News Vodafone: Gigabit-Kabel kostet wieder dauerhaft nur 40 Euro

Blackvoodoo schrieb:
Und bei Dark erste und zweite Staffel 3-4 MBit/s, Auflösung 2160.
Hab mal kurz bei mir geschaut: 11,44 Mbit/s in Staffel 1+2. Komisch.
Ergänzung ()

stbufraba schrieb:
Da hab ich doch gar keine Veranlassung etwas zu ändern ...
War auch nur ein Vorschlag als Workaround für eine zusätzliche "Telefonleitung".
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: stbufraba
Gelbsucht schrieb:
Die VF Station macht, was sie soll. Sie hatte bis ins späte 2020 Kinderkrankheiten, aber effektiv macht sie was sie soll. Nur das Modem synct recht aggro und ist daher überempfindlich gegenüber Leitungsschwankungen. Und das Wlan sendet schwächer als die Fritte.

Die VF Station bekam 2020 mehrere FW_Updates. Ich kann auch bestätigen, das sie sich früher bei zu langer Laufzeit aufhing und nicht mehr reagierte. Das Problem sehe ich seit Ende 2020 allerdings nicht mehr.

Lustigerweise kann die VF Station (Arris) aber im Wlan nach Frequenzband getrennte Passwörter, die 6591 nicht. Das ist zwar nix großes, aber sehr merkwürdig. Denn die Fritte ist vollgestopft mit Ausstattung und kann dann sowas einfaches nicht. Zumindest nicht mit der VF-Firmware. Mit der letzten kam grob gesagt nur WPA3 dazu.

Der Anschlußtyp übrigens wird im Regelfall behalten. Altkunden, die upgraden, werden üblicherweise nicht auf DS-Lite umgestellt. Und so hab ich seit 09-2013 reines IPv4.
Zu diesen Infos noch weitere (hab das nur zitiert, damit alles wichtige mal in einem Beitrag steht)

In dem "Mein Vodafone" sieht man IMMER nur den aktuellen Rechnungsbetrag. Auch wenn mehr Forderungen offen sind. Das ist für den Kunden verwirrend, aber VF macht es so: Sobald eine Papierrechnung verschickt wurde, auf der Altforderungen aus Vormonaten stehen, erscheint dieser noch zusätzlich offene Betrag NICHT in der Rechnungsübersicht. Man sieht also nur den von der AKTUELLEN Rechnung. [Genau so hats mein Nachbar erlebt und dieses Verwirrspiel wurde vom Shopmitarbeiter bestätigt]

Ich habe die Fritzbox 6591 seit Beginn 2021, damals kam sie mit der Firmware 7.13. Mit der war sie nicht spielefähig. Um keine künstlichen Netzwerkverzögerungen mehr zu haben (egal, ob Firewallfunktionen alle an oder alle aus etc), habe ich den PC auf LAN2 verkabelt und das gebrückt -so hängt der PC direkt am Modem.

Somit Habe ich zwei (!) öffentliche IPs hier bei Vodafone West, eine 176 grade am Fon im Wlan und eine aus dem 5er Bereich am PC. Aber= Es gibt dadurch keine 2x1000, das wird wie üblich zwischen den Endgeräten aufgeteilt. Nich das einer nun denkt, das es auch zwei Leitungen werden -nein.

Aktuell haben wir die FW 7.22, ich hab es aber nicht nochmal getestet, ob man mittlerweile auch über den Router-Teil zocken kann, da es im Bridge top funktioniert.

Fritte6591_VFwest.jpg
 
Comadevil schrieb:
Genau da hast du recht. Jeder hat eigene Anforderungen oder möchte auch einen anderen Komfort.
Ich weiß, dass die 1000er Leitung nicht bei jedem gut funktioniert, aber bei mir funktioniert sie gut und ich habe parallel noch einen VDSL 50 Anschluss laufen, der bald abgeschaltet wird. Innerhalb der letzten 9 Monate hatte ich nicht das Bedürfnis zurückzugehen.
Und was man manche Leute am Ende brauchen oder was man sich leisten/haben möchte, sind auch immer zwei paar Schuhe. Du kommst auch mit einem Dacia Sandero von Ort A nach B, aber es ist ggf. mit einem BMW schneller und komfortabler. Da werden auch solche Diskussionen kaum geführt


Würde ich nicht so sagen. Bei Problemen mit dem Provider wenn sie bei Minderleistung einen nciht aus dem Vertrag lassen wollen,reicht es häufig 14 Tage lang Messungen zu machen, dann die Bundesnetzagentur einzuschalten und schon wird der Provider plötzlich kulant


Da Politik immer nur ein Amt auf Zeit ist, muss natürlich jemand sein Brot woanders verdienen. Dagegen ist nichts einzuwenden. RIchtig anrüchig finde ich es erst, wenn jemand in die Branche wechselt für die er vorher zuständig war. SIehe Riester. Was fehlt, ist eigentlich Transparenz. Lobbyregister etc.

Der Bundesverband bzw. die Verbraucherzentralen hat vor kurzem aber Vodafone ein ziemlich vernichtendes Zeugnis ausgestellt

Ohne konkreten Hintergrund ist das nur BlaBla

Streit hat man auch genug mit anderen Hotlines. Falsch gelieferte oder beschädigte Ware etc.

Streß habe ich mit Providern in den letzten 20-25 Jahren eigentlich selten gehabt. 1-2x 1&1 bei Schaltung eines Anschlusses und bei der Telekom bei Tarifwechsel. Aber alles wurde in einer annehmbaren Zeit am Ende behoben. Und gegen falsche Rechnungen, Mahnungen kann man sich wehren. Wenn sie auf gefakten Verträgen beruhen, dann haben die ja kein Bestand. Und Vodafone geht gegen die Vertriebspartner (endlich) vor
https://www.spiegel.de/netzwelt/gad...ege-an-a-75d0a21c-42eb-4a3f-9544-fd2dee7db357
ich komme noch einmal zurück auf die Anmerkung, dass nach wissenschaftlicher gesicherter Erkenntnis Stress krank macht. Diese Anmerkung wurde allgemein verfasst und nicht auf eine bestimmte Situation, oder eine bestimmte Person, bezogen.

Zu den möglichen fehlerhaften, falschen Rechnungen, oder Mahnungen und untergeschobenen Verträgen kann man sich natürlich wehren. Allerdings ist bei den Providern die Gefahr, dass man „gegen die Wand läuft“. Dieses habe ich selbst bei meiner Person erfahren, sowie auch von anderen Kunden, welche mir dann als Beleg die dazugehörigen Unterlagen zur Einsicht (oder auch als Kopie) zur Verfügung stellten.
Das Gesetz (BGB und UWG) gibt hier rechtliche feste Möglichkeiten vor. Nur nicht jeder Kunde weiß diese Möglichkeiten auch richtig anzuwenden.
Meine Erfahrung: Wenn ich mal den Hinweis einem Kunden gegeben habe, sich doch mit der Möglichkeit der sogenannten „negativen Feststellungsklage“ zu befassen, dann treffe ich meistens auf Unverständnis.

Mein letztes Erlebnis mit Vodafone in dieser Sache: im Beisein einer Kundin habe ich in deren Auftrag und Vollmacht mit einem Kundendienstmitarbeiter von Vodafone telefoniert. Zur Sache: Die Kundin hatte bei Vodafone einen Kabelvertrag neu abgeschlossen. Daraufhin übersandte Vodafone eine VF-Station an die Kundin. Soweit so gut...

Danach wurde die Kundin mehrfach und nervend aufgefordert, diese Station anzuschließen. Nur, dieses war leider nicht möglich. Weil sich dazu keine Anschlussdose sich in der Wohnung befand! Im Keller gab es zwar einen Vodafone-Kabelanschluss, aber die Leitung in die Wohnung der Kundin war von Vodafone noch nicht gelegt worden! Soweit nun schlecht...

Davon ausgehend (ich hatte mich vorher überzeugt, dass es tatsächlich in der Wohnung der Kundin keinen entsprechenden Anschluss gab) führte ich das bereits erwähnte Telefongespräch. Dieses war allerdings am Anfang nicht leicht: Vodafone meldete sich (per Computer(Stimme)) mit der Frage, ob es sich um einen bestehenden Anschluss von mir handelte. Dieses identifizierte Vodafone automatisch an der von mir übertragenen Rufnummer meines Anschlusses, von dem ich das Gespräch führte. Wahrheitsgemäß beantwortete ich diese Frage mit "Nein" . Soweit wieder OK...

Danach kamen automatisch weitere Fragen, welche den Sachinhalt nicht trafen. Ich versuchte dazwischen einzuwenden, dass es sich um einen Neuanschluss handelte. Erfolg: Mehrfach wurden die Gespräche jeweils bei korrekter Antwort "Nein" seitens von Vodafone beendet. Ich kam in eine Schleife. In der nicht berücksichtigt war, dass man von einem Kundenanschluss für eine neue Kunden (und dessen Reklamation zum Neuanschluss) anrufen würde. Soweit wieder so schlecht...

Neuer Versuch: diesmal beantwortete ich die übliche Frage, ob es sich um einen Anschluss zur übertragenen Rufnummer handelte mit: „Ja“.
Nachdem nun die erste Schwierigkeit überwunden war, wurde ich weiter geschaltet. Und? Soweit so gut...

Am Anfang (nach der Weiterschaltung) des Telefonates kam als erstes die Anfrage, ob ich einer Aufzeichnung des Gespräches zustimmen würde. Ich beantworte dieses mit: "Ja" - und ergänzte "ich aber auch". Somit besteht auch ein Mitschnitt bei mir als Beweis. Soweit alles klar...

Dem sich dann meldenden Call Agenten wurde sofort eingangs mitgeteilt, dass es sich doch nicht um einen eigenen Anschluss von mir handelt, sondern um den Anschluss einer Neukundin. Die dazu gehörende korrekte Kundennummer und Vertragsnummer der Neukundin, wurden als grundlegende Information mitgeteilt. Soweit alles klar...

Infolge teilte ich dem Vodafone Mitarbeiter den Sachstand bei der Kundin mit: Zwar war die Kundin schriftlich und per SMS mehrfach aufgefordert worden die VF-Station endlich anzuschließen. Nur eben wo? Es fehlte immer noch die Anschlussdose, welche immer n o c h n i c h t von Vodafone in die Wohnung der Kundin gelegt worden war. Soweit so schlecht...

Der Mitarbeiter erbat sich eine kleine Zeitspanne - unterbrach das Gespräch - um sich mit den erhaltenen Daten zur Sache zu informieren. Nach kurzer Zeit meldete er sich wieder. Teilte mit, dass am nächsten Tag ein Techniker (von Vodafone beauftragt) in der Zeit von 14:00 bis 15:00 Uhr bei der Kundin erscheinen würde. Um die bis dahin fehlende Dose für den Anschluss zu legen, zu installieren. Soweit so gut...

Am Folgetag wurde gewartet: Schon eine Stunde früher, ab 13:00 Uhr. Es wurde 14:00 Uhr, 15:00 Uhr, 16:00 Uhr und auch 17:00 Uhr. Die Zeit verging, ein Techniker war nicht erschienen. Also immer noch keine Anschlussdose. Soweit so mies...

Dafür erhielt ich allerdings zwei E-Mails von Vodafone. Es wurde mir mitgeteilt, dass ich nun von meiner 50er Kabelleitung auf eine100er Kabelleitung hoch gesetzt wurde/werde. Mit entsprechnder Kostenerhöhung. Man bedankte sich für den neuen Auftrag. Soweit ganz schlecht...

In der weiteren E-Mail wurde mir mitgeteilt, dass ich auch einen Auftrag für TV-Kabel betätigt hätte. Natürlich kostenpflichtig. Avisiert wurde dazu ein entsprechendes TV Gerät, per Postzustellung (DHL). Auch hier bedankte man sich für den Auftrag. Soweit noch schlechter...

Nun, die Aufträge habe ich nachweislich n i c h t erteilt. Durch einen Telefon-Mitschnitt und der Zeugin zu beweisen. Absicherungen in Bezug auf Provider sind zu empfehlen? Soweit dann mal gut...

Satirisch gesehen: ein schlechter Ausgleich für die fehlende Anschlussdose bei der Kundin.
Infolge hat die besagte neue Kundin ihren Vertrag gekündigt. Weil Vodafone seine Bringschuld als Vertragspartner (den Kabelanschluss vollumfänglich bis in die Wohnung zu installieren) nicht erfüllt hat. Soweit dann wohl klar?...

Natürlich habe auch ich die untergeschobenen Verträge bestritten, als arglistige Täuschung. Dabei habe ich Vodafone in meinem Schriftsatz auch klar mitgeteilt, dass das mir unaufgeforderte zugesandte Gerät für Vodafone hier zur Abholung – nach Terminabsprache – bereit gestellt ist.

Aktueller Stand: Vodafone hat jeweils die Einwendungen als sogenannten Widerspruch gegen die Verträge "abgehandelt". Mich dabei aufgefordert, ich solle das Gerät zurücksenden. Das geht natürlich an der rechtlichen Situation vollkommen vorbei. Kaltschnäuzig und unverfroren. Soweit so schlecht...

Dieses erfordert leider von mir erneut eine erzwungene Reaktion, indem ich die von Vodafone falsch dargestellte Rechtslage bestreite. Zusätzlich wird wohl auch hier die sogenannten „negative Feststellungsklage“ einzureichen sein. Dieses um den Streitfall schnell zu beenden.

Übrigens: Generell schreibe ich den Vorstand von Vodafone persönlich direkt an. Per Einschreiben - Rückschein. Damit im Nachhinein nicht mit „Nichtwissen“ vom Vorstand zur Klage eingewendet werden kann. Der Kundenservice wiederum erhält zur Information bzw. Kenntnisnahme eine Kopie des jeweiligen Schriftsatzes (kleine juristische Spitzfindigkeiten). Soweit so gut für die juristische Absicherung …

In meinem Archiv befindet sich allerdings u.a ein weiterer Vorgang, in Absprache mit einem Vodafone-Kunden. Ein gleicher Sachverhalt. Ebenfalls untergeschobe Verträge. Mit unaufgeforderter Zusendung von Geräten.
Es wurde dann versucht die Angelegenheit zu klären. Das dauerte, bzw. lief über zwei Jahre. In dem Vodafone sogar dem Kunden Rechnungen und Mahnungen übersandte. Bis hin zum Inkasso. Einem dabei einbezogenen Handeln von Nodafone, welches man nach strafrechtlicher Relevanz als Erpressung - oder Nötigung - bewerten könnte? Schriftlich festgehalten. Gaaanz schlecht!!

Erst nachdem die sogenannte „negative Feststellungsklage“ gegenüber der Inkasso-Firma ins „Spiel“ , in Aussicht gestellt wurde, zog Vodafone das Ganze zurück. Und verzichtete darauf die Geräte abzuholen. Die waren rechtlich in der Zwischenzeit - nach einem Jahr - in das Eigentum der Kundin übergegangen. Da stapeln sich jetzt 4 VF und 1 TV-Gerät...
Soweit über die „Qualität“ des Kundenservice bei Vodafone. Ich kann noch weitere Kunden Beispiele bringen. Bei denen ich begleitend „zur Seite gestanden habe“. :-)

Hinweis: dieser Beitrag wurde ebenfalls mit Dragon Professionell (Spracherkennungssoftware) diktiert.
Dabei können Fehler passiert sein. Ich bitte mir dies nachzusehen. Bin damit noch ein bisschen am üben.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • Gefällt mir
Reaktionen: CMDCake
für das velegen der leitungen im haus ist vodafon (auch andere anbieter z.b. telekom) nicht zuständig.
das ist sache des eigentümers.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: scz
chris12 schrieb:
für das velegen der leitungen im haus ist vodafon (auch andere anbieter z.b. telekom) nicht zuständig.
das ist sache des eigentümers.
Dieses mag eingeschränkt schon sein. Hinsichtlich TV und Hörfunk. Diese Leitungen/Leistungen wären / sind Bestandteil (unabdingbar Standard) der Mietsache / Wohnungsbeschaffenheit. Anders kann es sein, wenn es zusätzlich um Internet/Telefon geht. Auch gelten Sondervorschriften bei der Vermietung an ausländische Mitbürger. Die rechtliche Begründetheit will ich mal außen vorlassen.
Jedenfalls was vor der Kabel-/Internet-Steckdose ist, dieses ist Sache des jeweiligen Anbieters, Provider. Nach der Steckdose beginnt die Sache für den Kunden. Deswegen die "Freiheiten" in der Router-, Gerätewahl.

Eigenerfahrung: DSL/VDSL-Telekom, sowie Kabel(Vodafone Internet SIP-Telefon) wurde bei mir von den Providern /Anbieter gelegt. Kostenlos. Telefon war bereits in der Wohnung. Hier hat dann die Telekom eine weitere entsprechende Dose für den Anschluss kostenlos gesetzt. Und den Anschluss aktiviert..
Als auf Cabel gewechselt wurde, kam von Vodafone ein beauftragt Techniker. Der hat die vorhandenen TV-/Radio Dose ausgetauscht. Hat den bereits im Hause vorhandenen (nur abgeschalteten) Kabelanschluss daraufgelegt.

Fremderfahrung - im Beisein erlebt: Bei dem Kunden sollte eine Kabeldose gesetzt werden. Kabel lag im Keller. Nur in der Wohnung war kein Anschluss dafür. Nur SAT. Vodafone beauftragte einen Techniker, welcher dann den Anschluss installieren sollte. Kostenlos für den Kunden. Und auch einrichten.

Es folgte dann allerdings eine Realsatire: Der Techniker kam. Mit einer Bohrmaschine in der Hand und in der anderen einen Handwerkskasten.
Nun hatte Kundendienst zum Vertrages dem Kunden zugesagt und versichert, dass der Techniker auch die FritzBox dazu kostenlos einrichtet. Nach dem dieses dem Techniker von dem Kunden gesagt worden war meinte der: "Dafür habe ich keinen Auftrag" und weigerte sich dieses zu tun. "Moment" wurde ihm gesagt, wir telefonieren mit dem Kundendienst! Der sollte die kostenlose Leistung bestätigen. Gesagt getan, als dem Techniker dann das verbundene Gespräch als Bestätigung übergeben werden sollte... da hatte der dieser sich schon "verabschiedet". Wie sagt der Volksmund "Aus dem Staube gemacht". Und auch ohne die Dose nur zu installieren. Weg war er.

Ein anderer Fall bei dem Ich dabei war: O2 war eine Möglichkeit, glaubte der Kunde. Hier war es dann anders: O2 wollte nur auf eine bereits vorhandene Leitung/Dose einen Kabel-Vertrag legen. Nicht aber eine Leitung vom Keller (vorhandener Kabelanschluss) in die Wohnung legen.

ERGO: Unterschiedliche Anbieter, unterschiedlich vorausgesetzte Bedingungen. Was gilt, dies hat jeder mögliche Kunde selbst zu erfragen. Und sich (mein Tipp) schriftlich bestätigen lassen. "Es gilt das geschriebene Wort"... Dieses kann ich beweisen. Mündliche Verträge gelten zwar rechtlich auch, aber... was ist wie beweisbar dabei? Wenn es denn gefordert wird.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
das ist richtig, aber du hast geschrieben, dass keine leitung zur wohnung des kunden liegt, das ist nicht sache des internetanbieters.
da muss sich der eigentümer kümmern, dass die leitung vom übergabepunkt bis in die betreffende wohnung gelegt wird.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: scz
chris12 schrieb:
für das velegen der leitungen im haus ist vodafon (auch andere anbieter z.b. telekom) nicht zuständig.
Zuständig oder nicht, bei mir wurde vor Jahren genau das getan. Als sich herausgestellt hat, dass der Kabelanschluss von der Qualität nicht reichte, wurde umgehend ein Unternehmen beauftragt, die Gegebenheiten vor Ort besichtigt und eine neue Leitung durch einen stillgelegten Kamin verlegt. Kostenlos für mich und den Vermieter und das obwohl zwei Techniker gute drei Stunden beschäftigt waren.
 
da war der anschluss schon da. wenn keiner vorhanden ist, siehts anders aus.
siehe telekomthread.
ist bei jedem anbieter so.
 
Finds schon lustig wie mir gesagt wird, das die Telekom die 1gig Leitung auch schon für 120 Euro im Monat anbietet.... oder was für ein Preis auch immer.... Hallo.. ich zahle 40 Euro... aber jedem das seine.... :evillol: :D
 
chris12 schrieb:
da war der anschluss schon da. wenn keiner vorhanden ist, siehts anders aus.
siehe telekomthread.
ist bei jedem anbieter so.
Wollen wir nun "Ping-Pong" spielen? Weil alle irgendwie recht haben? Das bringt doch nichts.

Wir können festhalten: Es gibt Anbieter wie Vodafone Kabel die verlegten/verlegen Leitungen, ohne dass es den Kunden etwas kostet. Und nun ein Punkt zum Vermieter: Hier hätte chris 12 recht, sofern er darauf abhebt, dass der Vermieter die Haushoheit hat. Ohne die Zustimmung des Vermieters, besser und genauer des Immobilienbesitzers / Eigentümers, läuft dort nichts.
Wenn dies nun so ausgelegt wird, dass der Vermieter grundsätzlich einem Eingriff in sein Haus-Eigentum zuzustimmen hat, dann ist das richtig. Mit dieser Zustimmung können sich die unterschiedlichen Parteien einigen, wer diesen Eingriff (Verlegung Internetleitung und Kabel-TV) zu bezahlen hat.

Wenn ein Kabelanbieter sich weigert die Kosten für einen Zugang selbst zu übernehmen, dann haben sich Vermieter und Mieter zu der Kostenübernahme zu einigen. Ein Ergebnis könnten unterschiedlich sein:

1. Der Vermieter trägt die Kosten. Weist dann diese als Mehrwert für die Wohnung aus. Und erhöht die Miete (juristisch genauer: den Mietzins).
2. Eine andere Möglichkeit ist, der Mieter übernimmt die Kosten. Und der Mietzins wird nicht erhöht.
3. Der Hauseigentümer verweigert den Eingriff zur Verlegung der entsprechenden Leitungen (dieses soll ja vorkommen). Dann bleibt nur noch der Rechtsweg. Über einen Mediator oder über ein Gericht (Genehmigung/Leistungsklage).
4. Komplizierter kann es werden, sofern in eine Immobilie mit/aus mehreren Wohnungseigentümern besteht. Hier hat die Gemeinschaft (Eigentümerversammlung) gegebenfalls zu entscheiden. Sich zu einigen.

Um die eigene Marktposition zu stärken hat Vodafone Hausbesitzern (Eigentümer) und Mietern das Angebot gemacht, dass der Kabelzugang zum Haus und den Wohnungen kostenmäßig von Vodafone selbst getragen wird. Oder auch in der Vergangenheit die Kosten selbst übernommen hat.

Wie sich nun die Telekom verhält, dies entzieht sich meiner Kenntnis. Ich habe zwar noch Erfahrung mit der Post zu Zeiten des nationalen ISDN (noch BTX-Zeiten). Dann später mit der Telekom zu Zeiten des ISDN.

Seitdem habe ich ein gespaltenes Verhältnis zur Telekom. Was sich später darin äußerte, indem ich dem Telekom Vorstand auf einer CeBIT Pressekonferenz fortgesetzten gemeinschaftlichen Betrug – vor allen Anwesenden Journalisten – in/zur Frage gestellt habe.

In einem folgenden Prozess hat die Telekom dann 7000 DM Schadenersatz (einschließlich meiner Anwaltskosten) an mich gezahlt. Bevor das Gericht ein Urteil gegen das Unternehmen aussprechen konnte.
Ein Urteil fürchten solche Unternehmen, wie der Teufel das Weihwasser.

Grundlage war, dass die meisten Abrechnungen der Telekom zu Ungunsten der Kunden nicht stimmten. Nachweislich in einem Bundesland waren es mehr falsche Rechnungen, als richtige, korrekte Rechnungen. Eigentlich ein Skandal.
(Flatrate? So etwas gab es damals nicht.) Die Telekom hat dagegen kassiert und ihre Kunden nicht über die Fehlerhaftigkeit ihres Abrechnungssystems (es entstanden sogenannte Phantomeinhalten) informiert. Für mein Unternehmen errechnete ich damals eine Schadenshöhe von 4000 DM. Welche dann auch Klagegegenstand waren.

Um den Faden wieder aufzunehmen, wer welche Anschlusskosten trägt: Ich hatte bereits darauf hingewiesen, dass O2 n i c h t dazu bereit ist die Zugangskosten zu tragen. Jedenfalls in dem Fall, den ich geprüft habe.

Letztlich könnten Interessenten bei Verbänden wie Haus und Grund oder einem Mieterverband, sich für ihr bezogenes Objekt genauer beraten lassen.
Ergänzung ()

chris12 schrieb:
da war der anschluss schon da. wenn keiner vorhanden ist, siehts anders aus.
siehe telekomthread.
ist bei jedem anbieter so.
Zitat> Ist bei jedem anbieter so< Zitat Ende

Dieses möchte ich aus Erfahrung nicht so stehen lassen. Aus meiner Selbsterfahrung und aus der Erfahrung - mit geprüften Nachweisen - von anderen Internet- und Kabel-TV-Kunden. Da fällt mir der (zwar unbestätigte Spruch ein: "Es gibt nichts Absolutes"...
Ergänzung ()

xexex schrieb:
Zuständig oder nicht, bei mir wurde vor Jahren genau das getan. Als sich herausgestellt hat, dass der Kabelanschluss von der Qualität nicht reichte, wurde umgehend ein Unternehmen beauftragt, die Gegebenheiten vor Ort besichtigt und eine neue Leitung durch einen stillgelegten Kamin verlegt. Kostenlos für mich und den Vermieter und das obwohl zwei Techniker gute drei Stunden beschäftigt waren.
Ich habe den Eindruck, hier wird etwas verwechselt - oder "in den falschen Topf geworfen".

Grundsätzlich hat der Hauseigentümer das Grundrecht zu bestimmen, ob und wer in und an seinem Haus etwas bewirken will. Es hängt immer von seiner Entscheidung/Willenserklärung zu der Sache ab.

Die dann genehmigte Ausführung macht dann das Unternehmen wie Vodafone, bzw. ein Subunternehmen von Vodafone beauftragt. Oder ein anderes entsprechende Unternehmen.
Über den Inhalt der Ausführung - wie - wo - was - wann - haben sich Unternehmen und Hauseigentümer abzusprechen.

Die Bestimmung über das wann kann im Einvernehmen mit dem Hauseigentümer auf den Mieter übergehen. Es erfolgt dann in diesem Fall die Absprache zwischen Mieter und ausführendem Unternehmen.
Die Kostenträgerfrage (ggf. Aufteilung) wäre natürlich vorrangig zu klären.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
chris12 schrieb:
kannst du belegen, dass vodafon kostenlos die hausverkabelung verlegt, wenn keine vorhanden ist?
ich glaub das nicht so recht.
zumindest die telekom macht das nicht.
Wie meinst Du das?..... wir hatten Kabel schon seit den 80igern im Haus. UM kam damals und hat alles im Keller fit gemacht, damit ich Kabel 150 Leitung hatte, was damals sau schnell war. Da war Streaming noch im kommen.... VF hat sich dann dran gehängt und ein Techniker hat den Rest gemacht, das 1gig möglich war. Jetzt läuft alles weiterhin stabil..... so lange das Kabel im Keller von der Strasse liegt, sollten die Anbieter eigentlich alle Kosten übernehmen..... :daumen:
 
eigentlich und uneigentlich.
wenn ein HÜP im keller ist, aber keine leitungen bis in die wohnungen verlegt sind, glaube ich nicht, dass das ein provider kostenlos macht.
unsere wohnanlage ist vollverkabelt,da war das hier auch kostenfrei, den verstärker im keller gegen einen rückkanalfähigen ausgetauscht, in der wohnung die passende dose, die passenden kabel gelegt, router angeschlossen usw.
die versorgungsleitungen sind sache des eigentümers.
da es hier um VF geht, rede bzw. schreibe ich von kabelinternet.
telefon sollte ja auch in der ältsten hütte verfügbar sein.
 
KEPs schrieb:
Grundsätzlich hat der Hauseigentümer das Grundrecht zu bestimmen, ob und wer in und an seinem Haus etwas bewirken will. Es hängt immer von seiner Entscheidung/Willenserklärung zu der Sache ab.
Natürlich und auch bei mir lief an dieser Stelle alles rechtens ab, der genauere Ablauf sah in diesem Fall so aus:

1. Anschluss bei Unitymedia beantragt.
2. Erster Techniker vor Ort hat den Hausanschluss im Keller komplett erneuert, den Verstärker getauscht, die Leitung bis zur meiner Wohnung vermessen und festgestellt, dass der Anschluss so nicht möglich ist. Ich wurde gebeten den Vermieter zu informieren und seine Erlaubnis für die kostenlose Neuverlegung einzuholen. Was in diesem Fall nur eine reine Formalität war, meine Vermieterin wäre blöd wenn sie was gegen gehabt hätte.
3. Zweiter Termin diesmal mit zwei Technikern vor Ort. Sie haben sich alles angeschaut und festgehalten dass der Weg durch einen Kamin wohl der einfachste wäre. Dafür hat es aber eine Genehmigung vom Schornsteinfeger gebraucht, auch diese wurde zeitnah eingeholt.
4. Beim dritten Termin wurde dann die Leitung durch das ganze Kellergeschoss, den Kamin bis zur meiner Wohnung in der oberen Etage geführt und dort eine neue Dose angebracht.
5. Erneut ein Techniker von Unitymedia da, der nun die Leitung vermessen, den Verstärker eingestellt und den Anschluss freigegeben hat.

Für mich als Kunde war die Ausführung mehr als perfekt, besser kann man es eigentlich nicht machen. So bin ich trotz einer Überangebots hier in Köln auch schon seit vielen Jahren bei UM/Vodafone geblieben und die Rechnung ist für den Provider vermutlich längst ebenfalls aufgegangen.

Es mag sein, dass hier und dort anders entschieden wird und ich kenne auch ganz andere Geschichten von so gut wie allen Anbietern, wo Kunden teils über mehrere Monate ohne einen Anschluss da sitzen. Gegen die Behauptung wehre ich mich trotzdem:
chris12 schrieb:
für das velegen der leitungen im haus ist vodafon (auch andere anbieter z.b. telekom) nicht zuständig.
Das mag in vielen Fällen so sein, ich kenne seit über 20 Jahren aber diverse Fälle bei denen von der Telekom, NetCologne oder UM sehr wohl Leitungen bis an die Endstelle verlegt wurden und die Kosten komplett vom Anbieter übernommen worden sind.

Letztendlich wollen die Anbieter an die Kunden ran und nicht umgekehrt und wenn mir die Telekom hier nicht die Leitung legt, buche ich den einfach bei NetCologne oder eben Vodafone und die Telekom geht dann leer aus. In Gebieten in den man froh ist überhaupt einen Anschluss zu bekommen, mag das vielleicht anders aussehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: KEPs
da wirst du wohl recht haben.
geht halt ums geld. die werden sich aber wohl überlegen, ob sich das rechnet.
die regel wird das nicht sein.
 
chris12 schrieb:
kannst du belegen, dass vodafon kostenlos die hausverkabelung verlegt, wenn keine vorhanden ist?
ich glaub das nicht so recht.
zumindest die telekom macht das nicht.
https://www.computerbase.de/forum/t...t-das-auch-die-telekom.2036049/#post-25914211
Mit dem Glauben habe ich so meine Schwierigkeiten. Glaube ist für mich eine Begrifflichkeit der Religionen.
Gut. Soll so sein.

Ich selbst denke lieber naturwissenschaftlich. Sehen, hören, fühlen zu möglichen Erkenntnisen kommen. Daraus entsteht eventuell eine Hypothese. Die wird dann angezweifelt. Das kann erforscht werden. Die will belegt sein und ist in der Wirkung, bei gleicher Anwendung/gleichen Voraussetzungen, reproduzierbar. Und für mich gilt noch dazu: Ist das Ergebnis konstruktiv (unter dem, was ich als Wert für konstruktiv halte. Und dies sehen sicher oft andere Menschen, je nach Lebensperspektiven und Werte, anders)?

Zu der Leitungsverlegungen von Vodafone innerhalb eines Hauses habe ich hier bereits berichtet. Bitte noch mal nachlesen. Dort hatte ich berichtet, dass ein Techniker bei einem Neukunden in der Wohnung erschienen ist, um innerhalb des Hauses vom Keller in die Wohnung den Anschluss zu legen. In dem geschilderten Fall war aber vorher die Genehmigung des Hausbesitzers einzuholen. Was auch geschah. Lediglich noch strittig, dass der Techniker auch noch die FRITZ!Box kostenlos für den Kunden einrichten sollte.

Bei mir selbst, so hatte ich auch berichtet, war vorher kein Kabelanschluss in die Wohnung verlegt worden. Gemäß dem Vertrag, den ich bei Vodafone abgeschlossen hatte, kam ein Techniker (beauftragt von Vodafone) zu mir. Der dann - wie vereinbart - kostenlos den Anschluss vom Keller in meine Wohnung (mit Einsetzen einer Anschlussdose für das Kabel) setzte. In diesem Fall nutzte der Techniker allerdings die vorhandene Gemeinschaftsantenne bzw. deren Leitungen.

Zusammenfassend, ich habe nun viel geschrieben (diktiert) und nun können Sie nach einem Grundsatz von mir handeln: Glauben Sie davon nun kein Wort, kein einziges Wort! Aber halten Sie es für möglich. Und prüfen Sie es. Und wenn Sie das geprüft haben und dabei erkennen, das war ja richtig was ich da gelesen habe, dann können Sie sich danach verhalten. Müssen nicht - sie können.

Hinweis zur Prüfung: Erkundigen Sie doch bitte und einfach selbst als möglicher Kunde bei Vodafone. Was sie ein Kabelanschluss kostet und geben Sie vor, der Anschluss wäre aber erst noch in die Wohnung zu verlegen. Wäre das für Sie kostenfrei?

Und lassen Sie sich das Zugesagte bitte schriftlich bestätigen. Wichtig dabei ist, dass sie deutlich machen: Sie holen hier nur erst ein Angebot ein. Es wäre noch kein Auftrag! So würde ich es machen.

Um noch sicherer zu gehen, würde ich auch das Angebot schriftlich einholen mit dem Hinweis „Einholung eines schriftlichen Angebotes“. Zu der schriftlichen Anfrage würde ich auch ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Angebot nur schriftlich zu erfolgen hat. Telefonate in der Sache sind nicht erwünscht.
So würde ich mich schützen vor einem plötzlich erhaltenen und untergeschobenen Vertrag, welchen ich nicht abgeschlossen habe.
Anmerkung: Aus eigener Erfahrung – wie auch schon darüber berichtet habe.
 
das war in deinem fall normal, da das antennenkabel vorhanden war. ist bei mir auch so gewesen.
bei kabelinternet muss man die fritzbox einfach anstecken.
mir ging es die ganze zeit darum, wenn eben kein antennenkabel vorhanden ist, ob das dann kostenlos vom HÜP in die wohnung verlegt wird.
ich brauche kein angebot ein zu holen, bin schon 12 jahre zufriedener kunde bei KD/VF.
 
chris12 schrieb:
das war in deinem fall normal, da das antennenkabel vorhanden war. ist bei mir auch so gewesen.
bei kabelinternet muss man die fritzbox einfach anstecken.
mir ging es die ganze zeit darum, wenn eben kein antennenkabel vorhanden ist, ob das dann kostenlos vom HÜP in die wohnung verlegt wird.
ich brauche kein angebot ein zu holen, bin schon 12 jahre zufriedener kunde bei KD/VF.
Halloooooo! Ich hatte auch berichtet von einem weiteren Fall, bei dem keine vorbereitete Gemeinschaftsantenne vorhanden war. Aber, wenn Du zweifelst und damit hier ggf. Aufsehen erregst (und willst dies im Kern?) Also, warum machst Du nicht, willst es nicht und schlägst es ab, den eigenen Test?

Für mich ist nun die Angelegenheit, wie man juristisch sagt, ausgeschrieben. Man sollte schlicht erkennen, wenn bestimmte Protagonisten eventuell andere Ziele verfolgen, als sachlich an der Sache zu bleiben und anstatt zu prüfen nur dagegen opponieren wollen.

Ich wünsche nur noch einen angenehmen Abend – und bleiben Sie bitte alle gesund in dieser Zeit.
 
in einem weiteren fall...........
ein fall ist also bei dir die regel, nunja....................
ich kann das nicht testen, da wie ich schon geschrieben habe, bereits kunde bin, und wie auch schon geschrieben, unsere wohnanlage komplett verkabelt ist.
danke du auch.
 
chris12 schrieb:
kannst du belegen, dass vodafon kostenlos die hausverkabelung verlegt, wenn keine vorhanden ist?
[...]
zumindest die telekom macht das nicht.
https://www.computerbase.de/forum/t...t-das-auch-die-telekom.2036049/#post-25914211
Du behauptest, die Telekom würde Hausverkabelung nicht kostenlos legen. Und als Nachweis verlinkst Du dann auf einen Thread in dem ein nicht-Telekom Kunde fragte ob ihm die Telekom wohl die vorhandene Hausverkabelung umbaut?
 
Zurück
Oben