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Seit 2016 bemängelt die Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen den Bestellhelfer Amazon Dash Button. Der Bestellknopf lässt den Käufer im Hinblick auf die Kaufkonditionen im Unklaren, rügten die Verbraucherschützer. Gleiches bestätigt nun auch das Landgericht München.
Zur News: Amazon Dash: Bestellung auf Knopfdruck ist rechtswidrig
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