Der Wächter-Modus mit dem Aufnahmen ist zu schwämig geregelt. Und da kommt der deutsche ins Spiel, weil der Ami es nicht kann bzw. gar nicht will. Und viele Leute wollen nur nutzen und denken alles was aus USA kommen ist geil. Leute schaltet eurer Hirn ein.
Welche Sensordaten an Tesla übermittelt und gespeichert werden und welche im Auto bleiben und überschrieben werden, bleibt unklar. Die Rechte, die sich die Firma von Elon Musk in den AGB einräumen lässt, sind quasi unbegrenzt. Im Sinne des Verbraucherschutzes muss angenommen werden, dass sie alles, was sie in den AGB erklärt, auch zu tun gedenkt. Zitat:
„Mit der Nutzung unserer Produkte oder Dienstleistungen … erklären Sie sich mit der Übermittlung von Informationen von Ihnen, über Sie oder über Ihre Nutzung … in Länder außerhalb Ihres Wohnsitzlandes, einschließlich der USA, einverstanden.“
Wer so viel Datenverarbeitung nicht will, kann widersprechen, online, per E-Mail oder Post an eine Adresse – in den USA. Doch davon rät Tesla im nächsten Atemzug auch gleich wieder ab. Die Firma schreibt:
„Dies kann dazu führen, dass bei Ihrem Fahrzeug eine lediglich eingeschränkte Funktionalität, ernsthafte Schäden oder Funktionsunfähigkeit eintreten.“
Tesla erwähnt die seit Mai 2018 in Europa geltende Datenschutzgrundverordnung – DSGVO – mit keinem Wort. Die AGB sind teilweise nur über mehrere Klicks abrufbar, enthalten keine Datumsangabe, können jederzeit einseitig geändert werden, was auch passiert, und sie berufen sich für die Übermittlung in die USA auf das Privacy Shield
9, das kürzlich vom Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt wurde.
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Also verstößt schon der Normalbetrieb von Teslas gegen die DSGVO. Von einer Datenschutz-Information in „präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache“ über die Verarbeitung, so wie die DSGVO es fordert
11, kann keine Rede sein.
Ein weiterer Kritikpunkt: Die Pseudo-Zustimmung wird vom Eigentümer des Autos, also zumeist dem Halter oder der Halterin, eingeholt. Erfasst werden aber vorrangig die Daten der Fahrerinnen und Fahrer oder der Mitfahrenden, die mit dem Halter nicht identisch sein müssen.
Ein absolutes No-Go nach europäischem Datenschutzrecht ist auch die Dauererfassung der Autoumgebung, also des öffentlichen Raums. Wenn Menschen gefilmt und aufgezeichnet werden, die nur an einem Auto vorbei gehen, ohne dass sie sich konkret verdächtig machen, ist dies klassische illegale Vorratsdatenspeicherung. Im öffentlichen Raum rund um einen Tesla werden wir erfasst, verfolgt, gefilmt, und möglicherweise identifiziert, je nachdem, welche Technik im Auto gerade aktiv ist. Wir wissen nicht, was davon das Auto gerade tut. Ebenso ist die für die Betroffenen nicht erkennbare Video-Erfassung des Innenraums, die in bestimmten Modellen möglich ist, unzulässig
Geheimagent Tesla – Wie das Auto Daten sammelt I frontal