Wurde auch mal Zeit,dass da was passiert. Das Referenzurteil des europäischen Gerichtshofs gegen Oracle,durch welches die ofizielle Erlaubnis endstant, gebrauchte Software weiterverkaufen zu dürfen,selbst wenn diese nur ein virtuelles Gut darstellt und welches jegliche Maßnahmen gesetzlich verbietet,welche dies verhindern würden,war ja schon im April diesen Jahres.
Wenn die Firmen,welche dieses Urteil betrifft, immer noch nicht ihre Firmenpolitik so umgestellt haben, das die neue Gesetzeslage nicht gebrochen wird,gehören Sie zurecht bestraft und werden hoffendlich nun endlich handeln,nachdem eine saftige Strafe droht.
Sollen Sie es doch am besten so machen wie Microsoft es schon seit Jahren mit ihren Windows Betriebssystemen macht:
Jedes Spiel/Software hat einen eigenen CD Key,welcher durch eine Software online ausgelesen wird und fest an die Hardware des eigenen PC's verbunden wird durch die Auslesung einer Art Registriercodes in der CPU,welcher bei jeder CPU nur einmal vorkommt und nicht geändert werden kann.Dieser Registriercode der CPU und der CD Key des Produkts werden vor der Benutzung der Software immer online und auch offline abgefragt und sorgen dafür,dass jedes Produkt an nur einen PC gebunden wird.
Das Produkt wird also sobald es genutzt wird jederzeit überwacht und jeder CD Key kann nur mit einem PC genutzt werden.Sobald man die Anwendung deinstalliert,wird der CD Key vom eigenen PC gelöst und kann nicht mehr verwendet werden,wenn er auf einem anderen PC wieder aktiviert wird. Und wenn Jemand Anderes das Produkt und den Key bei sich aktiviert und an sein PC System bindet,wird ein installieren auf einem anderen PC unmöglich gemacht.
Die Produktaktivierung müßte man am besten auch noch zusätzlich optional mit einer Verifizierung durch einen Personalausweis,Reisepass oder Führerschein machen für den Fall der Fälle,wenn der eigene PC mal kapput geht oder gestohlen wird,dass man dann trotzdem wieder an seine Spiele rannkommt um die Anwendung/CD Key vom alten, unbenutzbaren PC wieder lösen kann.
Natürlich müßen dann auch bei einer Deinstallation des Produktes alle personenbezogenen Daten gelöscht werden und der Hersteller muß alles erdenkliche unternehmen,um die Daten sicher vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
Und um sich vor zu hohen Verlusten zu schützen,können Sie ja gerne ein virtuelles Auktionshaus gründen,welches die einzige Möglichkeit darstellt,Steamprodukte wieder weiterverkaufen zu können mit der Erhebung einer kleinen Gebühr und der Bedingung,dass man kein Bargeld ausgezahlt bekommt,sondern ein Guthaben,welches man nur im hauseigenen Steamstore ausgeben kann.
Das Problem wäre dann für alle Parteien zufriedenstellend gelöst,bis auf die Datenschutz Fetischisten,die Bedenken äußern könnten,das Steam Unfug mit den eigenen Daten treibt.
Obwohl das ja egal sein könnte,weil Steam beim Online Einkauf ja sowieso durch die Bezahlformen alle personenbezogenen Daten vom Käufer erhält. Nur die Käufer von Retail Steam Spielen aus dem Einzelhandel bleiben da anonym.