News Account-Sharing: Netflix startet Maßnahmen gegen das Teilen von Konten

Creeping.Death schrieb:
Nein, weil du dir eine Leistung erschleichst, für die andere bezahlen.
Ja und im Supermarkt wenn du das rabattierte Angebot wahrnimmst für das fünfhundert Andere den Vollpreis zahlen erschleichst du dir dann auch die Leistung gell ?

Es gibt Quellen, es gibt ein Angebot. Ich entscheide welches ich innerhalb des legalen Rahmens wahrnehmen möchte. Kann dir passen oder auch nicht - ändert nix an der Grundlage.

Creeping.Death schrieb:
"Hey, ich bezahle Urheberrechtsabgabe auf meine Hardware, also kann ich machen was ich will."
Ja kann ich. Gesetz und so. Darauf steht man in DE doch oder nicht ? Gesetze, Regeln, Orrrrdnung.


Incanus schrieb:
'Nicht strafbar' ist nicht automatisch 'legal'.
Ich weiss nicht wieviel klarer formuliert es noch sein muss ?

Das Downloaden von Werken aus einer Internettauschbörse für den persönlichen privaten Eigengebrauch (Art. 19 Abs. 1 lit. a URG) ist nach schweizerischem Urheberrecht erlaubt, solange die Werke, welche in der Internettauschbörse angeboten werden, bereits veröffentlicht sind. Unzulässig wäre es, unveröffentlichte Werke herunterzuladen, da der Eigengebrauch nur an veröffentlichten Werken zulässig ist. Unerheblich aus Sicht des Nutzers ist es, ob er aus legaler oder illegaler Quelle downloadet.

Unzulässig, da vom Eigengebrauch (Art. 19 URG) nicht mehr gedeckt, ist aber der Upload von Werken in eine Internettauschbörse, ausser eine solche würde nur innerhalb des privaten Eigengebrauchs genutzt, also unter Personen, die unter sich eng verbunden sind, wie Verwandte oder Freunde.
Ergänzung ()

Incanus schrieb:
Den Rahm abschöpfen aber nicht seinen Obolus leisten wollen, das ist einfach schändlich.
Genau das ist das Motto solcher Firmen und Konzerne. Den Nagel auf den Kopf getroffen.
Wollen den Rahm abschöpfen im Sinne von höherer Kaufkraft aber Steuern hier abdrücken ? NEEEEEEEIN bloß nicht.

Oder hast du dich jetzt auf was anderes bezogen ? 😂 🤔
 
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Lass mal, Deine Ansicht ist ja klar, Hauptsache Dein Konsumwunsch ist erfüllt.
 
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Incanus schrieb:
Lass mal, Deine Ansicht ist ja klar, Hauptsache Dein Konsumwunsch ist erfüllt.
Stimmt, denn ich bin auch nur mir selbst und dem Staat in dem ich lebe und dessen Gesetzen verpflichtet und nicht den Aktionären eines steueroptimierenden US-Konzerns. :daumen:
 
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ThirdLife schrieb:
Es gibt Quellen, es gibt ein Angebot. Ich entscheide welches ich innerhalb des legalen Rahmens wahrnehmen möchte. Kann dir passen oder auch nicht - ändert nix an der Grundlage.
Ob das mir passt oder nicht ist egal.

Zumindest bei uns bösen Deutschen ist das rechtlich so:
Demnach ist es zulässig, dass der Kontoinhaber seinen Netflix-Account mit anderen, im selben Haushalt lebenden Personen teilt. Das Account-Sharing mit anderen Nutzern ist hingegen nicht erlaubt. Ob der Anbieter allerdings rechtlich gegen dich vorgehen würde, wenn du deinen Netflix-Account zum Beispiel mit Freunden teilst, ist schwer zu sagen. Bislang ist kein Fall bekannt, in dem ein widerrechtliches Account-Sharing gerichtlich geahndet wurde.
Quelle: Roland Rechtsschutz

Netflix könnte sogar auf Schadenersatz klagen.
 
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Creeping.Death schrieb:
Nein, weil du dir eine Leistung erschleichst, für die andere bezahlen.

"Hey, ich bezahle Urheberrechtsabgabe auf meine Hardware, also kann ich machen was ich will."
Ach so, aber wenn eine Firma wie Netflix, Amazon, Apple etc. auf x Millionen Gewinne nur einen Bruchteil Steuern zahlen ist das ok? Die nehmen ja dann auch eine Leistung in Anspruch, welche andere bezahlen (Infrastruktur, Bildung der Arbeiter etc).

Und nein, Netflix könnte nicht auf Schadensersatz klagen. Da dadurch kein Schaden entstanden ist. Wenn ein Account 4 Slots hat, hat der 4 slots.
 
Creeping.Death schrieb:
Netflix könnte sogar auf Schadenersatz klagen.
Klingt sehr bedrohlich, was natürlich nie passieren wird. Der PR Schaden würde soviel mehr kosten als die drei Mark Fünfzig die man in einem Rechtsstreit holen würde. 😂

Den Nachweis eines Schadens erbringen dürfte auch schwer sein. Könnte ja sein, dass man selbst bei einem Freund sitzt und geschaut hat. Spannende Thematik aber meines Erachtens kaum sinnvoll rechtlich durchsetzbar.
Ergänzung ()

Pinabuzz schrieb:
Und nein, Netflix könnte nicht auf Schadensersatz klagen. Da dadurch kein Schaden entstanden ist. Wenn ein Account 4 Slots hat, hat der 4 slots.
Man könnte argumentieren, dass es auf einen Haushalt, somit eine Adresse beschränkt ist und der entstandene Schaden somit ein weiteres entgangenes Abo wäre.

Aber eben - schwer nachzuweisen (gerichtsfest) und der PR Schaden wäre vermutlich millionenfach höher.
 
xexex schrieb:
sondern sondern um die Behauptung wenn ich es schon mit bezahle, dann darf ich den Rest nach belieben weiterverschenken oder verkaufen.
Ach so, ne das geht natürlich nicht. Entweder man gibt sich mit den Konditionen zufrieden oder man lässt es.

Aus meiner Sicht macht Netflix ähnliche Fehler wie Sky. Die haben über die Jahre auch einen seltsamen Tarifdschungel eingerichtet bei dem bekannt ist, dass einige bessere Konditionen haben als andere und die anderen die günstigeren Preise subventionieren.

Da netflix sich vom "Ein Produkt und Preis für alle" verabschiedet hat, sollten sie aus meiner Sicht ein einfaches und transparentes Baukastensystem anbieten. Ein paar Qualitätsstufen mit jeweils 1 Stream und jeder weitere Stream kostet extra.

Dazu noch eine Maximalzahl an autorisierten Endgeräten pro Stream und bei wiederholten Versuchen der gleichzeitigen Mehrfachnutzungen (also Verdacht auf Sharing) fliegen alle autorisierten Geräte aus der Liste und der Accountinhaber muss sie händisch neu autorisieren. Damit bekommt man >90% der Accountsharer in den Griff, weil niemand sich über feste Nutzungszeiten absprechen will oder ständig geräte neu autorisieren will.
 
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Pinabuzz schrieb:
Ach so, aber wenn eine Firma wie Netflix, Amazon, Apple etc. auf x Millionen Gewinne nur einen Bruchteil Steuern zahlen ist das ok?
Abgesehen von Gewinnsteuern zahlen diese Unternehmen, solange sie in einem Land präsent sind schon eine ganze Menge Steuern, von Gewerbesteuer über Energiesteuern, Einkommens- oder Mehrwertsteuern etc.
 
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calippo schrieb:
Ein paar Qualitätsstufen mit jeweils 1 Stream und jeder weitere Stream kostet extra.
Denke dir doch einfach die zusätzlichen Streams für deinen Haushalt weg, dann wurde ein solchen Tarif doch gerade vorgestellt oder glaubst du das Paket ohne Streams kostet plötzlich nur noch die Hälfte? Wenn ich dir zu deiner Currywurst ein trockenes Toast beilege, kostet die Currywurst ohne Toast auch nicht weniger.

calippo schrieb:
Dazu noch eine Maximalzahl an autorisierten Endgeräten pro Stream und bei wiederholten Versuchen der gleichzeitigen Mehrfachnutzungen (also Verdacht auf Sharing) fliegen alle autorisierten Geräte aus der Liste und der Accountinhaber muss sie händisch neu autorisieren.
Natürlich! Bestrafen wird doch alle Kunden die ihr Konto bisher normal genutzt haben, mit irgendwelchen komplizierten Baukasten und sobald Oma Weissnix aus versehen Netflix auf ihrer Alexa startet, während es noch auf ihrem TV läuft, kann sie doch einfach überall irgendwelche "Zugangsdaten" auf ihnen Geräten eingeben.

Bei manchem Schwachsinn kann ich nur noch mit dem Kopf schütteln.
 
Zuletzt bearbeitet:
xexex schrieb:
Denke dir doch einfach die zusätzlichen Streams für deinen Haushalt weg, dann hast du dein Preismodell fertig, oder glaubst du wirklich das Paket ohne Streams kostet plötzlich nur noch die Hälfte?
Genau das versuche ich ja zu erklären. Das funktioniert für mich nicht, auch wenn es vielleicht nicht ganz rational ist. Ich erwarte nicht die Hälfte, aber einen niedrigeren Preis für einen Stream als für 4 Streams.

So wie ich erwarte, dass eine Cola im Fast Food Laden weniger kostet als die Option Free Refill oder ein teller im Chinarestaurant weniger als All-you-Can eat.

Ich glaube, das hängt mit dem Produkt zusammen, denn eigentlich bin ich kein Geizkragen und Neidhammel. Aber Netflix 4k und Free-Refill-Cola sind absolute Luxusprodukte, die keinerlei gesamtgesellschaftlichen Wohlfahrtsgewinn bieten.
 
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calippo schrieb:
Genau das versuche ich ja zu erklären. Das funktioniert für mich nicht, auch wenn es vielleicht nicht ganz rational ist. Ich erwarte nicht die Hälfte, aber einen niedrigeren Preis für einen Stream als für 4 Streams.
Dann werden deine Erwartungen halt nicht erfüllt, so einfach ist das. Die Gründe dafür habe ich dir denke ich mehr als umfangreich erläutert.
 
Quaussi schrieb:
Die Unternehmen wie Apple zahlen MwSt an ihre Lieferanten.
Genau, und sacken diese dann vom "nächsten" in der Kette wieder ein. Darüber hinaus sind Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt. Aber das weisst du bestimmt.

"Unternehmer müssen die Mehrwertsteuer, die sie ihren Kunden in Rechnung stellen, wieder abführen. So muss man dabei vorgehen. Die Mehrwertsteuer (MWST) ist eine allgemeine Verbrauchs- und Konsumsteuer und wird auf den Endkonsumenten übertragen."
 
Pinabuzz schrieb:
Ausserdem, laut deiner Definition wäre es ja ok Steuern zu hinterziehen weil ich ja durch die Lohnsteuer schon genug Steuern zahle.
Wo habe ich das geschrieben? Außerdem findet durch die Konzerne keine Steuerhinterziehung statt. sie nutzen allerdings geschickt Möglichkeiten aus, die ihnen Länder wie Irland ganz bewusst angeboten haben, damit Firmen nach dort gelockt werden. Das muss man nicht schön finden, ich bin auch der Meinung, dass sich das ändern soll. Die Aussage, dass diese Firmen keine Steuern zahlen stimmt aber deshalb immer noch nicht.
 
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Incanus schrieb:
Wo habe ich das geschrieben? Außerdem findet durch die Konzerne keine Steuerhinterziehung statt. sie nutzen allerdings geschickt Möglichkeiten aus, die ihen Lnder wie Irland ganz bewusst angeboten haben, damit Firmen nach dort gelockt werden. Das muss man nicht schön finden, ich bin auc der Meinung, dass sich das ändern soll. Die Aussage, dass diese Firmen keine Steuern zahlen stimmt aber deshalb immer noch nicht.

Ok, es ist rechtlich vielleicht nicht verwerflich aber moralisch. - Ebenso wie über Drittländer irgendwelche Abodienste abzuschliessen. Also wo unterscheiden wir uns von Ländern wie Niederlande, Irland?
Glaub mir, wenn Unternehmen das unterbinden wollen würden, dann würden die es so einfach machen. DAs einzige Unternehmen welches es hart unterbindet ist mEn Apple. Wenn du z.B mit einer deutschen AppleID ein Türkisches Abo (über Google Play) löst, bekommst du automatisch eine Rückerstattung und das Abo wird rückgewickelt.
 
Pinabuzz schrieb:
Genau, und sacken diese dann vom "nächsten" in der Kette wieder ein.
Ja aber behalten können sie diese natürlich nicht. Hast du ja weiter unten in deinem Text erwähnt. Also von daher bleibt die Antwort: Ja Unternehmen zahlen MwSt.

Pinabuzz schrieb:
Darüber hinaus sind Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt. Aber das weisst du bestimmt.
Ja weiß ich. Weiß aber jetzt nicht, worauf du hinaus möchtest.
 
Pinabuzz schrieb:
Glaub mir, wenn Unternehmen das unterbinden wollen würden, dann würden die es so einfach machen.
Erzählt ruhig weiter hier offen, dass Ihr das so macht, dann wird sich Netflix das schon noch überlegen ;).
 
Creeping.Death schrieb:
Netflix könnte sogar auf Schadenersatz klagen.
Ob Netflix einen solchen Fall gewinnen würde muss dann aber auch noch geklärt werden.
Ergänzung ()

xexex schrieb:
Wenn ich dir zu deiner Currywurst ein trockenes Toast beilege, kostet die Currywurst ohne Toast auch nicht weniger.
Deine Vergleiche bleiben hanebüchen.
Wenn ich die Currywurst aber nur mit einer Packung trockenem Toast dazu bekomme, dann darf man (hoffentlich verständlicherweise) die Frage stellen, warum man nicht nur eine Currywurst ohne Toast vergünstigt bekommen kann.
 
Pinabuzz schrieb:
Ach so, aber wenn eine Firma wie Netflix, Amazon, Apple etc. auf x Millionen Gewinne nur einen Bruchteil Steuern zahlen ist das ok?
Was hat das Eine mit dem Anderen zu tun? Es geht hier nicht um die moralische Sichtweise.
Du gehst einen Vertrag zu festen Bedingungen (monatsweise) ein. Danach kannst du kündigen.
Pinabuzz schrieb:
Und nein, Netflix könnte nicht auf Schadensersatz klagen. Da dadurch kein Schaden entstanden ist. Wenn ein Account 4 Slots hat, hat der 4 slots.
Das können die durchaus. Die werden argumentieren, dass für jeden der "unberechtigten Mitseher" mindestens mal eine Monatsgebühr fällig wäre. Zusätzlich natürlich noch Unterlassungsklage und was weiß ich alles.
Wie die 4 Slots vorgesehen sind, steht in den Vertragsbedingungen. Da gibt es keinen Spielraum.
 
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