Bonanca schrieb:
Quelle / Vergleichbares Urteil?
Ansonsten sag ich jetzt: "Dürfen sie nicht, ganz sicher
"
Dass Leute immer erwarten man glaubt ihre Behauptungen einfach so ohne Belege jedweder Art...
Mit Verlaub, aber es gibt Dinge, die so selbstverständlich sind, dass ein Beleg nicht notwendig sein sollte. Im konkreten Fall wirst du mit höchster Wahrscheinlichkeit auch kein passendes Gerichtsurteil oder ähnliches finden, weil es sich schlicht um eine Ausprägung der Vertragsfreiheit handelt. Netflix schließt den für die Nutzung des Service notwendigen Dienstleistungsvertrag mit dir nicht ab, wenn du den entsprechenden Vertragsbedingungen nicht zustimmst. Zivilrechtlich handelt es sich mithin um eine Pflichtverletzung aus besagtem Vertrag, wenn du deinen Account mit anderen teilst.
Nexarius schrieb:
Wieso gucken mehr Leute, als das dafür bezahlt wird ? Wenn man den "großen" Account gekauft hat, dürfen 4 Leute gucken.
Prinzipiell richtig, aber eben nur vier Leute aus einem Haushalt.
Nexarius schrieb:
Wo die sitzen ist doch völlig egal, ob die zusammen sitzen oder jeder in seine Wohnung.
Gemäß Vertragsbedingungen ist das eben nicht der Fall.
Nexarius schrieb:
Und jetzt komm nicht damit, dass bei jedem noch Leute zuschauen können, dass kann man auch, wenn nur einem der Account gehört. Es sollte dem kunden überlassen sein, wem er die Zugänge gibt (solange die max. gekaufte Anzahl nicht überschritten wird).
Man kauft keine Anzahl an Zugängen, sondern schließt einen Dienstleistungsvertrag über die Nutzung des Dienstes ab, den Netflix anbietet. Dieser umfasst das Recht, vier Personen aus demselben Haushalt Zugang zu besagtem Dienst zu gewähren. Den Bedingungen dieses Vertrages, die das so vorsehen, stimmt man zum Zwecke des Abschlusses zu. Also nein, es ist dem Kunden nicht überlassen, das gibt der Vertrag so nicht her.
Dass die Praxis derzeit anders aussieht, steht auf einem anderen Blatt.
Selbstverständlich heißt das nicht, dass jeder, der einen geteilten Account mitnutzt, auch für einen eigenen zahlen würde, wenn die Dinge anders lägen und Sharing unmöglich würde. Dennoch ist es nur natürlich, dass ein Unternehmen darüber nachdenken wird, wie es einen Zustand monetarisieren kann, der als gängige Praxis etabliert, im eigenen Geschäftsmodell so aber nicht gewünscht.