Kreisverkehr
Commander
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Bogeyman schrieb:bei deinen zitierten Stellen passt manches nicht. Schau nochmal drüber. Über manchen zitierten Texten von dir steht mein Nick obwohl ich das gar nicht geschrieben habe sondern wer anders
Mhm, da is wohl was bei c&p schief gegangen. Jetzt sollte cih alle Stellen richtig vermerkt haben.
Bogeyman schrieb:Durchaus richtig. Aber wie gesagt bei einem Messer kann sich nicht ausversehen mal ein Schuss lösen. Und wenn man zusticht so gehört dazu doch schon eine hohe Entschlossenheit
Nun, um wieder weg von einem konstruierten Fall zu kommen: Du sprichst vom Verdeckten Führen, was im Grunde nur Kurzwaffen wie Pistolen und Revolver betrifft. Diese werden nur durch eine WBK zugänglich (auch und vor allem in Österreich) und dadurch würde ein LWB seine gesamten Waffen usw verlieren neben den strafrechtlichen Konsequenzen.
Wie viele Personen mit Schusswaffen hast du schon erlebt, welche Quellen kannst du nennen, die ein Gefährdungspotential benennen würden?
Die Fälle, die davon tangiert werden, sind aber keine LWBs, sondern diejenigen, die sich illegal versorgen.
Bogeyman schrieb:Aber selbst wenn ein Juwelier eine Waffe tragen würde, was wäre dann? Die Gegner schlafen ja nicht und würden sich ebenso stärker bewaffnen.
Letztendlich ist es somit in meinen Augen keine Lösung wenn man nem Juwelier ne Waffe geben würde, da kann dieser doch viel besser einen Sicherheitsdienst oder Personenschützer anheuern und eben seine Geschäfte auf neutralem Boden durchführen
Das ist realitätsfremd. Wenn Kunden einen Hausbesuch wünschen, der Juwelier ablehnt, sucht sich der Kunde wahrscheinlich einen Händler, der dies dennoch macht. Schutzpersonal kostet Geld und muss meistens ebenso bewaffnet sein und gerade für gefährdete Personen gibt es überhaupt erst den Waffenschein, damit diese sich im Falle alleine verteidigen können.
Die Angreifer sind doch eh schon nicht betroffen vom Waffengesetz, diese können Waffen aller Art unkontrolliert erwerben ohne Auflagen, Kontrollen, Aufbewahrungsvorschriften und Verbot des Führens.
Die Personen, die du als Risiko siehst, dürfen eh keine WBK ausgestellt bekommen und werden - wie schon gesagt - vom Waffengesetz nicht tangiert.
Im Falle des Mitglieds vom Zentralrat der Juden hat das Führen einer Waffe (Messer) einen Angriff verhindert, auch wenn der Angreifer ihn angezeigt hat...
Und wenn die Polizei in allen Situationen ihre 20 Minuten braucht, bis sie zu Hilfe eilt, hilft dem Juwelier das leider auch nicht weiter.
Wie gesagt, eine Aufweichung des Waffenscheins ist für mich jedenfalls nicht erstrebenswert, aber er kann bei bestimmten Personengruppen Gefahren verhindern.