News Galaxy Tab: Apple setzt sich gegen Samsung durch

Eine Entscheidung die von diesem Gericht nicht anders zu erwarten war.
Fast 70% der Entscheidungen werden hier zugunsten der Antragssteller entschieden. Das ist Europaweit bei keinem anderen Gericht der Fall.

Allerdings ist es eine Entscheidung zu Ungunsten des Verbrauchers, eine traurige Entscheidung zudem. Es wäre klüger gewesen das Ganze fallen zu lassen und auf die noch nicht vorliegende Entscheidung zur Gültigkeit des Geschmacksmusters in Alicante zu verweisen.
 
tja und nun?
Dreieckige Tablet, oder Acht-Ecke? Was meint ihr wird sich "durchsetzen"? :D
 
@ProSpeed: Sorry, hab zuerst anders schreiben wollen und dort die Geschmacksmuster als von Apple verfasste Spielregeln bezeichent... hab dann aber umgeschrieben. In dem Punkt hast du natürlich recht.

@Shaav: Naja, ich denke Samsung wird statt auf runde Ecken auf abgebissene Ecken setzen.
 
@ MFelgate

Was soll denn der Unfug?
Die Rechtmäßigkeit eines Geschacksmusters ist nur dann gegeben, wenn vor Beantragung zum Schutz der "Innovation" kein ähnliches Muster (von irgend jemanden) bereits veröffentlicht und genutzt wurde.
Wenn der Erstnutzer das Muster nicht anmeldet, kann darauf nie mehr an Anmeldung erfolgen. Damit kann also jeder dieses Muster nutzen.

In der GemeinschaftsgeschmacksmusterVerordnung steht etwas anderes. Dort steht, das bei Beantragung nicht auf die sachlichen Voraussetzungen (Eigenart, Neuigkeit) geprüft wird, sondern nur auf die formellen Voraussetzungen.

Die Artikel 5 (Neuheit) und Artikel 6 (Eigenart) sind nicht Gegenstand des Eintragungsverfahrens (Artikel 45).

Deswegen gibt es auch Artikel 28 - Antrag auf Nichtigerklärung (Wofür Alicante zuständig ist... solange ist es legitim, wenn man in Düsseldorf von der Rechtmäßigkeit des Geschmacksmusters ausgeht.)
 
Zuletzt bearbeitet:
@calluna

Mist... da war ich zu langsam... xD

Es stimmt was Du schreibst... Aber das wird keinem Apple-Hater gefallen... Aber who cares?
 
Also ich hab mal gegoogelt, wie diese Geschmacksmuster überhaupt aussehen :
http://blog.f-200.com/2010/10/neues-ipad-design-als-geschmacksmuster/
Wenn ich mir diese isometrische Zeichnung nun anschaue, erkenne ich den hardwarebutton auf der vorderseite, den einschalter oben und ein seitenverhältnis von 4:3. Wenn ich mich nicht irre, dann hat das galaxy tab genau die selben merkmale,und dies sind ja nun wirklich die einzigen merkmale, die bei einem tablet veränderbar sind. Dieselbe form und ein display haben alle.
Das moto xoom hat aber z.B. 16:9, den Anschalter auf der Rückseite und software-homebuttons.
Die Entscheidung der Richterin ist also bei dem Geschmacksmustergesetz völlig richtig. Skandalös ist dabei nur, dass es ein solches Gesetz gibt, welches erlaubt sich solch simple Sachen wie Knopfanordnungen schuetzen zu lassen.
 
Von Apple erwarte ich nichts mehr warum auch.. :lol:

Aber eines stimmt, jedes blöde Tablet sieht fast gleich aus, warum nicht mal was eckiges mit Farbvarianten wie z.B. silber mit grauer -Nanostruktur und leichtem orange..

die Dinger könnten so toll aussehen, aber nein immer schwarz und öde!
 
Ganz ehrlich: Ich würd ja an Samsungs stelle jetzt hingehen und die Ecken nicht mehr abrunden, sondern Eckig lassen, dafür aber die Rückseite anrunden ;)
Dazu würd ich dann noch den Ramen um den Bildschirm versuchen verschwinden zu lassen (größerer Bildschirm vllt ;) ) und schon hat Apple noch weit größere Probleme, weil das einfach, praktikabel und rechtlich nicht belangbar wäre.
 
@wp7: eher zu schnell., ich glaube dir gefällt nicht, was calluna nach dem Edit dastehen hat...

@kleiner_hacker: Sicher dass es das Geschmacksmuster ist? Ich ging bislang immer vom 2004 eingetragenen Geschmacksmuster aus...
 
Normalerweise gehöre ich ja eher zu den Apple jüngern, jedoch mag ich das iPad gar nicht...
Ist das Galaxy Tab 8.9 auch von dem Verbot betroffen?
 
Wenn Samsung wirklich dreist kopiert hat, dann geschieht es ihnen recht, wenn nicht dann ist was schief gelaufen, aber wir normales werden das wohl sehr schwer erfahren.
Jedoch finde ich es weder schlimm noch gut.
Persönlich halte ich von Samsungs Mobil Sparte nichts da ich mit 3 Samsung Geräten derbe enttäuscht worden bin, und daher würde ich es nicht nehmen. Für Samsung Fans oder Samsung Käufer ist es ein herber Rückschlag.
 
Siehst du auch im Bundestag, unsere Abgeordneten laufen nur mit iPads herum und nicht mit Android-Tablets. Das ist Schleichwerbung, werden bestimmt alle von Apple gesponsert :D
 
Ich finde es eine Veraschung. Ähnlich keit JA aber das findet man bei fast allen Tablets.. Aber ich finde es gut das Samsung einmal über ihr Desing nachdenken muss.
 
Jojo_44 schrieb:
Und nein, die Richter sind nicht bestochen!

Man kann bisher zwar nicht beweisen dass es so war.
Aber genau so wenig kannst du ja auch nicht beweisen dass es NICHT so war.

Ein hoch auf die blinde Justizia.
Traurige Gessellschaft.
 
Was hat Samsung jetzt eigentlich noch für Möglichkeiten? Am OLG Düsseldorf gegen die einstweilige Verfügung klagen? Geschmacksmuster für Ungültig erklären lassen?
 
simple10 schrieb:
Siehst du auch im Bundestag, unsere Abgeordneten laufen nur mit iPads herum und nicht mit Android-Tablets. Das ist Schleichwerbung, werden bestimmt alle von Apple gesponsert :D

Quark.

Es gibt einfach Gesellschaftliche Kreise in denen Apple Geräte nen gewissen Status symbolisieren, ähnlich wie ein Designer Anzug.
 
Wenn Samsung wirklich dreist kopiert hat, dann geschieht es ihnen recht, wenn nicht dann ist was schief gelaufen, aber wir normales werden das wohl sehr schwer erfahren.

Das ist eigentlich eher unwichtig. Es wird hier auf Zeit gespielt. Niemand sollte so naiv sein und glauben, dass man bei Apple nicht weiß, dass das Geschmacksmuster möglicherweise ungültig ist.
Denn selbst wenn man eigentlich im Recht ist, kann es dennoch besser sein, wenn man sich auf einen Vergleich einlässt, wenn man verklagt wird.

Und das macht nicht nur Apple so. Samsung ist wenigstens ein würdiger "Gegner" und auch nicht besser, aber solche Spiele werden auch mit kleineren Unternehmen oder Privatpersonen getrieben, die sich auf einen Vergleich einlassen müssen, wenn sie sich nicht ruinieren wollen.
 
Zuletzt bearbeitet:
calluna schrieb:
@ MFelgate

In der GemeinschaftsgeschmacksmusterVerordnung steht etwas anderes. Dort steht, das bei Beantragung nicht auf die sachlichen Voraussetzungen (Eigenart, Neuigkeit) geprüft wird, sondern nur auf die formellen Voraussetzungen.

Die Artikel 5 (Neuheit) und Artikel 6 (Eigenart) sind nicht Gegenstand des Eintragungsverfahrens (Artikel 45).

Deswegen gibt es auch Artikel 28 - Antrag auf Nichtigerklärung (Wofür Alicante zuständig ist... solange ist es legitim, wenn man in Düsseldorf von der Rechtmäßigkeit des Geschmacksmusters ausgeht.)

Dann stehen sich das Geschacksmustergesetz und die Gemeinschaftgeschacksmusterverordung in diesen Punkten gegenüber. Denn die von mir genannten Punkte sind laut GeschmMG Vorraussetzung für die Gültigkeit des Geschacksmusters. Hinzu kommt, daß das GeschmMG 2004 inkraftgetreten ist. Die GGV hat seit 2002 Gültigkeit. Insofern ist eh fraglich, was Grundlage für die Rechtswirksamkeit eines Geschacksmusters in Deutschland ist. Allein das könnte schon eine juristische Auseinandersetzung wert sein.
Um dem juristischen Wirrwarr eine weitere Schlinge hinzuzufügen, besteht gemäß GGV ein dreijähriges Schutzrecht auf unregistrierte Muster. Sollte also Samsung vor der Eintragung von Apple Produkte auf den Markt gebracht haben, ist damit laut GGV auch Apples Registrierung unwirksam.
Meiner Ansicht nach verlor/verliert sogar jedwede Anmeldung des strittigen Musters die Rechtwirksamkeit, da bereits solche Muster veröffentlicht wurden (siehe Samsungs Einreichungen). Es geht bei dem Geschacksmuster nicht prinzipiell um die Nutzung, sondern nur um die Veröffentlichung. Und diese ist bereits durch die reinen Abbildungen und Darstellungen gegeben.

Es ist mir klar, daß bei Antrag nicht geprüft wird, ob ein Muster nicht schon vorher veröffentlicht wurde. Genau diesen Umstand habe ich auch so benannt und eben mit eine weiteren Prozeß zur Klärung beschrieben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wir alle wissen sehr wohl, dass fast alle Smartphones, besonders die Tablets und extrem die neuen Ultrabooks wie Apple-Kopien aussehen - ganz bewusst sogar. Es kann mir keiner erzählen, dass man das nicht anders machen könnte oder gar einen eigenen Design-Stil zu entwerfen. Aber da tun sich die koreanischen und chinesischen Blechbieger schwer, mit was eigenem zu kommen. Die wollen ganz schnell ein Me-To-Produkt draußen haben und klauen unverhohlen Apples (langweiliges) Design. Und nun sagt mir nicht, dass ein Tablet immer nach iPad aussehen muss. Dann verweise ich mal auf Laptops, PC-Gehäuse oder auch auf eBook-Reader, wo es in der Tat eine Vielfalt gibt.

Apple hätte sich nicht unbedingt Samsung vornehmen können, aber sie statuieren das Exempel nun mal an ihnen. Pech für Samsung. Kann mir doch keiner erzählen, dass Samsung innerhalb von wenigen Wochen nach der Vorstellung des ersten GalaxyTab 10.1 mit einem komplett neuen, selbst ausgedachten Design kommen kann. Pautz, erwischt! Und ich wette, dass kurz nach der Vorstellung des iPad 3 mit Retina-Display gaaanz plötzlich alle anderen Hersteller auch hochauflösende Displays im Angebot haben.

Das gute daran ist, dass wir hoffentlich in naher Zukunft komplett neue, eigenständige und unterschiedliche Lösungen bekommen, so dass für jeden was dabei ist. Davon hat jeder was. Von 15 gleich aussehenden - und sogar mit gleicher Hardware - Tablets niemand.
 
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