Sun_set_1
Captain
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Jesterfox schrieb:Ich weiß nicht wer das so vorbringt, aber derjenige erzählt dann falschen Mist. Das Problem ist nämlich nicht das man Lizenzen nicht weiterverkaufen dürfte (das darf man sogar bei Volumenlizenzen und sogar einzeln, ist aber nicht ganz problemfrei da man sicherstellen muss das nicht mehr Lizenzen im Einsatz sind als die Volumenlizenz umfasst), sondern dass bei den meisten billigen Keys erst gar keine gültige Lizenz mit vorhanden ist.
Das ist mir klar und ich wollte mit der Aufsplittung zwischen der Betrachtung des Kaufes und dem Lizenzrecht darauf hinaus. Du kannst den Key ohne Lizenz halt trotzdem legal kaufen. Windows damit legal aktivieren wohl eher nicht.
Dann geht es aber um ein nicht eingebrachtes Leistungsversprechen des Verkäufer ggü Dir als Käufer. Also eine Nichterfüllung des Kaufvertrages. Das macht aber den Verkauf als solches, oder auch den Kauf seitens des Käufers daher nicht illegal.
Ich antworte denen die mich zitiert haben dazu übrigens weiter per PN, da ich hier den Thread nicht kapern möchte. Sondern nur inwieweit mit juristisch ähnlich gelagerten Fällen (Verkauf von OEM im Einzelhandel) unterschiedlich umgegangen wird. Mir fehlt da einfach ne klare Linie.
Die die Rechtsprechung im übrigen auch nicht unbedingt hat. Wen das interessiert, der kann sich mal in die vorgenannte Thematik einlesen, wenn auf den ˋMengenpackungenˋ bei den Einzelprodukten immer
ˋnicht für den Weiterverkauf bestimmtˋ oder ˋweiterverkauf verboten´, steht.
Abschließende Gedanken von mir in diesem stehend dazu, Rest gerne per PN:
Das prinzipiell die gleiche Thematik. Ich hab damals Urteile in beide Richtungen gefunden. Aktuelle Rechtslage ist aber gemeinhin, dass zum einen der Kauf eines solches Einzelproduktes für den (nicht gewerblichen-)Käufer legal ist. Ebenso darf der Verbraucher weiterverkaufen, da diese ˋVertragsbedingungˋ für ihn nicht gilt (BGB). Zumindest solange der Verkäufer nicht vor Verkauf explizit darauf hinweist, es also als Bedingung Gegenstand des Kaufvertrages wird.
Für gewerbliche Käufer und Verkäufer hingegen sieht das ganz anders aus. Hier greift HGB und nicht BGB.
Als griffiges Beispiel: Kauft der Verbraucher eine solche Hanuta Packung an einer Trinkhalle einzeln, wäre der Käufer nicht belangbar. Der gewerbliche Verkäufer hingegen schon und könnte mindestens zivilrechtlich belangt werden.
Für gewerbliche Käufer und Verkäufer hingegen sieht das ganz anders aus. Hier greift HGB und nicht BGB.
Als griffiges Beispiel: Kauft der Verbraucher eine solche Hanuta Packung an einer Trinkhalle einzeln, wäre der Käufer nicht belangbar. Der gewerbliche Verkäufer hingegen schon und könnte mindestens zivilrechtlich belangt werden.
@yummycandy
Danke für die Klarstellung hinsichtlich des Produktes. Das wusste ich nicht und war mir neu.
Das erklärt natürlich wiederum einiges.
Aber die klare Linie von CB zu dem Thema OEM im Retail, fehlt mir trotzdem ein wenig.
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