Urheberrechtsgesetz

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Modern_Warfare

Gast
Hallo alle zusammen,

ein Freund und ich haben heute nicht zum ersten Mal in der Schule über das Urheberrechtsgesetz diskutiert.
Folgendes ist die Problematik:

Beispiel 1: Jemand schaut sich im Internet einen Film illegal an (er hat zu dem Zeitpunkt NICHT die Lizenz). Kauft sich ein paar Tage oder Wochen später die DVD im Laden.

Nun kommt die Polizei zu ihm, da sie beim Provider den Datenverlauf analysiert und herausgefunden haben, das er diesen Film illegal angesehen hat. Der "Täter" sagt jetzt aber:
"Ich habe doch die DVD, also die Lizenz, also kann ich mir doch den Film auch online irgendwo ansehen."

Unterteilen wir dieses Beispiel noch mal in A und B.
(A): Er hat den Film erst gesehen und DANN die DVD gekauft. (Die Polizei kann nachweisen, das der Täter den Film zuerst gesehen hat, und die DVD danach gekauft worden ist)
(B): Er hat den Film gesehen, ist aber schon vorher im Besitz der DVD gewesen.
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Zum einen ist völlig klar, das der Uploader sich illegal "gemacht" hat, da er diesen Film hochgeladen hat. Nur wie sieht es jetzt mit der Person aus, die sich diesen Film online angesehen hat?

These zu A: Der Täter ist schuldig.
These zu B: Der Täter ist unschuldig, da er die Lizenz bereits erworben hatte, bevor er den Film gesehen hat. (Ist natürlich sinnlos, da der Film auf DVD eine bessere Qualität aufweist, als im Internet)
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Genau das gleiche Beispiel möchte ich mit dem Herunterladen von Musik konstruieren.

(A):Man hat illegal einen Song gedownloaded, danach bei Itunes.
(B):Man hat den Song bereits bei Itunes gedownloaded, und läd ihn sich erneut irgendwo anders runter.







Wie würde bei den Beispielen jetzt verfahren werden?

mit freundlichem Gruß:)
 
Glaub ich auch.

Selst wenn du dir ne DVD kaufst darfst du den Fiml nicht "von wo anders" schauen.
Es sei den die DVD hat keinen Kopierschutz. In diesem Fall dürftest du dir die DVD Rippen,
und dann von der Datei auf deiem PC anschauen. Aber selbst dan ist das schaune im Inte5rnet immernoch illegal.

PS:
Ich kann nicht versprechen dass das zu 100% stimmt
 
Würde ich auch denken - Verstoss ist Verstoss und wird nicht durch nen späteren Erwerb geheilt. Die Beweislast ist natürlich immer was anderes aber die sollte man nicht in eine grundsätzliche rechtliche Beurteilung vielleicht ein wenig ausklammern.

Wenn man nen Auto erst klaut und dann bezahlt, hat mans auch immer noch geklaut (auch wenns kein Urheberrecht ist).

So zumindest meine Meinung.
 
Das Anschauen von Livestreams ist (noch nicht) illegal, somit gibt es keinen Täter...
Die Urheberrechtsverletzung besteht immer im Anbieten/Sharing eines vorhandenen Filmes/Liedes NICHT dem Download.

(Ich hab hier 2 so Anwaltsschreiben rumliegen... ;-)
 
Um das Itunes Beispiel mal auf Autos zu übertragen ;):

erst ein Auto klauen und sich dann das selbe noch einmal kaufen :illegal
erst ein auto kaufen und sich dann noch das selbe klauen: illegal
 
streams anzuschauen ist wohl lediglich ne Grauzone, ob Legal oder Illegal, da würde ich mich nicht Festlegen!


nichts desto trotz wird etwas illegales nicht legaler weil man etwas ähnliches bereits Gekauft hat.
das ist zumindest Fakt!
 
^^ Bevor die Polizei nur einen Finger gegen "die Downloader" rührt, wird sie erst mal was gegen "die Uploader" tun (wenn überhaupt (aus Eigeninitiative) ... das wird imo eher aus der zivilrechtlichen Ecke initiiert).
Rein logisch schlussgefolgert (damit aber nicht zwangsläufig richtig): wenn du keine Lizenz hast (spricht man bei nem Film überhaupt von ner Lizenz?), ist es illegal - egal ob du später kaufst. In der Lizenz die du später kaufst steht bestimmt nicht drin, dass eine vorherige Urheberrechtsverletzung mit der Lizenz nachträglich rechtens wird.
Just my 2 cents, ist aber glaub ich eher ein theoretisches Problem
 
Danke erstmal für die zahlreichen Anmerkungen zu dem Problem. Also Fakt ist, das es illegal ist, in allen Punkten:D

claW. schrieb:
fernab davon, streams zu sehen ist nicht illegal.

Ich persönlich bin anderer Meinung.

Beispiel kino.to

Ich der Meinung mal gelesen zu haben, das .to für Tongo steht. In Tongo ist es legal zu streamen. In Deutschland hingegen nicht.

Oder willst du mir erzählen, das es legal ist, sich einen Kinofilm, der seit zwei Tagen im Kino läuft, einfach mal anzusehen?

Das läuft zwar jetzt wieder auf das "Kino.to Thema" heraus, was überall gepostet wird. Aber mich regt das einfach auf, das so viele Leute im Internet illegal sich Filme ansehen, für die wir im Kino bezahlen müssen (auch wenn es atmosphärisch natürlich nicht vergleichbar ist, geht nur um den Filminhalt).
 
Modern_Warfare schrieb:
Oder willst du mir erzählen, das es legal ist, sich einen Kinofilm, der seit zwei Tagen im Kino läuft, einfach mal anzusehen?
es ist nicht illegal einen (aktuellen) kinofilm zu streamen. das urheberrecht beschränkt sich doch nur auf den upload und die verbreitung von "geistigem eigentum", nicht aber dessen download oder des streamings (beim download hat sich ja nix geändert oder?). deshalb kann man es wohl einerseits als grauzone betrachten (wie schon gesagt wurde), natürlich aber auch solange als legal, bis etwas eindeutiges entschieden oder niedergeschrieben wurde.
 
kino.to heißt wohl TO und nicht DE weil die Uploader sonnst in D sich der Verbreitung UHG Material Strafbar machen würden.
um den Download geht es dem Betreiber wohl nicht, in erster linie will er seinen Arsch Retten ;)

soweit ich weiß ist der Download und somit auch das Streaming von Offensichtlich Illegal eingestelltem Material Verboten.
Sofern es nicht ersichtlich ist ob der Download Illegal eingestellt wurde, solange ist es nicht Strafbar.
wie dem auch Sei, Grauzone, denn eine Eindeutige Gesetzeslage gibt es hierzu (noch) nicht.
 
@claW.: Nein, das Urheberrecht beschränkt sich nicht darauf. WIe kommst du darauf?

Nur weil bis vor einiger Zeit lediglich die Verbreiter zur Kasse geben wurden, heißt im Umkehrschluss nicht, dass der Download legal war. Der Punkt war bislang nur der, dass
a) es gewisse Umstände geben kann, dass der Download legal ist (beispielsweise man lädt sich eine Windows-XP-CD runter, wenn man eine Lizenz hat kann man sowas eben als Grauzone betrachten)
b) bislang gesagt wurde, dass derjenige, der herunterlädt, ja gar nicht wissen kann, dass es illegal ist (woher soll man denn wissen, dass das Angebot des Kino-Films illegal ist?). In diesem Punkt hat sich die Gesetzeslage allerdings deutlich geändert vor kurzem.
c) Bei P2P wurde eben der Einfachheit halber nicht der Download als Vergehen sondern die Verbreitung genommen, weil dort die Beweislage etwas einfacher sein sollte...

@florian.: Die Frage ist nur: Warum sollte man es nicht als Download ansehen? Aber ja, klare Grauzone.
 
Modern_Warfare schrieb:
Ich der Meinung mal gelesen zu haben, das .to für Tongo steht. In Tongo ist es legal zu streamen. In Deutschland hingegen nicht


Das wäre nur relevant, wenn du in Tongo lebst. Ansonsten gelten für jemanden mit deutschem Aufenthaltsort auf nicht-.de Adressen die gleichen Gesetze wie bei .de Adressen.

Seit ein paar Jahren ist außerdem nicht nur der Upload von Filmen etc. ein Verstoß gegen das Urheberrecht, sondern auch der Download. In wie weit Richter jetzt aber anerkennen, dass der typische und normaldenkende PC User weiß, dass Dateien auch bei einem Stream heruntergeladen werden, kann ich nicht beurteilen.

Im Fall der Fälle wäre ich aber nicht erpicht darauf, es herauszufinden.

Edit:
Ob man sich etwas (zusätzlich) downloaden darf ergibt sich meiner persönlichen Meinung nach aus den jeweiligen Lizenz-Bestimmungen (EULA).
 
FistofPain schrieb:
Um das Itunes Beispiel mal auf Autos zu übertragen ;):

erst ein Auto klauen und sich dann das selbe noch einmal kaufen :illegal
erst ein auto kaufen und sich dann noch das selbe klauen: illegal

Prinzipiell richtig aber für die digitale Welt nicht so übertragbar. Das Problem ist die Wertmäßigkeit.
Kann man ein Auto mit einem Klick kopieren und verfielfältigen? Nein! Denn an einem Auto hängen eine Menge Realwerte und Güter dran - wenn man also ein Auto stiehlt ist es ein Realschaden, egal ob man es nach dem Klau noch gekauft hat.

Kann man eine DVD/Musik digitalisieren und diese kopieren? Ja. Bekommt man solche Medien gleich digital? Ja.
Kann man solch ein Stück ohne Probleme nachträglich legal kaufen und mit gültigen Lizenz erwerben? Ja.
Diese Eigenschaften digitaler Elemente machen den Vergleich mit Realgütern, die sich nicht ohne weiteres zu 100% identisch verfielfältigen lassen, meiner Meinung nach unsinnig.

Das digitale Güter anders sind, macht unseren Gesetzgebern und den Contentanbieterm Schwierigkeiten - es herrschen im Internet andere "Formen" (Teilhabe und des Verbeitens von Informationen - davon lebt schließlich das Internet).
Es ist schon schön, nach deutschen Gesetzen verstoß ich jedes mal gegen das Gesetz wenn ich eine gekaufte kopiergeschützte DVD unter Linux anschaue - hierführ ist eine Bibliothek nötig die den Kopierschutz aushebelt, das ist unter Linux einfach nötig. Tolle Wurst.
 
Es ist - soweit ich weiß - egal, ob man eine Lizenz besitzt oder nicht. Solange man sich etwas aus illegalen Quellen besorgt, ist man automatisch schuldig. Ich schätze mal, der Grund dafür ist, dass man, wenn man es sich von einer illegalen Quelle besorgt, diese illegale Quelle ja indirekt unterstützt. Denn je größer die Nachfrage, desto mehr wächst in der Regel auch das Angebot.

Auch, wenn man sich momentan noch nicht ganz einig ist, ob das Streamen von Videos (zum Beispiel über Kino.to) illegal ist oder nicht, weil es ja kein dauerhaftes Speichern auf der Festplatte ist, sodern nur eine temporäre Zwischenspeicherung im Arbeitsspeicher, so wäre ich doch trotzdem vorsichtig, weil man damit definitiv eine noch vorhandene Gesetzeslücke ausnutzt.
 
Es gibt keine Gesetzeslücke. Das Streamen ist illegal. Ob nur temporär gespeichert wird oder dauerhaft, es bleibt eine Verfielfältigung aus einer offensichtlich rechtswidrigen Quelle.
 
SaschaHaubold schrieb:
Es ist - soweit ich weiß - egal, ob man eine Lizenz besitzt oder nicht. Solange man sich etwas aus illegalen Quellen besorgt, ist man automatisch schuldig. .

Soweit ich das bei Lizenzen verstehe ist es dies nicht, man kann illegale Kopien einsetzen wie man will sofern die Lizenz (ich sag mal CD-Key) legal erworben wurde.
Eine illegale Windows Kopie wird legal wenn man einen gültigen Key einsetzt, für diesen Key lässt man am Ende sein ganzes Geld springen. Kommt bei Microsoft Windows nicht selbst irgendein Hinweis wenn eine offenbar illegale Version eingesetzt wird, man sich einen legal Key kaufen soll?

Bueller schrieb:
Es gibt keine Gesetzeslücke. Das Streamen ist illegal. Ob nur temporär gespeichert wird oder dauerhaft, es bleibt eine Verfielfältigung aus einer offensichtlich rechtswidrigen Quelle.

Meiner Meinung nach ist das Streamen von Videos eine Grauzone, wie auch das ganze Youtube und sonstige Konsorten.
 
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