News Vorratsdaten­speicherung: Deutsche Speicherpflicht endgültig begraben

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Andy

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Das Urteil ist lang erwartet und im Ergebnis wenig überraschend: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gegen das EU-Recht verstößt. Angewendet wurde das Gesetz aber ohnehin nicht. Nun bestätigte das Bundesverfassungsgericht das Urteil.

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Sollte's wen wirklich wundern?
Das war doch mit Ansage! 🤷‍♂️
Mich erschüttert nur immer wieder, wie viel Zeit damit verplempert wird. 🤦‍♂️
 
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Gut so! Und ich will von niemandem hören "Wer unschuldig ist, hat ja nichts zu befürchten"!
 
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Wer hätte das gedacht. Ist ja nur das 5(?) Urteil mittlerweile.

Die Politiker probieren es aber immer wieder und wieder....
 
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Das wird aber Frau Faeser gar nicht gefallen.
 
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" Das gilt aber nur für einen begrenzten Zeitraum und bei richterlicher Kontrolle. "

Na dann können wir ja allle beruhigt sein, wenn es ein Richter absegnen muss. 😂
 
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Eigentlich sollte der Verfassungsschutz eher ein Augen auf die etablierten Parteien haben.
Aber man beißt ja bekanntlich nicht die Hand, die einen füttert...
 
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Für Deutschland ergibt sich damit folgender Rahmen für eine Neuregelung:
  • zum Schutz der nationalen Sicherheit dürfen Verkehrs- und Standortdaten allgemein und unterschiedslos auf Vorrat gespeichert werden, wenn sich der betreffende Mitgliedstaat einer ernsten Bedrohung für die nationale Sicherheit gegenübersieht. Eine solche Anordnung kann durch ein Gericht oder eine unabhängige Verwaltungsstelle kontrolliert werden und darf nur für einen auf das absolut Notwendige begrenzten Zeitaum ergehen
  • zum Schutz der nationalen Sicherheit, zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit auf der Grundlage begrenzender Kriterien bezogen auf betroffene Personen oder mittels eines geografischen Kriteriums kann eine gezielte Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten erfolgen
  • für dieselben Zwecke einen auf das absolut Notwendige begrenzten Zeitraum eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung der IP-Adressen, die der Quelle einer Verbindung zugewiesen sind
  • zum Schutz der nationalen Sicherheit, zur Bekämpfung der Kriminalität und zum Schutz der öffentlichen Sicherheit eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung der die Identität der Nutzer elektronischer Kommunikationsmittel betreffenden Daten
  • zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zum Schutz der nationalen Sicherheit kann den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste aufgegeben werden, während eines festgelegten Zeitraums die ihnen zur Verfügung stehenden Verkehrs- und Standortdaten umgehend zu sichern.

https://www.lto.de/recht/nachrichte...herung-verstoesst-gegen-eu-recht-unionsrecht/

Irgendwie wirkt der letze Punkt so, als könnte das BVerwG die Klage der Provider dann doch noch abweisen.
 
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Sind da nicht bereits Unsummen von Steuergeldern versenkt worden?
 
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Richtige Entscheidung, ein kleiner Lichtblick und schön zu sehen, dass doch noch Institutionen existieren, die mit Kopf handeln, auch entgegen politischer Hauptströmungen.
Ich glaube aber nicht, dass das Thema somit beendet ist, daran wird weiter gearbeitet.
 
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"Anlasslose" Vorratsdatenspeicherung. Die werden aber immer irgendeinen Anlass finden.
 
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Ich bin schockiert, damit hätte ja NIEMAND rechnen können.
Traurig, dass sowas nach dem wievielten Anlauf (?) jetzt immer noch keine Konsequenzen hat, und die Faeser kürzlich SCHON WIEDER mit dem Scheiß um die Ecke gekommen ist.
 
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Ich begrüße, die opositionelle Richtungsweisung, bei dieser (erneut) nochmals klarer Definierte Richtlinien und Prazidenzfalle nun Verfügbar sind und so, einer gewissen Tendenz zum "Übereifer" entgegenstehen.
Der Diskurs hat erneut gezeigt, dass sogar eine "Kreisdiskussion" ihre absolute Daseinsberechtigung inne hat und der Weg das Ziel ist .
 
Ich behaupte sogar, dass die Daten auch so gespeichert werden. Die Urteile werden keinen Einfluss drauf haben. Es gibt ja keine Instanz die das überwacht und steuert.
 
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Nächster Versuch dann in 3 Jahren... Egal wie oft das höchstrichterlich abgewehrt wird, es wird immer wieder versucht werden. Insbesondere falls die CxU es wieder in die Regierung schaffen sollte (ich hoffe nicht) wird es wieder ein Thema werden.
 
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Überraschung!
Vllt sollte man es in Datenvorratsspeicherung ändern, dann klappt es vielleicht mit dem Gesetz.
Oder Bürgerüberwachungsgesetz
Bisschen Geld für ein paar Anwälte. Niceee
 
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Herrenlos schrieb:
Ich behaupte sogar, dass die Daten auch so gespeichert werden. Die Urteile werden keinen Einfluss drauf haben. Es gibt ja keine Instanz die das überwacht und steuert.
Die Speicherung war u.a. vorgesehen auf Providerebene, also Telekom & Co. hätten einen großen Teil der Arbeit erledigen müssen, was immense Kosten verursacht hätte. Die haben sich afaik nie aktiv gegen die Idee gewehrt, aber wollten immer Rechtssicherheit, bevor sie die Milliarden Euros investieren, nur damit es 2 Jahre später wieder gekippt wird.
 
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Cool Master schrieb:
Wer hätte das gedacht. Ist ja nur das 5(?) Urteil mittlerweile.

Die Politiker probieren es aber immer wieder und wieder....
Ja will keine Namen nennen aber der CSU Mensch der gegen Erneuerbare Energien ist. 😉
 
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Wieviele Urteile dazu brauchen Politiker denn noch bis sie es endlich kapieren?
 
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Top, kann ich ja wieder Filme torrenten 🥳🤩
 
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