wenn sie nicht "gefallen" ?
Glaubst du die werden aus dem Verkauf genommen ?
Der Hersteller wird es einfach wieder einpacken und weiterverkaufen, was ich ehrlich gesagt total verstehen kann.

Man sollte sich einfach vorher beim Hersteller/Händler/Forum informieren.
 
Aber sachen wie ein Tastaturlayout kann man vorher schon mal angucken, oder?

Desweiteren muss der Händler das benutzte Notebook wieder in den Auslieferungszustand zurückversetzen. Soll heissen: installierte Software wieder deinstallieren, Daten entfernen,.... also einmal neu Aufsetzen.
Ich weiss nicht ob er es darf, aber die Zeit die der Händler damit beschäftigt ist sollte er in Rechnung stellen dürfen.
 
Elmers schrieb:
Desweiteren muss der Händler das benutzte Notebook wieder in den Auslieferungszustand zurückversetzen. Soll heissen: installierte Software wieder deinstallieren, Daten entfernen,.... also einmal neu Aufsetzen.

Der Händler kann dann eine Minderung des Kaufpreise ziehen, aber auch dies ist von Fall zur Fall anders!

Mit den Nachteilen muss man leben....so ist das Geschäft halt....
 
Was heisst Minderung des Kaufpreises.
Theoretisch muss er von DAUs ausgehen, und das der Käufer ohne Virenscanner auf Youporn war. Dann wäre der PC wahrscheinlich von Viren befallen und damit Wertlos.
 
Schick doch das Gerät zurück, wenn die im Laden es nicht annehmen. Ich denke die im Laden wollen nur nicht auf dem Gerät sitzen bleiben. Online Handel bedeutet ja nicht das du es Online bestellst und den Service stationär bekommst. Auch nicht wenn man dir angeboten hat es vor Ort abzuholen.
 
Elmers schrieb:
Theoretisch muss er von DAUs ausgehen, und das der Käufer ohne Virenscanner auf Youporn war. Dann wäre der PC wahrscheinlich von Viren befallen und damit Wertlos.

Warum?

Recovern bei den Notebooks heißt eine Taste drücken und nach ne Stunde ist das Notebook wieder in dem Auslieferungszustand.

@Schmunzel80

Gehe wieder in den Laden und weise denen auf dein Widerrufsrecht hin und dass die ja mit Rückgabe im Markt werben.
 
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ich hab keine Ahnung ob ein Virus/Trojaner auch auf die Recovery Partition rauf kann. Vielleicht ja. Nebenbei hat mein Notebook so etwas nicht, sondern einen Datenträger.
 
Die meisten Notebooks haben keine Datenträger für die Recovery mehr, sondern sind nur noch auf der Recovery Partition vorhanden, mir ist bisher kein Virus bekannt/begegnet der sich auch bis zur Recovery Partition angesetzt hat....:-)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@Schmunzel80:
Vielleicht hab ich es überlesen, aber ich les immer nur von im Internet bestellt. Wie hast du es denn nun gekauft - im Laden oder im Versandhandel? Wenn erst im Laden nen Kaufvertrag zustande gekommen ist, gibt es natürlich auch kein "14tägiges Umtauschrecht"...

-aranax
 
Zuletzt bearbeitet:
Also hast du das Gerät jetzt behalten? Hätte ich von K&M nicht erwartet. Bin echt Enttäuscht...
 
Es ist genau so, wie es hier schon mehrfach erklärt wurde.

Es hängt grundsätzlich nur davon ab, ob der Vertrag fernmündlich oder persönlich abgeschlossen wurde. Wenn du also einfach eine Bestellung ebgegeben hast und dann das Notebook abgeholt und bezahlt hast, dann hast du kein Widerrufsrecht. Wenn du aber beispielsweise schon direkt bei Bestellung auch bezahlt hast, spricht das für den sofortigen Vertragsschluss. Dazu gibt es aber gewöhnlich auch Passagen in den AGBs. Dort steht, wie der Anbieter sich den Vertragsschluss vorstellt.

Dass du eine Widerrufsbelehrung bekommen hast, spielt keine Rolle. Da steht ja nur, dass du bei einem Fernabsatzgeschäft ein Widerrufsrecht hast. Wenn es aber doch um einen Offline-Kauf handelt, ist diese Belehrung nur eine unnütze Information.

Dass dort mit "Rückgabe" geworben wird, dürfte dir auch nicht weiterhelfen. Das kann auch bedeuten, dass man das Widerrufsrecht (nach einem Fernabsatzgeschäft) dort ausüben kann und nicht gezwungen ist die Ware zu verschicken.
 
Hallo,

kennt sich jemand mit dem Widerrufs-, bzw. Rückgaberecht aus?
Es geht um Artikel, die wie im PC Bereich üblich, starken Preisschwankungen unterliegen.
Ich habe schon mal gehört, dass bei Widerruf teilweise nur der aktuelle (wenn niedrigere) Preis erstattet wird.
Wäre das rechtens?

Gruß,
Max
 
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