Gnasher schrieb:
Ich bezweifel ernsthaft, dass man Firmwareupdates als Nachbesserungsversuch im Rahmen der Sachmängelbehebung werten kann. Sonst wäre ja jedes Firmwareupdate ein eingestandener Nachbesserungsversuch. ....
Grundsätzlich sind solche Zweifel berechtigt. Hier aber betrachten wir nicht Grundsätzliches sondern Konkretes mit der 840 Evo.
Soweit ein Firmware Update Verbesserungen bringt, ohne dass es zuvor wesentliche Leistungsmängel in signifikanter Abweichung von werblichen oder sonstigen Versprechungen gegeben hat, begründen diese tatsächlich keinen Sachmangelanspruch.
Gibt aber ein Hersteller, wie hier Samsung, ein "Performance Restauration Tool" auf massenhafte Beschwerden heraus, und erklärt dazu "Performance Restoration will restore Samsung SSD 840 SSD Performance", so ist damit nicht nur Kausalität sondern bereits aus den Gesichtspunkten eines Beweises des ersten Anscheins belegt, dass dem ein Produktmangel zugrunde liegt, ansonsten es eines solchen außerplanmäßigen und branchenweit ungewöhnlichen Werkzeugs zur Wiederherstellung der Leistung nicht bedürfte. Schon die gewählte Begrifflichkeit ist wegweisend.
Ich habe meine 840 Evo beim Händler reklamiert, meine Ansprüche vorgetragen, beziffert und begründet, und schließlich umgetauscht bekommen, einschl. angemessenem Aufwandsersatz, ohne RA, ohne Gericht. Dazu waren 2 - 3 Emails unter Einbeziehung der Geschäftsführung und Angabe der Rechtsgrundlagen nötig. Zunächst hatte mein Händler keine Lust dazu, doch da muss man ihn halt entsprechend "motivieren". Hat man das Glück, dort auf einen einigermaßen verständigen Rechtskundigen zu treffen und erkennt dieser, dass der überzeugend in Aussicht gestellte Rechtsweg für ihn viel teurer wird, klappt das dann spielend.
Zaghaftes Anfragen beim Händler, was man denn machen könne, dürfte allerdings kaum zum Erfolg führen.