Händler verweigert Reklamation (in Gewährleistung), trotz erbrachter Belege

Also n 4s?
Beim 5er gibts doch iOS 10.

Dann mußte mal gucken wie alt das Teil is und das es in dem Rahmen über Gewähr entsprechend updates bekommen hat.
Das Teil währe von 2013 bis 2015 hätte es Gewähr und gab afaik auch updates.

Wenn Du natürlich bei nem Händler neu n iPhone 4s vor 3 Monaten kaufst - sollte Dir ne einfache Googlesuche zeigen was ambach is.
Da kann der Händler nix aus dem Ärmerl schütteln und Du kaufst ja quasi n Restposten der ja auch nich ohne grund um Faktor x günstiger ist.

Gibt bestimmt auch noch Läden, die n Win XP verkaufen.

Ansonsten wie Idon schon sagt - erstmal landeste beim 1st lvl support Hansel der sich mit Standardproblemen rumschlägt.
Das der jetzt nich aus dem Kopf weiß wann welcher Hersteller was auf den Markt gebracht bzw wie lang der life cycle is - normal.
Aber dafür gibts ja z.B Foren wie unseres ;)

Heute "Elektronik" zu kaufen ohne sich zumindest rudimentär zu informieren kann nur daneben gehen.
Entsprechend geschulte Mitarbeiter würden mMn nur unsinnig die Kosten der Produkte in die Höhe treiben.
 
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Meines Wissens gibt es doch gar kein Anrecht auf nichtanfällige bzw. unkritische BS für mobile Abspielgeräte = kein Sachmangel!
Es wird doch auch gar nicht explizit mit so einer Eigenschaft beworben.
Man hätte meines Erachtens noch nicht einmal ein Gewährleistungsrecht innerhalb der ersten 6 Monate.

Alles was historisch in dieser Hinsicht gelaufen ist, waren freiwillige Aktionen der Hersteller/Händler, ohne jeglichen Rechtsanspruch.

Man hat ja z. Bsp. noch nicht einmal ein Rückgaberecht bei Antivirensoftware, welche dauerhaft nicht alle Viren findet.
 
U-L-T-R-A schrieb:
Möglich wäre auch ein iPod touch 5. Generation. Passt auch besser zu "Multimedia Abspielgerät". Wenn der kurz vor erscheinen des aktuellen Modells gekauft worden wäre, könnte sich das Gerät noch innerhalb der Gewährleistung befinden. Achtung, jetzt kommt meine Laienmeinung: Als Sachmängel könnten hier meines Erachtens nach aber nur Softwarefehler geltend gemacht werden, die bereits bei Kauf bekannt waren und nicht behoben wurden und jetzt nicht mehr behoben werden können.
 
@Evil E-Lex
Da kannst Du Recht haben - bin da nicht so tief in der Apfel Welt.
Aber würde glaub ich nix ändern oder?
Wenn ich (wie in meinem Beispiel) ein "Altgerät" kaufe was als es rauskam über 2 Jahre updates bekommen hat/hätte.

Halt wie wenn ich 2019 n Windows 7 kaufe und mich dann ärger das der support nur bis 2020 geht.
 
Evil E-Lex hat es erkannt.

@U-L-T-R-A: Nein, zum Zeitpunkt des Kaufs war das Modell die aktuelle Generation, d. h. es war kein neueres Gerät verfügbar. Dies kam erst ein paar Monate später raus. Dass das Teil SoC-hardwareseitig älter war, tut bei der Thematik allerdings auch nichts zur Sache.

Wenn euch das lieber ist, könnt ihr ja (ja ich weiß, überspitzt) auch gefühlt die Hälfte der Android-Telefone als Fallbespiel vorstellen, bei denen man eineinhalb Jahre nach Kauf auch oft im Regen steht.

Mich interessiert die SoC-Leistung seit einigen Jahren nicht die Bohne, ich nutze es verschlüsselt als Organizer und für die Verwaltung von privaten Daten ohne jegliches Cloud-Gedöns.
 
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Nein, zum Zeitpunkt des Kaufs war das Modell die aktuelle Generation, d. h. es war kein neueres Gerät verfügbar.
Das sagt mMn nix aus.
Wenn ich kurz bevor n neues Gerät rauskommt n älteres kaufe (was vll 2 Jahre lang mit updates versorgt wurde) hat der Hersteller seine Pflicht mMn getan. Wie gesagt Du kaufst die Büchse ja dann auch nicht zum damaligen Neu-Kurs.

Auch bei Android stehst Du nich wirklich im Regen.
Die ganzen Exploits sind erstmal theoretisch!
Dann kannste häufig n custom ROM draufbügeln (OK für den Normaluser nicht die Optimallösung).
Dazu mußte sehen das ein entsprechender support einfach unnötig die Gerätekosten hochtreibt.
Michi Müller kauft alle 2 Jahre n neues Handy - da is n 3 Jahre Software update nich zielführend.
Als Unternehmen kaufst Du sowas dabei (wenn Du es brauchst).

Wie gesagt die von Dir verlinken Exploits laufen für mich zu 90% (beim überfliegen) auf dummer user hinaus.

Nehmen wir mal einfach mein alters 4er.
Selbst wenn ich Dir das Teil in die Hand drücke - wie möchtest Du ohne Entsperrcode dem Teil irgendwelche Daten entlocken?
Wenns so einfach wäre hätte das FBI ja bei dem 5er nicht mehrere hundertausend Kracher gelöhnt.
Ja - wenn Du 1-2 Jahre Zeit hast... aber da hat man wohl den Verlust bemerkt :D
Da kann man das Teil dann immer noch "sicherheitshalber" aus der Ferne löschen.

Also wenn Du Dich nich auf rumänischen Gerüstbauerseiten rumtreibst oder oder russische willige Frauen apps installierst bleibt nur, dass man Dir das Gerät klaut!
Das man auf mobilen Geräten ggf nich alles speichert is auch keine Raketenwissenschaft.
Das is so als würdest Du in der Geldbörse die PIN Deiner Bankkarte rumtragen.
 
Ich hab mir mal kurz die Liste mit den CVE-IDs angeschaut, die sind alle von 2016. Du hast das Gerät aber schon 2015 gekauft. Bei Kauf des Gerätes war keiner dieser Bugs bekannt, daher war dein Gerät zum Zeitpunkt des Kaufs fehlerfrei. Die Sachmägelhaftung ist keine Funktionsgarantie über einen Zeitraum von zwei Jahren.
 
Evil E-Lex schrieb:
Bei Kauf des Gerätes war keiner dieser Bugs bekannt, daher war dein Gerät zum Zeitpunkt des Kaufs fehlerfrei.

Der Argumentation kann ich nicht folgen.
Die Gewährleistung wurde auch im Hinblick auf verdeckte Mängel geschaffen, diese müssen weder dem Hersteller noch dem Verkäufer oder Endkunden bekannt gewesen sein.

Grundsätzlich stellt sich natürlich die Frage, ob reine Sicherheitslücken in einer Software ohne weitere Funktionsbeeinträchtigung überhaupt einen Gewährleistungsanspruch begründen.

Darauf habe ich keine Antwort.
 
KlaasKersting schrieb:
Der Argumentation kann ich nicht folgen.
Die Gewährleistung wurde auch im Hinblick auf verdeckte Mängel geschaffen, diese müssen weder dem Hersteller noch dem Verkäufer oder Endkunden bekannt gewesen sein.
Es dürfte ohne Kenntnis des Quellcodes unmöglich sein, festzustellen, ob der Magel schon in der bei Auslieferung des Geräts vorinstallierten Version des Betriebssystems vorhanden war.
 
Wieso schreibst du nicht erst einmal was du überhaupt willst? Nacherfüllung, Rücktritt, Schadensersatz? Aufmerksamkeit?
 
Habe ich im Eingangsposting genannt: Kurz gefasst, da Nachbesserung des vorhandenen Geräts technisch nicht möglich ist, Austausch gegen aktuelleres Modell mit Software-Pflege (die noch so lange geht, bis die Gewährleistung abgelaufen ist) oder Rücktritt vom Kaufvertrag. Der Händler soll sich daraufhin beim Hersteller beschweren. Ein anderes Mittel hat man ja als Verbraucher nicht.

Virtuelle "Aufmerksamkeit" interessiert mich nicht die Bohne, ich habe diesen Thread eröffnet, um Meinungen (mit Begründungen) Dritter zu dem Thema einzuholen, sei es "Ja, stimmt so" oder "Nein, trifft nicht zu, da...." wofür ich auch einigen sehr dankbar bin.

Abstrakter gefasst ist es höchstens ein kleiner Protest gegen die Wegwerfgesellschaft, wenn eigentlich funktionsfähige Geräte ersetzt werden sollen, nur weil sich nicht mehr um die Produktpflege gekümmert wird.
 
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Das Thema Herausgeben von gezogenen Nutzungen könnte dann durchaus interessant werden.
 
Dann wäre zu überlegen, statt zurückzutreten den Kaufpreis zu mindern.

Vom Protest abgesehen bietet sich als Einzelmaßnahme vielleicht die Installation eines alternativen Betriebssystems an. Schließt die Minderung ja immerhin nicht aus :)
 
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Ich nutze noch ein iPhone 4 ... vor Viren & Co. schütze ich mit "Hirn". Sprich, Mails mit dubiösen Anhängen werden gelöscht, beim surfen achte ich auf die Links auf die ich klicke/die Seiten die ich besuche. Weiterhin hab ich auch kein Jailbreak vorgenommen - Apps kommen somit nur aus dem iStore und auch dort schau ich penibel was ich installiere.

Das Teil funktioniert wunderbar und ohne Einschränkungen. Auch wenn es seit keine Ahnung wieviel Jahren keine Updates mehr dafür gibt.

Aus meiner Sicht ist ein fehlendes versorgen mit Updates kein Mangel. Das Gerät funktioniert wie zum Zeitpunkt des Kaufs versprochen ... es gab keine Verschlechterung!
 
Es ist wenig glaubwürdig, dass ein Gerät, dass vor ein paar Monaten, wie der TE sagte,
JBG schrieb:
Dieses Gerät war zum Zeitpunkt des Kaufs das aktuellste Modell des Herstellers und der Hersteller ist in der Regel dafür bekannt, überdurchschnittlich lange auch vorherige Generationen mit Updates zu versorgen.
bereits jetzt keine Updates mehr bekommt, und das von Apple. Sogar die älteren iPhones, die Jahre alt sind, werden mit dem neuen iOS bzw. Sicherheitspatches versorgt. Dazu will er und ja nicht mal sagen, um was für ein Modell es sich dabei handelt.

Selbst wenn dies der Fall wäre, dann läge hier die Schuld bei Apple, nicht aber beim Händler, der das Gerät nach bestem Wissen und Gewissen verkauft hat. Ich für meinen Teil sehe also keinen Grund, warum der Händler das Gerät zurücknehmen, bzw. den Preis mindern sollte.
 
JBG schrieb:
Kurz gefasst, da Nachbesserung des vorhandenen Geräts technisch nicht möglich ist, Austausch gegen aktuelleres Modell mit Software-Pflege (die noch so lange geht, bis die Gewährleistung abgelaufen ist) oder Rücktritt vom Kaufvertrag.
Ich kann deinen Standpunkt zwar verstehen, sehe aber nicht warum der Händler hier in der Pflicht wäre. Hat der Händler dir das Gerät mit 24 Monaten Updategarantie verkauft? Apple gibt für iOS grundsätzlich keine Informationen zur Dauer des Supports heraus, daher kann man diese Garantie kaum einfordern.
Ergänzung ()

Hägar Horrible schrieb:
Es ist wenig glaubwürdig, dass ein Gerät, dass vor ein paar Monaten, wie der TE sagte, bereits jetzt keine Updates mehr bekommt, und das von Apple. Sogar die älteren iPhones, die Jahre alt sind, werden mit dem neuen iOS bzw. Sicherheitspatches versorgt. Dazu will er und ja nicht mal sagen, um was für ein Modell es sich dabei handelt.
Steht doch im Thread. Es handelt sich um einen iPod touch (5. Generation). Der war aktuell bis zum Erscheinen der 6. Generation am 15. Juli 2015. Die letzte iOS Version für diesen iPod touch ist 9.3.5 vom August 2016. Alle danach gefundenen Lücken werden nicht mehr gefixt.
 
@Evil E-Lex:

Dann hätte der Händler keine Apple-Produkte führen dürfen, wenn er aufgrund der fehlenden vorherigen Angabe seitens des Herstellers über die Produktlebenszeiträume nicht einschätzen kann, wie lange das Produkt gepflegt wird, so dass er eventuell Probleme innerhalb der Gewährleistungszeiträume bekommen kann.

Aber ja, es ist wie gesagt eigentlich der Hersteller und nicht der Händler schuld, wenn das Verbraucherrecht in Deutschland anders gestrickt wäre, würde ich auch diesem aufs Dach steigen.

Laien-Spekulation: Eigentlich müsste Apple, um in Deutschland das Gewährleistungsrecht des Verbrauchers nicht zu verletzen bzw. dem deutschen Händler nicht vor dem Kopf zu stoßen, der dies ja dann auszubaden hat, seine Produkte für 23 Monate und 29 Tage nach Vorstellung der Nachfolgegeneration (bzw. Auslieferungstopp der alten Geräte an die Händler) mit Updates versorgen - was in den meisten Fällen auch deutlich länger geschieht. Diese Update-Politik war ein entscheidender Punkt bei der Kaufentscheidung.

Es wird wohl interessant werden, ob kritische Fehler im Betriebbsystem als Sachmängel bei dieser Art von Geräten zählt, schließlich hat man (in diesem Fall) keine Möglichkeit, ein alternatives Betriebssystem zu verwenden. Und anders als "Apps" von Drittanbietern, kann man die betroffenden Komponenten nicht einfach deinstallieren.

Bislang habe ich als Vergleich lediglich den Falll eines iPad 1 gefunden, wo es ähnlich zuging, bei Gericht die Stimmung in Richtung pro Kunde ging, die Richterin dann nach einem Gutachter verlangt hat, wonach dann der Anwalt des Händlers sich vor der Beauftragung des Gutachters in einem Vergleich mit dem Kunden geeinigt hat.
 
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Dann spricht ja nichts dagegen gegen Apple ins Feld zu ziehen. Mit einer Horde an Gutachtern im Gepäck.

Dreh und Angelpunkt ist aber. Besaß das von Dir zum Zeitpunkt X gekaufte Gerät Fähigkeiten, die ihm heute fehlen. Irgendwelche Sicherheitslücken, die nur greifen, wenn man es selber unachtsam und wider der Herstellervorgaben benutzt, das reicht nicht aus. So gesehen könntest Du gegen nahezu jede Software klagen. Wichtig ist, ist das Gerät unsicher bei sachgemäßen Gebrauch. Und das ist es eben nicht. Updates bekommt auch iOS 9, wenn notwendig.

Kannst Du heute in irgendeiner Form konkret nachweisen, dass zB die Nutzung des Webkits basierten Safari Browsers Dir einen Schaden zufügen kann. Wie auch immer er aussieht. In etwa, Diebstahl persönlicher Daten und ähnliches.
 
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Dann beauftrage doch einen Anwalt mit der Klage und ein Gutachter, der nachweist dass ein kritischer Mangel vorliegt.

Zusammenfassend gehen die meisten Meinungen ja in Richtung - "fehlende Updates != Sachmangel".
 
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