Helios co. schrieb:
Oh bitte, nicht auf dieses Niveau.[...]Ich sage es nochmals und das ist auch in unserem GG so festgeschrieben: Freiheit hört da auf wo andere zu Schaden kommen.
Natürlich hört die Freiheit auf, wo die Freiheit des anderen eingeschränkt wird. Nur sehe ich nicht, wo meine Freiheiten eingeschränkt werden, wenn mein Nachbar Waffen besitzt, ebensowenig, wenn diese legal unregistriert wären (ich gehe mal von österreichischen Verhältnissen aus).
Die Aufzählung bestand aus mehreren Beispielen, bei der ich weder einen Nutzen noch Sinn dahinter sehe, bzgl. der "Argumente" der Einführung. Es werden Rechte abgebaut und hier greift letztlich (da es in vielen anderen Bereichen festzustellen ist) der Satz:
"They who can give up essential liberty to obtain a little temporary safety, deserve neither liberty nor safety."
Helios co. schrieb:
Welche Argumente und Fakten? Das was du(wir hier) bis jetzt als Argumente genannt haben, rechtfertigt weder ein Totalverbot noch das Gegenteil. Ich wiederhole mich, ich weiss, aber über welche Fakten redest du, wenn du für ein relativ lockeres Waffenrecht begründen möchtest?
Fakten sind: Kriminalität mit Waffen (ist fast nur illegaler Art) ist unabhängig vom Waffengesetz, wie man an zahlreichen anderen Ländern sehen kann. Schusswaffenkriminalität ist in den Ländern teilweise stark unterschiedlich, im deutschsprachigen Raum kaum vorhanden.
In Österreich ist das Schutzniveau auf oder gar über deutschem Niveau.
Eine Abschaffung des Waffenrechts halte ich für unsinnig und gefährlich, daher wünsche ich mir Regulierungen, die den (ich nenn das mal so) "Sweet-Spot" zwischen Freiheit und Verbot so treffen, dass die maximal mögliche Freiheit dabei herausspringt. Ich sehe diesen Schnittpunkt dieser zwei Vorstellungen in Österreich beispielshalber gut getroffen, und mMn bringt eine restriktivere Handhabung (wie bei uns) keine weiteren Gewinne, sind also abzulehnen.
Helios co. schrieb:
In der Schweiz war noch kurz vor dem Volksentscheid die allgemeine Meinung eher gegen die in der schweiz aktuelle Handhabung. Kurz darauf warf die Waffenlobby das Argument Sicherheit und Selbstschutz in den Ring und zack, war der Volksentscheid abgeschmettert.
Dennoch liegt die Kriminalität in der Schweiz nicht wirklich höher, bzw. dort haben anscheinend ausreichend viele Personen das Bedürfnis, sich adäquat verteidigen zu können, egal ob das nun sinnvoll ist oder nicht.
Helios co. schrieb:
Das ist es eben nicht. Die Tendenz in GB war seit Jahren steigend. Ich wiederhole mich wieder, aber es gab genug Gründe warum es zu dem Anstieg kam.
Im übrigen ist das Waffenrecht in DE bereits sehr restriktiv und dennoch fällt die Krimrate stetig [Korr. v. Zitierenden]. Ist DE damit nach deiner Denke das absolute Gegenbeispiel zu England? Muss es scheinbar sein, sonst macht deine Aussage zu England gar keinen Sinn.
Meine Aussage war: England hat steigende Kriminalitätsraten, die sich an die USA anpassen (bzw. dort sinken die zwar, sind aber auf hohem Niveau), die Verschärfung des Waffenrechts war dort eine Kurzschlusshandlung und seit dem sind Schusswaffendelikte deutlich angestiegen.
In Deutschland sinkt die Kriminalitätsrate allgemein, was losgelöst vom Waffengesetz ist.
Helios co. schrieb:
Ehh, nein! Denn es geht um den Missbrauch der durch eine Gesetzgebung erst ermöglicht wird.
Doch, darum geht es. Wie ich gesagt habe, reicht es im idealistisch gedachten Falle aus, dass der Staat den Missbrauch verbietet.
Leider bedarf es in der Realität aber weiterer Regulierungen, die man im Einzelfall auf deren Notwendigkeit überprüfen muss und bei nicht notwendiger Überregulierung abschaffen muss.
Eine wichtige Regulierung: Es gibt keine Waffenscheine bis auf wenige, gut begründete Ausnahmen, also ist das Tragen von scharfen Waffen untersagt.
Dazu werden linksextreme ebenso wie rechtsextreme Personen (und alle anderen, die nicht zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen) vom Erwerb ausgeschlossen.
Um weiteren Missbrauch auszuschließen, ist es auch sinnvoll, die Lagerung zu reglementieren.
Wie du vllt schon rauslesen konntest, finde ich das österreichische Waffenrecht sehr gut (mit den Kontrollen durch die Polizei bei WBK-pflichtigen Waffen - also Revolver und alles halbautomatische - alle 5 Jahre könnte
ich gut leben).
e:/
DDM_Reaper20 schrieb:
Mein Vater (Jurist) findet es sehr interessant, dass einem Kindesentführer, dem Prügel angedroht wurde,[...] eine Entschädigung wegen Folter gezahlt werden muss, einem Terroristen (oder sonstigem Gewalttäter) jedoch, der kurz davor ist, eine Geisel zu erschießen, mittels finalem Rettungsschuß jedoch die Kerzen ausgeblasen werden dürfen.
Ich bin kein Jurist, also kann ich dir nur meine Interpretation/Meinung dazu schildern.
Meiner Meinung nach kann man bei letzterem die Situation klar einschätzen, es gibt keine erfragbaren Variabeln.
In dem Fall ist es eine unmittelbare Gefährdung, die der Geiselnehmer ausübt und muss für das Opfer am sichersten beendet werden.
Bei der Folterandrohung ist zwar auch das Opfer im Vordergrund, aber hier ist keine akute Gefährdung (Pistole an Kopf halten, Messer an Kehle, was auch immer) im Gange, sondern das Leben der Geisel/des Entführungsopfers entweder noch bedroht, das Opfer schon tot oder es liegt bedingt durch die "Unterbringung" im Sterben.
In diesem Falle hat mein als Beamter keine Möglichkeit, die Situation korrekt einzuschätzen, kann den Wahrheitsgehalt der Aussage nicht sofort überprüfen usw.
Daneben: Auch ein Gewaltverbrecher hat Rechte, die man nicht wegwischen kann und ohne eine akute situationsbedingte Gefährdung, die ein sofortiges Handeln notwendig macht, kann man Folter nicht anwenden.
Dazu hat Fetter Fettsack schon einen recht guten Text geschrieben.