News Werden Musik-Downloads teurer?

Seht ihr, das ist auch ein Witz.
Wenn man die Sachen schon legal kauft, dann sollen die Server von Musicload auch gefälligst speichert, welcher Benutzer die Rechte an einem Song erworben hat und diesen in solchen Fällen (siehe Festplattencrash o.ä.) auch wieder zur Verfügung stellen. Den User dann einfach im Regen stehen zu lassen und ihn das selbe Lied nochmal kaufen zu lassen ist ein riesen Witz. Ganz im ernst, da scheiß ich drauf. Dann würd ich mein eMule sofort anschmeissen mit einem "jetzt erst recht" und auch in Zukunft garantiert nie wieder so einen Dienst in Anspruch nehmen.
 
Habe nur darauf gewartet bis die MI endlich den nächsten Schritt wagt. Nun ist es wieder einmal soweit. Musikdownload über Internet ist gerade angelaufen und schon wittert man noch mehr Geld. Dies kann man meiner Meinung nach machen weil der Ottonormalverbraucher eh meint, 65 ct - 150 ct wären doch billig für ein Musiktitel. Anscheinend wird das zu viel zu überhöhten Preisen gekauft.
Die MI ist doch selbst daran Schuld dass jeder seine Musik sonstwo her bekommt. Zuerst diese Kopierschutzmasche das ja keiner die CD auf nem PC abspielen kann, und dann so DRM Zeugs.
 
Da sieht man mal wieder die geschäftemacherei mit der Musik...habe mir aufgrund der Preise seit Jahren keine Cds mehr geholt, aber Songs über iTunes runtergeladen. Naja was will man mit denen machen, die nur mehr Geld haben wollen....einfach nicht mehr unterstützden....geldgeile Musikindustrie, die nur auf ihren Profit schielt..
 
dPay schrieb:
Also ich kann aus eigener Erfahrung ersteinmal nur vom Kauf im Internet abraten. Folgendes ist mir Passiert. Ich habe vor etwas mehr als einem halben Jahr aus Testzwecken Lieder bei Musicload im Wer von etwa 40 Eur gekauft, und alles lief Perfekt, mit der Qualität konnte ich einigermasen leben (P2P ist die quali auch nicht besser, blos hier bezahlt man). Neulich ist aber mein PC abgeschmiert und meine HD war nur noch Schrott. Also neue HD her und Windows neu installiert. Aber was musste ich da feststellen? Meine ganzen 40 Eur waren im Eimer, weil man erworbene Musikstücke nur noch für ein halbes Jahr nach dem Kauf erneut herunterladen kann.

Solange bis die Qualität nicht besser wird und DRM nicht verschwindet, werd ich mir keine Musik mehr im Internet kaufen.

meine kueche ist mir abgebrannt, ich bin dann ins moebelhaus, in dem ich die kueche gekauft hatte, die wollten mir doch tatsaechlich keine neue geben, dabei habe ich ich sie dort gekauft!

sorry, aber wer keine backups macht, ist selbst schuld. achja, sowas steht eigentlich immer in den agbs der jeweiligen anbieter, bei musicload unter dem punkt 6.6.3:
http://www.musicload.de/agb
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Quote "entschäft")
Ich habe selten einen Vergleich gesehen, der derart hinkt wie dieser.
Bei einem Song bezahlst du für das Recht, diesen Song hören zu dürfen. Du bezahlst die Aufwendung des Labels, des Künstlers etc. Du bezahlst nicht für die Datei, sondern für die Daten (Audioinformationen). Vergleichen lässt sich das mit einer Zeitung, da zahlst du nicht für das Papier und die Druckerschwärze (stimmt natürlich nicht ganz) sondern für die Informationen, welche die Zeitung enthält bzw. den Aufwand, diese Informationen zu beschaffen. Das ganze nennt man wohl Dienstleistung.

Bei einer Küche bezahlst du die Materialien und den Aufbau. Das ganze nennt man Handwerkliche Tätigkeit.

Wenn deine Küche brennt, werden die Materialien zerstört (=Kosten) und der Aufbau muss erneut getätigt werden (=Kosten). Wenn deine Datei zerstört wird, besitzt du weiterhin die Rechte an den Informationen, da diese schliesslich nicht zerstört wurden sondern jediglich das (kostenlose) Trägermedium. Der Hersteller muss den Song nicht für dich neu Einspielen er muss jediglich den Zugang zur den selben Dateien ermöglichen. Das Musicdienste diesen Zugang mit ihren AGBs einschränken ist alleine schon eine riesen Frechheit und riesige Kundenverarsche, sowas sollte man einfach nicht mit sich machen lassen, aber auf solche Sachen achten die Kunden ja anscheinend nicht. Eines ist klar: Mit solchen Methoden werden mich diese Bauernfänger niemals ködern, ich bekomme höchstens eine riesen Wut im Bauch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nossi schrieb:
Ich habe selten einen Vergleich gesehen, der derart hinkt wie dieser.
Bei einem Song bezahlst du für das Recht, diesen Song hören zu dürfen. Du bezahlst die Aufwendung des Labels, des Künstlers etc. Du bezahlst nicht für die Datei, sondern für die Daten (Audioinformationen). Vergleichen lässt sich das mit einer Zeitung, da zahlst du nicht für das Papier und die Druckerschwärze (stimmt natürlich nicht ganz) sondern für die Informationen, welche die Zeitung enthält bzw. den Aufwand, diese Informationen zu beschaffen. Das ganze nennt man wohl Dienstleistung.

mein vergleich hinkt? dann deiner erst recht. und wenn wir in deutschland tatsaechlich nur lizenzen erwerben wuerden, oh gott..... :rolleyes: achja, ich zahle nicht fuer die datei, sondern fuer die daten? also die audioinformationen.... die eine audiotei sind.... hier fehlt das mata smilie :rolleyes:

das stimmt nicht (so ganz), ich kaufe keine lizenz, ich kaufe die datei, die dann mir gehoert, aber bestimmten vertraglichen einschraenkungen unterliegt, denen ich beim kauf zugestimmt habe. und nein, eine zeitung ist keine dienstleistung. ich bezahle auch nicht die journalisten und redakteure der zeitung, ich kaufe mir die zeitung. das ist immer noch ein kaufvertrag, kein dienstvertrag.

Bei einer Küche bezahlst du die Materialien und den Aufbau. Das ganze nennt man Handwerkliche Tätigkeit.

ja, ich schneide den rasen mit einem geraet namens rasenmaher kurz, das nennt man rasenmaehen. bevor du fragst, das ist nen werkvertrag.

Wenn deine Küche brennt, werden die Materialien zerstört (=Kosten) und der Aufbau muss erneut getätigt werden (=Kosten). Wenn deine Datei zerstört wird, besitzt du weiterhin die Rechte an den Informationen, da diese schliesslich nicht zerstört wurden sondern jediglich das (kostenlose) Trägermedium.

das steht wo? wie gesagt, du kaufst keine lizenz in deutschland, die eulas (das sind nicht die agbs in den shops), die gerne bei der installation von software eingeblendet sind, sind in deutschland zum groessten teil bedeutungslos. und seit wann ist das medium zur datenspeicherung kostenlos? speichern, verwalten und uebers internet verteilen kostet nunmal geld.

Der Hersteller muss den Song nicht für dich neu Einspielen er muss jediglich den Zugang zur den selben Dateien ermöglichen.

wenn meine buecher verbrennen, muessen die texte auch nicht neu geschrieben werden, sie muessen mir lediglich auf einem medium wieder zugaenglich gemacht werden, sprich, sie muessen neu gedruckt werden. ich koennte sie aber auch als ebook oder hoerbuch auf einem datentraeger abspeichern. der aufwand ist unterschiedlich, aber dennoch mit kosten verbunden, am prinzip aendert das nichts.

Das Musicdienste diesen Zugang mit ihren AGBs einschränken ist alleine schon eine riesen Frechheit und riesige Kundenverarsche, sowas sollte man einfach nicht mit sich machen lassen, aber auf solche Sachen achten die Kunden ja anscheinend nicht.

stimmt, du bist wohl ein beispiel dafuer, das die masse nicht auf abgs achtet, da stehen nicht nur einschraenkungen fuer dich drinn, sondern auch pflichten fuer den anbieter. sie zu lesen hilft manchmal.
agbs sind ne riesen kundenverarsche? sei froh das es sie gibt, sonst wuerdest du wirklich verarscht werden.
achja, agbs gibts ueberall, nicht nur in musicstores, h&m und co. haben auch welche ;)

Eines ist klar: Mit solchen Methoden werden mich diese Bauernfänger niemals ködern, ich bekomme höchstens eine riesen Wut im Bauch.

methoden? hoert sich bei dir ja an, als ob es die croatische wettmafia ist.... wie gut das dich niemand zwingt dort zu kaufen...
 
Zuletzt bearbeitet:
JollyRogers schrieb:
mein vergleich hinkt? dann deiner erst recht. und wenn wir in deutschland tatsaechlich nur lizenzen erwerben wuerden, oh gott..... :rolleyes: achja, ich zahle nicht fuer die datei, sondern fuer die daten? also die audioinformationen.... die eine audiotei sind.... hier fehlt das mata smilie :rolleyes:

Ich habe nirgends gesagt, das wir in Deutschland nur Lizenzen erwerben würden. Desweiteren: Du glaubst also tatsächlich, das wir die Herstellungskosten einer Audiodatei bezahlen und nicht die Künstler, die Kosten für die Aufnahme, die Produzenten etc. ?

das stimmt nicht (so ganz), ich kaufe keine lizenz, ich kaufe die datei, die dann mir gehoert, aber bestimmten vertraglichen einschraenkungen unterliegt, denen ich beim kauf zugestimmt habe. und nein, eine zeitung ist keine dienstleistung. ich bezahle auch nicht die journalisten und redakteure der zeitung, ich kaufe mir die zeitung. das ist immer noch ein kaufvertrag, kein dienstvertrag.

Natürlich bezahlst du die Journalisten nicht direkt, aber du bezahlst sie über den Preis der Zeitung, du bezahlst die Informationen, die du bekommst. 80cent und mehr für die Seiten wären ein wenig viel, nicht wahr ?


ja, ich schneide den rasen mit einem geraet namens rasenmaher kurz, das nennt man rasenmaehen. bevor du fragst, das ist nen werkvertrag.

Verzeihung bitte, das ich nicht den Betriebswirtschaftlich richtigen Ausdruck verwendet habe. Das ändert nichts am Sinn meines Beitrages, aber wenn du das für sinnvoll hälst, häng dich ruhig an der Formulierung auf, viel Spaß dabei.

das steht wo? wie gesagt, du kaufst keine lizenz in deutschland, die eulas (das sind nicht die agbs in den shops), die gerne bei der installation von software eingeblendet sind, sind in deutschland zum groessten teil bedeutungslos. und seit wann ist das medium zur datenspeicherung kostenlos? speichern, verwalten und uebers internet verteilen kostet nunmal geld.

Natürlich kostet das Geld. Aber es kommt hier auf die Maßstäbe an, du bezahlst bei deinem Download immer noch die Plattenfirmen und die Künstler. Ich habe mir erlaubt, den halben cent oder noch wenig für Traffic und co. zu ignorieren.

wenn meine buecher verbrennen, muessen die texte auch nicht neu geschrieben werden, sie muessen mir lediglich auf einem medium wieder zugaenglich gemacht werden, sprich, sie muessen neu gedruckt werden. ich koennte sie aber auch als ebook oder hoerbuch auf einem datentraeger abspeichern. der aufwand ist unterschiedlich, aber dennoch mit kosten verbunden, am prinzip aendert das nichts.

Der unterschied liegt wohl deutlich in den Herstellungskosten. Bücher kosten nunmal mehr als Audiodateien. Falls du versuchen solltest, mir hiermit einen Strick zu drehen wegen meines Zeitungsvergleiches: Zeitungen werden jeden Tag mit neuen Infos gefüllt, Bücher nicht. Die Kosten verteilen sich bei Büchern ganz anders als bei Zeitungen. Bücher kann man eher mit einer Küche vergleichen als mit Zeitungen.

stimmt, du bist wohl ein beispiel dafuer, das die masse nicht auf abgs achtet, da stehen nicht nur einschraenkungen fuer dich drinn, sondern auch pflichten fuer den anbieter. sie zu lesen hilft manchmal.
agbs sind ne riesen kundenverarsche? sei froh das es sie gibt, sonst wuerdest du wirklich verarscht werden.
achja, agbs gibts ueberall, nicht nur in musicstores, h&m und co. haben auch welche ;)

Jetzt hast du endgültig den Vogel abgeschossen. Ich bedanke mich schonmal dafür, das du mich für derart dumm und unwissend hälst. Aber ich habe nie gesagt, das AGBs Kundenverarsche sind, es ging explizit nur um diese 6 Monats frist. Mir zu unterstellen ich wüsste nicht was agbs sind grenzt schon an beleidigung.

Zu deinem Schutz muss ich zugeben, das ich meinen Beitrag in der Eile nicht idiotensicher geschrieben habe, ich dachte wir reden hier von Erwachsenem zu Erwachsenem. Aber wenn man das unbedingt möchte, kann man den Beitrag natürlich auch genau so verstehen, wie du es getan hast, obwohl offensichtlich ist, was gemeint war. Es ist der Wille der zählt, nicht wahr... ? Das gilt beim schreiben als auch beim lesen...
 
Nossi schrieb:
Ich habe nirgends gesagt, das wir in Deutschland nur Lizenzen erwerben würden. Desweiteren: Du glaubst also tatsächlich, das wir die Herstellungskosten einer Audiodatei bezahlen und nicht die Künstler, die Kosten für die Aufnahme, die Produzenten etc. ?

==Bei einem Song bezahlst du für das Recht, diesen Song hören zu dürfen. Du bezahlst die Aufwendung des Labels, des Künstlers etc. Du bezahlst nicht für die Datei, sondern für die Daten (Audioinformationen).

diese beschreibung trifft auf eine lizenz zu, ich bin davon ausgegangen, das du damit eine meinst. und nein, ich bezahle nicht den kuenstler, das label oder den plattenboss dafuer, dass er mir ein lied aufnimmt. ich bezahle den musicstore, damit der mir ein lied zu verfuegung stellt als download, ich bezahle fuer die datei. es geht um das prinzip, das ich einen kaufvertrag abschliesse.

Natürlich bezahlst du die Journalisten nicht direkt, aber du bezahlst sie über den Preis der Zeitung, du bezahlst die Informationen, die du bekommst. 80cent und mehr für die Seiten wären ein wenig viel, nicht wahr ?

das ist mir schon bewusst, das aus dem erloes des zeitungsverkaufes, die journalisten etc. bezahlt werden, ich wollte dir damit nur klar machen, das dies keine dienstleistung ist, sondern ein kaufvertrag.


Verzeihung bitte, das ich nicht den Betriebswirtschaftlich richtigen Ausdruck verwendet habe. Das ändert nichts am Sinn meines Beitrages, aber wenn du das für sinnvoll hälst, häng dich ruhig an der Formulierung auf, viel Spaß dabei.

juristisch, nicht bwl, mit bwl hab ich nix am hut :)


Natürlich kostet das Geld. Aber es kommt hier auf die Maßstäbe an, du bezahlst bei deinem Download immer noch die Plattenfirmen und die Künstler. Ich habe mir erlaubt, den halben cent oder noch wenig für Traffic und co. zu ignorieren.

es ist schon etwas mehr als ein halber cent, eher 10.... aber es geht mir immer noch ums prinzip, der aufwand ist unterschiedlich, das stimmt, sagte ich aber auch schon.


Der unterschied liegt wohl deutlich in den Herstellungskosten. Bücher kosten nunmal mehr als Audiodateien. Falls du versuchen solltest, mir hiermit einen Strick zu drehen wegen meines Zeitungsvergleiches: Zeitungen werden jeden Tag mit neuen Infos gefüllt, Bücher nicht. Die Kosten verteilen sich bei Büchern ganz anders als bei Zeitungen. Bücher kann man eher mit einer Küche vergleichen als mit Zeitungen.

s.o. wie gesagt, es geht um das prinzip, um den grundsatz.


Jetzt hast du endgültig den Vogel abgeschossen. Ich bedanke mich schonmal dafür, das du mich für derart dumm und unwissend hälst.

ich kann dich nur durch deine beitraege in diesem thread einschaetzen. fuer dumm halte ich dich nicht :).

Aber ich habe nie gesagt, das AGBs Kundenverarsche sind, es ging explizit nur um diese 6 Monats frist. Mir zu unterstellen ich wüsste nicht was agbs sind grenzt schon an beleidigung.

doch, du sagtest das agbs der musicstores kundenverarsche sind:

Das Musicdienste diesen Zugang mit ihren AGBs einschränken ist alleine schon eine riesen Frechheit und riesige Kundenverarsche, sowas sollte man einfach nicht mit sich machen lassen, aber auf solche Sachen achten die Kunden ja anscheinend nicht.


Zu deinem Schutz muss ich zugeben, das ich meinen Beitrag in der Eile nicht idiotensicher geschrieben habe, ich dachte wir reden hier von Erwachsenem zu Erwachsenem. Aber wenn man das unbedingt möchte, kann man den Beitrag natürlich auch genau so verstehen, wie du es getan hast, obwohl offensichtlich ist, was gemeint war. Es ist der Wille der zählt, nicht wahr... ? Das gilt beim schreiben als auch beim lesen...

ich bin wohl offensichtlich anderer meinung als du. das ich das alles teilweise recht genau nehme, dafuer entschuldige ich mich, das ist eine berufskrankheit.
 
Hm, so wie es aussieht, habt ihr nochmal die Kurve gekriegt, bevor es hier zum Flamewar ausartet... *puh*

@Topic: Es stimmt schon, wenn ich mir eine Audio-CD kaufe und diese kaputt mache, kann ich auch nicht zum Händler gehen und sagen: "Du, ich habe meine CD leider kaputt gemacht, aber da ich sie bezahlt habe, will ich von dir 'ne neue." (Wobei ich es klasse finde, das dies im Bereich PC-Games anscheinend kein Problem ist; ist zumindest bei BF 1942 kein Problem gewesen.)

Problematisch bei den Downloads wird es, wenn man sie nicht sichern, also z.B. brennen kann. Dann sollte der Shop wohl eine Lösung parat haben, mit der man den Datenbestand erhalten kann.
 
b-runner schrieb:
@Topic: Es stimmt schon, wenn ich mir eine Audio-CD kaufe und diese kaputt mache, kann ich auch nicht zum Händler gehen und sagen: "Du, ich habe meine CD leider kaputt gemacht, aber da ich sie bezahlt habe, will ich von dir 'ne neue." (Wobei ich es klasse finde, das dies im Bereich PC-Games anscheinend kein Problem ist; ist zumindest bei BF 1942 kein Problem gewesen.)
jo, aber die vorraussetzungen haben sich auch seit september 2003 mit der urheberrechts novellierung geändert.
damals konnte ich noch von meinen originalen sicherheitskopien anfertigen, jetzt leider so gut wie nicht mehr ... . vor allem bei auto-cds war das damals sehr praktisch. man kriegt echt langsam einen richtigen hass auf die musikindustrie. musik soll spass machen und nicht durch die ganzen einschränkungen frustrieren. :(
 
genau das ist der Punkt. Sie frustrieren den Kunden immer mehr durch irgendwelche Beschränkungen. Ich frage mich schon lange was der Kunde noch machen soll um die MI davon zu überzeugen, dass er kein krimineller ist und 100 Schutzbarrieren aufgezogen werden müssen. Es wird immer Privatkopien geben, egal wie sie sich auf den Kopf stellen und das ist auch gut so. Ich werde trotzdem in den Laden gehen und mir CDs kaufen und die MI würde auch weiterhin ihre Millionen einfahren. Aber das scheinen sie im blinden Kampf gegen alles was sich unter ihnen bewegt vergessen zu haben. Tja ja schade drum. Ich halte es aber nicht für gut gar nix mehr zu kaufen, nur weil es von großen Labels kommt. Es gibt auch gute Künstler die unter den großen Labels stehen und ich finde man schadet denen am meisten. Die MI hat einen dicken Speckgürtel um das alles abzufangen.
 
b-runner schrieb:
@Topic: Es stimmt schon, wenn ich mir eine Audio-CD kaufe und diese kaputt mache, kann ich auch nicht zum Händler gehen und sagen: "Du, ich habe meine CD leider kaputt gemacht, aber da ich sie bezahlt habe, will ich von dir 'ne neue." (Wobei ich es klasse finde, das dies im Bereich PC-Games anscheinend kein Problem ist; ist zumindest bei BF 1942 kein Problem gewesen.)

Das ist doch genau der Punkt. Rein rechtlich mag eine CD und eine Küche das selbe sein, es wurde ein Kaufvertrag abgeschlossen. Aber vielleicht reicht das in unserer heutigen zeit nicht mehr aus, die Gesetzgebung liegt hinter dem Alltag zurück. Ich bin der Meinung man sollte da differenzieren.

Die Sache ist klar: Wenn ich eine Küche kaufen bezahl ich für eine Küche und wenn die kaputt ist ist sie halt kaputt. Ich denke das muss nicht weiter erläutert werden, die Sachlage ist klar.

Aber wenn ich nun eine Software, eine Datei etc. kaufe, dann bezahle ich in erster Linie nicht für das Trägermedium an sich, sondern für den Aufwand der mit der erstellung (Programmierung, Einspielung, Zeichnung etc.) verbunden ist. Das gilt wohl auch für Zeitungen. Bei einer CD hat man zumindest noch ein einigermaßen Haltbares Trägermedium, aber bei einer so flüchtigen Sache wie einer simplen Datei sieht die Sachlage schon wieder ganz anders aus.

Es spricht natürlich nichts dagegen, bei einer zerstörten CD einen kleinen Unkostenbeitrag zu verlangen zur Produktion, aber an dem eigentlichen Produkt, den Daten hat sich ja nichts verändert und es besteht kein weiterer Aufwand für den Hersteller. Daran liegt doch der Hauptunterschied zwischen Küche <<->> Datei. Jegliche virtuelle Informationen sind ausgehend von einem Master unendlich oft kopierbar, die Küche ist es nicht. Deshalb kann mein eine Küche auch nicht raubkopieren ;) Also bezahlt man für die rechtmäßige Nutzung der Daten, bei einer Küche wird das schwierig.

Mag sein, das meine Vorstellungen nicht mit der aktuellen Rechtssprechung konform gehen, jedoch liegt meiner Meinung nach der Fehler hierbei in der Rechtssprechung und nicht an mir.
 
Nossi schrieb:
Das ist doch genau der Punkt. Rein rechtlich mag eine CD und eine Küche das selbe sein, es wurde ein Kaufvertrag abgeschlossen. Aber vielleicht reicht das in unserer heutigen zeit nicht mehr aus, die Gesetzgebung liegt hinter dem Alltag zurück. Ich bin der Meinung man sollte da differenzieren.

Die Sache ist klar: Wenn ich eine Küche kaufen bezahl ich für eine Küche und wenn die kaputt ist ist sie halt kaputt. Ich denke das muss nicht weiter erläutert werden, die Sachlage ist klar.

Aber wenn ich nun eine Software, eine Datei etc. kaufe, dann bezahle ich in erster Linie nicht für das Trägermedium an sich, sondern für den Aufwand der mit der erstellung (Programmierung, Einspielung, Zeichnung etc.) verbunden ist. Das gilt wohl auch für Zeitungen. Bei einer CD hat man zumindest noch ein einigermaßen Haltbares Trägermedium, aber bei einer so flüchtigen Sache wie einer simplen Datei sieht die Sachlage schon wieder ganz anders aus.

Es spricht natürlich nichts dagegen, bei einer zerstörten CD einen kleinen Unkostenbeitrag zu verlangen zur Produktion, aber an dem eigentlichen Produkt, den Daten hat sich ja nichts verändert und es besteht kein weiterer Aufwand für den Hersteller. Daran liegt doch der Hauptunterschied zwischen Küche <<->> Datei. Jegliche virtuelle Informationen sind ausgehend von einem Master unendlich oft kopierbar, die Küche ist es nicht. Deshalb kann mein eine Küche auch nicht raubkopieren ;) Also bezahlt man für die rechtmäßige Nutzung der Daten, bei einer Küche wird das schwierig.

Mag sein, das meine Vorstellungen nicht mit der aktuellen Rechtssprechung konform gehen, jedoch liegt meiner Meinung nach der Fehler hierbei in der Rechtssprechung und nicht an mir.

und genau aus diesem grund gibt es eine backuppflicht, die auch in den agbs steht. da man eben keinen datentraeger bekommt, deswegen soll man sich selber drum kuemmern, die datei dementsprechend zu sichern, wer das nicht macht, hat dann in diesem falle pech gehabt. die ist auch zumutbar und rechtlich ok.
ist dies durch drm nicht moeglich, ist die sache schon fragwuerdig. ich kenne nur den itms store, dort kann ich mir so viele audio cds brennen wie ich will, es gibt lediglich eine restriktion beim brennen von playlisten, gleiche playlisten darf man nur 7 mal brennen, so soll das massenkopieren von alben verhindert werden. nun gut, legt man eine neue playlist mit gleichem inhalt an, kann man die auch wieder 7 mal brennen.
 
haha Audio CDs brennen mit DRM Files, auf das wir keine Qualität mehr wollen... Ich freu mich schon drauf wenn die DRM Files genauso teuer sind wie die Audio CDs im Laden. Dann hat die MI wieder ein Szenario geschaffen das ich mir nicht ausmalen will. Aber es so wie ich die Kids kenne scheißen sie auf die Qualität ...
 
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