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News USK: Glücksspiel beeinflusst Einstufung, Beuteboxen nicht

robertsonson schrieb:
physikalische sammelkarten kann der hersteller nicht vor-selektieren, wenn ein streamer meinetwegen einen livestream aus dem laden macht und dort ins regal greift. ingame geht das. das ist ein großer teil des grundproblems.
Dann wird eben ein Algorithmus gebastelt der eine festgelegte Charge an Lootboxen im voraus nach festgelegten Quoten ausrechnet und genau diese Lootbox-Zusammenstellungen werden dann verkauft. Somit steht vor dem Kauf fest was genau in der Lootbox steckt und alle sind glücklich oder eben auch nicht.

Das Grundproblem bleibt, daß du im voraus nicht wissen kannst für was genau du Geld ausgegeben hast.

Haldi schrieb:
Lootboxen sind eine psychische Manipulation des Users und gehören unter KEINEN Umständen in ein Computerspiel.
Mit der Argumentation muß man aber im Prinzip sämtliche InGame-Käufe streng verbieten. Denn genau diese psychische Manipulation steckt letztlich hinter dem gesamten Konzept. Sobald der Spieler merkt, daß er etwas nicht hat das gerade jetzt ganz nett wäre soll er auch gleich die Möglichkeit haben dem HabenWollen-Impuls nachzugeben. Denn käme der Spieler außerhalb des Spiels zum nüchternen nachdenken würde er so einiges vermutlich doch nicht kaufen.

DrillSgtErnst schrieb:
Aber Ich sehe leider an Beispielen selbst aus meinem Leben, dass diese Lootboxen einen Glücksspielähnlichen Charakter haben. Und ich selbst kenne aus der Jugend und auch im semi-erwachsenen Leben leider zwei Fälle, deren Existenzen es vollkommen zerstört hat.
Genau das meine ich. Die Leute sind deshalb so vehement gegen Lootboxen weil sie psychisch (eben durch Ereignisse aus dem Bekanntenkreis) betroffen sind. Nur halte ich diesen Argumentationsansatz für falsch.

Es gibt doch eine festgelegte Definition von Glücksspiel. Alles was nach dieser Definition Glücksspiel ist gehört nicht in Kinderhände. Dabei ist es völlig egal ob jemand die jeweilige genaue Form des Glücksspiel als akzeptabel ansieht oder nicht. Wenn es unter die Definition fällt müssen eben die entsprechenden Einschränkungen gelten.
 
Beelzebot schrieb:
Selbst wenn man annimmt, dass die Inhaltsverteilung im Sinne des Paragraphen überwiegend vom Zufall abhängt (denn wenn dem nicht so wäre wäre das ein weiteres Ausschlusskriterium), so erwirbt man mit einer Beutebox keine Gewinnchance, sondern in jedem Fall ein Nutzungsrecht eines unbekannten digitalen Gegenstandes.
Dieser Mechanismus ist auch nicht Glücksspiel ähnlich.
Dann ist das wahre Problem, dass das Gesetz Nutzungsrechte bei digitalen Gütern nicht erfasst, oder?
Beim Glücksspiel investiere ich einen Betrag in der Hoffnung einen höheren Gegenwert zurückzubekommen. Das kann entweder ein Geldbetrag, Sachwert bei einer Tombola oder Wertgutscheine an der Losbude sein.

Bei Lootboxen investiere ich einen Betrag, um möglichst seltene/wertvolle digitale Gegenstände (meinetwegen nur deren Nutzungsrecht) zu erhalten.
Dabei gibt es keine offensichtlichen Nieten, sondern nur Gegenstände mit geringem/ohne praktischen Nutzen.
 
Serana schrieb:
Genau das meine ich. Die Leute sind deshalb so vehement gegen Lootboxen weil sie psychisch (eben durch Ereignisse aus dem Bekanntenkreis) betroffen sind. Nur halte ich diesen Argumentationsansatz für falsch.

Es gibt doch eine festgelegte Definition von Glücksspiel. Alles was nach dieser Definition Glücksspiel ist gehört nicht in Kinderhände. Dabei ist es völlig egal ob jemand die jeweilige genaue Form des Glücksspiel als akzeptabel ansieht oder nicht. Wenn es unter die Definition fällt müssen eben die entsprechenden Einschränkungen gelten.
Du willst also absprechen, dass betroffene und geschädigte die Gefahr nicht erkennen können?

Das ist das übliche Ethikproblem mit verboten. Alkohol ist gut, Marihuana böse. Kaffee gut, Crack böse.

Aber weder Alkohol noch Kaffee gehören in Kinderhände.
Und meiner Meinung nach gilt das uneingeschränkt auch für Zufallsmechaniken mit Echtgeldeinsatz. Wie viele Kinder werden ihren Eltern den Zehner aus dem Portemonnaie zocken, für die PaySafe Card. Nur für den neuen Glitzer Skin.

Natürlich ist das auch ein erzieherisches Problem, aber ein Vermeidbares (in gewissen Teilen). Warum nicht den Eltern helfen, die vielleicht nicht dein Bildungsniveau haben und Ihre Kinder entsprechend auch Schulen, aber auch einschränken, können.
 
icetom schrieb:
Auch mit diesen zig Fernseh Glücksspiel Werbungen. Offensichtlich lohnen sich diverse solche Firmen in Deutschland.

Aber nur bei Wohnsitz oder ständigem Aufenthalt in Schleswig-Holstein!!!!111111
 
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USK hin oder her, aus meiner Sicht nicht wirklich relevant, da die meisten Eltern darauf nicht achten (können?). Der einzig wirksamme Weg Glücksspielelemente aus Spielen zu entfernen wäre eine Gesetzliche Reglung, dass Spiele mit Glückspielelementen nicht auf denselben Platformen verkauft werden dürfen wie Spiele ohne Glückspielelemente.
 
DrillSgtErnst schrieb:
Du willst also absprechen, dass betroffene und geschädigte die Gefahr nicht erkennen können?
Was ich sagen möchte ist, daß persönliche Betroffenheit nicht immer der beste Ratgeber ist.

Wer in seinem Bekanntenkreis mit ansehen mußte wie sich jemand mit Alkohol buchstäblich tot gesoffen hat wird natürlich an das Thema ganz anders herangehen als jemand der so eine Erfahrung nicht machen mußte. Wer jemanden kennt der seit seiner Jugendzeit geraucht hat und dann später an Lungenkrebs verreckt ist wird natürlich sagen, daß der Tabakkonsum eher heute als morgen verboten gehört. Analog gilt das für Menschen die mit ansehen mußten, wie jemand mit Glücksspielen nicht nur sich selbst sondern vielleicht auch seine Familie ruiniert hat.

Und ja, in der Gehirnforschung gibt es durchaus Hinweise darauf, daß manche Menschen in Bezug auf Suchtverhalten anfälliger sind als andere. Dabei ist es nicht so, daß diese Menschen das Suchtpotenzial eines bestimmten Verhaltens oder einer bestimmten Droge einfach nicht erkennen könnten, aber sie werden eben aufgrund gewisser Faktoren leichter süchtig als andere. Die einen haben z.B. ihren Alkoholkonsum unter Kontrolle, die anderen werden bei gleichem Konsumverhalten süchtig. Woran das genau liegt wurde noch nicht vollständig verstanden (sonst könnte man eine maßgeschneiderte Therapie entwickeln) allerdings gibt es starke Hinweise auf verschiedene genetische Komponenten die im Zusammenspiel eine Sucht mehr oder weniger stark begünstigen können. Deshalb sind Menschen in deren Familien Suchtverhalten (in ungünstigen Fällen gehäuft) vorkommt oder vorkam gefährdeter als andere.

DrillSgtErnst schrieb:
Das ist das übliche Ethikproblem mit verboten. Alkohol ist gut, Marihuana böse. Kaffee gut, Crack böse.
Für sich genommen sind Drogen einfach nur Drogen. Die Unterschiede liegen zunächst einmal nur in der allgemeinen sozialen Akzeptanz. Natürlich kommen manche Drogen "von Haus aus" mit einem stärkeren Suchtpotenzial daher als andere. Auch unterscheiden sich natürlich die möglichen Schadwirkungen.

Nur sind Verbote oder soziale Akzeptanz nicht immer rational begründbar. Alkohol ist von seinem Schadenspotenzial her eigentlich gefährlicher als Marihuana. Trotzdem ist Marihuana verboten und Alkohol erlaubt. Das bedeutet aber nicht, daß Verbote nie rational begründbar wären. Nur kann man von einem Verbot nicht automatisch auf ein unkalkulierbares Gefahrenpotenzial schließen.

DrillSgtErnst schrieb:
Natürlich ist das auch ein erzieherisches Problem, aber ein Vermeidbares (in gewissen Teilen). Warum nicht den Eltern helfen, die vielleicht nicht dein Bildungsniveau haben und Ihre Kinder entsprechend auch Schulen, aber auch einschränken, können.
Aber es ist doch die Frage wie weit staatliches eingreifen gerechtfertigt ist und wann man leider zunächst einmal akzeptieren muß, daß Menschen auch einmal in ihr Unglück rennen. Die beiden Extreme wären der Nachtwächterstaat auf der einen Seite und der Nannystaat auf der anderen. Im Moment neigt sich die Waage eher auf die Seite des Nannystaates (Stichwort: Supergrundrecht Sicherheit). Das bedeutet nicht, Menschen die Probleme haben alleine zu lassen. Aber ich halte es für eine schlechte Idee Steaks für alle zu verbieten nur weil ein Baby die Dinger nicht kauen kann.

Ein richtiger Schritt wäre es z.B. wenn Minderjährige Paysafe Cards und ähnliches entweder gar nicht erst erwerben könnten oder wenn Glücksspiel oder ähnliche Mechanismen in keinem Fall mit derartigen Mitteln bezahlt werden dürfte. Mit anderen Worten: Die Bezahlmöglichkeiten derartiger Spiele sollten von Anfang an so gestaltet sein, daß Minderjährige ohne Wissen der Erziehungsberechtigten gar nicht erst bezahlen können.
 
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es geht halt scheinbar gewollt alles den bach runter.. über vermeintliche fake newes regt man sich auf..die werden gefiltert.. wenn man aber in der google suche bestimmte begriffe eintippt werden unzensiert porno inhalte indiziert und "vorgeschlagen" .. das ist doch alles ein schlechter scherz...das hier ist auch nicht anders.. da kann man sich gesetze auch komplett sparen! Mehr opium for the people bitte..
 
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DonDonat schrieb:
keine Sau in der Regierung interessiert
Wobei das Interesse vermutlich auch da wäre, wenn man das Ganze überhaupt kennen würde (vermute ich jetzt einfach mal).
Wer von den Parlamentsabgeordneten hat denn in seinem Leben direkt damit zu tun gehabt - vermutlich die wenigsten.
Es wird doch lieber von Termin zu Termin gerannt.
 
Beelzebot schrieb:
Mir ist schleierhaft wie du als Redakteur die hiesige Definition von Glücksspiel fehlinterpretierst, ignorierst oder nicht kennst:

Es gibt mehr als eine Definition von Glücksspiel als die juristische, auf die mich gar nicht beziehe. Es stimmt, dass sie gewissen Zwängen unterliegt, aber das macht sie nicht zwingend korrekt im Sinne sachlicher Richtigkeit.
 
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Wo ist da bitte die Demokratie? JEDER verteufelt solche Glücksspiel-/Lootbox-Mechanismen und KEINE Behörde unternimmt etwas dagegen.

Genauso gehören alle Apps FSK18 eingestuft, die Geld, Dienstleistungen oder Waren versprechen, wenn "Punkte" mit Leads / Sales bzw seinen persönlichen Daten generiert werden, also indirekt Geld dafür ausgegeben wird, also ein Dritter die Zahlung in Form von zB Werbeprovisionen übernimmt.
Ergänzung ()

Marcel55 schrieb:
Klingt für mich irgendwie nach der falschen Richtung.
Wenn ich in GTA Online km Casino spiele oder in RDR2 Poker oder eines der anderen Spiele nutze, zählt das als Ingame-Glücksspiel?
Gut, ist es eigentlich auch, aber es geht ja um nix, etwas Ingame-Spielgeld. Daher macht es ja so viel Spaß. Ich würde niemals un echtes Geld spielen glaube ich, das lehren mich die Erfahrungen dort. Auch wenn man mal gewinnt, am Ende ist man immer der Verlierer.

Wenn du dieses Ingame-Spielgeld mit Geld kaufen kannst, dann gehört auch das verboten.

Bei "Rette die Welt" gibt es zB Lootboxen (Llamas), die man ausschließlich mit einer separaten Ingame-Währung (Tickets) kaufen kann, die man nicht mit Geld kaufen kann, sondern die nur bei Spielerfolgen ausgeschüttet werden.

In GTA könnte man genauso mit den Casino Coins umgehen. Diese wären dann eine eigene Währung, die man nur durch spielinterne Mechanismen anhäufen kann. zB in dem man sich eigene Maschinen besorgt, die solche Chips herstellen oder in dem man nachts ins Casino einbricht (oder was auch immer zum Spiel passt).
 
Zuletzt bearbeitet:
Man sollte sich zu dem Thema mal bitte den Beitrag Böhmermanns zu der App "Coin master" die hier auch genannt wurde im Beitrag mal ansehen (Youtube). Ein absolutes Trauerspiel, dass dies weiter so bewertet wird (Freigabe ab 0 Jahre damals und jetzt 16?). Gehört aus dem Verkehr gezogen sowas.
 
mgutt schrieb:
Wo ist da bitte die Demokratie? JEDER verteufelt solche Glücksspiel-/Lootbox-Mechanismen und KEINE Behörde unternimmt etwas dagegen.

Wo ist denn da der Zusammenhang? Behörden werden aufgrund von Gesetzen tätig und nicht aufgrund einer (wahrgenommenen) Meinung "von jedem". Das nennt sich Rechtsstaat. Ich verabscheue ja Lootboxen genauso aber ein bisschen Verständnis dafür wie "Demokratie" funktioniert sollte schon da sein.
 
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Um das mal (nach meinem Verständnis) runterzubrechen.

Glücksspiel: Du hast einen Einsatz und kannst gewinnen oder aber auch ALLES verlieren.

Lootbox/Bosterpack/Ü-Ei: Du kaufst eine Box deren Inhalt du nicht kennst, bekommst Diesen aber auf jeden Fall; ergo kein Glücksspiel.

Der Unterschied dürfte klar sein und die damit einhergehende Problematik auch, wenn der Gesetzgeber jetzt anfängt den Lootboxen keine Jugendfreigabe zu erteilen, dann müsste dieser Schritt auch auf Bosterpacks und Ü-Eier übertragen werden.

Weiterhin haben wir hier Wertigkeiten die nur auf ein kleines soziales Umfeld zutreffen, daher meine Meinung nach schwerer zu fassen sind; außerhalb ihrer entsprechenden Umfelder sind Waffen-Skins, Magic-Karten und kleine Plastefiguren quasi nichts wert.

Wenn Peter (14) nun alles tut um an den Darth Vader Skin zu kommen und sich dabei an Vatis Geldbeutel bedient, dann sollte Vati besser darauf aufpassen und schauen wie der Spross mit seinem Geld umgeht. Das Alfred (20) schon mitlerweile 1200€ hingelegt hat, den Skin aber nich immer nicht bekommen hat, ist zwar in mehrlei Hinsicht deprimierend, aber es ist sein Geld und sein Leben...
Ja ich finde Lootboxen doof und von mir aus darf es den Herstellern schwer gemacht werden, sowas zu implementieren, aber auf das hier kann ich genauso verzichten:
Serana schrieb:
Im Moment neigt sich die Waage eher auf die Seite des Nannystaates (Stichwort: Supergrundrecht Sicherheit).
Ergänzung ()

mgutt schrieb:
Wo ist da bitte die Demokratie? JEDER verteufelt solche Glücksspiel-/Lootbox-Mechanismen und KEINE Behörde unternimmt etwas dagegen.
Die Statistiken sprechen leider dagegen, derlei Spiele sind extrem Erfolgreich.
Aber mit deinem Konsumverhalten bist du herzlich eingeladen deine Stimme zu dem Thema abzugeben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich weiß nicht mit welcher Mentalität hier Leute rdr oder gta v verteidigen, diese spiele sind ab 18 und daher nicht relevant, zumal der Zugang ein anderer ist als ein quietschbuntes Spiel das auf Kinder zugeschnitten ist.

Davon unabhängig ist Glücksspiel für das Gehirn dasselbe egal für echt Geld oder ingame cash. Es gilt also die entsprechenden Gruppen (minderjährige) zu schützen denn Glücksspiel macht nun mal verdammt süchtig. Nicht umsonst gibt es die Geldwäscherbuden an jeder Ecke (vor allem in Städten und finanzschwachen Gegenden).

Ob man nun eine lootbox hat die biochemische das gleiche Verhalten eines einarmigen Banditen erzeugt dürfte keine Rolle spiele nur ist unser Gesetzgeber wieder 10 Jahre hinterher und völlig überfordert.
 
HorstSan schrieb:
Wo ist denn da der Zusammenhang? Behörden werden aufgrund von Gesetzen tätig und nicht aufgrund einer (wahrgenommenen) Meinung "von jedem"

Ach und ich dachte man wählt Volksvertreter, damit die im Bundestag Gesetze verabschieden, die für das ganze Volk gelten, also auch für die Minderheit, die eine andere Partei gewählt hat, die solche Gesetze nicht wollte. Eben demokratisch. Wenn also die Mehrheit keine Glücksspielmechanismen für Minderjährige möchte, dann sollte doch simpel ein Gesetz dagegen verabschiedet werden.

@Ironbutt
Nur weil das Spielprinzip erfolgreich ist, muss es ja nicht legal bleiben. Früher gab es Videospiele mit Geldeinwurf sogar im Supermarkt und die waren auch sehr erfolgreich (bei Kindern).
 
@Ironbutt
Nope. Wenn man physische Güterkauft (Ü-Eier, etc.), dann bekommt man auch einen physischen Gegenwert dafür den man in den Händen halten kann. Man kann es sammeln und tauschen, es hat einen Wert (so gering er auch sein mag, manchmal auch hoch).
Bei Software-Käufen bekommt man gar nichts und wenn der Laden dicht macht, ist es alles weg.
 
mgutt schrieb:
Wenn also die Mehrheit keine Glücksspielmechanismen für Minderjährige möchte, dann sollte doch simpel ein Gesetz dagegen verabschiedet werden.

Das ist korrekt, hat aber nichts mit deiner Aussage bezüglich der Untätigkeit von Behörden zu tun.
 
Ironbutt schrieb:
Lootbox/Bosterpack/Ü-Ei: Du kaufst eine Box deren Inhalt du nicht kennst, bekommst Diesen aber auf jeden Fall; ergo kein Glücksspiel.
Da kommt es darauf an wie Glücksspiel definiert wird. Wenn man nach dem Glücksspielstaatsvertrag geht gilt folgende Definition:
Ein Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Die Entscheidung über den Gewinn hängt in jedem Fall vom Zufall ab, wenn dafür der ungewisse Eintritt oder Ausgang zukünftiger Ereignisse maßgeblich ist.

Anders ausgedrückt: Man zahlt eine bestimmte Geldsumme ohne genau zu wissen was man bekommt. Das ist dann auch das Schlupfloch für die Ü-Eier, denn es läßt sich immer das Argument anbringen, daß das Entgelt nicht für die Chance auf ein mehr oder weniger wertvolles Spielzeug erhoben wird, sondern für die im Ü-Ei enthaltene Schokolade. Das Spielzeug wäre bei dieser Argumentation lediglich eine Gratis-Beigabe.

Die offizielle Glücksspieldefinition ist aber auch der Grund warum es juristisch gesehen eben nicht so klar ist ob Lootboxen und ähnliche Produkte Glücksspiel sind oder nicht. Denn damit Glücksspiel im juristischen Sinn vorliegt, muß die Entscheidung über einen Gewinn von einem zukünftigen Ereignis abhängen. Mit anderen Worten: Glücksspiel würde nach dieser Definition nur dann vorliegen wenn die Entscheidung über den tatsächlichen Inhalt der Lootbox erst NACH dem Kauf durch ein zufälliges Ereignis getroffen wird. Dabei wäre es meiner Ansicht nach gleichgültig ob der Käufer in jedem Fall irgendetwas bekommt. Maßgeblich ist die Tatsache, ob die Entscheidung über den tatsächlichen Inhalt erst nach Erwerb fällt.

Natürlich könnte ein Gericht auch zu dem Urteil kommen, daß Glücksspiel schon dann vorliegt wenn der tatsächlich erworbene Inhalt z.B. einer Lootbox zwar schon vor dem Kauf feststeht aber diese Entscheidung zufällig geschieht. In diesem Fall würden aber auch die bekannten Boosterpacks (z.B. Magic: The Gathering) unter die Kategorie Glücksspiel fallen.
 
Zuletzt bearbeitet:
(-_-) schrieb:
Dann ist das wahre Problem, dass das Gesetz Nutzungsrechte bei digitalen Gütern nicht erfasst, oder?

Nein.

(-_-) schrieb:
Beim Glücksspiel investiere ich einen Betrag in der Hoffnung einen höheren Gegenwert zurückzubekommen. Das kann entweder ein Geldbetrag, Sachwert bei einer Tombola oder Wertgutscheine an der Losbude sein.

Bei Lootboxen investiere ich einen Betrag, um möglichst seltene/wertvolle digitale Gegenstände (meinetwegen nur deren Nutzungsrecht) zu erhalten.
Dabei gibt es keine offensichtlichen Nieten, sondern nur Gegenstände mit geringem/ohne praktischen Nutzen.

Genau, Glücksspiel zeichnet sich, laut Definition, durch den Erwerb einer Gewinnchance aus. Diese Gewinnchance ist abstrakt und impliziert auch einen Totalverlust.
Der Erwerb einer Beutebox ist ein Kauf, Kaufgegenstand ist die Beutebox mit unbekannten Inhalt. Dabei ist nicht einmal der Kauf als solcher fehlerhaft, denn auch wenn der konkrete Inhalt nicht bekannt ist, so sind doch die wesentlichen Eigenschaften (Essentialia negotii) des Produktes vor dem Kauf ersichtlich, nämlich dass sich der Inhalt in kosmetischer- oder spieleingreifenderweise in das Spiel einbringen lässt.
Dass du dich dabei, möglicherweise sogar systematisch, über den Tisch ziehen lässt ist deine Angelegenheit.
Diese Thematik ist nicht neu und wurde auch schon in den Neunzigern gerichtlich behandelt bzgl. Sammelkarten.
Eine juristische Betrachtung als Glücksspiel ist in Deutschland nicht tragbar. Naheliegender wäre, sofern eine tatsächliche Benachteiligung durch einen Algorithmus vorliegt, ob nicht in betrügerischer Art und Weise Leistungen ergaunert werden. Aber dafür müsste schon einen krasses Missverhältnis überhaupt erstmal zu Tage treten und dann auch entsprechend verfolgt und aufgeklärt werden. Das werden die Betreiber tunlichst vermeiden und sich weiter in einem komfortablen Graubereich aufhalten.

AbstaubBaer schrieb:
Es gibt mehr als eine Definition von Glücksspiel als die juristische, auf die mich gar nicht beziehe. Es stimmt, dass sie gewissen Zwängen unterliegt, aber das macht sie nicht zwingend korrekt im Sinne sachlicher Richtigkeit.

Das sehe ich ein. Allerdings kommt man, sobald konkrete Forderungen an den Gesetzgeber eingebracht werden, um einen juristischen Terminus nicht drum herum. Ansonsten bewegt sich der Diskus auf einer rein philosophischen Ebene.

mgutt schrieb:
Ach und ich dachte man wählt Volksvertreter, damit die im Bundestag Gesetze verabschieden, die für das ganze Volk gelten, also auch für die Minderheit, die eine andere Partei gewählt hat, die solche Gesetze nicht wollte. Eben demokratisch. Wenn also die Mehrheit keine Glücksspielmechanismen für Minderjährige möchte, dann sollte doch simpel ein Gesetz dagegen verabschiedet werden.

Glücksspiel ist streng reglementiert. Ohnehin haben Kinder aufgrund ihrer eingeschränkten Geschäftsfähigkeit keinen Zugang dazu. Es besteht dahingehend keinerlei Regelungsbedarf. Glücksspielmechanismen sind eben nicht kongruent mit Glücksspiel als Ganzes.

keyring80 schrieb:
@Ironbutt
Nope. Wenn man physische Güterkauft (Ü-Eier, etc.), dann bekommt man auch einen physischen Gegenwert dafür den man in den Händen halten kann. Man kann es sammeln und tauschen, es hat einen Wert (so gering er auch sein mag, manchmal auch hoch).
Bei Software-Käufen bekommt man gar nichts und wenn der Laden dicht macht, ist es alles weg.

Du kaufst bei Software ein vertraglich definiertes Nutzungsrecht. Juristisch wird das, bezogen auf den Kauf, genauso behandelt wie physische Gegenstände.
 
Beelzebot schrieb:
[...]
Du kaufst bei Software ein vertraglich definiertes Nutzungsrecht. Juristisch wird das, bezogen auf den Kauf, genauso behandelt wie physische Gegenstände.

Ändert nichts daran, dass die Sachen weg sind, wenn der Laden es möchte bzw. dicht macht etc. pp.
 
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