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Ich bin kein Jurist, aber was in #6006 zitiert wurde klingt für mich anders. Aber lassen wir uns mal überraschen, wie das in der Praxis ausgelegt wird.
(2) Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten:
1. in Schulen und in deren Sichtweite,
2. auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite,
3. in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite,
4. in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite,
5. in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und
6. innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite.
Da hier ganz klar vom öffentlichen Raum gesprochen wird, betrifft es auch nur den selbigen.
Öffentlicher Raum kann ich da nicht lesen, sondern öffentlicher Konsum.
Auch steht dort:
Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der
in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben.
Ja, im Radio sagten sie das soll ungefähr 0,2 Promille Alk entsprechen. Gleichberechtigung oder Gleichstellung. Aha. Dann hätten es aber 8,75ng sein müssen.
Incanus schrieb:
Öffentlicher Raum kann ich da nicht lesen, sondern öffentlicher Konsum.
Auch steht dort:
Und, was steht da zur Wohnung drin? Nichts? Na dann gilt wohl ein Glück weiterhin GG Art.13, Unverletzlichkeit der Wohnung, die kann man nicht einfach mit jedem 08/15 Gesetz aushebeln. Schon gar nicht mit Auslegung. Wenn, dann hätte Dieser Fakt mindestens explizit in dem Gesetz erwähnt werden müssen. Die Sichtlinie oder Entfernung ist dann erst mal egal.
Die Unverletzlichkeit der Wohnung bezieht sich doch darauf, dass man dort niemanden überwachen oder einfach so in diese eindringen darf. Wie kommt das hier zum Tragen?
Aber habt Ihr alle eine Plantage zu Hause, dass Ihr Euch so gut damit auskennt ?
hätte hätte Fahrradkette. Ich bin mit 3,5 durchaus zufrieden. 8-12 stunden nach regelmäßigem Konsum ist doch ausreichend.
Bei gelegentlichem Kosum abends buffen und Morgens zur Arbeit ist doch voll ok.
Wer sich jeden Tag 15 Pfeifen raucht muss nicht autofahren
@Corto
Naja, mit Sonntagabend musst wahrscheinlich schon aufpassen, wohingegen man sich komplett vollaufen kann mit Alkohol und eigentlich wegen Katar nicht am morgen zur Arbeit fahren sollte - auch wenn man unter 0,5 haben sollte.
Dann sollte auch Alkohol stärker eingeschränkt werden - dann auf 0,2.
Ansonsten hätte man sich auch hier an Kanada orientieren sollen, wie die ganzen anderen Punkte die nicht umgesetzt werden mit dem Gesetz.
Wenn ich Sonntag Abend um 10 richtig hacke bin (sagen wir mal 1,6 Promille) , hab ich morgens um 6 noch 0,8 Promille - also auch das geht nicht wenn man es mal genau nimmt.
Es wird sich zeigen, gerade auch was es bedeutet wenn man das feierabendbier durch einen joint ersetzt. Ich kenne viele die das machen werden.
Die Unverletzlichkeit der Wohnung bezieht sich doch darauf, dass man dort niemanden überwachen oder einfach so in diese eindringen darf. Wie kommt das hier zum Tragen?
Öffentlich im Sinne des Gesetzes ist alles was nicht privat ist oder privates was nicht abgegrenzt ist. Sprich, wenn dein Garten umzäunt ist dann ist es privat - ist er aber frei zugänglich dann wäre dies öffentlich.
Incanus schrieb:
Aber habt Ihr alle eine Plantage zu Hause, dass Ihr Euch so gut damit auskennt ?
Also ich hab ja null plan von sowas. Aber das ist quatsch.
Ich glaube ihr meint den Begriff "befriedet" - das liegt vor wenn ein Zaun drumrum ist. Nur weil kein Zaun da ist wird dein Grundstück doch nicht zum öffentlichen Raum.
Ich glaube ihr meint den Begriff "befriedet" - das liegt vor wenn ein Zaun drumrum ist. Nur weil kein Zaun da ist wird dein Grundstück doch nicht zum öffentlichen Raum.
Öffentlich im Sinne des Gesetzes ist alles was nicht privat ist oder privates was nicht abgegrenzt ist. Sprich, wenn dein Garten umzäunt ist dann ist es privat - ist er aber frei zugänglich dann wäre dies öffentlich.
Jaaa aber meinen Lörres darf ich auch net einfach hinter der Brüstung baumeln lassen wenns jeder sieht.
Ich kann mir gut vorstellen dass die hier etwas pingeliger sind wenn es um die Auslegung von "öffentlicher Konsum" geht. Die Geschichte mit dem Alibi-Spielplatz zeigt ja wo in Bayern die Reise hingehen wird.
Noch mal zum Abstand, es gibt ein paar interaktive Karten die (hoffentlich) alle Schulen, Kitas, etc. und den Umkreis darum markieren. So sieht es zur Zeit auf der Theresienwiese aus: Anhang anzeigen 1469157
Scheint keine Verbotszone zu sein.
Die Karten sollten aber nur als Anhaltspunkt genommen werden. Von technischer Seite wird hier auf Openstreetmap bzw. bestimmte Tags zugegriffen und darum dann die Verbotszonen gezogen. Bei der Bubatzkarte sind das folgende:
Wird das bei der Wiesn nicht eh so ein Ding werden wenn da irgendwo Minderjährige in Sichtweite sind? Kindergärten und Spielplätze in der Nähe dürften da keine große Rolle spielen weil "(1) Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten."
Wird schwer da was zu buffen ohne Stress mit den Cops zu bekommen.
Ob die Bock haben oder nicht ist egal. Wenn der Herr Ministerpräsident und der Innenminister eine Anweisung raus geben dass strengstens kontrolliert werden soll, endet das Buffen auf der Wiesnwache.