News Gerichtsurteil: Mehrjährige Haftstrafe für Mitbetreiber von Kinox.to

@denuvo
Da liegst Du völlig richtig. Die Konsumgesellschaft ist inzwischen so krank, dass der unbeschränkte Konsum als Grundrecht angesehen wird.

Das Wort "verzicht" oder "sich etwas nicht leisten können" kommt im Sprachschatz der Mobiltelefonverarmten Jugendlichen einfach nicht mehr vor.
Da werden die waghalsigsten Argumente erfunden, um denjenigen, der ein künstlerisches Werk erschafft, trotz des Konsums, um seine Kohle zu bringen.

Da wird sich mit definitionen von Raub und Diebstahl gewunden. Die richtige Bezeichnung wäre jedoch Erschleichung von Dienstleistung bzw. die illegale Erschleichung eines geldwerten Vorteils.

Dann geht die Maschinerie der Diskussion wieder los, die durch mehrere Beispiele einfach eindeutig wiederlegt ist:
Das dümmste davon- Ich hätte es eh nie gekauft etc....

Eben DOCH!! Wenn das Spiel interessant für einen gewesen wäre, man es unbedingt hätte spielen wollen und es nicht kopierbar wäre, dann wäre man einmal weniger in die Disco gegangen und hätte es eben wahrscheinlich DOCH gekauft.

Eine in meinen Augen historisch geniale Abhandlung zu diesem Thema:
http://dmweb.free.fr/?q=node/210

Es geht um den lange Zeit als unknackbar geltenden Kopierschutz eines AAA Titels (Dungeon Master), der gerade in der Hochzeit der Raubkopierer- Crews durch seinen wirksamen Schutz eine Marktdurchdringung von 50% auf dem Atari ST erlangte...
Lest es Euch durch und denkt mal darüber nach...

Just my 2 cent
Zero
 
@ZeroZerp - vollkommene Zustimmung. Das Urheberrecht wird gern von dem Pöbel mit Füßen getreten, die Einstellung von einigen Idioten hier finde ich auch zum kotzen. Hier wird sogar noch damit geprahlt dass man die Seite oder ähnliche Seiten offen hat. Diebstahl wird hier offen zugegeben und auch dazu noch dreist mit angegeben.
 
Ich bezahle doch bei jedem USB Stick oder Smartphone oder einer Digicam schon pauschal an die Gema damit ist die Strafe also schon abgegolten :freak::)
 
Diebstahl wird hier offen zugegeben und auch dazu noch dreist mit angegeben.

Die Unterstellung halte ich mal für sehr waage. Selbst wenn man die Seite offen hat oder gar einen Film laufen hat, schaut man einen Stream im Netz und das hat lt. geltendem Recht immer noch nichts mit Diebstahl zu tun da man kein Werk runterlädt sondern nur Teile zwischengespeichert werden. Ein vorgehen gegen jemanden der sich einen Stream anschaut geht mit einem guten Anwalt immer in die Hose. Anders verhält es sich da natürlich wenn man Werke feilstellt und im Netz anbietet für tausende Leute. Ich weine allerdings auch der Contentmafia keine Träne nach denn es trifft keine armen Leute. Ich war mal wieder im Kino letztens, davon ab das der Film für die Füße war weil Hollywood mittlerweile nur noch Mist einfällt oder es kommt ein Remake nach dem anderen empfand ich den Ticketpreis von 12,50 dann doch dementsprechend happig. Und was noch viel interessanter ist, die können Strafverfolgen bis sie grün und blau werden denn die Verarntwortlichen von diesen Seiten sitzen vermutlich in Russland oder Polen oder sonstwo und sprechen trotzdem Deutsch und können solche Seiten aufmachen. Nach dem vermeidlich großem Schlag gegen kino.to sind woanders wieder 4 neue Seiten an den Start gegangen. Aber hauptsache man hat ein paar Bauernopfer in den Knast geschickt.
 
Das ist die typische Ausrede. Ich klaue ja nichts, ein Stream ist kein Diebstahl - bla bla. Man erschleicht sich eine Dienstleistung oder Sache und fertig. Man kann sein Gewissen gern beruhigen es ist und bleibt Diebstahl.
 
Die Strafe wird schon nicht so schlimm. Gibt es bestimmt auch Freigang tagsüber. Wie beim Hoeneß.
Ach halt, kein Promi-Bonus :evillol:
 
@Nightmare
Das Beispiel mit dem Kino ist glaube ich garnicht so schlecht. Also ich bin noch in der ersten Hälfte eines Films mal aufgestanden und gegangen, weil er einfach schlecht war. Ich bin vor an die Kinokasse mit meinem Ticket und die haben es mir erstattet.

Eine Faire Sache. Bei Steam darf man die Spiele inzwischen sogar antesten- und bei Nichtgefallen zurückgeben.
Also kann das Problem doch nur darin liegen, dass man etwas nutzen will, wofür man aber nicht bezahlen will/kann.
Einfach weil es technisch die Möglichkeit dazu gibt.
Gelegenheit macht Diebe trifft in diesem Bereich zu 100% zu.

Grüße
Zero
 
Die Konsumgesellschaft ist inzwischen so krank, dass der unbeschränkte Konsum als Grundrecht angesehen wird.

Natürlich ist die Gesellschaft schuld und die Industrie die Unschuldsengel. :rolleyes:

Da werden die waghalsigsten Argumente erfunden, um denjenigen, der ein künstlerisches Werk erschafft, trotz des Konsums, um seine Kohle zu bringen
.

Du hast recht. Boykott. Daran verdient der auch nichts... so mach ich das und lebe ganz gut damit. Meine Spiele kaufe ich mir ehrlich, auch wenn ich mich von Steam und Co. gegängelt fühle.

Eben DOCH!! Wenn das Spiel interessant für einen gewesen wäre, man es unbedingt hätte spielen wollen und es nicht kopierbar wäre, dann wäre man einmal weniger in die Disco gegangen und hätte es eben wahrscheinlich DOCH gekauft.

Im Internet fällt die Hemmschwelle leichter als im Laden. Vorallem wenn es nichts kostet. :rolleyes:
Das Urheberrecht wird gern von dem Pöbel mit Füßen getreten, die Einstellung von einigen Idioten hier finde ich auch zum kotzen.

Vielleicht funktioniert das einfach nicht mehr. Wie dem auch sei, es wird sich nichts ändern.

Man kann sein Gewissen gern beruhigen es ist und bleibt Diebstahl.

Soll Menschen denen das egal ist. Kommt immer darauf an, wo man die Grenzen zieht.
 
ZeroZerp schrieb:
@denuvo
Da liegst Du völlig richtig. Die Konsumgesellschaft ist inzwischen so krank, dass der unbeschränkte Konsum als Grundrecht angesehen wird.

Das Wort "verzicht" oder "sich etwas nicht leisten können" kommt im Sprachschatz der Mobiltelefonverarmten Jugendlichen einfach nicht mehr vor.
Da werden die waghalsigsten Argumente erfunden, um denjenigen, der ein künstlerisches Werk erschafft, trotz des Konsums, um seine Kohle zu bringen.

Da wird sich mit definitionen von Raub und Diebstahl gewunden. Die richtige Bezeichnung wäre jedoch Erschleichung von Dienstleistung bzw. die illegale Erschleichung eines geldwerten Vorteils.

Dann geht die Maschinerie der Diskussion wieder los, die durch mehrere Beispiele einfach eindeutig wiederlegt ist:
Das dümmste davon- Ich hätte es eh nie gekauft etc....

Eben DOCH!! Wenn das Spiel interessant für einen gewesen wäre, man es unbedingt hätte spielen wollen und es nicht kopierbar wäre, dann wäre man einmal weniger in die Disco gegangen und hätte es eben wahrscheinlich DOCH gekauft.

Eine in meinen Augen historisch geniale Abhandlung zu diesem Thema:
http://dmweb.free.fr/?q=node/210

Es geht um den lange Zeit als unknackbar geltenden Kopierschutz eines AAA Titels (Dungeon Master), der gerade in der Hochzeit der Raubkopierer- Crews durch seinen wirksamen Schutz eine Marktdurchdringung von 50% auf dem Atari ST erlangte...
Lest es Euch durch und denkt mal darüber nach...

Just my 2 cent
Zero

Denkst du eigentlich auch so über die Leute die sich in einer Bibliothek seitenweise Passagen aus Fachwerken kopieren und mit nach Hause nehmen? Die stehlen ja dann doppelt, einmal dem Autor und 2. der Bibliothek die für den Drucker, Druckerpatronen und Papier die Abgabe an die Gema leisten musste.
Ist das nun einfach über die Jahre gesellschaftlich anerkannt oder misst hier das Gesetz mit zweierlei Maß?
 
Wenn ich jetzt in die Buchhandlung meines Vertrauens laufe und mir den Herrn der Ringe auf den Kopierer packe werden die sicher was sagen ;) Wenn ich das in einer Bibliothek genauso mache krieg ich auch auf den Deckel. Wenn ich jetzt Bücher klaue und diese kostenpflichtig verleihe werde ich auch bestraft. Ich wüsste nicht wo hier unterschiedlich bemessen wird.
 
Ein Diebstahl impliziert, dass einem eine bewegliche Sache weggenommen wird. Das Hochladen von Filmen fällt da nicht darunter, es handelt sich deshalb nur um eine Urheberrechtsverletzung und keinen Diebstahl...

PS: Das Strafmaß ist weit überzogen.
 
Zuletzt bearbeitet:
In Berlin ist das gang und gebe in den Bibliotheken. Da wird auch selten ausgeliehen sondern einfach für 2-3 Stunden gelesen und wieder gegangen.
 
Elfhelm schrieb:
Ein Diebstahl impliziert, dass einem eine bewegliche Sache weggenommen wird. Das Hochladen von Filmen fällt da nicht darunter, es handelt sich deshalb nur um eine Urheberrechtsverletzung und keinen Diebstahl...

Totschlag ist auch kein Mord, tot ist tot. Man kann es nennen wie man will oder hier Recht aus einer Zeit zitieren zu der man nichtmal das Internet als Gedanken hatte.
 
Fakt ist einfach, dem Staat entgehen einnahmen. Vergewaltige, Klaue, Morde und Raube und du kommst mit einem blauen Auge davon. Bescheisse den Staat und du hast ein Problem
 
Danke für die Info Zero. :)
 
mfJade schrieb:
Totschlag ist auch kein Mord, tot ist tot. Man kann es nennen wie man will oder hier Recht aus einer Zeit zitieren zu der man nichtmal das Internet als Gedanken hatte.

Jawoll! Alle aufhängen diese Raubmordkopierer!!1111elf

Kopf -> Tisch.... mehr kann ich dazu echt nicht sagen
 
Grinch0815 schrieb:
Morde und Raube und du kommst mit einem blauen Auge davon.

§ 211 Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

Bei Raub geht es je nach Schwere bis 15 Jahre - sehr blau das Auge...


@ Oakman - wohl zu oft gemacht, ging einiges zu Bruch.
 
Phew, wie viele hier Jura studiert haben! :lol:
 
mfJade schrieb:
Man kann es nennen wie man will oder hier Recht aus einer Zeit zitieren zu der man nichtmal das Internet als Gedanken hatte.

Joa aber schon zur damaligen Zeit wusste man dass das erschleichen einer Dienstleistung etwas anderes ist als Diebstahl. (e.g. Schwarzfahren)
Wobei eine Schwarzkopie sogar noch weniger schädlich als schwarzfahren ist da man beim schwarzfahren immerhin die Spritkosten erhöht ;)

@Topic:
Ich finde das Urteil genau richtig wenn nicht sogar noch ein wenig zu niedrig.
- Jahrelanger gewerbsmäßiger Urheberrechtsbruch
- das Hacking gegenüber anderer Portale
- Nötigung

Setzt eine Menge krimineller Energie vorraus und ich finde sogar 6-8 Jahre dafür noch in Ordnung.

Zugute halten kann man dass es vorwiegend "opferlose" Verbrechen waren.
(Will Meinen: Niemanden ist ein erheblicher Schaden entstanden bzw. wurde lediglich bei eigener illegaler Aktivität gestört).

Dann kommt dazu noch das Geständnis und die Kooperation. Da finde ich 3,5 Jahre ziemlich gut auf den Punkt.
 
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