SubNatural
Commander
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Die Verwertergesellschaft GEMA kann für Musikstücke, welche unter einem Pseudonym veröffentlich wurde Gebühren verlangen auch wenn das Werk unter der Creative-Commons-Lizenz steht.
Das Amtsgericht Frankfurt hat am Montag den Verein Musikpiraten dazu veurteilt der GEMA Schadensersatz zu zahen.
Die GEMA-Vermutung beschreibt das Recht der GEMA, davon auszugehen, jeden Künstler zu vertreten solange nicht eindeutig bewiesen wird, dass der Künstler nicht durch die GEMA vertreten wird .
Wichtig ist hierbei, dass nicht die GEMA die Beweislast trägt, sondern derjenige, welche die Musik verwenden will(in diesem Fall der Verein Musikpiraten e.V.)
Das Grundproblem im Prozess war die Benutzung eines Decknames (Dragonfly), sodass man nicht auschließen konnte, dass der Künstler nicht doch durch die Verwertergesellschaft vertreten wird. Auch dass das Werk unter CC steht reichte dem Gericht nicht aus.
Laut GEMA hätte man den Streit einfach durch die Herausgabe des Namens beenden können, jedoch weigerten sich sowohl der Verein auch als Künstler mit der Hoffnung vor Gericht Recht zu erhalten.
Der Vorsitzende des Vereins kommentierte das Urteil wie folgt:
Meine persönliche Meinung zu dem Urteil deckt sich eigentlicht vollständig mit dem Kommentar der Vorsitzenden. Weiterhin finde ich es ungeheuerlich, dass nicht derjenige, welcher eine Entlohnung anstrebt(in diesem Fall die GEMA), den Beweis liefern , sondern dass man explizit Widerspruch gegen ein solches Vorgehen einlegen muss.
Ich würde gerne eure Meinungen und Kommentare zu diesem heiklen Thema hören
Quelle:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-bestaetigt-GEMA-Vermutung-1676570.html
http://www.gulli.com/news/19578-gema-vermutung-durch-gericht-bestaetigt-2012-08-28
Das Amtsgericht Frankfurt hat am Montag den Verein Musikpiraten dazu veurteilt der GEMA Schadensersatz zu zahen.
Die GEMA-Vermutung beschreibt das Recht der GEMA, davon auszugehen, jeden Künstler zu vertreten solange nicht eindeutig bewiesen wird, dass der Künstler nicht durch die GEMA vertreten wird .
Wichtig ist hierbei, dass nicht die GEMA die Beweislast trägt, sondern derjenige, welche die Musik verwenden will(in diesem Fall der Verein Musikpiraten e.V.)
Das Grundproblem im Prozess war die Benutzung eines Decknames (Dragonfly), sodass man nicht auschließen konnte, dass der Künstler nicht doch durch die Verwertergesellschaft vertreten wird. Auch dass das Werk unter CC steht reichte dem Gericht nicht aus.
Laut GEMA hätte man den Streit einfach durch die Herausgabe des Namens beenden können, jedoch weigerten sich sowohl der Verein auch als Künstler mit der Hoffnung vor Gericht Recht zu erhalten.
Der Vorsitzende des Vereins kommentierte das Urteil wie folgt:
Der Verein möchte gegen das Urteil in Berufung gehen"Die heutige Niederlage vor dem Amtsgericht Frankfurt ist ein harter Schlag in das Gesicht der Creative Commons-Szene. Es erklärt, dass die Creative Commons-Lizenzen nur gelten, wenn die Urheber auf ihr Recht auf eine anonyme oder pseudonyme Veröffentlichung verzichten."
Meine persönliche Meinung zu dem Urteil deckt sich eigentlicht vollständig mit dem Kommentar der Vorsitzenden. Weiterhin finde ich es ungeheuerlich, dass nicht derjenige, welcher eine Entlohnung anstrebt(in diesem Fall die GEMA), den Beweis liefern , sondern dass man explizit Widerspruch gegen ein solches Vorgehen einlegen muss.
Ich würde gerne eure Meinungen und Kommentare zu diesem heiklen Thema hören
Quelle:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-bestaetigt-GEMA-Vermutung-1676570.html
http://www.gulli.com/news/19578-gema-vermutung-durch-gericht-bestaetigt-2012-08-28