ThirdLife
Commander
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Ja und im Supermarkt wenn du das rabattierte Angebot wahrnimmst für das fünfhundert Andere den Vollpreis zahlen erschleichst du dir dann auch die Leistung gell ?Creeping.Death schrieb:Nein, weil du dir eine Leistung erschleichst, für die andere bezahlen.
Es gibt Quellen, es gibt ein Angebot. Ich entscheide welches ich innerhalb des legalen Rahmens wahrnehmen möchte. Kann dir passen oder auch nicht - ändert nix an der Grundlage.
Ja kann ich. Gesetz und so. Darauf steht man in DE doch oder nicht ? Gesetze, Regeln, Orrrrdnung.Creeping.Death schrieb:"Hey, ich bezahle Urheberrechtsabgabe auf meine Hardware, also kann ich machen was ich will."
Ich weiss nicht wieviel klarer formuliert es noch sein muss ?Incanus schrieb:'Nicht strafbar' ist nicht automatisch 'legal'.
Das Downloaden von Werken aus einer Internettauschbörse für den persönlichen privaten Eigengebrauch (Art. 19 Abs. 1 lit. a URG) ist nach schweizerischem Urheberrecht erlaubt, solange die Werke, welche in der Internettauschbörse angeboten werden, bereits veröffentlicht sind. Unzulässig wäre es, unveröffentlichte Werke herunterzuladen, da der Eigengebrauch nur an veröffentlichten Werken zulässig ist. Unerheblich aus Sicht des Nutzers ist es, ob er aus legaler oder illegaler Quelle downloadet.
Unzulässig, da vom Eigengebrauch (Art. 19 URG) nicht mehr gedeckt, ist aber der Upload von Werken in eine Internettauschbörse, ausser eine solche würde nur innerhalb des privaten Eigengebrauchs genutzt, also unter Personen, die unter sich eng verbunden sind, wie Verwandte oder Freunde.
Ergänzung ()
Genau das ist das Motto solcher Firmen und Konzerne. Den Nagel auf den Kopf getroffen.Incanus schrieb:Den Rahm abschöpfen aber nicht seinen Obolus leisten wollen, das ist einfach schändlich.
Wollen den Rahm abschöpfen im Sinne von höherer Kaufkraft aber Steuern hier abdrücken ? NEEEEEEEIN bloß nicht.
Oder hast du dich jetzt auf was anderes bezogen ? 😂 🤔