DarkSoul
Commander
- Registriert
- Aug. 2008
- Beiträge
- 2.596
Ich klinke mich mal in diesen Thread ein, weil ich eine banale Frage habe, über die irgendwie noch keines der Medien berichtet hat:
Private "Scapler" verkaufen auf eBay (Kleinanzeigen) aktuell ja PS5 für ca. 150 € über UVP. Geben oft aber auch an, dass die Konsole (Rest-)Garantie hat, teilweise mit Bezug auf den Händler oder gar auf Sony.
Ich hab deswegen mit einem Verkäufer einer großen Kette gesprochen und der meinte, das macht der Laden tatsächlich auf Kulanz, auch wenn der Käufername (auf der Rechnung) abweicht. Kann ein Geschenk gewesen sein... so sicher bin ich mir dann aber nicht, ob die das "Versprechen" dann halten. Sony schließt das über die Grantiebedinungen für solche Verkäufe nach meinem Verständnis aus: "Sie gilt ausschließlich für Sie selbst und kann von anderen Personen nicht in Anspruch genommen werden."
Sind solche Verkäufer dann für die Garantie in Haftung zu nehmen, falls der Fall eintritt und sich der Händler als auch Sony dann weigern? Ich frage nur aus Interesse, meine PS5 werde ich nicht bei solchen Quellen kaufen, weil ich eben keine Lust auf Garantie-Streitigkeiten habe. Die gesetzliche Gewährleistung gilt definitiv nur zwischen Erstkäufer und Händler.
Private "Scapler" verkaufen auf eBay (Kleinanzeigen) aktuell ja PS5 für ca. 150 € über UVP. Geben oft aber auch an, dass die Konsole (Rest-)Garantie hat, teilweise mit Bezug auf den Händler oder gar auf Sony.
Ich hab deswegen mit einem Verkäufer einer großen Kette gesprochen und der meinte, das macht der Laden tatsächlich auf Kulanz, auch wenn der Käufername (auf der Rechnung) abweicht. Kann ein Geschenk gewesen sein... so sicher bin ich mir dann aber nicht, ob die das "Versprechen" dann halten. Sony schließt das über die Grantiebedinungen für solche Verkäufe nach meinem Verständnis aus: "Sie gilt ausschließlich für Sie selbst und kann von anderen Personen nicht in Anspruch genommen werden."
Sind solche Verkäufer dann für die Garantie in Haftung zu nehmen, falls der Fall eintritt und sich der Händler als auch Sony dann weigern? Ich frage nur aus Interesse, meine PS5 werde ich nicht bei solchen Quellen kaufen, weil ich eben keine Lust auf Garantie-Streitigkeiten habe. Die gesetzliche Gewährleistung gilt definitiv nur zwischen Erstkäufer und Händler.