lynx007
Commodore
- Registriert
- Feb. 2011
- Beiträge
- 5.013
Servus,
ich habe nen Gewerbeschein und Vorsteuerabzuberechtig. Jetzt ist die Frage, wie kann man die Hardware wieder unkompliziert verkaufen. Habe damit nämlich keine Erfahrung und hoffe da um Erfahrungswerte von Forennutzern.
Fall Schilderung: Ich kaufe Hardware, meistens mehrer Positionen. Die werden in der Buchhaltung festgehalten. Doch das bedeutet doch auch, das ich sie nicht ohne UST wieder weiterverkaufen kann, richtig und dafür eine Rechnung schreiben muss, richtig und den Gewinn (Buchwert-Erlöss) wieder in die Buchführung mit einnehme.
Doch wie ist das mit der Garantie übernahme, geht das überhaupt. Selbst wen noch Garantie auf dem Artikel ist, ist der ja mit der Rechnung gebunden die ich vom Händler habe. Doch die brauche ich ja für die Steuer und als Kaufnachweis der anderen Komponenten.
Wie verfährt man da? Kann man die Restgarantie irgendwie unkomplieziert übernehmen so das sich der neukäufer direkt an den Händer wenden? Und ich will eigentlich keine Gewähr oder Garantie übernehmen, da ich dafür keine Zeit und Lust habe. Lieber bring ich das alte Zeug auf den Wertstoffhof, was ich aber Prinziepel bei funktionstüchtiger Hardware schade finde.
Beispiel: Ich kaufe ein neues MB. Jetzt habe ich ein altes hier rumliegen. Die Altrechnung ist für Steuer und als Garantienachweis der anderen aufgeführten Komponentne bei mir und kann ich ja nicht einfach weiter geben. Wie verfährt da der Kleinunternehmer, der UST abzugsberächtigt ist, dort?
grüße
ich habe nen Gewerbeschein und Vorsteuerabzuberechtig. Jetzt ist die Frage, wie kann man die Hardware wieder unkompliziert verkaufen. Habe damit nämlich keine Erfahrung und hoffe da um Erfahrungswerte von Forennutzern.
Fall Schilderung: Ich kaufe Hardware, meistens mehrer Positionen. Die werden in der Buchhaltung festgehalten. Doch das bedeutet doch auch, das ich sie nicht ohne UST wieder weiterverkaufen kann, richtig und dafür eine Rechnung schreiben muss, richtig und den Gewinn (Buchwert-Erlöss) wieder in die Buchführung mit einnehme.
Doch wie ist das mit der Garantie übernahme, geht das überhaupt. Selbst wen noch Garantie auf dem Artikel ist, ist der ja mit der Rechnung gebunden die ich vom Händler habe. Doch die brauche ich ja für die Steuer und als Kaufnachweis der anderen Komponenten.
Wie verfährt man da? Kann man die Restgarantie irgendwie unkomplieziert übernehmen so das sich der neukäufer direkt an den Händer wenden? Und ich will eigentlich keine Gewähr oder Garantie übernehmen, da ich dafür keine Zeit und Lust habe. Lieber bring ich das alte Zeug auf den Wertstoffhof, was ich aber Prinziepel bei funktionstüchtiger Hardware schade finde.
Beispiel: Ich kaufe ein neues MB. Jetzt habe ich ein altes hier rumliegen. Die Altrechnung ist für Steuer und als Garantienachweis der anderen aufgeführten Komponentne bei mir und kann ich ja nicht einfach weiter geben. Wie verfährt da der Kleinunternehmer, der UST abzugsberächtigt ist, dort?
grüße
Zuletzt bearbeitet: