Hallo an alle,
bevor ich mich zum "Affen" mache, wollte ich mal nachfragen, ob ich so wirklich auf dem richtigen Weg bin.
Ich habe bei einem großen Händler (leider nicht Amazon, da hätte ich das Problem nicht) online ein Tablet gekauft im November 2013.
Leider hat das einen Defekt (die Bluetooth-Verbindung läuft nicht so wie sie soll).
Habe den Händler daraufhin angeschrieben und bekam folgende Antwort:
Meine Antwort darauf wäre:
Kann man das so schreiben, oder liege ich falsch?
Danke!
bevor ich mich zum "Affen" mache, wollte ich mal nachfragen, ob ich so wirklich auf dem richtigen Weg bin.
Ich habe bei einem großen Händler (leider nicht Amazon, da hätte ich das Problem nicht) online ein Tablet gekauft im November 2013.
Leider hat das einen Defekt (die Bluetooth-Verbindung läuft nicht so wie sie soll).
Habe den Händler daraufhin angeschrieben und bekam folgende Antwort:
Wir bedauern sehr, dass der gelieferte Artikel Grund zur Reklamation bietet.
In Ihrem Fall bietet der Hersteller einen sehr guten Endkundenservice, daher empfehlen wir Ihnen, sich direkt mit dem Hersteller in Verbindung zu setzen. Wir als Händler können nur den Service erbringen, dass wir Ihr Gerät für Sie zum Hersteller bringen, sodass der direkte Weg zum Hersteller zusätzlich einen zeitlichen Vorteil bietet.
Wir bieten Ihnen gern auch eine Reklamtion über Cyberport an. Die Reklamationsdauer beträgt ca 4 - 6 Wochen. Eine Reklamation über den Hersteller dauert
erfahrungsgemäß jedoch nur 2 - 3 Wochen.
Meine Antwort darauf wäre:
Guten Tag,
da die gesetzliche Gewährleistung zwischen mir und Ihnen als Händler besteht, und wir noch innerhalb der ersten 6 Monate liegen, richte ich meine Reklamation entsprechend an Sie.
Da wir darüber hinaus von einem Sachmangel reden, gewähre ich Ihnen somit Ihr gesetzliches Recht auf Nacherfüllung nach § 439 Absatz 1 und fordere die Lieferung einer (neuen) mangelfreien Sache.
Zu diesem Zwecke würde ich das defekte Gerät selbstverständlich im Voraus an Sie senden.
Eine Weiterleitung des Tablets durch Sie an Samsung ist nicht in meinem Sinne, da ich, wie beschrieben, nicht von der Garantie sondern von der Gewährleistung gebrauch nehmen möchte.
Kann man das so schreiben, oder liege ich falsch?
Danke!