Hallo,
ich möchte hier mal anfangen, von Dritten Feedback einzuholen, da die Angelegenheit wahrscheinlich weiter eskalieren wird. Dabei geht es mir weniger um den finanziellen Schaden (oder Aufwand), als um die Art und Weise, wie mit Kunden umgegangen wird.
Bewusst behandle ich alle Punkte zunächst etwas anonymisiert, damit weder mir noch dem Händler etwas negativ ausgelegt werden kann, sollte ich im Unrecht sein (wovon ich allerdings pragmatisch gesehen nicht ausgehe). Jede Behauptung, die ich hier aufstelle, ist schriftlich (via E-Mail) belegbar, ich sauge mir also nichts aus den Fingern, um mir etwas zurechtzubiegen.
Kurzübersicht:
Ich habe ein "tragbares Multimedia-Abspielgerät" gekauft. Dieses Gerät war zum Zeitpunkt des Kaufs das aktuellste Modell des Herstellers und der Hersteller ist in der Regel dafür bekannt, überdurchschnittlich lange auch vorherige Generationen mit Updates zu versorgen.
Der Händler, bei dem ich es gekauft habe, hat in der breiten Masse sehr positive Bewertungen und gehört nicht zu den allergünstigsten, man könnte also davon ausgehen, dass nicht jeder Cent beim Kunden-Service gespart werden muss.
(Wenn man gezielt sucht, stößt man jedoch auf Fälle, in denen mit anderen Kunden ähnlich umgegangen wird, wobei ich diese natürlich nicht objektiv bewerten kann.)
Ich habe im Laufe von einigen Jahren öfters bei dem Händler eingekauft und noch nie eine einzige Reklamation oder Rücksendung verursacht.
Reklamation:
Der Kauf des Geräts liegt über 6 Monate zurück, jedoch noch innerhalb der 24 Monate, die die gesetzliche Gewährleistung abdeckt. Dadurch ist man als Käufer verpflichtet, zu belegen, dass der gekaufte Artikel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs fehlerhaft war.
Der Hersteller bietet für das Gerät keinerlei Betriebssystem-Updates mehr an und mittlweile ist laut MITRE eine zweistellige Zahl von kritischen Sicherheitslücken bekannt, die alle Betriebssystemversionen, die jemals auf diesem Gerät möglich waren, betreffen.
Der Hersteller bestätigt praktischerweise diese Lücken auch auf offiziellen deutschen Support-Seiten und auch, dass ein Beheben dieser bei dem gekauften Gerät nicht möglich ist.
Mein Kontakt mit dem Händler:
Meine Nachricht 1: Ausführliche E-Mail mit Schilderung der Software-Fehler und Belege für diese Behauptungen und Verweis darauf, dass die Reklamation im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung erfolgt.
Antwort 1: Wir bieten keinen Hersteller-Produkt-Support an.
Meine Nachricht 2: Wie bereits geschrieben, reklamiere ich gegenüber dem Händler im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung.
Antwort 2: Gerne kommen wir dem nach, wenn Sie den Beleg erbringen, dass der Artikel bereits beim Kauf fehlerhaft war (nach § 476 BGB)
(Anmerkung: Hier kam es mir schon leicht hoch, da dieser Beleg bereits bei meiner ersten Nachricht erbracht wurde.)
Meine Nachricht 3: Die Reklamation der ausführlichen E-Mail von 1) habe ich noch einmal detaillierter auf etwa zwei DIN A4-Seiten nach dem Schema, wie man es in der Mittelstufe bei Argumentationen gelernt hat, ausgeführt (Behauptung - Begründung - Beispiel - Bezug zur ursprünglichen Behauptung) - aus Beispiele habe ich die Lücken aufgeführt und auf die jeweilige Support-Seite des Herstellers verwiesen, so dass der Wahrheitsgehalt meiner Behauptungen von jeder Person mit grundlegendem Leseverständnis überprüft werden kann.
In diesem Schreiben habe ich eine Frist (ein Monat nach Eingang der ursprünglichen Reklamation) gesetzt, mit den Optionen, dass das Gerät entweder gegen das gleiche einer aktuellereren Generation ausgetauscht werden soll (und weiter Software-Support hat) oder ich vom Kaufvertrag zurücktrete.
Antwort 3: "Unseres Erachtens liegt hier wie bereits mitgeteilt kein Gewährleistungsfall vor." (Anmerkung: Dies ist die volle Antwort des Händlers)
Meine Nachricht 4: Wenn Sie dieser Meinung sind, bitte ich Sie, diese in irgend einer Form zu begründen. Ich habe dies bei meiner Reklamation und den aufgeführten Mängeln ausführlich getan.
Keinerlei Reaktion. Eine Woche später:
Meine Nachricht 5: Leider bislang keine begründete Stellungnahme erhalten, erinnere nochmals an mein Schreiben von 3) und die genannten Fristen.
Antwort 5: "Wie bereits mitgeteilt liegt unseres Erachtens kein Gewährleistungsfall und kein Recht vom Kaufvetrag zurück zu treten vor. Jedweder Fristen widersprechen wir. Der Fall ist für uns geschlossen." (Anmerkung: Dies ist wieder die gesamte Antwort des Händlers.)
Nun sind wir in der Gegenwart. Mir ist klar, dass eigentlich der Hersteller des Geräts Schuld daran hat, dass keine Software-Updates mehr geliefert werden - aber diesem gegenüber habe ich als Käufer schließlich keinerlei rechtliche Handhabe (Garantie bereits abgelaufen).
Aber wofür haben denn Verbraucher überhaupt Rechte? Und wenn man sich nie beschwert, wird sich an der Update-Politik auch nichts tun. Klar, als einzelner erreicht man auch nichts aber irgendwo muss man mal anfangen, Gegenwind zu machen.
Vor allem die schon fast dreisten Antworten ohne jegliche Begründung gehen mir gegen den Strich, wodurch ich die Sache weiter verfolgen werde.
Was meint ihr dazu? Habe ich irgend wo einen kritischen Denkfehler? Ich bedanke mich für jeden Rat!
ich möchte hier mal anfangen, von Dritten Feedback einzuholen, da die Angelegenheit wahrscheinlich weiter eskalieren wird. Dabei geht es mir weniger um den finanziellen Schaden (oder Aufwand), als um die Art und Weise, wie mit Kunden umgegangen wird.
Bewusst behandle ich alle Punkte zunächst etwas anonymisiert, damit weder mir noch dem Händler etwas negativ ausgelegt werden kann, sollte ich im Unrecht sein (wovon ich allerdings pragmatisch gesehen nicht ausgehe). Jede Behauptung, die ich hier aufstelle, ist schriftlich (via E-Mail) belegbar, ich sauge mir also nichts aus den Fingern, um mir etwas zurechtzubiegen.
Kurzübersicht:
Ich habe ein "tragbares Multimedia-Abspielgerät" gekauft. Dieses Gerät war zum Zeitpunkt des Kaufs das aktuellste Modell des Herstellers und der Hersteller ist in der Regel dafür bekannt, überdurchschnittlich lange auch vorherige Generationen mit Updates zu versorgen.
Der Händler, bei dem ich es gekauft habe, hat in der breiten Masse sehr positive Bewertungen und gehört nicht zu den allergünstigsten, man könnte also davon ausgehen, dass nicht jeder Cent beim Kunden-Service gespart werden muss.
(Wenn man gezielt sucht, stößt man jedoch auf Fälle, in denen mit anderen Kunden ähnlich umgegangen wird, wobei ich diese natürlich nicht objektiv bewerten kann.)
Ich habe im Laufe von einigen Jahren öfters bei dem Händler eingekauft und noch nie eine einzige Reklamation oder Rücksendung verursacht.
Reklamation:
Der Kauf des Geräts liegt über 6 Monate zurück, jedoch noch innerhalb der 24 Monate, die die gesetzliche Gewährleistung abdeckt. Dadurch ist man als Käufer verpflichtet, zu belegen, dass der gekaufte Artikel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs fehlerhaft war.
Der Hersteller bietet für das Gerät keinerlei Betriebssystem-Updates mehr an und mittlweile ist laut MITRE eine zweistellige Zahl von kritischen Sicherheitslücken bekannt, die alle Betriebssystemversionen, die jemals auf diesem Gerät möglich waren, betreffen.
Der Hersteller bestätigt praktischerweise diese Lücken auch auf offiziellen deutschen Support-Seiten und auch, dass ein Beheben dieser bei dem gekauften Gerät nicht möglich ist.
Mein Kontakt mit dem Händler:
Meine Nachricht 1: Ausführliche E-Mail mit Schilderung der Software-Fehler und Belege für diese Behauptungen und Verweis darauf, dass die Reklamation im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung erfolgt.
Antwort 1: Wir bieten keinen Hersteller-Produkt-Support an.
Meine Nachricht 2: Wie bereits geschrieben, reklamiere ich gegenüber dem Händler im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung.
Antwort 2: Gerne kommen wir dem nach, wenn Sie den Beleg erbringen, dass der Artikel bereits beim Kauf fehlerhaft war (nach § 476 BGB)
(Anmerkung: Hier kam es mir schon leicht hoch, da dieser Beleg bereits bei meiner ersten Nachricht erbracht wurde.)
Meine Nachricht 3: Die Reklamation der ausführlichen E-Mail von 1) habe ich noch einmal detaillierter auf etwa zwei DIN A4-Seiten nach dem Schema, wie man es in der Mittelstufe bei Argumentationen gelernt hat, ausgeführt (Behauptung - Begründung - Beispiel - Bezug zur ursprünglichen Behauptung) - aus Beispiele habe ich die Lücken aufgeführt und auf die jeweilige Support-Seite des Herstellers verwiesen, so dass der Wahrheitsgehalt meiner Behauptungen von jeder Person mit grundlegendem Leseverständnis überprüft werden kann.
In diesem Schreiben habe ich eine Frist (ein Monat nach Eingang der ursprünglichen Reklamation) gesetzt, mit den Optionen, dass das Gerät entweder gegen das gleiche einer aktuellereren Generation ausgetauscht werden soll (und weiter Software-Support hat) oder ich vom Kaufvertrag zurücktrete.
Antwort 3: "Unseres Erachtens liegt hier wie bereits mitgeteilt kein Gewährleistungsfall vor." (Anmerkung: Dies ist die volle Antwort des Händlers)
Meine Nachricht 4: Wenn Sie dieser Meinung sind, bitte ich Sie, diese in irgend einer Form zu begründen. Ich habe dies bei meiner Reklamation und den aufgeführten Mängeln ausführlich getan.
Keinerlei Reaktion. Eine Woche später:
Meine Nachricht 5: Leider bislang keine begründete Stellungnahme erhalten, erinnere nochmals an mein Schreiben von 3) und die genannten Fristen.
Antwort 5: "Wie bereits mitgeteilt liegt unseres Erachtens kein Gewährleistungsfall und kein Recht vom Kaufvetrag zurück zu treten vor. Jedweder Fristen widersprechen wir. Der Fall ist für uns geschlossen." (Anmerkung: Dies ist wieder die gesamte Antwort des Händlers.)
Nun sind wir in der Gegenwart. Mir ist klar, dass eigentlich der Hersteller des Geräts Schuld daran hat, dass keine Software-Updates mehr geliefert werden - aber diesem gegenüber habe ich als Käufer schließlich keinerlei rechtliche Handhabe (Garantie bereits abgelaufen).
Aber wofür haben denn Verbraucher überhaupt Rechte? Und wenn man sich nie beschwert, wird sich an der Update-Politik auch nichts tun. Klar, als einzelner erreicht man auch nichts aber irgendwo muss man mal anfangen, Gegenwind zu machen.
Vor allem die schon fast dreisten Antworten ohne jegliche Begründung gehen mir gegen den Strich, wodurch ich die Sache weiter verfolgen werde.
Was meint ihr dazu? Habe ich irgend wo einen kritischen Denkfehler? Ich bedanke mich für jeden Rat!
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