Tambay schrieb:
In welchem Fall wäre das dann möglich, wenn selbst bei einem Tablet die Beseitigung des Mangels "günstiger" wäre?
Dies gilt für jeden Fall, in welchem die Kosten der vom Kunden gewählten Art der Nacherfüllung nicht unverhältnismäßig höher sind als die verbleibende Art der Nacherfüllung.
Kaufs Du zB ein (Einweg-)Feuerzeug, das nicht funktioniert, wird ein Händler kaum argumentieren können, der Tausch gegen ein Neues wäre mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, weshalb er es an den Hersteller schicken müsse. Denn dieser würde erst gar nicht reparieren (DAS wäre mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden), sondern sofort neu liefern.
Tambay schrieb:
Ich hätte vorher natürlich gern ne Info, ob ausgetauscht wird, wenn der Fehler, wie ich ihn beschrieben habe, vom Händler bestätigt werden kann.
Wenn sie von Anfang an blocken, dann schick ich es lieber selbst zu Samsung, weil es in dem Fall natürlich schneller geht.
Wer sagt denn, dass der Händler überhaupt selbst die Möglichkeit der Prüfung hat? Oder dass er über ausreichend technisches Fachwissen verfügt?
In beiden Fällen muss ihm die Möglichkeit gegeben werden, anderweitig die nötigen Informationen und Bestätigungen einzuholen. Sei dies über andere Fachfirmen oder auch den Hersteller.
Er hat wie oben beschrieben auch das Recht, nachprüfen zu lassen, ob der Mangel nicht auf das Konto des Käufers geht (falsche, unsachgemäße Handhabung zB, unzulässige Modifikationen usw.).
Ich persönlich finde den Vorgang so auf keinen Fall in Ordnung, weil die Gewährleistung als solche ja komplett hinfällig wird, wenn dann der Händler das Gerät auf Garantiebasis zum Hersteller schickt. Was habe ich als Kunde davon?
Der Vorgang ist auf jeden Fall so in Ordnung; der Händler hat sich in keinem Punkt falsch verhalten. Weder rein rechtlich noch was seinen Kundenservice anbelangt:
Die Gewährleistung wird dadurch NICHT hinfällig.
Wie Deliberation völlig zutreffend erklärt hat, erweitert die Garantie die Rechte des Käufers im Vergleich zur gesetzlichen Gewährleistung. Sie gibt ihm zusätzliche Rechte.
Dein Händler hat Dich nun darauf hingewiesen, dass Du bei Inanspruchnahme der Garantie am Ende besser bedient bist, weil auf diese Weise eine Zeitersparnis zu Deinen Gunsten eintritt.
Wie ich oben bereits schrieb ist ansonsten zumindest eine Wartezeit von bis zu acht Wochen vom Käufer zu akzeptieren.
Natürlich kann ich Dein Anliegen nachvollziehen, selbstredend hast Du keine Lust nun mehrere Wochen auf Dein Gerät zu verzichten. Dies ist jedoch gerade beim Onlinekauf genau das Risiko, mit dem man leben muss. Kleinster Preis impliziert kleinsten Service.
Genau deshalb kaufen Personen, die zwingend auf das Produkt angewiesen sind, niemals online. Sie kaufen im Fachhandel vor Ort und schließen zudem entsprechende Serviceverträge ab. DANN hat man auch (bei entsprechender Vertragsausgestaltung) Anspruch auf Soforttausch.
Ich für meinen Teil tue das seit einiger Zeit auch bei meinen Privatgeräten (auf EDV bezogen). Es ist mir egal, ob mein gesamter Rechner dann 100 oder 120 € teurer ist als wenn ich ihn online zusammengestellt und gekauft hätte. Dafür brauche ich meinem Fachhändler bei Ausfall einer Komponente nur Bescheid zu sagen und ich bekomme leihweise kostenlos von ihm das Ersatzteil, um meine Hardware weiterhin einsatzbereit zu haben. Mein Händler schickt die defekte Hardwarekomponente dann ein und wir tauschen wieder um, sobald das reparierte oder neue Teil eingetroffen ist. Diese Sicherheit ist mir den Mehrpreis wert (ganz zu schweigen von dem Wissen, ein gutes Geschäft mit einem guten und hilfsbereiten Service, das anständig bezahlte Mitarbeiter beschäftigt und nicht dutzende 400 €-Jobs, zu unterstützen).
Tambay schrieb:
Ich kann ja die Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache verlangen (wenn ich richtig liege). Deswegen geh ich davon aus, dass es so ablaufen (sollte):
Ich schicke das Tablet dem Händler. Er prüft es kurz auf angegebenen Fehler. Er schickt mir daraufhin ein neues Tablet zu und das defekte Tablet an Samsung, um eigene Ansprüche gegenüber dem Hersteller geltend zu machen (damit habe ich dann ja nichts mehr zu tun).
1) siehe oben: Es ist nicht gesagt, dass der Händler das selbst prüfen kann.
2) siehe oben: Wer sagt denn, dass sich der Hersteller aus welchen Gründen auch immer nicht später weigert, dem Händler das Gerät repariert zurückzusenden?
3) Wenn das so ablaufen würde, wie Du es wünschst, dann hättest Du ein neues Gerät und dem Händler würde ein repariertes, 3 Monate altes Gebrauchtgerät zurückgeschickt werden. Wärest Du so ohne weiteres bereit, dem Händler insoweit Wertersatz zu leisten, dass er das Gerät nun als Gebrauchtware zu einem wesentlich niedrigeren Preis verkaufen muss?
Seien wir mal ehrlich, der Händler kann am allerwenigsten für den Defekt. Er kann Deine Ware ja schlecht vor Versand erstmal auspacken und ausgiebig testen. Dann hättest Du nämlich kein originalverpacktes Gerät bekommen. Den Defekt hat - sofern er vorliegt, Samsung zu verantworten. Wenn Du also auf jemanden sauer sein solltest, dann auf Samsung. Die haben in dem Falle Müll geliefert - und der Händler ist wie so oft der Dumme, der den Zorn des Kunden zu spüren bekommt.
Wenn er es dem Hersteller schickt, und ich 4-6 Wochen warten muss, bis der Händler seine Ansprüche gegenüber Hersteller durchgesetzt hat, dann wäre das aus meiner Sicht eindeutig zu viel.
Nicht nach aktueller Rspr.
Und der Händler hat das Recht dazu, er muss es auch haben. Denn er kann nichts für den Defekt und auch nicht für Deine Unannehmlichkeiten. Daran ist ggf der Hersteller Schuld.
MfG,
Dominion.