Private Krankenversicherung: Wege zurück

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Das wechseln über eine Gehaltsreduzierung funktioniert. Da frag auch keiner nach und prüft irgendwer? Wie den auch und auf welcher Grundlage? Ich habe es gemacht und das alles ohne irgendwelche Probleme, Fragen oder sonstigen Kommentare.
 
Mustis schrieb:
Es ist Sozialbetrug wenn die DV nur erhöht wird um zurück in die GKV zu fallen. Aber ich denke nicht, dass es reichen wird. Der Beitrag ist auf 254 Euro im Monat gedeckelt. Ich glaube kaum, das er da viel reißen werden wird wenn er bereits eine hat und diese aufstockt. Und vorallem sollte er sich das gut überlegen. Den Beitrag der BAV zu senken ist nicht in jedem Modell möglich und dort wo es das ist wird es äußerst auffällig wenn man nach dem Wechsel diesen plötzlich wieder senkt... Die GKVs sind nicht blöd und die Abteilungen zur Abwehr solcher Methoden haben deutlich aufgerüstet.

@Nagasaki
wo steht da das er weniger arbeiten will?...

Du redest viel, hast aber leider keine Ahnung.

Bring doch mal eine Quelle, die belegt, dass es Sozialbetrug ist.

In welchen Modellen der BAV kann man den Beitrag nicht wieder senken?
 
wenn es keiner wäre, wieso gibt es die BArriere überhaupt? Na klingelts? Es ist nur eine Frage der Zeit bis der GEsetzgeber diese Lücke schließt. Wenn es angedacht ist, dass man mit einer vorrübergehnden Erhöhung der BAV nur zum ZWecke des Wechsels in die GKV zurück kann, dann kann man sich den ganzen Humbug auch sparen und die Leute jederzeit zurücklassen wenn sie den wollten.

Wie weit es mit deinem Wissen steht, sieht man ja bei der letzten Frage. Bei der Pensionszusage und der Unterstützungskasse ist dies nicht möglich.
 
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Knapp daneben ist auch vorbei.

Wir sprechen hier um eine Gehaltsumwandlung.
Nicht um eine arbeitgeberfinanzierte Zusage ;)
 
Das steht wo? Er spricht nur von beiträgen der bav erhöhen. Und bei Unterstützungskassen kann der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und von beiden eingezahlt werden... Dann würde sogar passen, dass er sie erheblich erhöhen will, was dort nämlich möglich ist.
Er erwähnt mit keinem einzigen Wort, welche BAV Variante er genau betreibt und nirgends steht, was er beruflich tut.
 
Ich habe meine ersten 10 Berufsjahre bei einer gesetzlichen Krankenkasse gearbeitet.
"Abteilungen zur Abwehr" gibt es da keine ;-)

Wenn die Vorraussetzungen für eine Versicherungspflicht vorliegen, kann sich eine Kasse garnicht wehren.
Personen, die 30 Jahre in der PKV waren und sich dann zurückschleichen, wenn es teuer wird sind zwar nicht beliebt, aber werden trotzdem versichert.

Betrug kann ich auch nicht erkennen, da keine fehlerhaften Angaben gemacht oder Einnahmen verschwiegen werden.
Wer unter der Versicherungspflichtgrenze verdient und gegen Arbeitsentgelt beschäftigt ist, fällt unter die gesetzliche Versicherungspflicht, fertig.
Edit: Gertingfügige natürlich ausgenommen.

Kalkulier nur nicht zu knapp, hinterher bekommst Du ein paar Überstunden ausgezahlt und bleibst in der PKV.
 
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Ergibt sich von selber.
Um sein Einkommen zu verminder muss er bestehendes Gehalt umwandeln.
Eine Gehaltsumwandlung kann keine Unterstützungskasse oder Pensionszusage sein und kann auch jederzeit wieder reduziert werden ;-)
 
@Dered

Klar, kann man sich nicht wehren außer jemand ist so blöd und senkt direkt die Beiträge wieder. Es hapert an der Beweisbarkeit. Jemand müsste ja bereits schriftlich beglaubigt vorher bekannt geben, dass er dies nur tut um zurück in die GKV zu kommen. Auf Basis welcher BEweise soll ansonsten die betrügerische Absicht nachgewiesen werden? Hier kann nur der GEsetzgeber auftreten und die Lücke schließen. Ansonsten ist diese Barriere nutzlos. Hier gibt der TE ja bereits zu, warum er dies tun will. Es widerspricht klar der Absicht des Gesetzgebers, dass man Rosinenpickerei betreibt: PKV solange es günstig ist, dann GKV. Leider ist diese Barriere mal wieder sehr lückenhaft, was solche Wege ermöglicht.

@JArdelBenz
Seit wann findet bei der Ukasse keine Entgeltumwandlung statt wenn der AN sich beteiligt?
 
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Verwechselt doch Direktversicherungen nicht mit anderen bAV Modellen.
U-Kassen / Pensionszusagen haben mit Direktversicherungen nichts zu tun.
DV durch Entgeltumwandlung kann man einrichten, erhöhen (bis zu 4 % vom Jahresbrutto), reduzieren und beitragsfrei stellen (Versicherungsbedingungen beachten, da gibt es einzuhaltende Fristen).
Als AN hat man da einen Anspruch drauf, der AG darf sich dem nicht verweigern. Man kann DV nicht kündigen, nur beitragsfrei stellen. Wird das Arbeitsverhältnis beendet, kann man sich eine Abfindung der Versicherung auszahlen lassen.

Alles kein Hexenwerk.
 
Omg erzähl mir doch bitte nichts was ich weiß. Wer redet den auch von ner DV? Eine Ukasse ist ebenso eine Form der BAV und Sie kann ebenso Entgelt umwandeln. Du behauptest das Gegenteil und statt das zu erläutern erklärst du mir die DV und wirfst mir vor ich werfe etwas durcheinander. Du sollst zeigen, wo es bei der UKasse keine Entgeltumwandlung geben soll wodurch sich erklärt, dass der TE zwangsweise in einer DV steckt. Was eben nicht korrekt ist sofern du nicht erklären kannst, warum es sich bei einer UKasse um keine BAV mit Entgeltumwandlung handeln sollte.
 
Noch keinen Kaffee gehabt? Zum einen soll ich hier mal gar nichts und schon gar nicht dir persönlich gegenüber.
Und zum Anderen ist es doch scheiß egal, was er aktuell für einen Durchführungsweg hat, er muss es ja nicht anpassen.

Zur Not, macht er halt noch eine zusätzliche DV. Hauptsache er bekommt sein steuerpflichtiges Brutto mit der 4 % Grenze unter die Bemessungsgrenze gedrückt. Danach kann er dann die Beiträge wieder reduzieren, sein Brutto wieder erhöhen, sich freiwillig gesetzlich versichern und fertig ist die Laube.
Und bevor ich mir ein bestehendes Produkt (Ukasse, PF, ...) damit versauen würde, würde ich eine DV-Rentenversicherung genau für diesen einen Zeck (das Brutto zu drücken) einfach neu abschließen und danach "weghauen".
 
Man merkt wie wenig ahnung du von der materie hast. Das wäre ein dickes minusgeschäft, den ne dv macht sich nicht von allein, das kostet. Davon ab müsste der ag dem zustimmen, den er darf eine bav zwar nicht verweigern, er kann aber darauf bestehen, bestehende verträge bzw. durchführungswege zu benutzen. Und ganz sicher ist ein ag nicht unbedingt davon begeistert, eine dv mitzumachen um sie wneige wochen/monate später wieder zu stornieren. Den er ist der vn, nicht der ag, der ist nur der begünstigte. Hier ist offensichtlich wieder viel gefährliches halbwissen unterwegs...
 
Leute ich habe mal eine diesbezügliche Frage. Und zwar habe ich mich damals vor 5 Jahren als ich über die Beitragsbemessungsgrenze gekommen bin, privat versichert, weil ich dann einfach auch weniger Beiträge hab zahlen müssen. Meine Frau ist normal bei der GKV. Jetzt bekommen wir bald ein Kind und ich bin aus allen Wolken gefallen, dass ich, weil ich ja privat versichert bin, das Kind auch privat versichert werden muss: https://www.kinder-privat-versichern.de/vollversicherung/pkv-oder-gkv/

Wisst ihr, was ich da machen kann, um das zu verhindern? Was ich mir gedacht habe wäre, ein Sabattical einzulegen um somit unter die Jahresbemessungsgrenze zu kommen, damit ich wieder in die GKV kann. Weil ich werde älter und kränker und dazu dann das Kind privat versichert (oder tendenziell zwei), da habe ich ein bisschen Bammel vor. Mist...
 
Nur noch über eine Versicherungspflicht.
Freiwillig nimmt dich da kein Krankenversicherer (weder privat noch freiwillig gesetzlich) mehr auf.

Wie man aus einer "Freiwilligkeit" wieder eine "Pflicht" erzeugt steht hier auch im Thread ;)
 
Sind ja nur spezielle Fälle.

Nachbar von mir war lange Zeitsoldat und ist nun über 55 (wurde entlassen) und war somit die letzten 5 Jahre nicht in der gesetzlichen.
Gesetzliche nimmt ihn nicht mehr, da über 55 und die letzten 5 Jahre nicht in der GKV. Private verlangt horrende Beiträge wegen hohem Eintrittssalter.

Frau gibt es nciht also auch keine Familienversicherung

Er hätte sich quasi die 20 Jahre freiwllig in der GKV versichern können/müssen und noch eine Anwartschaft haben müssen.

(Bei der Bundeswehr ist man nicht in der GKV/PKV )
 
Das soldaten eine anwsrtschaft abschliessen sollten, eigentlich müssen, wird denen aber auch mehr als deutlich eingetrichert. Wer es nicht tut obwohl man quasi mit der nase draufgestumpt wird muss halt mit leben. Man kann doch nicht jedes persönliche unvermögen der gemeinschaft aufhalsen. Genauso wie die (jungen) herren, die die gkv so geil finden weil so schön preiswert, bis das erste kind kommt. Nicht mitzubekommen, dass dieses dann ebenfalls in die pkv muss kann eigentlich nur mit totaler ignoranz von statten gehen. Das steht auf jeder info seite und wird einem auch überall unter die nase gerieben.
 
Zumal nur die privaten PKVen ohne Altersrückstellung und hohem Selbstbehalt und vielen Ausschlüssen für junge Menschen so schön billig sind.
Schließt man da was ordentliches ab, ist man auch als junger Mensch schnell beim vergleichbaren GKV-Höchstbeitrag angekommen ;)
 
Das soldaten eine anwsrtschaft abschliessen sollten, eigentlich müssen, wird denen aber auch mehr als deutlich eingetrichert

Es wird einem von der Bw sogar aktuell noch von der Anwartschaft abgeraten, sofern man danach nicht in den öffentlichen Dienst geht, oder sich selbstständig macht, oder in der PKV sein möchte.

Das Thema nach DZE 55 ist halt nicht so bekannt.

Wer sich heute verpflichtet und nach DZE unter 55 ist braucht keine Antwartschaft, allerdings tun einem die paar Euro im Monat auch nicht weh.
 
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