Hallo,
scheinbar gehen die Gesetze in den letzten Jahren zugunsten der Arbeitgeber/Krankenkassen und "sozialen" Aemtern wie dem Arbeitsamt. Moechte nach laengerer Recherche mit einem Beispiel das ganze (ohne Gewaehr) versinnbildlchen.
Krankenkasse
Nehmen wir mal an, ein lediger 20 Jahre langer Arbeitnehmer (welcher ueber ein Eigenheim verfuegt) mit einem Bruttoverdienst von 2.500 EUR (ohne Einmalzahlungen in den letzten 12 Monaten) erkrankt am ersten eines Monats aufgrund irgendeiner Krankheit (sagen wir mal Bandscheibenvorfall). Demnach wird seit 2017 das Krankengeld gemaess letztem Arbeitsmonat (und nicht mehr gemaess den letzten drei Monaten) berechnet, sofern nicht gleichbleibende Entlohnung.
Da der Bruttolohn vom Arbeitnehmer von Monat zu Monat zwischen 2.400 und 2.600 schwankt und er zufaelligerweise nur einen einzigen Tag gearbeitet hat, entspricht das etwa Brutto 83 und Netto 53 EUR. Das entspricht einem monatlichen Krankengeld von 42 EUR. Nun hat er keine andere Moeglichkeit als beim Jobcenter anzuklopfen. Jobcenter teilt ihm mit, Eigenheim verkaufen und mit diesem Geld leben.
Arbeitsamt
Auch die Berechnungsformel vom Arbeitsamt finde ich merkwuerdig. Wird ein Arbeitnehmer am letzten Tag eines Monats eingestellt und das Arbeitsverhaeltnis wird zum ersten eines Monats beendet -aus welchen Gruenden auch immer. Wird Monat 1 und 12 mit einem einzigen Arbeitstag berechnet, wodurch bedingt theoretisch zwei ganze Bruttoarbeitsentgelter zur Jahresdurchschnittsberechnung fehlen.
Was denkt ihr ueber diese Themen?
Gruss
scheinbar gehen die Gesetze in den letzten Jahren zugunsten der Arbeitgeber/Krankenkassen und "sozialen" Aemtern wie dem Arbeitsamt. Moechte nach laengerer Recherche mit einem Beispiel das ganze (ohne Gewaehr) versinnbildlchen.
Krankenkasse
Nehmen wir mal an, ein lediger 20 Jahre langer Arbeitnehmer (welcher ueber ein Eigenheim verfuegt) mit einem Bruttoverdienst von 2.500 EUR (ohne Einmalzahlungen in den letzten 12 Monaten) erkrankt am ersten eines Monats aufgrund irgendeiner Krankheit (sagen wir mal Bandscheibenvorfall). Demnach wird seit 2017 das Krankengeld gemaess letztem Arbeitsmonat (und nicht mehr gemaess den letzten drei Monaten) berechnet, sofern nicht gleichbleibende Entlohnung.
Da der Bruttolohn vom Arbeitnehmer von Monat zu Monat zwischen 2.400 und 2.600 schwankt und er zufaelligerweise nur einen einzigen Tag gearbeitet hat, entspricht das etwa Brutto 83 und Netto 53 EUR. Das entspricht einem monatlichen Krankengeld von 42 EUR. Nun hat er keine andere Moeglichkeit als beim Jobcenter anzuklopfen. Jobcenter teilt ihm mit, Eigenheim verkaufen und mit diesem Geld leben.
Arbeitsamt
Auch die Berechnungsformel vom Arbeitsamt finde ich merkwuerdig. Wird ein Arbeitnehmer am letzten Tag eines Monats eingestellt und das Arbeitsverhaeltnis wird zum ersten eines Monats beendet -aus welchen Gruenden auch immer. Wird Monat 1 und 12 mit einem einzigen Arbeitstag berechnet, wodurch bedingt theoretisch zwei ganze Bruttoarbeitsentgelter zur Jahresdurchschnittsberechnung fehlen.
Was denkt ihr ueber diese Themen?
Gruss