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Commander
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Ich hoffe, dass sich da etwas tut in Richtung Spieleübertragbarkeit.
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realredfox schrieb:Ich versteh nicht, warum einige immer noch nicht einsehen (wollen), dass man beim Erwerb eines Spiels hauptsächlich für ein "Erlebnis" bezahlt und nicht nur für irgendwelche Dateien oder eine DVD mit Daten.
Der Erlös sollte dann auch den Machern zugute kommen. Seid doch mal ehrlich. Ihr bereichert euch nur selbst, wenn ihr ein Spiel weiterverkauft, weil ihr der Meinung seid, ihr wärt prädestiniert jeden Luxusartikel zu konsumieren, aber leider nicht genug Geld für alles auf einmal vorhanden ist.
Als ob Valve das juckt. Die haben hier in D kein Sitz oder? Schlimmsten falls werden die STEAM in Deutschland einfach aufs Eis legen. Sämtliche "deutsche" IPs werden dann einfach rausgefiltert und kein Zugriff mehr haben.
Warum? Es geht um Software, nicht um Verbrauchsgüter.jackii schrieb:Naja was heißt genial, eigentlich sollte so was ja selbstverständlich sein.
Stimmt! Die CD/DVD ist dein Eigentum, und du kannst damit machen was auch immer du willst. Selbiges gilt für den Lizenzschlüssel. Bei der Lizenz selbst allerdings (also das was du bekommst, nachdem du deinen Key über Steam aktiviert hast), läuft das etwas anderst;Darktorrentz schrieb:Wenn du dir ein Auto kaufst ghört es dir auch und bleibt nicht im Besitz von VW.(Als Beispiel).Die sagen ja auch nicht du bezahlst nicht das Auto sondern das Fahrerlebnis!Die CD bzw DVD ist nach dem Kauf dein Eigentum und du alleine kannst bestimmen was du damit betreiben möchtest.Du zahlst ja nicht umsonst bis zu 60 € für ein Spiel.Also muss mir auch ein wiederverkauf ermöglicht werden ist ja beim Gebrauchtwagenverkauf eines PKW genauso.
RP-01 schrieb:Wenn du ein Spiel bei Steam kaufst, bist du weder Besitzer und noch weniger Eigentümer dessen. Du hast lediglich gegen ein gewisses Entgeld mit VALVe vereinbart die über den jeweilige Account Lizenzierte Software in Verbindung mit Steam nutzen zu dürfen. Da du den Lizenzvereinbarungen/AGB vor dem Zahlvorgang zustimmen musst, weil ansonsten keine Vertrags- und Zahlungsabwicklung stattfinden wird, bist du weder berechtigt deinen -laut Vertrag- Personengebunden Account weiterzugeben, noch den Softwarelizenzvertrag eines einzelnen Spieles von deinem Steam-Account zu enkoppeln und an jemand anderen weiter zu geben.
Word. Dazu verweise ich noch auf folgendes Posting:Guest83 schrieb:Interessant finde ich, wieviele hier keine SP- und Indie-Titel mehr spielen wollen. Denn die würde die Möglichkeit eines einfachen und bequemen Weiterverkaufs natürlich am stärksten treffen. Einmal durchspielen und weiterverkaufen, Entwicklungskosten wären damit nicht mehr einspielbar und entsprechend würden sie auch nicht mehr entwickelt werden. Die Publisher würden dann noch stärker auf Free-to-Play ausweichen bzw. Multiplayer mit anderen Monetarisierungsoptionen.
Na_Dann_Ma_GoGo schrieb:Sollten Spieleentwickler und Publisher dazu gezwungen werden den Gebrauchthandel für ihre Spiele anzubieten war es das dann endgültig mit der Einmalzahlung für Spiele.
f2p, Microtransaktionen, Abo's, Auktionshäuser etc. werden dann in jedem Spiel vorhanden sein. Bei vielen werden diese Geschäftsmodelle zwar passen, zu einigen eben aber auch gar nicht.
Für z.B. Starcraft 2 passen diese Modelle überhaupt nicht gut. Wie sieht es mit Singleplayer Spielen wie Bioshock aus? Diese werden austerben, denn mit dem Singleplayer-Inhalt kann man ja keine Kohle mehr machen.
Spiele wie Bioshock, die ein Großteil der Spieler einfach einmal durchspielt und dann einfach für 70-90% seines Kaufpreises wiederverkauft, und das innerhalb einiger Tage, nun die werden aussterben.
Dieses Urteil war einfach nur Schwachsinn. Das wird auch den Usern später nicht mehr so gut gefallen, wenn ihnen auffällt, dass viele ihrer Geliebten Franchises flöten gehen oder komplett über den Haufen geworfen werden müssen um sie an neue Bezahlmodelle anzupassen.
Beatmaster A.C. schrieb:Als ob Valve das juckt. Die haben hier in D kein Sitz oder? Schlimmsten falls werden die STEAM in Deutschland einfach aufs Eis legen. Sämtliche "deutsche" IPs werden dann einfach rausgefiltert und kein Zugriff mehr haben.
Das Urteil von europäischen Gerichtshof bezog sich einzig und alleine auf Software mit unbefristetem Nutzungsrecht, welches man bei Steam nicht hat (es funktioniert auf Abonnement basis), genauso wurde nicht explizit gefordert den Weiterverkauf zu ermöglichen. Das BGH hatte Valve in diesem Punkt bereits bestätigt und die beiden Urteile schließen sich nicht gegenseitig aus, Valve wird also ein feuchten Dreck tun und einen Weiterverkauf ermöglichen. Nur weil die Verbraucherzentrale hier ein Verstoß sieht heisst das nicht gleich dass es auch einer ist, Valve wird das notfalls sicherlich bis vor's Gericht ziehen. Auf absehbare Zeit wird sich da also nix ändern.Des Weiteren kritisiert der Verband die seitens des Betreibers nicht umgesetzte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, nach der ein Weiterverkauf von heruntergeladener Software erlaubt ist. Dies sei den Nutzern jedoch aufgrund der fehlenden Übertragungsmöglichkeit des Nutzerkontos und der Bindung des Spiels an den nur einmal nutzbaren Aktivierungsschlüssel beziehungsweise an das Steam-Netzwerk nicht möglich.
RP-01 schrieb:Hat hier eigentlich irgendjemand von den Befürwortern dieses Weiterverkauf-Systems einen sinnvolle Idee wie man dieses überhaupt umsetzen könnte, ohne das es -außer für die Kunden- ein totales Verlustgeschäft ist?