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RalphS
Gast
Na das stimmt uneingeschränkt.
Mir gehts auch nicht um Verbote, sondern um eine Anpassung des Regelwerks. Gibt doch zb klare Richtlinien im Straßenverkehr für Autos... aber nicht für (E)Roller. Irgendwo muß es aber Warnzonen geben und irgendwann Full Stop.
Jemandem den Schädel einschlagen ist nicht erlaubt, weil es ihm schadet. Rückblickend war die Prohibition zwar “albern”, aber sie war zu dem Zeitpunkt Notfall, weil sich das Land totgesoffen hat. Glücksspiel ist reglementiert, zumindest angeblich weil es der Person schadet.
Natürlich ist es gerade von Gesetzes wegen nicht ganz so einfach. Aber es ist am Ende des Tages völlig egal, ob reales oder virtuelles Glücksspiel einen abhängig macht (das mit dem “arm” interessiert gesellschaftlich nicht) oder ob die Person nen roten oder nen blauen Hammer an den Latz gekriegt hat.
In diesem Fall versagt die Definition. Das Regelwerk mag ja passen, aber der Sachverhalt, auf den “Glücksspiel” beschränkt wird, ist dermaßen schwammig, daß er auf alles und nichts paßt.
Was, vermute ich, mit Steuereinnahmen zu tun hat, mit dem Umstand, daß der Staat selber Glücksspiel betrieben hat und damit, daß es dieses staatliche Monopol nun nicht mehr gibt. Der Sachverhalt war anders, aber dem wurde von Rechts wegen nicht Rechnung getragen: Gespanne dürfen nachts nicht fahren wegen Hufschlag, blöd nur daß Autos keine Hufe haben, aber von der Richtlinie trotzdem betroffen sind.
Mir gehts auch nicht um Verbote, sondern um eine Anpassung des Regelwerks. Gibt doch zb klare Richtlinien im Straßenverkehr für Autos... aber nicht für (E)Roller. Irgendwo muß es aber Warnzonen geben und irgendwann Full Stop.
Jemandem den Schädel einschlagen ist nicht erlaubt, weil es ihm schadet. Rückblickend war die Prohibition zwar “albern”, aber sie war zu dem Zeitpunkt Notfall, weil sich das Land totgesoffen hat. Glücksspiel ist reglementiert, zumindest angeblich weil es der Person schadet.
Natürlich ist es gerade von Gesetzes wegen nicht ganz so einfach. Aber es ist am Ende des Tages völlig egal, ob reales oder virtuelles Glücksspiel einen abhängig macht (das mit dem “arm” interessiert gesellschaftlich nicht) oder ob die Person nen roten oder nen blauen Hammer an den Latz gekriegt hat.
In diesem Fall versagt die Definition. Das Regelwerk mag ja passen, aber der Sachverhalt, auf den “Glücksspiel” beschränkt wird, ist dermaßen schwammig, daß er auf alles und nichts paßt.
Was, vermute ich, mit Steuereinnahmen zu tun hat, mit dem Umstand, daß der Staat selber Glücksspiel betrieben hat und damit, daß es dieses staatliche Monopol nun nicht mehr gibt. Der Sachverhalt war anders, aber dem wurde von Rechts wegen nicht Rechnung getragen: Gespanne dürfen nachts nicht fahren wegen Hufschlag, blöd nur daß Autos keine Hufe haben, aber von der Richtlinie trotzdem betroffen sind.