AW: Startip Gewinnspiel
Diesen Thread verfolge ich nun schon seit einer ganzen Weile. Was mich verwundert ist, dass es diese "Firma" noch immer gibt und sie nicht längst per Eilverfahren geschlossen wurde. Scheinbar ist unsere Justiz noch langsamer als ohnehin schon angenommen.
Aus meiner Sichtweise erfüllt die hier dargestellte Vorgehensweise den Straftatbestand des Betruges. Allen, die nun sagen: [Sarkasmus]"Ach nee, welch Neuigkeit, das hätte ich ja nie dedacht"[/Sarkasmus] sei folgendes gesagt:
Der Straftatbestand des Betruges, allgemein die Vermögensdelikte, sind die schwierigsten Normen des deutschen Strafrechts. Für Nichtjuristen sind die wirklichen Anforderungen nur schwer zu erfassen; ein Blick ins StGB unter § 263 hilft nicht weiter.
Vorliegend scheinen jedoch sämtliche Erfordernisse des § 263 erfüllt zu sein (ich erspare Euch ein detaillierteres Eingehen darauf).
Gerade bei bei gewerbsmäßigem Betrug (hier der Fall) sind die StA und Gerichte für gewöhnlich schneller. Auch das Auffinden der Schuldigen dürfte kein Problem sein, schließlich wurden bereits Abbuchungen versucht und das Empfängerkonto muss auf eine Person zurückzuführen sein.
Nun ja, sei es drum, diese "Firma" wird es wohl nicht mehr allzu lange geben.
Meine Ratschläge, wie man sich verhalten soll (wurde ja desöfteren nachgefragt):
Während des Anrufs:
- dem Anrufer vielseitige Fragen stellen und sich nicht mit Ausreden begnügen -> immer wieder nachhaken
(Bsp: Woher haben Sie meine Adresse / Telefonnummer; wie lautet Ihre Internetadresse; wann soll ich mit Ihnen einen Vertrag geschlossen haben [wenn hier keine eindeutige Antwort kommt: Das kann nicht sein, Sie behaupten, aus einem Vertrag Rechte gegen mich zu haben, also muss Ihnen die Rechtsgrundlage (Vertrag) vorliegen]; die Behauptung äußern: Mir ist nicht bekannt, mit Ihnen einen Vertrag geschlossen zu haben. Ein Vertrag mit Ihnen über das Kleingedruckte in einem anderen Vertrag (Handyvertrag o.ä.) ist unwirksam und damit nichtig.)
- keine Kontodaten nennen
- fragen, ob das Gegenüber damit einverstanden ist, dass man das Gespräch aufzeichnet, um gerichtlich verwertbare Beweise zu erlangen (hier entsteht beim Gegenüber das große Muffensausen, ganz egal, ob Ihr nun wirklich aufzeichnet oder nicht). Wenn Ihr ein "nein, nicht einverstanden" hört, beendet Ihr das Gespräch mit den folgenden Worten: Nach Ihren Angaben haben Sie meine Adresse. Da Sie nicht zur Aufzeichnung des Gespräches bereit sind, muss ich davon ausgehen, dass Sie etwas zu verbergen haben. Daher fordere ich Sie auf, mir die Vertragsgrundlage samt Kopie meiner angeblichen Unterschrift schriftlich zukommen zu lassen. Auflegen.
- das eigene Konto mindestens wöchenlich auf unberechtigte Abbuchungen überprüfen. Etwaige Abbuchungen sofort zurückbuchen lassen (das Gegenüber darf dann die Gebühr dafür zahlen, die Belästigungen werden schon bald enden - diese Leute wollen Geld "verdienen" und nicht bezahlen).
Wenn Ihr bereits Kontodaten durchgegeben habt oder den angeblichen "Vertrag" bestätigt habt (Überrumpelungseffekt):
Keine Sorge, Euch passiert nichts. Schon gar nicht habt Ihr deshalb einen Vertrag an der Backe. Merkt Euch: Zuvor wurde kein Vertrag abgeschlossen (auch wenn das Gegenüber genau das behauptet). Während des Telefonats wird ebenfalls kein rechtsgültiger Vertrag geschlossen, solange Euch nicht die schriftliche (!) Möglichkeit eingeräumt wurde, den Vertrag zu widerrufen. Ohne schriftliche Widerrufsbelehrung kein wirksamer Vertrag. Sollte Euch eine schriftliche Widerrufsbelehrung zugehen: Umgehend schriftlich widerrufen.
Hierzu genügt (neben der Nennung von Vertragsdaten, zB Kundennr. o.ä.) ein Satz wie: Ich möchte mit Ihnen keinen Vertrag schließen. Ich widerrufe alle meine Ihnen gegenüber abgegebenen Erklärungen.
Diesen schriftlichen Widerruf im Beisein von Zeugen, die sowohl den Inhalt des Schreibens als auch die Anschrift gelesen haben und bezeugen können, per Einschreiben versenden.
In jedem Falle immer das eigene Konto regelmäßig überprüfen und falsche Abbuchungen sofort zurückrufen. Verlasst Euch lieber auf Euch selbst als auf die Bank, also immer selbst überprüfen.
Auf diese Weise kann Euch nichts geschehen und die Belästigungen werden schnell enden.
Desweiteren: Macht einen Termin bei der Kripo und erstattet Anzeige wegen versuchten Betruges. Das gilt für alle. Nennt der Kripo alle Daten, die Ihr habt. Eine solche Anzeige kostet Euch kein Geld und kann Euch nicht zur Last gelegt werden. Ihr helft damit anderen Betroffenen.
Wer anwaltliche Hilfe möchte und keinen geeigneten Anwalt hat / kennt, kann sich per PM gerne an mich wenden. Ich selbst bin kein Anwalt, kenne jedoch genügend sehr kompetente Anwälte, deren Kontaktdaten ich Euch geben könnte.
MfG,
Dominion1.