Grafikkarte bei Ebay verkauft -> Käufer sagt: kaputt

Teiby

Lt. Commander
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Guten Abend.

Ich hab vor ca. einer Woche auf Ebay eine Geforce GTX 295 verkauft für 150 Euro. Als das Geld bei mir eingegangen ist, hab ich kurz danach die Grafikkarte (sicher und gut verpackt) verschickt. Gestern kam die Grafikkarte beim Käufer an, und dieser will sein Geld nun zurück, weil die Grafikkarte anscheinend kaputt ist.

Der Käufer beschreib seine Probleme wie folgt:
"ständige Fehlermeldungen und PC stürtzt alle 5 bis 10 Minuten ab. Außerdem stürtzt der PC auch ab, wenn ein Spiel gestartet wird."

So nun Erstens: Woran kann das liegen? Könnte es wirklich an einen defekt der Grafikkarte liegen oder irgendwelche nicht kompatiblen Bauteile oder Software oder sonst was?

Außerdem, wenn die Grafikkarte nun wirklich kaputt ist (bei mir ging sie über ein Jahr problemlos) wer ist dann schuld? Theoretisch könnte es auch der Käufer gewesen sein, der die Grafikkarte geschrottet hat (statische Aufladungen etc.).

Der Käufer droht außerdem mit einem Anwalt, sollte er nicht den vollen Betrag zurückbekommen.
 
Das liegt nach der Beschreibung eher am Netzteil. Zu wenig Saft.

Wenn die Karte wirklich kaputt ist:
Das Risiko geht beim Transport per Spedition auf den Käufer über, vorrausgesetzt, du hast sie sicher verpackt und so verschickt wie von ihm verlangt. Er muss dir beweisen, dass die Karte schon beim Abschicken kaputt war, was er kaum können wird.

Könnte aber auch die alte Masche sein: Seine Graka war kaputt, selbe bei eBay gekauft und will dir nun seine defekte zurück schicken.
Fand vorher schon Mailverkehr statt oder droht er direkt mit dem Anwalt ? Klingt alles schon wieder nach Abzocke.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nossi schrieb:
Komplettzitat entfernt..

Es fand kurzer Mailverkehr statt. Ich habe ihm 2 6er Pin Stecker mitgeschickt anstatt ein 6er und ein 8ter. Deshalb hab ich ihn das auch gesagt, das er höchstwarscheinlich den falschen Stecker hat und ihn ein Angebot gemacht, das ich ihm einen nachschicke oder er sich einen kaufen darf, und ich ihm dann das Geld überweise für den Stecker. Und ich hab ihm dann auch noch gefragt, wie leistungstark sein Netzteil ist.

Er hat dann geantwortet und gesagt, dass er schon bereits einen 8ter Pin Stecker hat und sein Netzteil 850W besitzt.

Ich hab ihm dann ein Angebot gemacht, dass ich ihm die Hälfte der Kosten zurückgebe. Dies hat er aber dann abgelehnt und auch mitn Anwalt gedroht.



Fred Fredburger schrieb:
Komplettzitat entfernt.

Nein. Ich hab nur ein Bild. Die Grafikkarte wurde mit PC gekauft und hab daher auch keine einzelne Rechnung.
 
Zuletzt bearbeitet: (Überflüssige Komplettzitate entfernt.)
Teiby1 schrieb:
Ich hab ihm dann ein Angebot gemacht, dass ich ihm die Hälfte der Kosten zurückgebe. Dies hat er aber dann abgelehnt und auch mitn Anwalt gedroht.

Laß ihn drohen und laß dich davon auch nicht beeindrucken.
Auf keinen Fall biete ihm auch nur irgendetwas an.

Du hast ihm eine funktionierte GraKa geschickt, das Gegenteil soll erst mal bewiesen werden.
Vor allem bei den ganzen Abzock-Freaks auf eBay.
 
Ebay ist halt der Tummelplatz des Internetabschaums geworden... Ich meide Ebay seid kurzem gänzlich.
 
Das brauchst du nicht beweisen.

Im besonderen Schuldrecht finden sich aber zahlreiche spezielle Sonderregelungen, die diesen allgemeinen Regeln vorgehen. Der Gefahrübergang findet etwa beim Kaufvertrag gemäß § 446 BGB grundsätzlich mit der Übergabe statt. Gerät der Käufer, der Gläubiger der Hauptleistungspflicht ist, mit der Annahme in Verzug, geht die Gefahr ebenfalls auf ihn über. Wird die Sache zerstört, muss er den Kaufpreis trotzdem zahlen.
Beim Versendungskauf findet der Gefahrübergang bereits dann statt, wenn die Sache abgeschickt wurde (§ 447 Abs. 1 BGB), also z. B. mit der Übergabe an den Spediteur. Dies gilt gem. § 474 Abs. 2 BGB jedoch nicht beim Verbrauchsgüterkauf: Bestellt ein Verbraucher bei einem Unternehmer eine Sache, so geht die Gefahr erst über, wenn der Verbraucher die Sache erhalten hat. Abweichende Vereinbarungen (z. B. „unversicherter Versand nur auf Gefahr des Käufers“) sind nach § 475 Abs. 1 BGB unwirksam.

Solange du das Paket angemessen verpackt verschickt hast und dich an die Konditionen des Käufers gehalten hast (z.B. das Speditionsunternehmen, versichertes Päckchen etc. je nachdem was ihr ausgemacht habt), so geht das Risiko auf den Käufer über, sobald du es der Spedition übergeben hast. Er hat das Paket ja angenommen, d.h. das Paket war äußerlich in Ordnung.
 
Wurde wie angegeben mit dem Standardversand versendet.

Aber was ist, wenn der Käufer denk, das die Ware schon defekt losgeschickt wurde? Also schon vor dem Versand kaputt. Das kann er ja nicht nachweisen.

Aber mal anderst rum gesehen: Was mach ich, wenn jemand mir ein defektes Teil schickt? Muss man bei Privatkauf immer davon ausgehen, dass die Ware kaputt ist, und das Geld auch weg ist.

Bei Ebay gibts ja auch noch so ein Käuferschutz. Wie funktioniert der?
 
Im ernst, du hast das Teil ordenlich verpackt?
Auch wenn es die DHL-Jungs rumschmeisen, was soll dabei kaputt gehen?


Ich wüßte jedenfalls nicht wie ich eine Grafikkkarte durch so etwas kaputt machen könnte.
 
Bei Versandschäden muss sich der Käufer mit DHL(oder anderes Unternehmen) auseinandersetzen.
Hat der Käufer auch alle Treiber reste entfernt, hatte er womöglich vorher ATI daran könnte es auch liegen.
 
Die Karte funktioniert ja. Das der PC abstürzt kann so viele Faktoren haben und da würd ich mich mal auf gar nix einlassen. Das wäre was anderes wenn das Bild einfach nur schwarz wäre. Aber so liegt der Fehler zu 99% am Anwender.
 
Wer weiß was er vorher für eine Karte drin hatte. Und nun gibts halt irgendwelche Treiber Querelen, ist ja nichts neues.

Kann da auch etwas kurioses berichten: Musste mal meine Grafikkarte von ner 8800 GTX wegen defekt auf ne 7900 wechseln und hatte danach nur Probleme, habe alle Treiber aktualisiert und am Ende lag es am... Monitor-Zusatz-Tool, suppa :D

Wenn du dir 100% sicher bist, dass die Graka in Ordnung war, dann könntest du höchstens anbieten auf seine Kosten zurück zu schicken, sie zu überprüfen und falls sie defekt sein sollte Geld zurück (natürlich S/N prüfen) und falls nicht soll er Geld schicken damit du sie ihm zurück sendest.
 
Mach es wie Krafty vorgeschlagen hat: Er soll sie auf seine Kosten zu dir schickem, du prüfst sie und wenn sie geht, bekommt er sie auf seine Kosten wieder. Zeuge nicht vergessen.
Geht sie nicht, und die Karte hat von außen keine Beschädigungen, hast du ein Problem.

Es sei denn, du hattest einen Zeugen der bestätigt, dass sie (direkt) vor dem Versand funktionierte. Dann kannst du dir die Fehlersuche bei dir aber auch sparen.
 
1. immer dokumentieren (fotos vom einpacken, vom zustand,..)
2. KEINE SEKUNDE mehr in den investieren solange er nicht nachweislich (!) alle herstellervorgaben (netzteil, anschluss) richtig augeführt hat und das teil schadfrei ist.

als privatperson trägt beim versand ohnehin der käufer das risiko, das paket dürfte unbeschädigt gewesen sein -> ein defekt ist praktisch auszuschließen und er kann dir wohl nicht beweisen, dass er die karte mit ESD band eingebaut hat -> selbst mein text ist schon zuviel des guten :)

ich unterstelle dem mal, dass alles funktioniert und er dich nur abzocken will. so wie du schreibst und von seinem blöden gedrohe einschüchtern lässt, ist es wohl auch möglich dich abzuzocken ;)
oder er ist unfähig, beides nicht dein problem.

Burner87 schrieb:
Mach es wie Krafty vorgeschlagen hat: Er soll sie auf seine Kosten zu dir schickem, du prüfst sie und wenn sie geht, bekommt er sie auf seine Kosten wieder. Zeuge nicht vergessen.
Geht sie nicht, und die Karte hat von außen keine Beschädigungen, hast du ein Problem.

Es sei denn, du hattest einen Zeugen der bestätigt, dass sie (direkt) vor dem Versand funktionierte. Dann kannst du dir die Fehlersuche bei dir aber auch sparen.

blablaba...erklär mir doch bitte die Vorteile für den verkäufer? ich bekomm jede karte so kaputt, dass kein normaler kunde den fehler finden könnte -> karte kaputt, geld weg oder wie?
im schlimmsten fall war sein körper aufgeladen und hat sich über die karte entladen und dabei ist ein chip eingegangen. was könnte in dem fall der verkäufer dafür? -> siehe ESD band -> ohne Anwalt würde ich nichts machen. wenn er ausfallend wird, dann doch und zwar eine anzeige ;)

-> die karte auf keinen Fall zurücknehmen und das Geld auf keinen Fall herausrücken ohne Anwalt/Prozess!
Ergänzung ()

Teiby1 schrieb:
Aber was ist, wenn der Käufer denk, das die Ware schon defekt losgeschickt wurde? Also schon vor dem Versand kaputt. Das kann er ja nicht nachweisen.
denken... was ist wenn du denkst, dass sie funktioniert? sobald er sie angegriffen hat ohne ESD band ist die sache m.e. für dich gegessen. dann kann er nämlich kaum noch nachweisen, dass nicht er schuld daran ist.

Teiby1 schrieb:
Aber mal anderst rum gesehen: Was mach ich, wenn jemand mir ein defektes Teil schickt? Muss man bei Privatkauf immer davon ausgehen, dass die Ware kaputt ist, und das Geld auch weg ist.
so wie du schreibst? gar nichts, geld weg. alternativ bleibt eine anzeige wegen betrug und das restliche tamtam.
nachdem die gebrauchtpreise ohnehin schon beinahe neupreisniveau haben, ist das einer der gründe warum ich fast alles nur noch neu (oder gleich defekt :D ) kaufe.

Teiby1 schrieb:
Bei Ebay gibts ja auch noch so ein Käuferschutz. Wie funktioniert der?
ebay + google sind dein freund! gilt nur für paypal und dann hast du wirklich ein problem -falls der käufer tatsächlich mit paypal bezahlt haben sollte, dann solltest du aber schnell handeln.
nicht böse gemeint, aber wie alt bist du eigentlich? :freaky:
 
Zuletzt bearbeitet:
Wieso hier alle auf den Gefahrübergang abstellen? Dass kein Transportschaden vorliegt, ist doch wohl unstreitig. Viel interessanter wäre die Frage, ob die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen wurde.

Dass der Käufer ohne weiteres sein Geld zurück verlangen kann, möchte ich mal bezweifeln. Zur Beurteilung, welche Risiken dem TO aus diesem Streit entstehen könnten, und wie man die am Besten umschifft, bräuchte es aber zusätzliche Informationen.
 
Danke für die vielen Antworten.

Vielleicht hat er die Grafikkarte auch gleich übertaktet, als er es bekommen hat und dabei ist ihm das Teil kaputt gegangen? Wärend die Auktion lief, frage er, ob die Grafikkarte übertaktet wurde. Wenn nicht, dann wolle der die Grafikkarte kaufen.

Aber die andere Frage wäre dann: Können die Fehlermeldungen, die er beschrieb, auf eine Übertaktung zutreffen?
 
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Ein 850W Netzteil hat nichts zu bedeuten, dieses kann sogar schlechter sein als ein 450W, weil die meisten keine Ahnung haben und sich an der Wattzahl orientieren anstatt an der Stromstärke Ampere...

konfrontiere ihn mal damit und falls er keine Ahnung von Computern hat soll er wie jeder andere in seiner Situation in einen Computerladen gehen und seinen Computer überprüfen lassen...
 
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Am besten gar nicht reagieren. Solche Patienten tummeln sich zu hauf bei ebä. Wenn sie funktionierte als du sie verschickt hast, und du ein reines Gewissen hast, niemanden abgezockt zu haben, lass ihn nen Anwalt einschalten oder Anzeige erstatten. Die lachen sich kapput wenn die dass hören und schicken ihn unverrichetet nach Hause.

Er ist verpflichtet das Paket auf Beschädigungen zu prüfen. Er hat es angenommen und somit die Spedition aus der Haftung genommen. Du bist dir keiner Schuld bewußt. Also soll er zusehen woher er seine Knatter bekommt.

Habe selbst mal eine Graka gekauft. Habe mich tierisch drüber aufgeregt als diese defekt war, OBWOHL in der Beschreibung stand sie sei funktionstüchtig. Trotzdem hab ich dem Verkäufer nie mit so nem Mist gedroht, weil ich beim 2ten hinschauen gemerkt habe, dass ich das Teil geschrottet habe. Die Karte saß nicht richtig im PCIe Slot und zack war sie kapput. Also wer weiß schon, ob er nicht genauso dämlich war, und dir die Schuld in die Schuhe schieben will.

2te Möglichkeit wäre sicher das Netzteil. Aber das ist ebenso wenig dein Problem. Oder hast duzugesichert du würdest Service bei deiner gebrauchtware leisten? NEIN? Dann soll er sich selbst drum kümmern wie er den Fehler beseitigt.

Mein letzter ebay Verkauf toppt aber auch alles. Verkaufe eine HDD mit folgender Überschrift.
Seagate Barracuda 250GB ST3250410AS SATA 7200U/min
Jetzt bietet ein Käufer 2 Euro und gewinnt. 20 Sekunden nach erfolgreichem Gebot kommt folgende Mail.
"Hallo und was habe ich denn da ersteigert? Es steht nichts oben im Angebot von dem Defekt der Platte und so einen Schrott will ich auch nicht haben. Schicken sie mir ihre Bankdaten und ich überwiese dann die 2 Euro und werfen sie die Platte in den Schrott. Ich hätte besser den Text unten gelesen, aber wenn steht gebraucht aber OK dann gehe ich davon aus, das der Artikel auch ok ist. Ich werde diese Sache bei Ebay melden und eine negatieve Bewertung fuer sie machen. mfg xxx"

Der erste Satz in der Artikelbeschreibung war "Die Platte ist ohne Systemplatine und somit nicht funktionstüchtig" Des weiteren habe ich in der beschreibung genausten beschrieben für wen eine solche Platte interessant sein könnte. Und zwar für Leute deren Mechnaik defekt ist aber noch folgende Systemplatine (bzgl. FW Version, Modellnummer ect.) haben. Ich habe eine 2te Platte und ständig die Platine von der einen auf die andere geschraubt und sie war damit funktionstüchtig, eben nur nicht komplett, was aber in der Beschreibung stand.
Wenn Leute bei ebä nicht mal in der Lage sind zu lesen, sondern lediglich die Überschrifft zu Kenntniss zu nehmen, dann tuts mir leid. Dummheit muß manchmal weh tun.

PS: Die 2 Euro wollt ich nicht mal haben...dafür ist mir sogar die Zeit zu Schade meine Bankdaten zu senden.
 
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