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dirky8
Gast
Flexx schrieb:Steuerhinerziehung
wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. UStG § 19 Besteuerung der Kleinunternehmer
Alle Punkte müssen erfüllt sein! Hier ist der Passus im Artikel recht eindeutig! Bis Juni nimmt er Bestellungen entgegen! Also eine einmalige Sache. Und ob hier eine Gewinnerzielung vorliegt mag ich mal bezweifeln...eher Hobby. Denn wenn ich nur mal einen normalen Handwerkerstundensatz ansetze... dann die Entwicklungskosten einrechne sowie die administrative Tätigkeiten... liegt hier sicher keine Gewinnerzielung vor! Auch die Beschreibung als Dankeschön an die Community sollte deine "Einwände" negieren.Ein Gewerbe ist jede selbständige, planmäßige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte Tätigkeit.
Ein Gewerbe übt aus,
- wer persönlich unabhängig, d.h. fremden Weisungen nicht unterworfen ist,
- die Tätigkeit regelmäßig, d.h. nicht nur gelegentlich, und gegen Entgelt ausübt,
- dabei einen Gewinn anstrebt, wobei es nicht darauf ankommt, ob dieser tatsächlich erzielt wird, und legal tätig ist, d.h. die Tätigkeit darf nicht schlechthin verboten sein, wie z.B. Hehlerei.
http://www.ihk-nordwestfalen
Wo steht geschrieben das ich einen Ingeneur konsultieren muss?! Man muss die Vorschriften einhalten. Mehr aber auch nicht....Nämlich Qualitätsingenieurwesen, egal ob aus Deutschland oder nicht. Damit solche Sicherheitsfragen geklärt sind, werden Ingenieure konsultiert, die durch ihre abgeschlossene Ausbildung auch wirklich mit den Kompetenzen ausgestattet sind solche Sachverhalte zu beurteilen.
Das Gehause ist noch kein elektronisches Bauteil weil da ein Lüfter und ein Schalter installiert sind. Der Lüfter und der Schalter sind sicherlich CE geprüft nach den gesetzlich geltenden Normen. Auch zur Abschirmung tät ich mir da keine allzu grossen Sorgen machen. Zur Not gibt es sicherlich eine preiswerte Lösung in Form einer Folie gegen nieder und hochfreqente Wellen.Und Brandschutz...ja komm. Die eingesetzten elektronischen Bauteile sind allesamt genormt und geprüft worden nach geltenden Recht. Brennen kann immer was. Auch mit Baumusterprüfung. Und diesen Aufwand wegen ein paar Gehäusen?
Auch sind Formulierungen von Privat an Privat mit genauen Definitionen... Ausschlüssen etc. ganz schnell im AGB Recht des BGB. Da kann es dann ganz schnell sehr teuer werden. Und über das Produkthaftungsgesetz will sich bestimmt hier niemand unterhalten.
Zu dem Rest deines Postes antworte ich nicht, da ich die wirklich relavanten Themen denke ich mal ausgeräumt habe. Man sollte nicht mit Spatzen auf Kanonen schiessen.
Ergänzung ()
Also lieber Weltenspinner, lass dich nicht verunsichern. Bis du mit dem Gehäuse und deinen restlichen "Umsätzen" die 50000€im Folgejahr knackst kann es noch etwas dauern. Steuern werden da nicht hinterzogen. Man macht eh eine Steuererklärung. Da kommt dann sowas eventuell mit rein. Da das hier höchstwahrscheinlich ein Minusgeschäft ist...würde ich da ganz ruhig schlafen. Wahrscheinlich verdienst du, wenn überhaupt, mal noch garnichts ausser Bafög+geringverdiener oder Azubi Vergütung+ Taschengeld.
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(Ergänzung)