Händler verweigert Gewährleistung

shoa66

Lt. Junior Grade
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Hallo zusammen,

ich habe bei einem Onlineshop vor gut 14 Monaten eine Tastatur im Wert von 90€ erworben. Da diese nun leider defekt ist, habe ich diese Tastatur zum Händler geschickt.
Nach ca. 8 Wochen bekam ich folgende Mail:

Ihre Reklamation vom 20.09.2016 - CM Storm Quick Fire Rapid I MX brown # SGK-4040-GKCM1-DE

Guten Tag,

Sie haben Anspruch auf eine Gutschrift zu Ihrem Kundenkonto Nr. 1078014026.

Zur Überweisung des Betrages benötigen wir Ihre Bankdaten. Bitte senden Sie uns Ihre IBAN, den Namen der Bank, die BIC und den Namen des Kontoinhabers per E-Mail zu.

Falls Sie weitere Informationen benötigen oder noch Wünsche und Fragen haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Daraufhin habe ich gefragt warum ich keinen neuen Artikel bekomme, die Antwort war, weil der Hersteller das so entschieden hat!
Dachte ich mir Ok, dann hole ich mir halt für mein Geld eine neue Tastatur und will nicht weiter mit dem Händler diskutieren.

Ein paar Tage später habe ich dann die Gutschrift erhalten: 45,87 EUR von ehemals 89,90EUR

Ein schlechter Witz dachte ich zuerst bis ich die Mail mit der Gutschrift genau anschaute:

1 261982036555 CM Storm Quick Fire Rapid I MX brown # SGK-4040-GKCM1-DE 1 (19 %) -89,90 EUR -89,90 EUR
2 261982036555 Wertersatz für Verschlechterungen infolge bestimmungsgemäßer Ingebrauchbahme 1 (19 %) 44,03 EUR 44,03 EUR
Gesamt -45,87 EUR


Natürlich habe ich mich damit nicht zufrieden gegeben und habe den Händler auf seine 2 jährige Gewährleistung hingewiesen, da komm das zurück:

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihren Artikel haben wir zur Reparatur an den Hersteller eingesendet. Dem Hersteller war es nicht möglich, Ihren Artikel zu reparieren. Daher wurde der Zeitwert Ihres Artikels vom Hersteller uns erstattet. Diesen Betrag haben wir Ihnen in voller Höhe erstattet.

Der Zeitwert ist dabei der Wert des Artikels zu diesem Zeitpunkt. Der Artikel wurde von Ihnen benutzt, bevor sie diesen zu uns eingesendet haben. Durch die Benutzung des Artikels über die Zeit wird der Wert des Artikels gemindert.

Für Fragen steht Ihnen unsere Kundenbetreuung jederzeit zur Verfügung.


Ich habe mit rechtlichen Konsequenzen gedroht aber das führte du dieser belustigenden Mail:

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir haben Ihnen bereits alles notwendige dazu mitgeteilt.

Falls Sie noch weitere Informationen benötigen oder noch Wünsche und Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns.


Ich wollte fragen ob der Händler hier recht hat oder mich einfach komplett veräppel will. Würde gerne eure Meinung dazu hören bevor ich rechtlich dagegen vorgehe.
 
Ja der Händler ist im Recht und darf da was abziehen. Du hast es ja zwölf Monate genutzt, warum solltest du Anspruch auf ein neues Gerät haben?

Kurz & knapp via Smartphone
 
Ich denke spannender wäre das Wissen um die zulässige Höhe des Abzugs, gerade bei diesem Gebrauchsgegenstand.
 
Weil es grundsätzlich eine 2 jährige Gewährleistung gibt? Wo kann man das nachlesen, dass er da was und wieviel abziehen darf?
 
Das kann man nicht nachlesen, das entscheidet der Hersteller.

Bei der Gewährleistung musst Du dem Händler nachweisen, dass der Defekt schon beim Kauf bestanden hat. Hast Du diesen Nachweis geliefert? Wenn nicht, dann hat der Händler eben die Garantie des Herstellers in Anspruch genommen. Und wie er da den Defekt regelt, das obliegt im Grunde ganz ihm.

Auf jeden Fall hast Du innerhalb der Gewährleistung und auch der Garantie keinen Anspruch darauf, nach 14 Monaten Nutzung neue Ware zu bekommen. Über den Abschlag kann man streiten. Aber das wird schwierig, den höher einzufordern.
 
Es kämen für dich verschiedene Ansprüche in Betracht. Mangels Zeit will ich nur Folgendes kurz zurechtrücken: von einer Rückabwicklung ausgehend hättest du weniger die Verschlechterung zu verantworten als du viel mehr schlicht den Nutzen zu ersetzen hättest, den du unstreitig wohl von der Sache hattest.

Man kann nun über die Höhe dieses Nutzens streiten wie auch darüber reden, ob du nicht lieber andere Ansprüche geltend machen solltest.
 
Grundsätzlich hast du Anspruch auf Nachbesserung im Sinne der Gewährleistung.
Die Nachbesserung ist dem Händler aber nicht möglich (da irreparabel). Somit bleibt dem Händler nur übrig dich zu entschädigen.
Du hast ein Gebrauchtgerät eingeschickt, also steht dir auch nur der Wert eines Gebrauchtgeräts zu. Diesen Wert hat der Händler dir erstattet. Ggf ist der Wert geringfügig höher, aber wegen paar Euro lohnt es sich nicht, da irgendwie vorzugehen.
 
Grundsätzlich kann ich das ja verstehen aber ich kann und will nicht verstehen, dass der Hersteller das einfach nach lust und Laune einen Betrag dafür festsetzten kann. Das muss dich irgendwie geregelt sein oder nicht, dann hätte er mir ja z.b. auch nur noch 20EUR erstatten können.

Die Tastatur hat eine LED beleutung und zwei LED´s sind ausgefallen, wenn ich vorhher gewusst hätte, dass ich nur noch den Zeitwert erhalte dann hätte ich die Tastatur behalten....
Was ich auch nicht verstehe, warum mir nicht mal angeboten wurde das "defekte" Teil zurückzuschicken.
Ich stimme einer Gutschrift zu und bekomme einen Betrag den ich vorher nicht kenne? Überragender Verbraucherschutz muss ich sagen...
 
Hallo,

ich finde den Betrag in Ordnung. wenn man linear die Nutzungszeit auf Monate herunterrechnet, kommen am ende nur noch 37,46€ raus.
Diese Rechnung setzt natürlich voraus, dass der Wert nach 24 Monaten bei 0€ ist. Da das Quatsch ist, hast du ein wenig mehr bekommen.
Sicher gibt es in DE auch dafür Tabellen ^^

Das ärgerliche ist eben, dass du keine Tastatur hast und noch zuzahlen musst für ein neues gleichwertiges Produkt.

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EDIT:

Das "defekte" Teil kannst du meines Wissens aber auch Rücksenden lassen / hättest Rücksenden lassen können.

MFG
 
Ja genau das meine ich, ich gehe als Verbraucher davon aus, dass wenn allgemein von einer Gutschrift ausgegangen wird, man auch den Betrag erhält den mal gezahlt hat. Gut ich kann nun nachvollziehen, dass es ist so ist.

Aber mir dieses friss oder nix anzubieten kann ich nicht verstehen.
Wie kann ich da nun vorgehen? Will meine Tastatur auf jeden Fall zurück.
 
Da wirste nichts mehr machen können. Deine Tastatur liegt beim Hersteller, der wird die bereits entsorgt haben. Für deinen Verlust wurdest du ja entschädigt.
 
In meinen Augen ist es gar nicht so schlecht für dich gelaufen: jede Möglichkeit zum Gegenbeweis hat der Verkäufer ja nun vereitelt.

Du hast ganz recht, da hätte man lieber die Tastatur behalten können. Und den Kaufpreis mindern; da haben wir es wieder. So nun würde ich mir entweder eine neuwertige Tastatur oder vergleichbar gebrauchte Tastatur besorgen (je nachdem, wie hoch ich pokern möchte) und die Kosten abzüglich des bereits geleisteten Betrages vom Verkäufer fordern. Oder einfach direkt die notwendigen Kosten als Schadensersatz - was ich dann mit dem Geld mache, ist meine Sache.

Mancher möge einwenden, dass das ungebührlich hart gegenüber dem Verkäufer wäre. Aber nicht zuletzt führt das idealiter dazu, dass Verkäufer nicht mehr über den Kopf der Verbraucher (und Eigentümer) hinweg versuchen, Fakten zu schaffen.
Ergänzung ()

Zur Berechnung kann ich später noch was schreiben. Da gibt es verschiedene Systeme. Und nicht zu vergessen ist übrigens, dass der Verkäufer selbst auch einen Nutzen vom Kaufpreis hatte. Das mag nicht ins Gewicht fallen, aber dies zu übersehen zeigt, wie sehr man sich der Unternehmenswelt schon unterordnet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gibt Cooler Master nicht zwei Jahre Garantie auf seine Tastaturen?

Ich würde mal beim Hersteller anfragen, was da schief gelaufen ist, dass der Hersteller die Tastatur nicht repariert bekommen hat oder ersetzt hat.

Ansonsten zukünftig einen großen Bogen um den Händler und den Hersteller machen. Taugen beide anscheinend nicht viel. Bei Amazon hättest du spätestens zwei Tage später eine nagelneue Tastatur auf dem Schreibtisch liegen gehabt.
 
GiGaKoPi schrieb:
Gibt Cooler Master nicht zwei Jahre Garantie auf seine Tastaturen?

Ich würde mal beim Hersteller anfragen, was da schief gelaufen ist, dass der Hersteller die Tastatur nicht repariert bekommen hat oder ersetzt hat.

Ansonsten zukünftig einen großen Bogen um den Händler und den Hersteller machen. Taugen beide anscheinend nicht viel. Bei Amazon hättest du spätestens zwei Tage später eine nagelneue Tastatur auf dem Schreibtisch liegen gehabt.

Ja das problem war damals, dass sie bei Amazon nicht verfügbar war :P Kannst mir glauben, dass ich sonst alles dort kaufe, hatte so ein ähnliches Problem mit dem gleichen Händler bereits bei Amazon.....

Dann werde ich mal CM anschreiben und fragen was da los war. Habe gerade auf deren Seite gelesen, dass es wirklich 2 Jahre Garantie sind!
 
Droitteur hast zwar rechtlich nicht unrecht, wäre aber selten dämlich das umzusetzen.
Sowas lohnt sich nur, wenn es um größere Beträge geht.
Im Zweifel zeigt der Händler paar eBay Auktionen und man bekommt vom Richter vielleicht 5 oder 10€ mehr zugesprochen, wenn überhaupt. Selbst wenn einem der Neuwert zugesprochen wird, hat man nur 30€ mehr.
Eher wird die Klage aber abgewiesen und man bleibt auf den Kosten sitzen, da der gezahlte Betrag dem Wert entspricht.
Von dieser Vorgehensweise ist unbedingt abzuraten.

Dann werde ich mal CM anschreiben und fragen was da los war. Habe gerade auf deren Seite gelesen, dass es wirklich 2 Jahre Garantie sind!
Ändert auch nicht viel. Die Garantie wurde ja abgewickelt, indem der Hersteller den Restwert an den Händler gezahlt hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
WhiteShark schrieb:
Ändert auch nicht viel. Die Garantie wurde ja abgewickelt, indem der Hersteller den Restwert an den Händler gezahlt hat.
Behauptet der Händler zumindest. Ob das so ist, wird man nur erfahren, wenn man direkt den Hersteller kontaktiert. Definitiv würde ich nach den Gründen fragen, wie sie auf den Klops kommen, keine Reparatur durchzuführen UND keine neue Tastatur zuzusenden, obwohl sie zwei Jahre Herstellergarantie einräumen.
Vor allem, da es eine mechanische Tastatur ist, die auf Langlebigkeit ausgelegt ist.

Finde es auch komisch, dass es über den Händler als Gewährleistungsfall eingeht, der Hersteller (also eine Dritte Partei, die eigentlich nur einen Auftrag zur Reparatur erhalten haben sollte) aber offenbar komplett eigenmächtig entschieden haben soll, dass er einfach mal eine anteilige Gutschrift erstattet und die Tastatur einbehält.

Ich würd da ordentlich Theater machen. Und ansonsten, wie gesagt, in Zukunft keine Tastaturen von CM mehr kaufen.
 
Ich will dem Gedanken von WhiteShark aber gern zugeben, dass es bei dem Betrag doch Geschmackssache ist, wie weit man da geht.
 
Garantie heißt ja nicht, das immer repariert oder getauscht wird. Garantie kann auch eine Gutschrift sein, je nach Bedingungen.

Bzgl Geschmackssache, wegen paar Euro gleich mehrere hundert Euro riskieren ist nicht sehr clever. Der Händler setzt da nen Anwalt ein. Bei Klage Abweisung zahlt man Gerichtskosten und dessen Anwalt.
Von der Zeit und dem Ärger den man hat Mal abgesehen.

Kurz & knapp via Smartphone
 
Dieses Risiko um die paar Euro trägt der Verkäufer genauso; eine absolut typische Situation also, mit der mich der Verkäufer nicht überzeugen könnte. Das kann er ja jedem erzählen und dann landen wir wieder beim Systemfehler. Ich bleibe darum bei der Geschmackssache, wenn auch solche Dinge natürlich gleichwohl da rein spielen.
 
Wobei der Hauptpunkt hier echt der Verweis ist, dass man den Händler und Hersteller anscheinend meiden sollte. Wobei ich vermute, dass der Hersteller das anders gelöst hätte, wenn man sich direkt an den gewendet hätte.
Amazon ist halt immer das Musterbeispiel. Habe da nach 8 Monaten eine Maus mit einem nicht reproduzierbaren Defekt hingeschickt. Ohne auch nur irgendwas groß zu fragen habe ich den vollen Kaufpreis bekommen. Oder jetzt vor kurzem Corsair. Tastatur hatet den Fehler, dass die zwischenzeitlich doppelt Tasten auslöst. Nach gut 1 Jahr Kontakt aufgenommen. Nach dem Versuch das Problem mit einem Firmware Downgrade zu lösen, direkt den Express RMA mit denen ausgemacht. Da wurde in dem Fall sogar die neueste Variante der Tastatur (da die alte anscheinend nicht mehr verfügbar ist) verschickt.
 
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