News Galaxy Tab: Apple setzt sich gegen Samsung durch

dMopp schrieb:
Es ist halt Kindergarten mit hohen Geldsummen. Aber unrecht hat Apple nicht. ALLE(!) anderen Hersteller schaffen es auch ihr tablet NICHT aussehen zu lassen wie ne iPad Kopie, warum also nicht auch Samsung?

Kennst du andere Tablets als ich? Welches Tablet verstößt denn nicht gegen Apples Geschmacksmuster?

1668mib schrieb:
Und dann verliert die Verfügung auch ihre Voraussetzung...

Nicht nur das, dann werden auch erhebliche Schadensersatzforderungen von Samsung relativ wahrscheinlich.

Für mich sieht es so aus als wäre Apple der Ausbau des zeitlichen Vorsprungs der eigenen Plattform den man sich so erhofft einfach mehr Wert als eventuelle Schadensersatzzahlungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch wenn man Apple nicht leiden kann, kann man dem Gericht imo keinen Vorwurf für seine Entscheidung machen.
 
samsung hat schon viel früher ipad-ähnliche formen gebaut in ihren laptops und bilderrahmen.
deswegen bedient sich das ipad eher samsungs geschmacksmuster von laptopdisplaykomponenten und bilderrahmen.

samsungpictureframe.jpg


wozu also neue förmchen anfertigen lassen, wenn samsung die schon seit 6 jahren rumliegen hat?


das düsseldorfer gericht ist dafür bekannt, klägern dieses kalibers immer recht zu geben.
alles eine frage des geldes.
 
Wieso werden eigentlich HTC und Motorola-Pads nicht verklagt... die sehen nämlich auch genauso aus, wenn nicht sogar dem Ipad ähnlicher : ).
 
Wie ist das den eigentlich, wenn das Geschmacksmuster von Apple "gelöscht" wird. Wird dann automatisch dieses Urteil für nichtig erklärt, oder muss Samsung die Aufhebung beantragen?
 
1668mib schrieb:
So bald das Geschmacksmuster allerdings aberkannt wird, ist die Verfügung obsolet und der Weg frei für Schadensersatzklagen gegen Apple.

Weißt du, wann dazu ein Urteil zu erwarten ist?
 
Zugegeben ist die Entscheidung des Gerichts für sich genommen so zu erwarten gewesen und auch vertretbar. Ja, die Samsung-Produkte entsprechen dem Geschmacksmuster.

Stutzig machen mich aber die Begründung:
Dabei musste das Gericht nicht erwägen, ob das Galaxy Tab dem iPad ähnelt, sondern ob und inwieweit sich das Design des Gerätes bei dem geschützten Geschmacksmuster bedient.
vs
Stattdessen verwies es auf andere Apple-Konkurrenten, deren Design beweisen würde, dass auch andere Gestaltungen möglich seien.
Und jetzt würde ich gerne mal sehen, dass diese dem Geschmacksmuster tatsächlich nicht entsprechen.

@wertzuiop123: Der entsprechende Antrag/Klage/wasAuchImmer wird gerade noch vorbereitet.
 
Ganz einfach.. Das Galaxy Tab einfach in Österrecih bestellen.. oder Frankreich, weil dort ist die Vermarktung nicht verboten..

UNd Spilee auch nur ncoh aus Österreich bestellen, weil das gibts keine Zensur in Sachen Spielen (auf jeden Fall nicht in der Härte wie in Deutschland)

Denn eigentlcih schadet sich mit dem Urteil Deutschalnd nur selbst weil so dieses Produkt im Ausland gekauft wird und keine der heimsichen Einzelhänder auhc nur 1 Euro Profit macht


Ich ahbe kein Apple oder sonst was weiß auch net warum ich mir mal was von denen holen soll, wenn gleiche geräte mit gleicher Funktion nur die hälfte kosten. Im Supermarkt kaufe ich ja auch keine angebissenen Äpfel. XD


Nur nervt es mich etwas in den NAchrichten nur noch Klagen von Apple zu hören anstatt sie mal was neues auf den MArkt bringen und nciht nur Nachfolger ihrer Produkte.

Und es wird sowie so immer geklaut, mal der mal der andere..
 
Geschmacksmuster? Ich hab mal eben gerade IPad und Galaxy Tab verglichen. Sehen wirklich gleich aus. Aber wo soll man da im Design auch was anders machen? Müssen sich die Rahmen um die Bildschirmfläche um mind 1-2 cm unterscheiden oder die Farbne um, keine Ahnung wieviel Farbspektren, unterscheiden???

Was will man an einem Tablet designen? Da is doch nirgends Platz für Design. Höhstens die Nutzeroberfläche.

Das ist verrückt, wenn nicht sogar krank, das man wirklich jeden Mist schützen lassen kann. Sowas lässt den Markt sich nicht entwickeln sondern sterben.


So ganz objektiv war diese Gerichtsverhandlung wohl nicht....
 
DonnyDepp schrieb:
[...]

wozu also neue förmchen anfertigen lassen, wenn samsung die schon seit 6 jahren rumliegen hat?

[...]

Geil, direkt den "Bashing"-Button aktiviert?:freak: Bisschen Recherche und Du wüsstest, daß Apple bereits 2004 ein Geschmackmuster hat schützen lassen: klick.

Ansonsten... Wer zuerst kommt, malt zuerst... Wenn vor Apple kein Unternehmen ein Geschmackmuster auf Tablet-ähnliche Geräte eingetragen hat... Dann Pech... :evillol:
 
Habe jetzt ein bisschen gegoogelt und dies hier gefunden. Wenn es wirklich das Geschmacksmuster ist, um welches beim Landesgericht Düsseldorf ging, dann sind fast alle Tabletts, die es heutzutage gibt, davon betroffen. Das ist einfach ein rechteckiges mobiles Gerät mit abgerundeten Ecken. Es ist ja Schwachsinn, dass es überhaupt eine Möglichkeit gibt, etwas so triviales zu patentieren…
 
Sag ma bin ich der einzige dem es so vorkommt als wäre die Grammatik + Rechtschreibung in nem Apple Thread noch schlimmer als sonst?
Den Eindruck hab ich leider auch. Wobei das bei dem allgemein eher niedrigen Niveau (das ich noch erwarte, damit es dann wieder in einem "Geschlossen" endet) auch nicht mehr so ins Gewicht fällt.

Das Urteil weckt in mir gemischte Gefühle.
Zum einen empfinde ich es als richtig, dass, wenn Samsung gegen geltendes Recht verstößt, auch entsprechend ein Urteil "für" Apple gesprochen wird.
Die Tatsache, dass Apple momentan auf der Klagewelle reitet gefällt mir dagegen nicht und das sage ich als recht überzeugter Mac-Nutzer. (Ich fürchte, dafür muss ich mir gleich wieder "wer'n Mac kauft ist doof" etc. anhören, aber da gewöhnt man sich ja dran)
Bisher war ich von den Produkten immer sehr angetan, da sie für mich das gewisse Etwas hatten. Eben diese Liebe zum Detail. Die neuen Ultrabooks oder die Chronos Serie von Samsung machen dem MacBook Pro da schon mächtig Druck, wenn ich auch weiterhin das OS lieber mag.
Jetzt wäre ich früher allerdings davon ausgegangen, dass man dieses Problem versucht mit Innovation zu lösen bei Apple. Aktuell habe ich aber den Eindruck, dass man auch hier Klage erheben wird, da in Cupertino scheinbar die Ideen rar werden.
Ich hoffe, dass sich der Konzern wieder berappelt in dieser Hinsicht, da das Windows Lager nach der Vista Misere derzeit gut aufholt (aus meiner Sicht und für meine Ansprüche, mir ist klar, dass zum Zocken nichts über einen Windows-Rechner geht) und Apple dagegen sehr viele Sympathiepunkte bei mir verspielt.

Zum Anderen ist die Möglichkeit, dass solches Recht angewendet werden kann, nicht das, was meiner Auffassung eines sinnvollen Rechtsstaates entspricht. Die Unternehmen versuchen innerhalb der "Spielregeln" alles für sich rauszuholen, dazu sind sie ihren Aktionären verpflichtet. Dass es aber überhaupt möglich ist solche Scharmützel zu betreiben, weckt in mir Unmut über unsere Legislative
 
Zuletzt bearbeitet:
@Aprilliaracer
dieses bild zeigt ein ipad in einem silbernen rahmen eingepfercht^^
 
@Marius:
Wir sind in Deutschland, und nicht in der Türkei.
Was haben einige CB-User nur für eine Vorstellung vom deutschem Rechtswesen?

P.S. Entschuldigt bitte meinen überzogenen Vergleich.
Die Türkei hat den Weg zu einem Rechtsstaat eingeschlagen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@ProSpeed: Die Spielregeln können sich aber noch schlagartig ändern, dann hat Apple sogar gegen Spielregeln verstoßen...

@Rock Lee: Hey, er hat ein Tablet als Gegenbeweis gebracht, dass alle Konkurrenzprodukte anders aussehen. Was kommst du dann noch mit Argumenten... (Vorsicht, Ironie)

Ach ja: Ich habe hier den Beweis, dass kein Samsung-Smartphone einem Apple-Produkt ähnelt:
http://lh3.googleusercontent.com/pu...3U-47lXhw1w1HOdGuktvmkRf3HGqntSr9VDP5qAKU5kaM

(Wie schön wäre es doch, wenn man so einfach argumentieren könnte...)
 
Zuletzt bearbeitet:
@1668mib:
Ich denke nicht, dass sich die Gesetzgebung so schnell ändert und erst recht nicht, dass diese dann Rückwirkend umgesetzt wird.
Was du meinst ist, dass das Geschmacksmuster als Nichtig erklärt wird, was immer noch in den aktuellen Regeln stattfindet.
 
@wp7:
Was soll denn der Unfug?
Die Rechtmäßigkeit eines Geschacksmusters ist nur dann gegeben, wenn vor Beantragung zum Schutz der "Innovation" kein ähnliches Muster (von irgend jemanden) bereits veröffentlicht und genutzt wurde.
Wenn der Erstnutzer das Muster nicht anmeldet, kann darauf nie mehr an Anmeldung erfolgen. Damit kann also jeder dieses Muster nutzen.

D.h. sollte Samsung tatsächlich das Geschacksmuster bereits vor der Anmeldung von Apple durch ähnliche Produkte veröffentlicht haben, ist die Anmeldung von Apple unwirksam.
Mithin verliert die von Apple angestrengt Verfügung und Klage die Grundlage, was bedeutet, daß das Urteil hinfällig wird.

Zwar hat das Samsung auch versucht mit den eingereichten Unterlagen zu beweisen, doch das Gericht hat genau diese Umstände nicht berücksicht, weil es eben nicht um die Rechtmäßigkeit des Geschacksmusters geht, sondern nur um die widerrechtliche Nutzung, eines - in meinen Augen unrechtmäßigen - Geschmacksmusters.
Auch habe ich Bedenken, weil die, meiner Ansicht nach sogar schon vorsätzliche, Täuschung des Gerichts mit falschen Beweisen nicht genügend berücksichtigt wurde.

Aber genau diese Umstände werden sicherlich in sehr naher Zukunft ebenfalls zur Entscheidung anstehen.
 
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