@Topi41 @TheDarkness
Auch wenn sich andere hier falsch ausdrücken, aber auch ihr betrachtet das von einem falschen Blickwinkel.
Zum Einen: Ja, die Spiele müssen zur Verfügung gestellt werden und es ist gesetzlich geregelt, dass dies mit einem "zumutbaren Aufwand" zu erledigen sein muss.
Was aber nicht der Fall ist: Der Anbieter muss das Produkt nicht auf jede erdenkliche Weise bereit stellen. Hierbei geht es weniger um die Lizenzen der eigentlichen Spiele, sondern eher um eine Form der Dienste und Dienstleistung. In dem Moment wo das Cloud-Gaming nicht vollkommen ohne Unterstützung der Anbieter funktioniert, weil diese etwas machen oder zur Verfügung stellen müssen, können diese Anbieter den Mehraufwand durchaus ablehnen, ohne dass dies anfechtbar wäre.
Aber in jedem Fall wird eine Klage hier scheitern, da man keinen Anbieter darauf verklagen kann, dass er aus Kulanz Luxus-Optionen beifügt, so gering der Aufwand hierfür auch sein mag.
Das betrifft übrigens nicht nur den Bereich Gaming. Wenn du in der Pizzeria verlangst, dass die Pizza statt mit Pizzaschneider, mit Messer und Gabel geschnitten wird, dann ist das auch nur ein geringer Mehraufwand und kann dennoch verweigert werden. Selbst wenn das Service am Kunden (König) wäre.