Joker*
Lieutenant
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emulbetsup schrieb:Die Grundrechte sind nicht gleichwertig und können sehr wohl eingeschränkt werden, wenn es um den Schutz von höheren Rechtsgütern geht.
Siehe hierzu auch: "Notstandsgesetze wegen Coronavirus?", tagesschau.de 11.03.2020
https://www.tagesschau.de/inland/notstandsgesetze-deutschland-101.html schrieb:Notstandsgesetze wurden noch nie angewandt
Wann genau ein Notstand gegeben ist, entscheidet theoretisch die Bundesregierung selbst. Wie weit sie dabei gehen darf, ist nach Ansicht des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages aber umstritten. In einem Gutachten von 2015 heißt es, nach herrschender Meinung sei es der Regierung nicht gestattet, gesetzliche Vorschriften oder Gesetze insgesamt außer Kraft zu setzen.
Die Notstandsgesetze sind übrigens noch nie angewandt worden. Und allein schon wegen der nicht ganz eindeutigen Rechtsmeinung dürfte die Regierung alles daransetzen, dass es dabei bleibt.