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News Valve startet Beta zu „Steam Community Market“

Der Landvogt schrieb:
Tja, dann kauft man halt gar nichts oder wartet solange bis P/L wieder stimmt. Dann ist man plötzlich bei 10€ angelangt weil es für 25€ nicht aktuell genug war oder sonst was. Ob das Hersteller und Publisher glücklich macht?
Die Realität sieht so aus:
1) Es kaufen nach wie vor sehr viele zum Vollpreis.
2) Wenn es PreOrder-Discounts gibt, kaufen noch mehr Leute direkt zu Release. Dann zwar nicht zum vollen Preis, aber es scheint sich trotzdem zu rentieren.
3) Später kann man dann die Leute abgreifen, die eh nie den Vollpreis gezahlt hätten, und mit Deals z.T. sogar die Leute, die sich das Spiel zu Release "raubkopiert" haben.
4) Mit "Mega-Deals" bekommt man außerdem noch Kunden, die das Spiel eigentlich kaum interessiert ... aber für 5€ oder 2,50€ probiert man's halt mal aus.
Dadurch kann ein Entwickler oder eine Franchise auch an "Stammkunden" gewinnen, die beim nächsten Mal höhere Preise bezahlen.

Der Landvogt schrieb:
Und zum Glück sind wir ja alle der englischen Sprache mächtig und Profis in Sachen Onlineshopping. :freak:
Gut erkannt.
Aber ein paar Ewig-Gestrige gibt's natürlich immer ...

Der Landvogt schrieb:
Dass wenn man die UK-Version hat automatisch auch in Deutsch spielen kann wusste ich nicht.
Ja, bei Steam ist das so.

Der Landvogt schrieb:
Allerdings dass man hierzulande induzierte Titel (also meist die Uncutversionen) oft nach gewisser Zeit nicht in DE aktivieren kann. Tolle Zensur an der natürlich einzig und allein der deutsche Jugendschutz ist. An Valve und deren Blödheit liegt das sicher nicht. Denn UK/US-Versionen von Spiele die nicht Steam voraussetzen kann man ja hierzulande überhaupt nicht installieren und spielen. ;)
Glaubst du allen Ernstes, Steam würde Aktivierungen verhindern, wenn sie nicht dazu gezwungen wären?
Hier mal was zum Lesen:
http://shooter-szene.4players.de/module-Pagesetter-printpub-tid-2-pid-3913.phtml
Wir haben den Fall unserem Rechtsexperten Stephan Mathé, Partner der Wirtschaftskanzlei Rode + Mathé, vorgelegt. Der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz hält das Vorgehen von Activision für »richtig und wichtig«. Hätte die BPjM nur eine einfache Indizierung gegen Modern Warfare 2 ausgesprochen, so wäre »eine generelle Sperrung nicht in Ordnung - wenn nicht rechtlich, dann immerhin unter Gesichtspunkten der Kundenzufriedenheit«.

Bei Modern Warfare 2 ist der Sachverhalt aber anders, denn der Ego-Shooter steht auf der berüchtigten Liste B - die BPjM sieht also sogar eine Strafbarkeit für gegeben. Kommt es dann zu einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren würde der Titel mit großer Wahrscheinlichkeit beschlagnahmt – und wäre damit auch für Erwachsene tabu. Mathé erklärt: »Strafbar wäre der Vertrieb aber nicht erst nach einer solchen Gerichtsentscheidung, sondern von Anfang an. Activision würde mit einem Onlinevertrieb also eine Strafbarkeit riskieren. Als Anwalt von Activision würde ich davon dringend abraten, daher kann ich die Entscheidung gut verstehen.«.

Als Alternative zu überhaupt keiner in Deutschland aktivierbaren Version im Falle einer Beschlagnahmung hält Mathé die Umtausch-Lösung von Activion noch für »einen sehr guten Service«. »Mehr kann man als Spieler und Kunde aufgrund der deutschen Jugendschutzbestimmungen vom Hersteller nicht erwarten«.
 
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