Asus akzeptiert z.B. auch einen Kühlerwechsel, sofern dieser Wechsel nicht Ursache für den Defekt war und im RMA-Fall der Originalkühler wieder fachgerecht montiert wurde. Jedenfalls soweit ich das in Erfahrung bringen konnte. Ist zwar keine einklagbare Garantie, aber von der Kulanz her gelebte Praxis dort.
Asus schien mir generell nach EVGA die "zweibesten" Garantiebedingungen im Grafikkartenbereich zu haben (Notebooks möchte ich bei Asus lieber nicht einschicken müssen), daher bin ich darauf ausgewichen als die EVGAs nicht lieferbar waren. Evtl helfen Dir
dieser und
dieser Link weiter.