Monitor beim Käufer angeblich defekt !?!

Schmollor

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Hallo,

ich habe am 31.12.2024 über kleinanziegen einen Monitor verkauft.
Gezahlt wurde mit Paypal Family&Friends.
Den Monitor habe ich am 31.12.2024 auch bei DHL in seiner OVP abgegeben.
Die Sendung wurde am Deinstag 07.01.2024 dem Käufer zugestellt Freitag Abend den 10.01 meldete sich der Käufer.
Mit dem Satz "Monitor ist defekt, hast du ihn mir so geschickt"
Was natürlich nicht der Fall war. Monitor war in einem Top Zustand.
Auf die Anfrage was Defekt ist bekam ich die Antwort das Bild wäre viel zu hell.
Der Käufer schickte mir dann Bilder vom Monitor im eingeschalteten Zustand.
sdfsf.jpg


fgfgt.jpg


Ich bat den Käufer dann mir Bilder von der Verpackung zu schicken und ich bekam dieses Bild.
dfdf.jpg


Ich einigte mich mit ihm einen Transportschaden bei DHL zu melden was er laut eigener Aussage auch machte.
Und da begann die Odysee des Monitores Siehe Sendungsverlauf:

Der Monitor wurde Schlussendlich bei mir zugestellt und laut DHL hat der Käufer nie eine Schadensmeldung gestellt.
Der Monitor kam im übrigen nach seiner langen Reise so bei mir an.
PXL_20250203_153852765.jpg

PXL_20250203_153945186.jpg


Ich habe den Monitor dann ausgepackt und angeschlossen und er hatte gar keine Funktion mehr.
Dann habe ich DHL kontaktiert und wie bereits oben erwähnt hat der Käufer keine Schadensmeldung geltend gemacht.
Warum das Paket dann trotzdem immer wieder von DHL vom Käufer für den Versand angenommen wurde und 4 mal an den Käufer wieder zugestellt wurde konnte man mir nicht erklären. Schlussendlich habe ich eine Schadensmeldung geschrieben und das Paket bei DHL direkt abgegeben.
Paket war 2 Tage später wieder bei mir mit einem Schreiben in dem das übliche Stand.
Verpackung ist ungeigent und die Innenverpackung auch. Obwohl OVP wie beim Erstkauf aber das ist ja bei DHL eine typsiche Argumentation bei Transportschäden.
Im zweiten Absatz stand das die 7 Tage Frist um einen Schaden zu melden überschritten wurde. Und DHL davon ausgeht das die Sendung in einem Ordnungsgemäßen Zustand übergeben wurde.
Und daher der Schaden nicht übernommen wird.

Ich möchte euch jetzt um euren Rat bitten, wie soll ich weiter mit dem Käufer umgehen.
Mir stößt halt sauer auf, dass der Käufer sich erst 3 Tage nach Erhalt des Monitores gemeldet hat und einen Defekt meldete.
Auch das er anscheinend keine Schadensmeldung geltend gemacht hat und somit die Frist abgelaufen ist.
Mir ist klar das das hier keine Rechtsberatung ist aber evtl habt ihr ja Ideen.
 
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Zu welchem Preis wurde der Drucker verkauft?

Hast Du bei Deinem Verkaufsangebot auf Kleinanzeigen die Sachmängelhaftung ausgeschlossen?

Der Käufer kann bei DHL nur dann einen Transportschaden melden, wenn Du ihm die Rechte hierfür abgetreten hast, denn der Versender ist der Vertragsparter des Versandunternehmers.

Wenn Du dem Käufer keinen Sachmangel an dem Gerät arglistig verschwiegen hast und das Gerät bei Übergabe an das Transportunternehmen funbktionierte, also frei von Sachmängeln war, hat der Käufer leider Pech gehabt, denn gemäß § 446 BGB geht das Risiko der Verschlechterung des Kaufgegenstandes mit der Übergabe auf den Käufer über. Der Käufer trägt demzuzfolge das Risiko für Verlust oder Beschädigung nach der Übergabe. Wenn im Vertrag keine anderen Regelungen getroffen wurden, so ist der Käufer auch für die ordnungsgemäße Lagerung und Behandlung des Kaufgegenstandes verantwortlich.
 
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Es war kein Drucker sondern ein Monitor^^ 250 €
Ja Sachmängelhaftung wurde ausgeschlossen stand auch so im Angebot.
Ist der Abesender ein Privatkunde von DHL ist immer der Empfänger für die Schadensmeldung bei DHL verantwortlich.
Nur als gewerblicher Absender / DHL Kunde ist man für die Schadensabwicklung verantwortlich.
Der Monitor funktionierte zu 100%
 
Schmollor schrieb:
Es war kein Drucker sondern ein Monito
Mein Fehler. Sorry.

Schmollor schrieb:
Bei Privatkunden von DHL ist immer der Empfänger für die Schadensmeldung bei DHL verantwortlich.
Ja. Habe ich mittlerweile in den AGBs von DHL nachgeschlagen. Der Käufer muss nicht zwingend eine Abtretung der Rechte haben, um einen Transportschaden bei DHL zu melden. Er kann den Schaden auch direkt melden, da er das beschädigte Paket erhalten hat. Somit besteht der Anspruch auf Schadensersatz in der Regel unabhängig von einer Abtretung.

Der Versender, also Du, bleibt aber der Vertragsparter gegenüber dem Versandunternehmen, so dass Du auch selbst Ansprüche gegen DHL geltend machen kannst.

Bei einem Privatverkauf über Kleinanzeigen gelten, wie ich bereits ausgeführt habe, die Vorschriften des § 446 BGB, wonach die Gefahr mit der Übergabe der Kaufsache auf den Käufer übergegangen ist. Dies gilt jedoch nur für Sachmängel und nicht für Transportschäden, die während des Versands entstehen. Hier wäre § 447 BGB einschlägig, denn grundsätzlich findet unter Privatpersonen ein Versendungskauf nach der vorgenannten Vorschrift statt. Diese besagt, dass die Gefahr eines Transportschadens mit der Übergabe der Lieferung an den Transporteur vom Verkäufer auf den Käufer übergeht und dieser folglich das Risiko des Versands trägt. Aber nur dann, wenn der der Verkäufer die Ware ordnungsgemäß zum Transport abgegeben hat. Die Beweislast, dass es im Schadensfall nicht so war, liegt beim Sendungsempfänger, in Deinem Fall also beim Käufer. Durch Fotos, Zeugen oder das Aufbewahren der Verpackung muss der Käufer im Schadensfall darlegen können, dass das Paket bzw. dessen Inhalt ungenügend geschützt war.

Die Beweislast für einen Defekt des Monitors liegt bei dem Käufer.

Er müsste nachweisen, dass der von ihm behauptete Mangel bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorlag, was in diesem Fall schwierig sein wird, wenn Du den Monitor vorher zur eigenen Nutzung betrieben hast und er funktionierte.

Der Käufer trägt das Risiko für Verlust oder Beschädigung ab der Übergabe, jedoch kann er unabhängig von der Abtretung einen Transportschaden melden.

Lies mal bitte hier:

https://www.ra-kotz.de/paket-beschaedigt-wer-haftet-fuer-transportschaeden.htm

https://www.paketda.de/schaden/dhl.html
 
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Schmollor schrieb:
Der Monitor wurde Schlussendlich bei mir zugestellt und laut DHL hat der Käufer nie eine Schadensmeldung gestellt.
Das ist insofern seltsam, dass das alles unter der gleichen Trackingnummer läuft.
Wenn das Ding zugestellt und getestet wurde, wie soll das - außer mit einer Schadensmeldung - wieder mit derselben(!) DHL Trackingnummer wieder an dich zurück gehen?

Interessant wäre auch ob das Vorsicht-Glas Tape von dir verwendet wurde oder ob bereits auf dem Hinweg zum Käufer nachverklebt wurde. Laut Tracking wurde es nicht.
 
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Das hatte ich mich auch gefragt, zumal es ja auch nur das ursprüngliche Versandlabel welches ich einst auf das Paket klebte angebracht war. Darauf konnte mir bei DHL an der Hotline auch niemand eine 100% Antwort geben, eine Mitarbeiterin dort meinte, es könnte sein das der Empfänger das Paket nicht bei einer original Deutsche Post / DHL Filiale abgegeben hat sondern in einem Partnershop. Diese Partnershops sind nicht befugt Schadenmeldungen anzunehmen. Und ja diese Aussage trifft zu auf der Schadensmeldung welche ich dann ja auch ausfüllen musste stand auf der letzten Seite nur in originalen Filialen abgeben.

Das Voorsicht Glas Tape stammte von mir
 
Also soweit hab ich verstanden du hast die rechtlich richtigen Klauseln in der Anzeige drin gehabt, und er meldete sich mit Transportschäden. Was habt ihr fansch vereinbart da er dem Transportschäden melden muss. Wie er mit dem gleichen Label das zurück senden konnte bleibt mir unverständlich. War das mit dir abgesprochen? Der Käufer hat auf eigenes Handeln den Monitor zu dir geschickt, also ist das seine Aufgabe wenn da noch mehr Schäden dazu gekommen sind. Warum hast du dann die Schadensfall Meldung übernommen?
Der Käufer hat hier fristen nicht eingehalten und den Schadensmeldeprozess nicht rixhtig durchgeführt und du hast so wie es für mich aussieht alles richtig gemacht. Dann hat der Käufer Pech gehabt
 
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Hallo,

ich hatte mit ihm nur vereinbart das er die Schadensmeldung bei DHL melden soll.
Er hatte sich dann aber auch die ganzen Wochen nicht gemeldet gehabt.
Erst am Tag als das Paket wieder bei mir ankam bekam ich 1Std. später nach Zustellung von ihm eine Email ob ich das Paket erhalten habe. Und er sagte er hätte das Paket vier mal bei DHL abgegeben mit einer Schadensmeldung. Was aber laut DHL Aussage nicht zutrifft.
Und so habe ich mich bereit erklärt eine Schadensmeldung einzureichen.
 
Ungefragt hätte er gar nicht zurück senden dürfen, da du kein Händler bist und die Gewährleistung sogar ausgeschlossen hast. Zudem geht der Schaden der Rücksendung jetzt auch auf seine Lasten. Würde mir das nicht gefallen lassen und mich mit einem Anwalt beraten.

Selbst mit einem Händler sollte man nicht einfach so eine Rücksendung veranlassen.
Ergänzung ()

Was ich auf den Bildern sehe sind Lichthöfe und die gibt es mit jedem IPS Panel mal mehr und mal weniger. Normalerweise sieht man davon mit Bild keine und sind eher ohne Bilderausgabe im Dunkeln zu sehen. Vor allem dann wenn die Helligkeit sehr stark hoch gesetzt wird.

Ps mit Paypal Freundschaft hat er keinen Käuferschutz.
 
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@Schmollor
Dein Problem wird sein, dass Du nur auf die OVP einen Paketaufkleber drauf gemacht hast und das so als unzureichende Verpackung angesehen wird. DHL wird es 100% so machen bzw. hat ja schon so reagiert wenn ich das hier richtig raus lese. Bei DHL wirst Du sehr sicher auf Granit beißen.
Da gehört eine Umverpackung ran und vernünftig gedämmt.

Der Käufer wird wohl auch ohne Anwalt und Zivilrecht nicht viel machen können so lange Du Dich quer stellst. Wie es dann irgendwann mal ein Richter sieht, falls der Käufer es wissen will... Keine Ahnung. Da weiß @Froki ggf. mehr.

Theoretisch wärst Du bei Privatverkauf fein raus bei Abgabe bei DHL, aber da gehört halt vernünftig verpackt dazu und ich glaube, dass es daran hier scheitern wird.
 
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Ich würde warten was der Käufer unternimmt. Der Schaden ist ja jetzt durch das zurücksenden noch schlimmer geworden und den hat der Käufer verursacht. Das mit der Verpackung haben beide ja gleich falsch gemacht falls überhaupt da wir nicht wissen wie innen gepolster wurde. Würde mich aber auch auf orginal verpackung berufen.Wenn möglich hättest dj die Annahme direkt verweigern sollen da dir der Monitor nicht gehört. Besitz ist ja schon übergegangen. An deiner Stelle würde ich abwarten und höchstens anbieten den Monitor gegen Übernahme der Kosten erneut zu verwenden
 
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No joke, ich finde die Bilder sehen eigentlich echt ok aus (vom Monitor), wenn man IPS Displays fotografiert sieht das Backlight bleeding immer grausam aus, in echter Benutzung sieht man es faktisch nicht.
Ergänzung ()

@Schmollor hast du im Vorhinein Bilder gemacht, damit man die Durchleuchtung des Displays sieht?
 
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Er möchte seine 250 € zurück, also den kompletten Kaufbetrag inkl. der Versandkosten.
 
Tja der wird es probieren und sagen das du jetzt gerät und geld hast
Würde da nicht drauf eingehen. Sondern ihm antworten das das Gerät funktioniert hat, du die Rücknahme ausgeschlossen hast und er die schadensmeldung hätte machen müssen da in seiner Verantwortung. Du kannst ihm anbieten auf seine Kosten das Gerät zurückzusenden oder seinen elektro Schrott zu entsorgen. Sollte er mit anwalt kommen würde ich mich sofort rechtlich beraten lassen
 
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@Schmollor ich würde ihn nach einem Nachweis fragen, dass er den Transportschaden eingereicht hat.
Es kann ja nicht sein, dass er die Frist verkackt und du das jetzt geradebiegen sollst.
 
Er hat keinen Nachweis sondern nur einen Einlieferungsbeleg.
Der Nachweis der Schadensmeldung ist ein Doppel der Schadensmeldung mit einem Eingangsstempel und Datumsstempel der Postfiliale so wie ich ihn auch bekommen habe als ich die Meldung gemacht habe und den hat er nicht sondern nur einen Einlieferungsbeleg vom 13.02.2025
 
Hast du auch schon nach der Seriennummer geschaut? Nicht das er den selben Monitor in Defekt da hatte und du nun seinen defekten Monitor bekommen hast.
 
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Ja das habe ich als erstes kontrolliert, Seriennummer passt.
 
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