anthony274
Ensign
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- Jan. 2011
- Beiträge
- 219
An alle, die meinen, die Behörde müsste hier etwas begründen:
das hat sie bereits getan. Die Telekom hat einen Bauantrag gestellt, dieser wurde unter der Auflage (1 Meter) erteilt. Die Abweichung wurde begründet. Es kann auch sein, dass der Bauantrag abgelehnt wurde, weil er nicht den Regeln entspricht. Auch dann wäre er begründet worden. Die Telekom will hier natürlich Stimmung machen. Fakt ist doch, dass hier ein Richter entscheidet und die Telekom und der Landkreis dann Rechtssicherheit haben.
Und nur mal zur Info. Das Kabel liegt unter einer Straße. Die 60 CM gelten daher gar nicht. Die Telekom sagt „unter“ sei nicht „an einer“. Das wäre doch umgekehrt genau die Argumentation eines verzweifelten Beamten 😀
das hat sie bereits getan. Die Telekom hat einen Bauantrag gestellt, dieser wurde unter der Auflage (1 Meter) erteilt. Die Abweichung wurde begründet. Es kann auch sein, dass der Bauantrag abgelehnt wurde, weil er nicht den Regeln entspricht. Auch dann wäre er begründet worden. Die Telekom will hier natürlich Stimmung machen. Fakt ist doch, dass hier ein Richter entscheidet und die Telekom und der Landkreis dann Rechtssicherheit haben.
Und nur mal zur Info. Das Kabel liegt unter einer Straße. Die 60 CM gelten daher gar nicht. Die Telekom sagt „unter“ sei nicht „an einer“. Das wäre doch umgekehrt genau die Argumentation eines verzweifelten Beamten 😀