Ich weiß nicht wonach ich suchen müsste. Ich habe aber vage im Kopf, dass ich irgendwo mal etwas darüber gelesen habe. Vielleicht bezog sich das auch nur auf die Universaldienstleistung und dazu zählt maximal ein ausreichender funktionaler Internetzugang. Also 56kbit/s. ;-)Hayda Ministral schrieb:Gute Frage, ich kenne die Antwort nicht. Im TKG habe ich nichts gefunden was Deiner These widerspricht.
Interessant wird es noch mit der anstehenden Novellierung des TKG.
Guter Punkt. Aber das bezieht sich ja nicht nur auf den Glasfaser-APL sondern auch auf die Verlegung zur Wohnung, oder?T1984 schrieb:Ich denke es hat schon einen Grund dass die Telekom für die Verlegung von Glasfaser ins Haus (und in die Wohnungen) das Einverständnis der Eigentümer voraussetzt.
Die Frage ist, dürfte die Telekom in Zukunft sagen: Universaldienst nur noch über neue Technik (FTTB, FTTdp, o.ä.) und Kupfer wird nicht mehr unterstützt? Natürlich nur da, wo es soweit ist.