News Amazon Dash: Bestellung auf Knopfdruck ist rechtswidrig

acty

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Was müssen sich bei sowas die Verbraucherschützen einmischen?

Es ist doch jedem frei überlassen, ob er den Button benutzen mag, oder nicht.
 
JardelBenz schrieb:

Und deshalb ist es in Ordnung, wenn die dem Ganze zugrundeliegende Mechanik gegen geltendes Recht verstößt? Wohl kaum.
 
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Damit der Verbraucher Recht bekommt? Oder würdest Du als privater gegen amazon klagen?
 
JardelBenz schrieb:
Verbraucherschützer sind dazu da, insbesondere etwas unbedarfteren Menschen zu helfen "sich nicht verarschen zu lassen". Zum Glück hat hier die Justiz mal etwas richtig gemacht.
 
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Naja so sehr ich Verbraucherschutz begrüße finde ich es hier etwas albern. Wer sich so einen Button holt sollte schon wissen was er tut.
 
Dass das rechtswidrig ist, war eigentlich abzusehen. Man schließt hier ja einen Vertrag, bei dem ein Vertragspartner bei einem wesentlichen Vertragsbestandteil, dem Preis, im Unklaren gelassen wird. Ein Vertragspartner darf die Bedingungen also willkürlich festlegen, ohne dass der andere etwas davon weiß.
Das kann doch nicht erlaubt sein
 
Richtiges Urteil. Und wer hier meint, dies wäre in Ordnung: Bestellt mal Spee und plötzlich verlangt Amazon 10 Euro Aufpreis. Wie argumentiert ihr dann? ;)
 
Artikel-Update: Amazon wird gegen die Entscheidung des Landgerichts in die Berufung gehen. Das hat das Unternehmen in einer offiziellen Stellungnahme erklärt. Amazon sei davon überzeugt, dass „der Dash Button und die dazugehörige App im Einklang mit der deutschen Gesetzgebung stehen“.

Amazon schrieb:
Innovation steht im Mittelpunkt unserer andauernden Mission, das Einkaufserlebnis für Amazon-Kunden auf der ganzen Welt zu verbessern. Dash Buttons sind ein Paradebeispiel dafür und bieten dem Kunden eine völlig neue und besonders komfortable Möglichkeit, Dinge des täglichen Bedarfs zu bestellen. Der Schutz der Kundenrechte ist uns sehr wichtig und wird durch den Dash Button gewährleistet. Wir sind davon überzeugt, dass der Dash Button und die dazugehörige App im Einklang mit der deutschen Gesetzgebung stehen und dass es dem Kunden erlaubt sein sollte, selbst eine informierte Entscheidung darüber zu treffen, wie er einkaufen will. Das Feedback, das wir in Deutschland und Österreich erhalten haben, zeigt, dass die Kunden diese neue und innovative Art des Einkaufs schätzen. Daher werden wir gegen die Entscheidung des Landgerichts München Berufung einlegen.
 
war ja klar das die damit nicht durchkommen ... die Telekom hatte mal Testweise so einen Rasierer im Angebot wo man per Klick Klingen nachbestellen konnte. Die Rechtsabteilung des Vereins prüft schon recht gut was geht und was nicht ... daher gab es bei erfolgten Klick eine eMail die man bestätigen musste - erst DANN war die Bestellung erfolgt: Man hat die AGBs, man hat die Gesamtkosten und man bestellt erst nach Bestätigung. Man konnte von dem Produkt halten was man will - das Konzept war mir aber wesentlich angenehmer als die Amazon-Nummer die einen völlig im unklaren lässt. Man stelle sich nur mal vor bei den Dash-Buttons drückt das Kind und jeder Besucher mal drauf ... yeah ...
 
Zur Not können Sie das ja einfach umgehen, indem das Produkt nicht direkt gekauft wird, sondern nur in den Warenkorb gelegt wird. Das wurde zum Beispiel auch verhindern das Kinder oder Spaßvögel Bestellungen auslösen. Verstehe sowieso nicht, wieso direkt eine Bestellung ausgelöst wird.
Ein Display zur aktuellen Preis Anzeige halte ich als Alternative für unwahrscheinlich :lol:
 
sehe ich unfair gegenüber Amazon. Jeder der sich so ein Dash-Knopf kauft, sollte auch wissen wie das funktioniert und zu welchen Bestimmung das Produkt dann angeboten wird. Wenn nicht sollte man sich so ein Knopf halt einfach nicht bei Amazon bestellen.
 
amazon wird mit einer horde anwälte dagegen vorgehene. Und hoffentlich scheitern.
 
Dass das nicht im Einklang mit den Gesetzen steht sieht selbst ein Laie sofort.Wo ist der Button von wegen "Jetzt zahlungspflichtig bestellen" und dazu der tatsächliche Endpreis? Von anderen Problemen wie ungenauer oder fehlender Produktbeschreibung mal ganz abgesehen.

Was Amazon da noch in der Berufung will ist mir schleierhaft. Völlig unnötige Belastung der Justiz. :freak:
 
@Snooty: ich schicke also 100 Spee-Pakete zurück, weil Junior sich nicht behrrschen konnte beim Klogang? Ich denke nicht.. ^^

Wie Wulfman schon beschrieben hat, gibt es ja durchaus Wege das zu realisieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kann das Urteil auch nicht nachvollziehen. Sehe ich als Vertragsfreiheit.

Btw, benutzt jemand hier solche Knöpfe? Ich kaufe zwar gerne und viel bei Amazon, diese Teile überzeugen mich aber nicht. Zum einem will ich in der Wohnung nicht 30 Knöpfe rumhängen haben. Zum anderen möchte ich etwas Auswahl haben.
 
Trimipramin schrieb:
@Snooty: ich shcicke also 100 Spee-Pakete zurück, weil Junior sich nicht behrrschen konnte beim Klogang? Ich denke nicht.. ^^

Du kannst nicht unendlich oft bestellen. Erst wenn eine Lieferung da ist, kann die nächste bestellt werden.
 
Richtig entschieden.
Dash-Buttons sollten wie schon vorgeschlagen entweder erst per Mail eine Bestätigung anfordern oder es nur in den Warenkorb legen.
Alles andere ist mit der aktuellen Rechtslage nicht vereinbar und das ist mMn auch gut so.
 
Ich begrüße das Urteil. Ich frage mich aber auch wer ernsthaft diese Buttons benutzt.
 
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