Nicht unbedingt.FrankenDoM schrieb:aber geht die Nummer vors Arbeitsgericht wird es schwierig für den Arbeitgeber.
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat 2014 in einem sogenannten Grundsatzurteil entschieden, dass eine personenbedingte Kündigung sozial gerechtfertigt sein kann, wenn der Arbeitnehmer aus Gründen, die in seiner Sphäre liegen, jedoch nicht von ihm verschuldet sein müssen, zu der nach dem Vertrag vorausgesetzten Arbeitsleistung ganz oder teilweise nicht mehr in der Lage ist.
Es ging in dem Fall nicht um das Körpergewicht, aber analog dürften die dort gemachten Feststellungen auf verschiedenste Fallkonstellationen übertragbar sein.
Und gleich drücke ich den Bayern ganz fest beide Daumen. Ich gönne Tuchel den CL-Titel.